Kurzes Kennzeichen
Moinsen,
wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?
Gr33tz
Mogge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.Zitat:
Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉
315 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Definitiv nicht.Zitat:
Original geschrieben von 1cz1
Aber es geht auch einfacher,denn die kurzen
Kennzeichen für Autos sind wieder freigegeben
Wenn du so ein Kennzeichen bekommen hast, Glückwunsch. Aber dies ist nicht die Regel.
Komisch, mein Autohaus rief an und teilte mit, daß die Regelung schon wieder vom Tisch ist und Kurzkennzeichen kein Problem darstellen😉.
Also: Definitiv doch.😁
Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
Komisch, mein Autohaus rief an und teilte mit, daß die Regelung schon wieder vom Tisch ist und Kurzkennzeichen kein Problem darstellenZitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Definitiv nicht.
Wenn du so ein Kennzeichen bekommen hast, Glückwunsch. Aber dies ist nicht die Regel.
Die Autohäuser sind ja auch genau die richtige Anlaufstelle, wenn es um zulassungsrechtliche Aussagen geht und welche gesetzlichen Grundlagen anzuwenden sind...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Autohäuser sind ja auch genau die richtige Anlaufstelle, wenn es um zulassungsrechtliche Aussagen geht und welche gesetzlichen Grundlagen anzuwenden sind...Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
Komisch, mein Autohaus rief an und teilte mit, daß die Regelung schon wieder vom Tisch ist und Kurzkennzeichen kein Problem darstellen
Und wenn die vom Autohaus "gute Beziehungen" zu der Zulassungsstelle haben?
Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
Komisch, mein Autohaus rief an und teilte mit, daß die Regelung schon wieder vom Tisch ist und Kurzkennzeichen kein Problem darstellen
Dann frag bei denen doch bitte auch mal nach wieso das dann die Ämter in anderen Stadt- und Landkreisen nicht wissen. 🙂
Grüße, Martin
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Und wenn die vom Autohaus "gute Beziehungen" zu der Zulassungsstelle haben?
Sind es trotzdem die falschen Ansprechpartner für rechtsverbindliche Auskünfte...und gute Beziehungen ist sicher nicht dasselbe wie der Wegfall gesetzlicher Grundlagen...
Is richtig😁
Für rechtsverbindliche Sachen ist ausschließlich MT zuständig 😉. Mehr als ein Stammtischgesülze gibt's hier doch auch nicht!!! Alle wissen was aber keiner hat Ahnung, köstlich 😁.
Fakt für mich ist jedenfalls, wenn ich ein kurzes Kennzeichen will, bekomme i h es!! Es hätte wohl einer vor Gericht Recht bekommen und darauf kann man sich berufen war die Aussage oder das Gesetz sei hinfällig, irgendsowas haben sie erzählt 😉.
Gruß Borstel
Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
Is richtig😁
Für rechtsverbindliche Sachen ist ausschließlich MT zuständig 😉. Mehr als ein Stammtischgesülze gibt's hier doch auch nicht!!! Alle wissen was aber keiner hat Ahnung, köstlich 😁.
So, und jetzt nimmst du mal den Spiegel weg und schaust wieder auf den Monitor.
Wie es die jeweiligen Ämter umsetzen ist deren Spielraum. Es gibt genügend Motorradfahrer, welche dir gerne mal 'ne gebrauchte Kette über's Dach ziehen wenn du mit drei oder gar zwei Stellen unterwegs bist während sie unfreiwillig mit Heckspoiler unterwegs sein müssen.
In Neu-Ulm und Ulm erhält niemand mehr ein dreistelliges Kennzeichen für seinen PKW - außer er legt einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein vor. Für's Motorrad gibt es die übrigens dort auch nicht mehr.
Offiziell heißt dies: »Für Fahrzeuge mit wenig Platz wie bei US-Fahrzeugen häufiger der Fall vorbehalten«. Könnte ja daran liegen, dass wir noch immer einen Restbestand der bis vor 20 Jahren dort stationierten Amerikaner haben - oder aber andere Gründe haben... Da kommt auch kein Autohaus dagegen an.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
(...)Es hätte wohl einer vor Gericht Recht bekommen und darauf kann man sich berufen war die Aussage oder das Gesetz sei hinfällig, irgendsowas haben sie erzählt 😉.
ja nee, is klar! 😮 wahrscheinlich auch bist zur letzten instanz !?
wie hattest du doch geschrieben? "stammtischgesülze" ...wie wahr!!!
Jo, auch ich beteilige mich ja am Gesülze😁 und ob es euch nu passt oder nicht, ich bekomme hier oben kurze Kennzeichen wie eh und je!!!! Wer nun warum gegen wen geklagt hat, interessiert mich herzlich wenig😛
Ach, am Mopped hatte ich FQ-4 war aber sicher ein Versehen 😁
Fakt ist, es gibt inzwischen kleinere (Schriftgrößen) für Motorradfahrer.
Daher ist es bei denen nicht mehr "so schlimm" mit kleinen/kurzen Kennzeichen.
Daher soll wohl die vorrangige Zuteilung aufgehoben werden.
Problem:
das ist so entweder noch nicht ganz durch oder noch nicht veröffentlicht.
2. Problem, es bleibt dabei, daß die Zulassungsstellen selbst entscheiden ob sie bestimmte Kombinationen zulassen oder nicht. Wie schon geschrieben, die 88 in Brandenburg (gut das ist ne Landesentscheidung) oder -ED in Stuttgart.
Da ist man sehr flexibel, oder eben auch nicht.
Daher kann es durchaus sein, daß man in Landkreisen mit XXX- selbst wenn das durch ist kein XXX-Y 1 bekommt. Selbst wenns vor 2 Jahren im Landkreis AAA- schon möglich war. Die haben evtl. einfach nur mehr Nummern freigehabt.
Das Kennzeichen wird immer noch durch die Zulassungsstelle zugeteilt.
Föderalismus pur. Und runtergebrochen auf Landkreisebene.
Ist ja auch irgendwo richtig dass das ganze nach Landkreis entschieden wird. Warum sollten für einen Landkreis mit 1 Mio Einwohnern die selben Richtlinien zur Kennzeichenvergabe gelten wie für einen mit 100000 Einwohnern? Sind ja vollkommen unterschiedliche Rahmenbedingungen. Gleichheit der Gleichheit wegen ist in diesem Fall wohl eher unsinnig.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
In unserem Bereich ist das mit den kleinen Kennzeichen leicht: Wenn man beispielsweise ein US-Fahrzeug mit kleiner Kennzeichennische hat und eine Umrüstung wirtschaftlich nicht darstellbar ist, dann mache ich ein 21er Gutachten und schreibe rein "Platz für amtl. Kennz. H x B mm". Die Zulassungsstelle teilt dann ohne Probleme ein kleines KZ zu.
Aber nur in der Theorie, die Zulassungsstelle interessiert, wenn man Pech hat, dieser Eintrag nämlich einen Scheiß! Könnte dutzende Beispiele aufführen, man muß nur mal im US Car Forum suchen. Die haben zu 99% alle die Maße 320x150mm eingetragen und da passt nur ein Leichtkraftrad Kennzeichen oder ein einzeiliges 32er mit einem Buchstaben und einer Zahl in Engschrift. Oft bekommen die einfach das Kuchenblech vom Motorrad verpasst und können gucken was sie machen, denn knicken ist ja verboten.
Alles reine Willkür des Mitarbeiters der Zulassungstelle: Wollte ein Leichtkraftrad Kennzeichen haben, habe keins bekommen, war dann aber mit dem kleinen einzeiligen 32er hinten und dem 36er vorne glücklich. Später hat mich ein Corvette Fahrer angesprochen wie ich an mein Kennzeichen gekommen wäre, er hätte gerne das kleine einzeilige gehabt, hat man ihm aber verweigert und das Leichtkraftradkennzeichen verpasst. Gleiche Zulassungsstelle! Ergo --> Karnevallsverein und keiner weiteren Diskussion würdig... 😠
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Währe doch mal ne Lösung, das man das kurzkennzeichen käuflich erwerben kann.
Also normales Wunschkenezichen 20 euro.
Kurzkenzeichen 200 euro.
Wäre ich auch dafür und würde ich sofort zahlen. Aber dies wird wohl leider nur ein Traum bleiben.
Und zwar aus dem Grund, das diese Kennzeichenkombinationen nur begrenzt verfügbar sind und oft, wenn man vom Kasperletheater mancher Zulassungsstellen absieht, den Ausnahmefällen, nämlich den US Cars und Oldtimern etc. vorbehalten sind. --> Aussage meiner Zulassungstelle.
Leider hält sich aber nicht jede Zulassungsstelle daran, zumal es auch zig Ausnahmegenehmigungen gibt. z.B. Berlin macht " was es will" :-(