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Kurzes Kennzeichen

Themenstarteram 27. Dezember 2011 um 0:52

Moinsen,

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Gr33tz

Mogge

Beste Antwort im Thema
am 27. Dezember 2011 um 1:57

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Zitat:

 

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat ;)

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am 27. Dezember 2011 um 1:06

Kurz im Sinne von kürzer als erlaubt? Wenn man nachweisen kann, dass das Auto baubedingt kein größeres tragen kann oder wenn man mit der Ollen von der Zulassungsstelle schläft ;)

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Kurz im Sinne von kürzer als erlaubt? Wenn man nachweisen kann, dass das Auto baubedingt kein größeres tragen kann oder wenn man mit der Ollen von der Zulassungsstelle schläft ;)

Letzteres ist leichter als ersteres, und universal einsetzbar. :D

Zitat:

Zitat:

wenn man mit der Ollen von der Zulassungsstelle schläft ;)

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

am 27. Dezember 2011 um 1:57

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Zitat:

 

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat ;)

am 27. Dezember 2011 um 2:00

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Zitat:

 

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Komisch..normalerweise passt das Auto zum Charakter. Aber in deinem Fall...Phaeton ist kein schlechtes Auto...aber der Fahrer... Hmmm

Es war vielleicht etwas unglücklich formuliert.....aber es ist schon so,das man da der Willkür dieser Tanten auf der Zulassungsstelle augeliefert ist....einfach ungerecht.

Ein Bekannter von mir hat da über ein Jahr rumgemacht,bis die im endlich das 2-Reihige gegeben haben.

am 27. Dezember 2011 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Macht ja nix. Bisher hast du zu dem Thema ja noch nichts hilfreiches beigetragen ;)

Mfg Zille

am 27. Dezember 2011 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber

Es war vielleicht etwas unglücklich formuliert.....aber es ist schon so,das man da der Willkür dieser Tanten auf der Zulassungsstelle augeliefert ist....einfach ungerecht.

Ein Bekannter von mir hat da über ein Jahr rumgemacht,bis die im endlich das 2-Reihige gegeben haben.

Z.T. (in Köln zumindest) haben sie richtig hübsche Tanten. Ich würde mich für ein Kennzeichen opfern :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Moggemorle

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Definiere "kurz"!

a) kurz = kürzer als die Standard 520mm?

b) kurz = weniger als die üblichen 2 Buchstaben + 2 Zahlen nach dem Trennstrich?

zu a) bis max. 6 Zeichen ist auch ein verkürztes Kennzeichen mit 460mm möglich

zu b) Es gibt kein Gesetz, welches es einem Autofahrer verbietet "A - B 1" als Kennzeichen zu haben. Jedoch gilt in vielen Zulassungsstellen die Anweisung, dass diese Kennzeichen nur an Motorräder herauszugeben sind.

Ausnahmen bestätigen wie imemr die Regel: ist die bauartbedingte Kennzeichenaussparung kleiner als die europäische Norm (z. b. bei einigen US-Versionen der Fall), dann kann ein verkürztes Kennzeichen zugeteilt werden, insofern ein Umbau auf die europäische Norm mehr als 20% des Wagenwertes betragen würde. Ist ein Umbau preiswerter möglich, so ist der Fahrzeughalter eigentlich erstmal in der Pflicht, dies umrüsten zu lassen.

Ausnahme der Ausnahme: Vitamin B

am 27. Dezember 2011 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Moggemorle

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Definiere "kurz"!

a) kurz = kürzer als die Standard 520mm?

b) kurz = weniger als die üblichen 2 Buchstaben + 2 Zahlen nach dem Trennstrich?

zu a) bis max. 6 Zeichen ist auch ein verkürztes Kennzeichen mit 460mm möglich

zu b) Es gibt kein Gesetz, welches es einem Autofahrer verbietet "A - B 1" als Kennzeichen zu haben. Jedoch gilt in vielen Zulassungsstellen die Anweisung, dass diese Kennzeichen nur an Motorräder herauszugeben sind.

Ausnahmen bestätigen wie imemr die Regel: ist die bauartbedingte Kennzeichenaussparung kleiner als die europäische Norm (z. b. bei einigen US-Versionen der Fall), dann kann ein verkürztes Kennzeichen zugeteilt werden, insofern ein Umbau auf die europäische Norm mehr als 20% des Wagenwertes betragen würde. Ist ein Umbau preiswerter möglich, so ist der Fahrzeughalter eigentlich erstmal in der Pflicht, dies umrüsten zu lassen.

Ausnahme der Ausnahme: Vitamin B

So z.B. in Köln. Es dürfen keine Autokennzeichen mit 3 Symbolen (K-X 1) erstellt werden. Es gibt sie aber trotzdem :)

.....wenn das Kennzeichen aus Deinem Avatar stimmt, hast Du gute Karten!

Ein Bekannter hatte bis vor Kurzem auf seinem MB W140 ein Leichtkraftradkennzeichen und hat angeblich bei der Zulassung lediglich gesagt, dass er eine amerikanische Heckklappe hat :confused:!

Ansonsten viel Spass mit 340 PS :cool:!

Macht die Erstzulassung der Händler?

Dann es einfach bei ihm bestellen.

Aber bitte mach dann auch das Kennzeichen kleiner. Es sieht mies us, wenn links und rechts vom Kennzeichen ein kilometerlanger weißer Rand ist. Und bitte dann nicht das kleine Kennzeichen in eine normale Kennzeichenhalterung stecken, wo dann beidseitig die schwarzen Reste des Kennzeichenhalters zu sehen ist.

Es gibt hier dutzende hochwertige Autos, die bis ins kleinste Deteil vom Architekten ausgetüftelt wurden, und dann so ein Knilch alles mit einem simplen Kennzeichen verbastelt. Das ist noch schlimmer, als ATU-Tuning.

Die Kiste von angela Merkel geht ja mal gar nicht. Laaaaannnnngeeer weißer Balken, und dann mittig nur zwei Zahlen (0 2), die Werbung für einen Spanischen Handyanbieter sein könnten. Wenn die Kiste wenigstens noch weiß währe, aber es sieht einfach scheiße aus. Dabei hat die junge Dame doch bestimmt Beziehungen um das zu ändern.

Bei meinem Kennezichen hats mich gewurmt, das alle irgendwie gleich aussehen, Buchsteben und zahlen. Deshalb habe ich jetzt nur Zahlen auf dem Kennezichen. OK, die "1" ist nur ein "i" aber da sie dicht aneinanderstehen fällts nicht so schnell auf. Da ich die normale Länge gelassen habe sieht man einen leichten weißen Abstand zum Kennzeichenrand. Dadurch sehen die Buchsteben nicht so "reingequetscht" aus.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

zu b) Es gibt kein Gesetz, welches es einem Autofahrer verbietet "A - B 1" als Kennzeichen zu haben

Da darf ich dich ein wenig korrigieren Martin ;) Man lese Anlage 2 zur FZV, insbesondere den zweiten Abschnitt der Nr. 2. Da ist ausdrücklich geregelt, welche Fahrzeuge ein solches Kennzeichen bekommen. Am Halter an sich hängt es nicht, da gebe ich dir recht. Da gibts auch einiges an Richtlinien durch die diversen Verkehrsministerien der Länder. Wobei die ja manchmal auch "auslegbar" sind ;);) Aber dass mir keiner auf die Idee kommt, die Heckklappe umzurüsten, damit er so ein Kennzeichen bekommt :D Das gilt nämlich nur, wenn die Fahrzeuge original mit diesen Abmessungen so gebaut wurden und dann importiert wurden ;)

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Da darf ich dich ein wenig korrigieren Martin ;) Man lese Anlage 2 zur FZV, insbesondere den zweiten Abschnitt der Nr. 2. Da ist ausdrücklich geregelt, welche Fahrzeuge ein solches Kennzeichen bekommen.

Wunderbar, dann haben wir es ja da sogar schwarz auf weiß. Danke für die Korrektur.

@mimro: wessen avatar meinst du?

Das vom TE zeigt ein ganz normales Serienkennzeichen "ED-U 511".

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