Kurzes Kennzeichen

Moinsen,

wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?

Gr33tz

Mogge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ulmamo



Zitat:

Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.

Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉

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Wobei das wohl eher Beziehungen sind, welche dort am Werk waren.

Ein Buchstabe und eine Zahl bekommen teilweise nicht mal mehr Motorradfahrer - spätestens seit Einführung der neuen Motorradkennzeichen mit FE-Mittelschrift.
_____

Bezüglich kleinerer bzw. weniger breiten Kennzeichen: Das kann auch nach Hinten losgehen. 😁

Ich habe jetzt vorne vier sichtbare Löcher vom Erstbesitzer und am Heck sieht man schön rechts und links schwarze Streifen. Tja, ich wollte ja ein 460er... 🙂

-> b5.gaskutsche.de – Neu: Jetzt auch mit Kennzeichen

Grüße, Martin

das kenne ich habe ich hinten am Heck

habe es aber auch kaschiert das es nicht mehr ganz so auffällig ist

mittlerweile ist es lackiert

Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


das kenne ich habe ich hinten am Heck

Deine HU ist abgelaufen 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


das kenne ich habe ich hinten am Heck
Deine HU ist abgelaufen 😁😁😁

hab die Sache schonmal weitergeleitet, so gehts ja nun nicht 😁😁😁😁😁

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danke für denn Hinweis werde dies wohl im Jahre 2012 mal in irgendwann angriff nehmen 🙄

Sehr interessante Diskussion! Meiner Erfahrung nach liegt die Kennzeichengröße allein im Ermessen der ZS, alles andere ist Spekulation...

@fitzner36 Die HU ist (08/10) und damit schon im Punktebereich! Also Vorsicht!

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT


Sehr interessante Diskussion! Meiner Erfahrung nach liegt die Kennzeichengröße allein im Ermessen der ZS, alles andere ist Spekulation...

@fitzner36 Die HU ist (08/10) und damit schon im Punktebereich! Also Vorsicht!

Klar ist das so! Und genau deswegen sind Rechtsvorschriften, die hier gepostet wurden, absolut egal. Denn letztendlich kann die Dame eine "Ausnahme" machen auf Grund der Vorschrift xxx und man hat ein kurzes, kleines Kennzeichen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


das kenne ich habe ich hinten am Heck
Deine HU ist abgelaufen 😁😁😁

mit der lackierung kommt er niemals durch die HU  ......... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT


Sehr interessante Diskussion! Meiner Erfahrung nach liegt die Kennzeichengröße allein im Ermessen der ZS, alles andere ist Spekulation...

Genau das ist es nicht. Es gibt klare Vorgaben, lediglich Ausnahmen liegen im Ermessen der ZS.

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT


.

@fitzner36 Die HU ist (08/10) und damit schon im Punktebereich! Also Vorsicht!

falsch!!!

setzen 6!!!

wenn dann ist die HU im September fällig😉

das Foto stammt aus dem Jahre 2008 für die, die es noch nicht mitbekommen haben 😉

dachte eigentlich ich kann mir diesen Hinweis sparen aber anscheint nicht 🙄

@Joe du kannst dich auch wieder hinlegen, deine Anzahl an Tagesbeiträgen (0,63) ist erreicht

In unserem Bereich ist das mit den kleinen Kennzeichen leicht: Wenn man beispielsweise ein US-Fahrzeug mit kleiner Kennzeichennische hat und eine Umrüstung wirtschaftlich nicht darstellbar ist, dann mache ich ein 21er Gutachten und schreibe rein "Platz für amtl. Kennz. H x B mm". Die Zulassungsstelle teilt dann ohne Probleme ein kleines KZ zu.

Geht natürlich nicht für diejenigen Typen, wo der Halter gern ein kleines KZ haben will, ein großes aber wunderbar dran passt. Immer wieder gern genommen ist hier der Hummer H3.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


In unserem Bereich ist das mit den kleinen Kennzeichen leicht: Wenn man beispielsweise ein US-Fahrzeug mit kleiner Kennzeichennische hat und eine Umrüstung wirtschaftlich nicht darstellbar ist, ...

Das ist ja auch der ganz regulär zulässige Fall.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Im übrigen sind bestimmte Dinge an einem Fahrzeug in der Straßenverkehrszulassungsordnung beschrieben. Auch Kennzeichen und deren Beschaffenheit.

stimmt nicht! das kz ist lediglich in der höhe, nicht aber in der länge genormt!

Zitat:

Original geschrieben von klemmei



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Im übrigen sind bestimmte Dinge an einem Fahrzeug in der Straßenverkehrszulassungsordnung beschrieben. Auch Kennzeichen und deren Beschaffenheit.
stimmt nicht! das kz ist lediglich in der höhe, nicht aber in der länge genormt!

es gibt diese bestimmungen jeder Gemeinde/Stadt.. aber..wenn die ZS es zulässt, fährt man mit so einem Kennzeichen..

Zitat:

Original geschrieben von klemmei



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Im übrigen sind bestimmte Dinge an einem Fahrzeug in der Straßenverkehrszulassungsordnung beschrieben. Auch Kennzeichen und deren Beschaffenheit.
stimmt nicht! das kz ist lediglich in der höhe, nicht aber in der länge genormt!

Stimmt doch! Lies mal Anlage 4 zur FZV. Ein Mindestmaß ist nicht vorgeschrieben, ergibt sich aber automatisch aus der möglichen Kombination und den einzelnen Abstandsmaßen und das Größtmaß beträgt 520mm. Ist alles ganz genau beschrieben...

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