Kurzes Kennzeichen
Moinsen,
wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?
Gr33tz
Mogge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.Zitat:
Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉
315 Antworten
Geändert hat sich nix.
Die Reservierung von kurzen Nummern für Motorräder und Importe ist immer noch gefallen.
Und es gilt immer "die Zulassungsstelle teilt dem Fahrzeug zu".
Da du aber offenbar eher Zeit hast? Wegen dem Saisonkennzeichen...
Laß dir falls er ablehnt das ganze schriftlich geben und schau nach was du machen mußt. Ob es noch nen Widerspruchverfahren gibt oder ob du gleich klagen kannst/mußt.
Und klage.
(kann aber was kosten - das ist Verwaltungsrecht...)
http://www.auto-fachforum.de/.../...nnzeichen-KDN-V1000-NW05_B_D_1.png
Tach!
Aussage Zulassungsstelle München: die neuen kleinen Kennzeichen für Motorräder gibt es bei uns nicht.
Kennzeichenhalter umgebaut, bei der 1. Ausfahrt einen anderen Biker mit dem neuen kleinen Kennzeichen gesehen.
Aussage Zulassungsstelle München: kurze Kennz. für Autos gibt´s nicht. BMW X5 mit kurzem Kennz. (X-X 1) gesehen.
Wie kommt das...?
M. D.
Föderalismus. 😁
Jedes Bundesland, jeder Landkreis/Stadt, jede Außenstelle...
quasi eigen.
Und in München natürlich die Menge an Fahrzeugen. Und warum es doch einer kriegt - Vetternwirtschaft, Filz...
Man könnte Widerspruchsverfahren - falls es noch gibt - oder klagen.
Aber wer hat schon die Zeit wenn er ein Auto zulassen will... Macht eben keiner.
Außer Bulbarius hat vielleicht Zeit mit seinem Saisonkennzeichen? Das muß ja jetzt nicht morgen erledigt sein. 😉
Aber du mußt nicht!
Weil Aussichten fraglich - und Verwaltungsrecht ist teuer.
Denn es gilt immer noch, daß die Zulassungsstelle das zuteilt...
Aber vor Gericht müßte sie meiner Meinung nach begründen.
Und aufgrund des aufgehobenen Textes in der FZV und aufgrund der Möglichkeit von verkleinerten (Schriftgröße, nicht Anzahl) für Motorräder fallen 2 Gründe weg...
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Ich möcht morgen meinen Wagen zulassen, muss mehr oder minder. Er muss vom ADAC abgeholt werden, in eine andere Stadt, weil in meiner Stadt es keine Werkstatt gibt, die mir den Zahmriemen Wapu etc wechseln möchte. Er ist gerade fahruntauglich, da Zahnriemen riss ... Und nur angemeldet, muss ich die kosten des schleppens dann nicht selbst bezahlen.
Aber ich werde morgen vorsprechen und sagen, das Engschrift tatsächlich erlaubt ist. Somit soll er mir engschrift geben inkl Saison!
Ich hatte nen Bird, und da hatte ich auch XX-X X in Engschrift. Jetzt habe ich das gleiche in Normalschrift. Also sollen die sich nicht anstellen. Und wenn er mir dies nicht gibt, verlange ich seine Begründung schriftlich und werde sehn was da mit sich machen lässt.
Mit Saison zahlt man nicht fürs ganze Jahr, sondern nur für den Zeitraum. An- und abgemelde geht mir jetzt auf den Zeiger, sind ja auch alles kosten!
Dann habe ich auch einmal gesagt das in "ihrer" Stadt es einige gibt mit LKR Schildern. Seine Begründung war, das er nicht allen eine Ausnahme machen kann.
Auch habe ich gelesen das für das LKR es eine Sondergenehmigung gibt, die z.Z 60€ kostet.
Dann soll er mir das geben, ich zahle das. Nach 3 Jahren ist das wieder drinnen.
Letztes mal als ich Saison beantragt habe meinte er, ich bekomme es nur dann, wenn ich das Kuchenblech nehme. Ok, nehme ich morgen mit, es wird ans Auto montiert und das obere drittel vom Kennzeichen ist verdeckt. Sogar der TÜV ist von der Heckklappe dann verdeckt. Ich fahre so rum und wenn einer jammert, gehn sie zu dem der mir nichts anderes gibt!
Eines ist klar, ich gehe entweder mit Saison raus. Oder mit Saison und schriftlicher Erklärung warum es nicht zulässig sei. Aber ich gehe mit Saison raus morgen!
Bilder sagen mehr als tausend Worte, mit Engschrift sollte das also passen:
http://abload.de/thumb/1074509_5317077168776o9pus.jpg
Zitat:
Original geschrieben von Bulbarius
Und man kann die Online bestellen ? Dachte das geht nur in bestimmten Städten, nicht in allen bisher.
Du hast doch schon ein zugewiesenes Kennzeichen für das Fahrzeug und willst nur den Saisonzeitraum verändern. So hatte ich das verstanden.
Oder habe ich dich da missverstanden?
Grüße, Martin
Das ist korrekt. Aber Online funktioniert nicht, da ich morgen frei habe und der Wagen auch morgen 47km in die nächste Stadt transportiert werden muss. Wegen der Saison werde ich zwingend neue Schilder bekommen. Entweder Kuchenblech, LKR oder einzilig mit Engschrift. Mal sehen ...
Wichtig ist, dass du auf jeden Fall ordentlich auf den Tisch haust und alle Mitarbeiter richtig zur Sau machst, aber wirklich alle und nicht nur zwei. Deinen großen Auftritt garnierst du am Besten mit derben Schimpfworten und persönlichen Beleidigungen, dann kommt man dir umso lieber entgegen...Schreien unterstützt deine liebenswürdige Bitte auch noch zusätzlich. Wenn das nicht hilft, drohe einfach damit, alle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verklagen, das zieht immer...
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Aussage Zulassungsstelle München: ......Wie kommt das...?
Das kommt neben den bereits genannten Gründen unter Umständen auch daher, dass M nicht gleich M ist. Da es ja München-Stadt und München-Land gibt, könnte es auch sein, dass die einfach verschieden arbeiten.
@Archduchess: er müsste klagen, Widerspruch gibts im Bereich der FZV nicht. Aber ich wüsste nicht wogegen? Wenn eine reguläre Zuteilung möglich ist, dann gibts keine Gründe. Die Zuteilung kurzer Kombinationen erfolgt trotzdem immer noch im Ermessen der Zulassungsstelle, wenn das fehlerfrei begründet wird (und das ist ja total easy), dann ändert die Klage mal genau: nix. Evtl. muss er sich sogar gefallen lassen, dass die Privilegierung (Saison) wegfällt, um ein reguläres Kennzeichen zuteilen zu können 😉
PS: an nem profanen Probe passt ein ganz normales zweizeiliges Kennzeichen.
Gut, kein Widerspruchsverfahren (mehr?).
Natürlich kann die Behörde begründen. Aber dann müßte sie auch begründen.
Was für eine Begründung gibt es z. B. wenn die Zulassungsstelle sagt:
"entweder wenig Ziffern ODER verkleinert. Beides kriegst du nicht ans Motorrad".
Oder ist
"RK ist fürs Rote Kreuz reserviert - hamwa imma schon so gemacht"
vor jedem Richter haltbar?
Ich weiß es nicht.
Bei uns werden keine XX-A 1 für PKW rausgegeben.
Allerdings klag ich auch nicht. Zuviel Aufwand.
Was heisst, ein ganz normales 2 zeiliges schild ? Das Kuchenblech? Bei meinem US passt das, nur ist eben der obere drittel durch den Kofferraumdeckel verschwunden, hatte ich ja schon, und aus diem grund habe ich XX- A 1. Die TÜV Plakette ist von hinten ohne bücken nicht lesbar. Wensste das LKR meinst, tja das wäre schön, gibt es nur nicht. Mir wurst, die EVB Nummer für Saison habe ich, und nur so werde ich von denen gehen. Die können mir nicht vorschreiben das weil die Saison in normalschrift nicht passt, das ich deshalb kein Saison bekomme? Was soll das
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Gut, kein Widerspruchsverfahren (mehr?).
Nicht mehr, siehe VwGO 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Natürlich kann die Behörde begründen. Aber dann müßte sie auch begründen.
Ist teilweise nicht wirklich schwer 😉
Zu deinen Fällen:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Was für eine Begründung gibt es z. B. wenn die Zulassungsstelle sagt:
"entweder wenig Ziffern ODER verkleinert. Beides kriegst du nicht ans Motorrad".
Das ist der schwerste 😁 Rechtliche Grundlage gibts dafür nicht, fällt mir auch gerade nix ein. Haste gut angefangen. 😉 Aber wer bindet sich sowas schon ans Bein? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Oder ist
"RK ist fürs Rote Kreuz reserviert - hamwa imma schon so gemacht"
vor jedem Richter haltbar?
Der erste Teil ja, der zweite nicht, wäre dumm, das zu sagen, weil kein Ermessen ausgeübt. Wenn ein Kennzeichen reserviert ist, dann ist es für andere nicht verfügbar, somit keine Zuteilung möglich. Erstmal. Dann muss man aber aufpassen, wie man weiter macht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Bei uns werden keine XX-A 1 für PKW rausgegeben.
Allerdings klag ich auch nicht. Zuviel Aufwand.
Easy. Alle typgenehmigten Fahrzeuge können mindestens 520mm aufnehmen, keine Notwendigkeit. Kurze Kennzeichen für Importfahrzeuge ist immer noch gültige Begründung. Und geringer Bestand an solchen Kennzeichen, entweder absolut oder bezogen auf die Gesamtzahl an Zulassungen einer best. Behörde. Da kann man fast noch anderen einen Bärendienst mit erweisen, wenn der Richter eine Zulassungsstelle darauf hinweist, vielleicht mal ein paar Kennzeichen einzuziehen, wo nicht notwendig 😉
@Bulbarius: ich meinte schon, ganz normal. Aber mach du einfach, du wirst schon sehen, was dir eine Zulassungsstelle so alles vorschreiben kann...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das ist der schwerste 😁 Rechtliche Grundlage gibts dafür nicht, fällt mir auch gerade nix ein. Haste gut angefangen. 😉 Aber wer bindet sich sowas schon ans Bein? 😁Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Was für eine Begründung gibt es z. B. wenn die Zulassungsstelle sagt:
"entweder wenig Ziffern ODER verkleinert. Beides kriegst du nicht ans Motorrad".
Der Hochtaunuskreis... 😉
(hatten wir aber schon 2011 mal. Erinnerst du dich noch an die Sammlung von dubiosen Regelungen die mal diskutiert wurde. Im Prinzip haben wir doch immer die gleichen Beispiele.
Beschweren tut sich aber keiner.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Easy. Alle typgenehmigten Fahrzeuge können mindestens 520mm aufnehmen, keine Notwendigkeit. Kurze Kennzeichen für Importfahrzeuge ist immer noch gültige Begründung. Und geringer Bestand an solchen Kennzeichen, entweder absolut oder bezogen auf die Gesamtzahl an Zulassungen einer best. Behörde. Da kann man fast noch anderen einen Bärendienst mit erweisen, wenn der Richter eine Zulassungsstelle darauf hinweist, vielleicht mal ein paar Kennzeichen einzuziehen, wo nicht notwendig 😉Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Bei uns werden keine XX-A 1 für PKW rausgegeben.
Allerdings klag ich auch nicht. Zuviel Aufwand.
Ah jetzt gibt es aber "neue" Altkreiskürzel...
Ok konkretes Beispiel. Das noch schwieriger ist... 😉
Wie begründest du für AN, FEU, DKB, ROT
die Regel:
Zitat:
•Für einen PKW, LKW usw. können nur Kennzeichenkombinationen mit zwei Buchstaben und drei Ziffern zugeteilt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ok konkretes Beispiel. Das noch schwieriger ist... 😉Wie begründest du für AN, FEU, DKB, ROT
die Regel:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Für einen PKW, LKW usw. können nur Kennzeichenkombinationen mit zwei Buchstaben und drei Ziffern zugeteilt werden.
Keine Ahnung. Vielleicht keine weiteren Nummernkreise freigegeben, vielleicht irgendwas wegen erweiteter Zuständigkeit oder sonst was. Müsste man konkret nachfragen und dann schauen, ob man aus der Begründung was basteln kann...