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Kurze Kennzeichen - passendes Kennzeichen-Format
Hallo zusammen,
bald werde ich das erste Mal ein Auto zulassen müssen.
Im vorhinein habe ich mein Wunschkennzeichen reserviert: XX-XX-2
Da meine Auswahl sehr kurz ist, würde dies auf ein 410x110mm-Schild passen.
Wenn ich im jetzt im Netz mir ein 3D- oder Carbon-Kennzeichen in diesem Format bestelle und damit erscheine, wird dies dann angenommen oder kann es gut sein, dass die Standard-Größe 510x110mm gefordert wird? Oder bleibt es mir überlassen, welche Größe ich wähle, solange halt alles auf das Schild passt. Ich meine die Reservierung für XX-XX-2 wurde mir ja genehmigt...
Wäre nur ärgerlich, wenn ich mir die Kennzeichen bestelle und das nicht angenommen wird und ich dadurch das Geld verbrannt hätte.
P.S.: Kann man verschiedene Formate am Front und Heck anbringen? z.B. 510 vorne und 410 hinten?
Vielen Dank!
Luke
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65 Antworten
Zitat:
@luke1999 schrieb am 10. September 2024 um 12:43:32 Uhr:
Da meine Auswahl sehr kurz ist, würde dies auf ein 410x110mm-Schild passen.
Wenn ich im jetzt im Netz mir ein 3D- oder Carbon-Kennzeichen in diesem Format bestelle und damit erscheine, wird dies dann angenommen oder kann es gut sein, dass die Standard-Größe 510x110mm gefordert wird? Oder bleibt es mir überlassen, welche Größe ich wähle, solange halt alles auf das Schild passt. Ich meine die Reservierung für XX-XX-2 wurde mir ja genehmigt...
Es gibt zwei Schriftarten. Solange die normalschrift auf das Kennzeichen passt, wird es garantiert funktionieren. Willst du eine schmalschrift, um ein noch kleineres Kennzeichen zu haben, ist es regional sehr unterschiedlich.
Der Hauptgrund, warum man wenig Ziffern auf ein großes Kenzeichen drucken lässt, ist die Stoßstange. Gelegentlich gibt es Löcher oder einen schwarzen Lackschutz, der bei einnem kurzen Kenzeichen sichtbar ist. Sieht doof aus.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. September 2024 um 13:14:46 Uhr:
5 stellen passen auf min 410 mm Blech. Ob es das 3D Kennzeichen in 410 gibt, weiß ich nicht, in 420mm hab ich die schon gesehen
Weißt Du noch wo diese 420mm angeboten wurden?
Habe nun mehrere Anbieter für kurze 3D-Kennzeichen mit 5 Stellen verglichen. Um mehrere zu nennen und somit keinerlei Werbung zu machen:

- Kennzeichenfuchs: 410mm
- Kennzeichenheld: 410mm
- 3D-Kennzeichen: 410mm
Somit bieten alle online auffindbaren Shops das Format mit 410mm für 5 Stellen an.
Habe mich gestern auch noch telefonisch mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen wollen, leider unmöglich gewesen, daher hier ein Ausschnitt aus einem Email-Verlauf mit einem freundlichen Mitarbeiter der Zulassungsstelle:
Auf die Frage, ob eine Wunschkennzeichen-Reservierung garantiert ist:"Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens. Daher Kann Ihnen ein reserviertes Kennzeichen nicht garantiert werden."
Auf die Frage, ob kürze Kennzeichen angenommen werden, solange sie in der Norm liegen:"Ein kürzeres Kennzeichen ist möglich. Es müssen jedoch alle Mindestabstände eingehalten werden und [...] keine Engschrift verwendet werden."
Hoffe ich kann damit hier anderen mit ähnlicher Frage weiterhelfen.

Für mich heißt das jetzt pokern. Ich werde bei einen der 3 oben genannten bestellen und hoffen, dass das durchgeht, zumal ich mich bei Freunden und Bekannten mit ähnlichen Kennzeichen (4-5 stellig) informiert habe. Dort war nie ein Problem, zumindest bei meiner zuständigen Behörde. Wenn nicht, habe ich eine schöne Wanddeko.
Wünscht mir Glück

Zitat:
@luke1999 schrieb am 11. September 2024 um 10:25:09 Uhr:
..............
Habe mich gestern auch noch telefonisch mit der Zulassungsstelle auseinandersetzen wollen, leider unmöglich gewesen, daher hier ein Ausschnitt aus einem Email-Verlauf mit einem freundlichen Mitarbeiter der Zulassungsstelle:
Auf die Frage, ob eine Wunschkennzeichen-Reservierung garantiert ist:
"Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens. Daher Kann Ihnen ein reserviertes Kennzeichen nicht garantiert werden."
Hoffe ich kann damit hier anderen mit ähnlicher Frage weiterhelfen.![]()
............
Diese Aussage deiner Zulassungsstelle ist nicht auf alle Zulassungsstellen anwendbar. Ich habe auf meine schriftliche Anfrage, ob ich mich auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens verlassen kann, als Antwort ein klares "ja" bekommen. Letztendlich habe ich das Kennzeichen auch bekommen.
Die Frage, ob das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt wird, sollte demnach jeder mit seiner zuständigen Zulassungsstelle vorher abklären.
Naja,
dies ist ja nur der Ausschluss des Rechtsanspruchs.
Steht bei jeder Kennzeichenreservierung dabei. Geht einzig darum, dass man sich das Kennzeichen nicht einklagen kann.
Die ersten beiden genannten Seiten sind ein Anbieter.
Ich finde es interessant, dass bei den Plasteschildern das 410er Maß angeboten wird, die aber kein verkürztes Blech anbieten können. Es ist ja bei XX - XX Y schon eng, da man nach Norm auf 407 mm kommt.
Manchmal sind die bei der Zulassungstelle penibel, vor allem was den Siegelbereich und den Abstand zwischen den Zeichen angeht.
Das 400er Schild wurde damals noch durchgewunken, also gestempelt. Mittlerweile wohl nur mit Diskussion, weil bei X - XX YY man ja 403 mm Breite hat. Die fehlenden 3 mm wurden einzig mit der Toleranz bei der Strichbreite der Schrift und des Randes hinbekommen.
Die haben aber wirklich die Breite der Zeichen gemessen...
Bei den 420ern wurde hingegen nie ein Gewese drum gemacht.
VG
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. September 2024 um 11:30:15 Uhr:
Diese Aussage deiner Zulassungsstelle ist nicht auf alle Zulassungsstellen anwendbar.
meint ich ja

Zitat:
@luke1999 schrieb am 11. September 2024 um 10:25:09 Uhr:
Dort war nie ein Problem, zumindest bei meiner zuständigen Behörde.
_________________________________________
Zitat:
@hlmd schrieb am 11. September 2024 um 11:55:42 Uhr:
Die ersten beiden genannten Seiten sind ein Anbieter.
Das ist mir nach bisschen Recherche auch aufgefallen, komische Masche haben die da...
Im Impressum sind jeweils die selben Personen aufgelistet, 3 weitere Seiten neben den obengenannten ebenfalls diese als Geschäftsführer.
- kennzeichen-preisvergleich
- kennzeichen-kosten
- mobiliter
Und alle leiten entweder auf die Seiten kennzeichenheld oder -fuchs weiter.
Grenzt schon an Wettbewerbsverzerrung...
Auf einer der Seiten reden die sogar 3D-Kennzeichen "schlecht".

Und komischerweise sind kennzeichenheld und -fuchs während ich diesen Text hier schreibe gleichzeitig in Wartung.
Zitat:
@luke1999 schrieb am 11. September 2024 um 10:25:09 Uhr:
Für mich heißt das jetzt pokern.
Warum pokern?
Bei 410mm und 5 stellen in Mittelschrift sind alle Abstände eingehalten und sie werden abgesiegelt.
Dass die Anbieter nur 410 für 5 stellen anbieten, macht auch Sinn, wer soviel Geld für die Kunststofftafeln ausgiebt, möchte sowieso das kürzest mögliche haben.
410 und 420er rohlinge vorzuhalten, macht keinen Sinn.
Kann auch sein, dass die die ich gesehen hab 410 waren, muss ich mal nachmessen.
Zitat:
@hlmd schrieb am 11. September 2024 um 11:55:42 Uhr:
Geht einzig darum, dass man sich das Kennzeichen nicht einklagen kann.VG
Was aber auch versucht wird, so absurd es klingt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 11. September 2024 um 11:30:15 Uhr:
Diese Aussage deiner Zulassungsstelle ist nicht auf alle Zulassungsstellen anwendbar. Ich habe auf meine schriftliche Anfrage, ob ich mich auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens verlassen kann, als Antwort ein klares "ja" bekommen. Letztendlich habe ich das Kennzeichen auch bekommen.
Diese Aussage ist auf alle Verträge anwendbar. Bei bestätigten Aufträgen kann man sich immer "verlassen", dass sie ausgeführt werden. Dennoch gibt es eine Fehlerquote von ca. 2%. Das können IT-Fehler sein, oder ein Personalaufall. Deshalb schreiben die Zulassungsstellen, dass kein Rechtsanspruch besteht, falls der Auftrag daneben gehen sollte. (Auch kein Schadensersatz, bei bereits gedruckten Kenzeichen.) Die Fehlerquote bei den Zulassungsstelen dürfte geringer sein als 2%, aber dennoch höher als 0,000000%.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. September 2024 um 17:29:36 Uhr:
Diese Aussage ist auf alle Verträge anwendbar. Bei bestätigten Aufträgen kann man sich immer "verlassen", dass sie ausgeführt werden.
Wenn das so ist, hab ich ja keinerlei Befürchtungen. Ich dachte eben, dass eine Reservierung vor Ort bei der Stelle noch einmal geprüft wird, ob ein kurzes Kennzeichen (z.B. 5 Stellen) überhaupt nötig ist (aufgrund von Aussparung oder Karosse). Also dachte Reservierung = Wunsch und nicht Reservierung Wort für Wort.

Du hast ja das Kennzeichen reservieren können.
Wenn da keine Bedingungen dabei standen, ist doch alles safe.
Ich kenne es mittlerweile so, dass man sich Kennzeichen nur reservieren kann, wenn es keine Auflagen gibt. Bei uns im LKR kann man sich kurze Kombis nicht mehr reservieren, man erhält die nur in der Zulassungsstelle.
Und da bekommt man die ín Form X - XX YY oder X - X YYY IMMER ohne Auflagen, wenn man das Kennzeichen in Mittelschrift prägen lässt. Nur bei den ganz kurzen wird geschaut.
In meiner alten Heimatstadt ist es ähnlich.
XX - XX YY oder XX - X YYY problemlos. Kürzer nur wenn bereits vorhanden bzw. wenn notwendig.
Hier wird aber oft Engschrift abgestempelt, auch wenn nicht notwendig. Wie das geht? K.A.!
Im bayrischen Millionendorf hingegen bekam man nie kürzer als M - xx yyy und auch nur bei Saison, H, E oder Mopped.
Das handhabt jede Stadt / jeder LKR eben anders.
Rein von der FZV her gibt es aber einzig die Einschränkung der Pflicht der Mittelschrift bei normalen Kennzeichen. Eine Mindestlänge gibt es eben nicht, auch wenn es oft so dargestellt wird.
VG
Bei dem Anbieter kann man probieren, was geht und nicht geht:
Expertenmodus aktivieren...
https://www.kennzeichen-fabrik.de/autokennzeichen.html
Und Option 3 lesen
Im Zweifelsfall - bei zickiger Zulassungsstelle - kann man das Auto sonst auch online zulassen und die Plaketten selbst auf das gewünschte Kennzeichen kleben.
Vorausgesetzt, die örtliche Zulassungsstelle war eine der kompetenteren, deren iKFZ nicht vom KBA abgeschaltet wurde.
Entbindet aber nicht, dass die Kennzeichen der Anlage 4 entsprechen müssen.
Gibt's auch extra ein Hinweis, der Bestandteil des Zulassungsbescheides ist. (Um solche Gedankenspiele gleich einzudämmen)
.
Ebenso, wie man es tunlichst lassen sollte, die Plakettenträger abzuschneiden, weil hässlich
Zitat:
@towe96 schrieb am 20. September 2024 um 08:41:47 Uhr:
Im Zweifelsfall - bei zickiger Zulassungsstelle - kann man das Auto sonst auch online zulassen und die Plaketten selbst auf das gewünschte Kennzeichen kleben.
Vorausgesetzt, die örtliche Zulassungsstelle war eine der kompetenteren, deren iKFZ nicht vom KBA abgeschaltet wurde.
Dann "siegelt" man ein unzulässiges Kennzeichen und begeht eine Straftat (mit Plaketten ist das Kennzeichen eine Urkunde!).
Und die Theorie, die Abschaltung von IKfZ wäre den Zulassungsstellen anzulasten, finde ich auch amüsant.