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Kurz Luft ablassen und Meinungen erfragen Schulbuss-Thema mit Unfall

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 18:08

Verzeihung wenn ich hier nicht im richtigen Sub bin oder wenn es, weils keine Technik beinhaltet generell nichts hier verloren hat

Mir fehlt ein klitzekleines Wenig das Verständniss für folgenden Vorfall und die Aussage des Fahrers

-Grundschule bei uns im Ort

-ich zu Fuß unterwegs meine Nichte abzuholen

-Kein Gehweg vorhanden

-laufe am rechten Straßenrand

-sehe Schulbus (Sprinter) mit Warnblinke (die er nicht mal anschalten dürfte, weils kein Notfall und keine Bushaltestelle war)

-laufe munter weiter, warum auch nicht, er steht ja

-Sehe Rückfahrleuchten angehen und kann nicht mal 50cm zur Seite springen so schnell hat der Fahrer gas gegeben - vorneraus waren hunderte Meter und eine Umfahrung vorhanden um dort vernünftig zu drehen

-Habe ihm eine Beule beim versuch zu überleben verpasst und beinahe die Heckscheibe zertrümmert

-Fahrer schaffte es erst zu halten nach etwa 1,5 - 2 Metern, welche ich am spiegel haltend und auf dem Hecktritt verbrachte, während ich gegen das Glas klopfte (drunterliegen hätte mir glaub ich keinen Spaß gemacht) und ein Kind hätte gewiss nicht nach dem Wischer greifen können für ein wenig Halt

-Darf mir von dem Idioten dann anhören, er hätte doch die Blinke angehabt,wo solle er denn sonst wenden und er hat doch seinen Zeitplan einzuhalten

-Hat aber nicht mal eine Minute vorher Kinder aus dem Bus gelassen, welche nicht halb so groß sind wie ich und die mit Warnblinke gewiss noch weniger anfangen können

- 8 Meter Luftlinie vom Kindergartenausgang

Ich sehe es eher so, dass gerade er als Kindertransporteur vor Schulen und Kindergärten besondere Vorsicht walten lassen müsste

Der Sprinter war ein Fensterbus und ich konnte ihn sehen durch die Heckscheibe, also hätte er auch mich sehen können, aber wie gesagt Kinder, Kindergarten und Grundschule

Mit solchen Leuten schicken wir aber unsere kleinsten in den Alltag und hoffen das diese den Tag überleben - zu blöd sich umzusehen, verkehrsregeln zu beachten und nötigenfalls auszusteigen, nur weil mal wieder die Zeit drängt

Sorry wenns vieleicht etwas wirr geschrieben ist aber mir geht noch immer der Puls deswegen, man stirbt ja nicht beinahe jeden Tag mal so

 

Nur mal so nebenbei dürfen auch blinde und taube am Alltag teilnehmen, die bekommen auch nichts von so einer dämlichen Warnfunzel mit, darf man die deswegen mal eben ummähen?

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2009 um 19:31

Hallo,

also erstmal vorne weg: Ich finde das Verhalten des Fahrers auch in keinster Weise in Ordnung und möchte dieses auch nicht verteidigen. Wer Kinder transportiert trägt eine besondere Verantwortung und sollte sich dieser auch bewusst sein. Aber:

Zitat:

Ist die Warnblinkanlage eines Schulbusses eingeschaltet, gelten für die anderen Verkehrsteilnehmer verschärfte Vorsichtsregeln

Zitat:

Sehe Rückfahrleuchten angehen und kann nicht mal 50cm zur Seite springen so schnell hat der Fahrer gas gegeben

Wenn das alles so blitzschnell ging, musst du aber schon sehr dicht hinter dem Fahrzeug gewesen sein. Wenn man so dicht hinter einem Fahrzeug rumkraucht, braucht man sich nicht wundern wenn man unter die Räder kommt.

Zitat:

Fahrer schaffte es erst zu halten nach etwa 1,5 - 2 Metern

Bei so einer hohen Beschleunigung wie du sie beschreibst, ist ein Anhalteweg von 2 Metern schon recht gut. Da hat der Fahrer gute Reflexe gehabt.

Zitat:

Ach so, so nebenbei musste ich im Vorfeld bereits einem 14 Jährigen sein Butterfly mit 18 cm Klinge entwenden (ohne Gewalt) der mal so labidar damit am Schulzaun am spielen war - es wurde fachgerecht entsorgt ohne den Jungen auch noch anzuzeigen

Seine Kippen hab ich ihm gelassen...

Das wäre dann wohl Diebstahl und du solltest froh sein, dass der Junge dich nicht anzeigt. Auch wenn ein 14-jähriger so eine Waffe nicht mit sich führen darf, bestand keine Gefahr für Leib und Leben, also auch kein Grund für dich ihm das Messer abzunehmen und "zu entsorgen". Selbstjustiz ist strafbar.

Ich empfehle folgende Lektüre: Gutmensch

MfG Zille

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Ich sag's noch mal, das Wegnehmen war nicht juristisch korrekt, aber bestimmt erzieherisch wirksam.

Und dem nächsten, den ich beim aufbrechen eines Autos sehe, hack ich die Hände ab?? Gut ist nicht juristisch korrekt, aber bestimmt erzieherisch wirksam.

Genau aus diesem Grund ist Selbstjustiz verboten. Wer zieht wo die Grenze?

Mfg zille

Was für ein Schmarrn! Meine Güte. Guck Dir bitte schnellstmöglich die Bedeutung des Begriffs Zivilcourage an, vor allem in Abgrenzung zur Selbstjustiz! Nimm Wikipedia als Nachschlagewerk, wenn Du nix anderes zur Hand hast.

Ich hab' jetzt keine Lust mehr, ich bin doch hier nicht der Ethikberater vom Dienst. Feierabend, Leute.

am 18. Oktober 2009 um 0:10

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

40KmH mit was stehendem/anfahrendem zu vergleichen dürfte "etwas" hinken

Nur zur Erinnerung: Schulbus - Warnblinkanlage - erhöhte Aufmerksamkeit andere Verkehrsteilnehmer (auch Fussgänger)

Dann relativiert sich das mit dem Tempo schon wieder.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

bin ich das, sind es andere? der Fahrer darf nicht zurück setzen - wir können weiter diskutieren aber der fahrer darf es nicht

Begründung? War es eine Einbahnstrasse? Natürlich darf auch ein Schulbus rückwärts fahren.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Die Sorgfaltspflicht geht auf den Fahrer über - ist klar, deswegen hat er seiner sonstigen Pflicht nicht einfach zu entsagen

Auch hier: Begründung? Wiese geht die Sorgfaltspflicht/Aufsichtspflicht auf den Fahrer über? Welche anderen Pflichten meinst du?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Fußgänger haben (leider) tatsächlich aber doch Narrenfreiheit egal ob sie auf der Autobahn laufen oder irgendwo "im Weg" stehen

Wie das Urteil zeigt ist dem nicht so. Lauf mal mit 2 Promille über die Autobahn und du wirst sehen, dass es keine Narrenfreiheit gibt.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Das schwächste Glied ist immer der Punklt um den es sich dreht

Ein anderer Richter oder in 2 Instanz wird evtl anderst entschieden

Na ja. Nach dem OLG bleiben nicht mehr allzuviele Instanzen.

Mfg Zille

am 18. Oktober 2009 um 0:21

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Was für ein Schmarrn! Meine Güte. Guck Dir bitte schnellstmöglich die Bedeutung des Begriffs Zivilcourage an, vor allem in Abgrenzung zur Selbstjustiz! Nimm Wikipedia als Nachschlagewerk, wenn Du nix anderes zur Hand hast.

Gute Idee, hab ich schon. Und damit du es auch verstehst:

Ohne Legitimation (nicht berufen) einem Anderen dessen Eigentum - mit nicht legalen (aussergesetzlichen) (Erpressung: "Ich behalt jetzt das Messer oder ich ruf die Polizei") Mitteln - entwendet um gegen eine rechtswidrige Handlung ("Der junge darf das Messer nicht haben") vorzugehen.

Und nun die Definition:

Zitat:

Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor. Daher wird das Pendant der Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.

q.e.d. Zille

Ich wiederhole es auch gern noch mal, da es anscheinend im Laufe des Threads etwas untergegangen ist: warum läuft man denn auf einer Straße ohne Gehwege auf der rechten Seite?? Auch eines der Dinge, die man ganz am Anfang im Verkehrsunterricht lernt. Der Fußgänger gehört in diesem Fall auf die linke Seite. Da hat sich z.B. der TE auch mal falsch verhalten...das nur mal am Rande...

Im Übrigen ist es ein Grauen, wenn man von so manch einem hier etwas lesen muss, dass mit laienhaftem "Rechtsverständnis" begründet werden will...Jedermannrecht, kein Recht zum Rückwärtsfahren etc...noch dazu hanebüchene Vergleiche, die schon absurde Züge tragen...ich weiß ja nicht so recht.

Ach so, persönliche Beleidigungen dürfen gerne unterbleiben, die haben hier nichts verloren...

Gruß Tecci

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 5:43

ich lief rechts weil der EIngang zur Schule rechts war

ich habe den Jungen auch nicht erpresst, denn das macht man in der Regel nicht mit Worten wie Bitte und danke - was sollte es mich stören etwas zu "Entwenden", wenn dieser jenige es nicht mal im Ansatz haben dürfte? Und wie kann ich wen erpressen wenn ich lediglich Polizei und oder Eltern erwähne? mach ich mich jetzt sogar schon strafbar wenn ich erwähge die silbernen zu rufen???

aber schade dass ich wegen so was dann noch beschimpft werde

Habt ihr Kinder, Nichten, Neffen, Enkel? oder Frauen oder was auch immer? aber ich werde hier angefurzt weil ich mein Maul nicht halten möchte und auch schon und vor allem diesen, Minderjährigen gegenüber Versuche Wissen und Recht zu vermitteln.

 

ich kann weder was für den Deppenfahrer seines Lebens wie für die Stadtplanung welche vor der Schule weder Gehweg noch Bushalte realisierte

warum hanebüchene Vergleiche? es währe schlicht möglich gewesen

 

 

Nachtrag, sind die Silbernen nun alle verbrecher weil sie jemandem auch nur ein Verwarngeld anbieten aber darauf hinweisen dass es wenn ich dies ablehne schlimmer dran bin???

am 18. Oktober 2009 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

...

ich habe den Jungen auch nicht erpresst, denn das macht man in der Regel nicht mit Worten wie Bitte und danke - was sollte es mich stören etwas zu "Entwenden", wenn dieser jenige es nicht mal im Ansatz haben dürfte? ...

Nachtrag, sind die Silbernen nun alle verbrecher weil sie jemandem auch nur ein Verwarngeld anbieten aber darauf hinweisen dass es wenn ich dies ablehne schlimmer dran bin???

Wo ist denn das Messer jetzt?

Richtig wäre es, wenn es bei der Polizei oder den Eltern gelandet wäre!

Wenn nicht hast du dich m.E. strafbar gemacht! Unrechtmässige Zueignung! UND: auch du darfst das Messer als verbotenen Gegenstand nicht haben! Somit war deine "Forderung" das Messer zu bekommen rechtswidirg!

Und dein letzter Satz gehört total in die Tonne:

Die Polizei ist verpflichtet dich aufzuklären, was passiert wenn du das Verwarngeld ablehnst!

am 18. Oktober 2009 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

...

-sehe Schulbus (Sprinter) mit Warnblinke (die er nicht mal anschalten dürfte, weils kein Notfall und keine Bushaltestelle war)

Der muss die Warnblinkanlage anhaben (steht ja schon irgendwo hier geschrieben)!

Zitat:

-Sehe Rückfahrleuchten angehen und kann nicht mal 50cm zur Seite springen so schnell hat der Fahrer gas gegeben...

-Habe ihm eine Beule beim versuch zu überleben verpasst und beinahe die Heckscheibe zertrümmert

-Fahrer schaffte es erst zu halten nach etwa 1,5 - 2 Metern, welche ich am spiegel haltend und auf dem Hecktritt verbrachte, während ich gegen das Glas klopfte ...

Also warst du ja wohl zu 100% hiner dem Kleinbus und sehr nah dran! Jeder vernünftig denkende Mensch wäre bestimmt in deiner Situation nicht direkt dahinter lang! Aber was soll´s, es sind ja immer die anderen Schuld!

hast do Glück gehabt, der hatte doch die neuen F1-Bremsen verbaut: bei 1,5-2m Anhaltewega aus der hohen Geschwindigkeit!

Und denkst du wirklich die Beule im Blech (bei mir sind das zwar Dellen, aber du bist nunmal anders!) hat dir geholfen nicht angefahren zu werden?

am 18. Oktober 2009 um 7:40

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ich habe den Jungen auch nicht erpresst, denn das macht man in der Regel nicht mit Worten wie Bitte und danke - was sollte es mich stören etwas zu "Entwenden", wenn dieser jenige es nicht mal im Ansatz haben dürfte?

Du hast recht, ich habe mich vertan. Du hast niemanden erpresst sondern genötigt.

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Unrecht legitimiert nicht ein Anderes. Wenn ich nun im Strassenverkehr ein Auto sehe, welches nicht zugelassene Teile verbaut hat, darf ich dann hingehen und unter Berufung auf "was sollte es mich stören, wenn du es nicht verbauen darfst" einfach abschrauben und "sicherstellen"?

 

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

aber schade dass ich wegen so was dann noch beschimpft werde

Na du bist auch kein Kind von traurigkeit. Dann halt dich doch auch hier an deine Lebensphilosophie und geh mal mit gutem Beispiel vorrab.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ich kann weder was für den Deppenfahrer seines Lebens wie für die Stadtplanung welche vor der Schule weder Gehweg noch Bushalte realisierte

Stimmt. Ich kann auch nichts dafür, wenn ich auf der BAB umgenietet werde weil dort keine Fusswege gebaut wurden.

Du jammerst hier rum, dass der Busfahrer seinen Sorgfaltspflichten nicht gut genug nachkommt, während du für dich Narrenfreiheit in anspruch nimmst. Aber ich will mich nicht wiederholen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

warum hanebüchene Vergleiche? es währe schlicht möglich gewesen

Ich vermute, das ging gegen meinen Vergleich mit der "Hände-Ab"-Aussage.

 

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Nachtrag, sind die Silbernen nun alle verbrecher weil sie jemandem auch nur ein Verwarngeld anbieten aber darauf hinweisen dass es wenn ich dies ablehne schlimmer dran bin???

Die Silbernen sind - im Gegensatz zu dir - legitimiert Gesetzesverstösse aufzuklären und zu verhindern. Und der Hinweis auf die Folgen gehört zur Belehrung des Beschuldigten.

MfG Zille

Ich wünsche mir ein Schloss ...

Wer die abstrusen Statements des Threaderöffners aus dem LKW-Forum kennt, wird sich hier vielleicht noch aufregen.

Andere haben sich mittlerweile daran gewöhnt.

Man kann sich nur wünschen, ihn oder seinesgleichen nicht als Nachbarn oder Arbeitskollegen zu haben oder zu bekommen.

Er ist aber, soviel muss ich ihm fairerweise zugestehen, nicht der einzige User mit dem Motto "Scheiß auf Paragraphen, ich hab eh recht!"

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

warum hanebüchene Vergleiche? es währe schlicht möglich gewesen

Ich vermute, das ging gegen meinen Vergleich mit der "Hände-Ab"-Aussage.

Nein, durchaus nicht ;)

Ich finde es nur krass, wie jemand so absolut uneinsichtig sein kann. NUR die ANDEREN haben Fehler gemacht, man liest hier überhaupt NICHTS davon, dass beim TE auch nur ein Fünkchen Einsicht vorhanden wäre, auch mal das eigene Verhalten zu reflektieren und ein Fehlverhalten zuzugeben. Ist natürlich auch ne Lebenseinstellung, mit der es sich solange prima leben lässt, bis mal einer kommt, der so einen Zirkus nicht mitmacht...

Im Übrigen ist die Wortwahl auch durchaus von einer gewissen Aggressivität geprägt, was das Erkennen einer Einsicht nicht gerade unterstützt. Da wäre ein anderer Tonfall den anderen Usern auch mal angemessen...

Gruß Tecci

am 18. Oktober 2009 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Mir fehlt ein klitzekleines Wenig das Verständniss für folgenden Vorfall und die Aussage des Fahrers

Mir fehlt ein klitzekleines Wenig das Verständniss für dein Verhalten. Junge werde mal erwachsen und lerne, das man sich auch als Fußgänger an Regeln halten muß.

am 18. Oktober 2009 um 9:07

Zwei Problematiken verstehe ich hier nicht:

- zum Fahrer: klar, ist ein Schreck in dem Moment, wo er auf mich zukäme. Nur: Rektor, Firma, Pullizei - das ist in meinen Augen Overkill! Schnapp Dir den Fahrer (gleich danach), frag ihn im ersten Schreck, ob er noch ganz sauber ist, seinen Lappen aus dem Kaugummiautomaten hat, oder, ziviler und angemessener, er möge mal besser nach hinten sehen, diesmal ist es gutgegangen, nächstes mal könnte es ein Kind sein, und wenn er das einigermaßen einsieht, dann laß es einfach gut sein! :mad: Warum jetzt den Fahrer noch satt machen?

- zum Sandkistenrocker: warum hast Du das Messer nicht dem Rektor gegeben? Der interessiert sich sicher dafür, was an seiner Schule so abgeht, und kann ggf. weitere Schritte einleiten. Einfach mit dem Recht des Stärkeren wegnehmen ist in meinen Augen dasselbe Niveau, wie es die Messerfuchtler an den Tag legen.

Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Zivilcourage und Nachtreten, wo gar nichts mehr los ist. Denk mal drüber nach.

Lieber Threadersteller,

Du läuft am rechten Fahrbahnrand einer Straße ohne Gehweg? Entschuldig mal, aber wieso gehst du nicht gleich auf der Autobahn joggen. Du hattest auf dieser Straße nichts verloren, und wenn du sie schon unbedingt benutzen musstest, hättest du Links gehen sollen ... wie man es in der Schule gelernt hat.

Da du ohnehin nichts auf der Straße zusuchen hattest sehe ich auch nicht ein wieso der Busfahrer auf "hinter sich Schlafende" - wie du beschrieben hast - Menschen zu achten. Er schaut halt ob ein Auto hinter ihm ist ... ist nicht? Dann wendet er. An Bussen mit Warnblinker sollte man sowieso erhöhte Vorsicht walten lassen ... hast du bestimmt auch in der Fahrschule gelernt.

Ich wiederhole es nocheinmal. Du hattest nichts auf dieser Straße verloren, wenn der Kindergarteneingang 8-Meter Luftlinie ist, wird es auch eine Gehweganbindung dort hin geben. Wieso hast du nicht den Richtigen Weg benutzt?

Den Ausraster des Busfahrers kann ich sehr gut Nachvollziehen.

Wenn mir ein Jogger auf der Autobahn eine Beule ins Auto schlagen würde - beim versuch zu überleben :rolleyes: - dann würde ich auch ausflippen. Hätte ihn zur Polizeiwache geschleift zur Personalienfeststellung zwecks Schadensregulierung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Besonders schlimm sind jene Fahrer, die auch noch anfangen zu pöbeln, wenn man sie auf ihre Fehler hinweist. Die haben nicht nur Defizite im fahrerischen Können, sondern auch in ihrem Sozialverhalten...

Wenn mir hin und wieder solche Typen unterkommen, dann gebe ich ihnen noch eine letzte Chance, die Situation zu retten und frage sie, ob sie alkoholische Getränke zu sich genommen haben.

Und was passiert, wenn sie diese letzte Chance vertan haben? Dann hagelt's drahkonische Strafen, oder was?

Die STvO sieht das ein wenig anders als ich. Zitat §25

Zitat:

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

Dennoch hast du einfach nichts hinter einem "gestarteten" Bus verloren. Oder fährst du mir deinem Fahrrad auch Slalom um die Räder startender Flugzeuge? So einfach ist das! Wer das Risiko liebt, muss halt auch mal damit rechnen zu verlieren.

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