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Kurz Luft ablassen und Meinungen erfragen Schulbuss-Thema mit Unfall

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 18:08

Verzeihung wenn ich hier nicht im richtigen Sub bin oder wenn es, weils keine Technik beinhaltet generell nichts hier verloren hat

Mir fehlt ein klitzekleines Wenig das Verständniss für folgenden Vorfall und die Aussage des Fahrers

-Grundschule bei uns im Ort

-ich zu Fuß unterwegs meine Nichte abzuholen

-Kein Gehweg vorhanden

-laufe am rechten Straßenrand

-sehe Schulbus (Sprinter) mit Warnblinke (die er nicht mal anschalten dürfte, weils kein Notfall und keine Bushaltestelle war)

-laufe munter weiter, warum auch nicht, er steht ja

-Sehe Rückfahrleuchten angehen und kann nicht mal 50cm zur Seite springen so schnell hat der Fahrer gas gegeben - vorneraus waren hunderte Meter und eine Umfahrung vorhanden um dort vernünftig zu drehen

-Habe ihm eine Beule beim versuch zu überleben verpasst und beinahe die Heckscheibe zertrümmert

-Fahrer schaffte es erst zu halten nach etwa 1,5 - 2 Metern, welche ich am spiegel haltend und auf dem Hecktritt verbrachte, während ich gegen das Glas klopfte (drunterliegen hätte mir glaub ich keinen Spaß gemacht) und ein Kind hätte gewiss nicht nach dem Wischer greifen können für ein wenig Halt

-Darf mir von dem Idioten dann anhören, er hätte doch die Blinke angehabt,wo solle er denn sonst wenden und er hat doch seinen Zeitplan einzuhalten

-Hat aber nicht mal eine Minute vorher Kinder aus dem Bus gelassen, welche nicht halb so groß sind wie ich und die mit Warnblinke gewiss noch weniger anfangen können

- 8 Meter Luftlinie vom Kindergartenausgang

Ich sehe es eher so, dass gerade er als Kindertransporteur vor Schulen und Kindergärten besondere Vorsicht walten lassen müsste

Der Sprinter war ein Fensterbus und ich konnte ihn sehen durch die Heckscheibe, also hätte er auch mich sehen können, aber wie gesagt Kinder, Kindergarten und Grundschule

Mit solchen Leuten schicken wir aber unsere kleinsten in den Alltag und hoffen das diese den Tag überleben - zu blöd sich umzusehen, verkehrsregeln zu beachten und nötigenfalls auszusteigen, nur weil mal wieder die Zeit drängt

Sorry wenns vieleicht etwas wirr geschrieben ist aber mir geht noch immer der Puls deswegen, man stirbt ja nicht beinahe jeden Tag mal so

 

Nur mal so nebenbei dürfen auch blinde und taube am Alltag teilnehmen, die bekommen auch nichts von so einer dämlichen Warnfunzel mit, darf man die deswegen mal eben ummähen?

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2009 um 19:31

Hallo,

also erstmal vorne weg: Ich finde das Verhalten des Fahrers auch in keinster Weise in Ordnung und möchte dieses auch nicht verteidigen. Wer Kinder transportiert trägt eine besondere Verantwortung und sollte sich dieser auch bewusst sein. Aber:

Zitat:

Ist die Warnblinkanlage eines Schulbusses eingeschaltet, gelten für die anderen Verkehrsteilnehmer verschärfte Vorsichtsregeln

Zitat:

Sehe Rückfahrleuchten angehen und kann nicht mal 50cm zur Seite springen so schnell hat der Fahrer gas gegeben

Wenn das alles so blitzschnell ging, musst du aber schon sehr dicht hinter dem Fahrzeug gewesen sein. Wenn man so dicht hinter einem Fahrzeug rumkraucht, braucht man sich nicht wundern wenn man unter die Räder kommt.

Zitat:

Fahrer schaffte es erst zu halten nach etwa 1,5 - 2 Metern

Bei so einer hohen Beschleunigung wie du sie beschreibst, ist ein Anhalteweg von 2 Metern schon recht gut. Da hat der Fahrer gute Reflexe gehabt.

Zitat:

Ach so, so nebenbei musste ich im Vorfeld bereits einem 14 Jährigen sein Butterfly mit 18 cm Klinge entwenden (ohne Gewalt) der mal so labidar damit am Schulzaun am spielen war - es wurde fachgerecht entsorgt ohne den Jungen auch noch anzuzeigen

Seine Kippen hab ich ihm gelassen...

Das wäre dann wohl Diebstahl und du solltest froh sein, dass der Junge dich nicht anzeigt. Auch wenn ein 14-jähriger so eine Waffe nicht mit sich führen darf, bestand keine Gefahr für Leib und Leben, also auch kein Grund für dich ihm das Messer abzunehmen und "zu entsorgen". Selbstjustiz ist strafbar.

Ich empfehle folgende Lektüre: Gutmensch

MfG Zille

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@TE: Das mit dem Messer wegnehmen: wahrscheinlich nicht korrekt, aber bestimmt wirksam, zumindest in der betroffenen Altersgruppe.

Und laß Dir hier nicht ans Bein pissen. Der Fahrer hat einen Fehler gemacht, nicht Du. Noch mal: Anzeige. Vorwurf: versuchte Körperverletzung oder Verkehrsgefährdung oder sonstwas, Du mußt als Laie nicht die juristischen Fachausdrücke beherrschen. Stell Deine Sorge in den Vordergrund über den Umstand, daß das direkt vor der Schule und mit einem Schulbusfahrer passiert ist.

Kannst Du gegen Unbekannt stellen, die Polizei/Staatsanwaltschaft kann den Fahrer ja leicht ermitteln. Schenller geht's vielleicht so: Frag in der Grundschule nach, wie das Schulbusunternehmen heißt, ruf dort an und frag nach dem Namen des Fahrers der betreffenden Tour. Wenn sie wissen wollen, warum, sag's ihnen ruhig. Biete an, daß der Kollege Dich anrufen darf. Wenn er's tut und sich sehr vernünftig(!) zeigt, kannst Du ja immer noch überlegen, ob von der Anzeige abgesehen werden kann.

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 22:36

ich hab begrenzt verständniss und es ist nichts weiter passiert, ich sprach auch mit dem Fahrer und hoffe, wünsche es mir dass er dies alles wahrgenommen hat und sich evtl ändert

ich will auch gewiss keinem was böses, daher eher weniger die Anzeige aber gerne ein erneutes Gespräch - mit Schulleitung und oder dem Fuhrbetriebsleiter

Jedermannsrecht gibt es in Deutschland nicht, allenfalls in Skandinavien und in der Schweiz.

Und das hat absolut nichts damit zu tun, dass Du einem Bengel ein Messer wegnehmen darfst. Google hilft Dir vielleicht ...

 

Was Du meinst, ist ggf. der im Volksmund auch als "Jedermannsparagraph" bezeichnete § 127 StPO.

Zitat:

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

...

Nach dieser Vorschrift hättest Du den Bengel bis zum Eintreffen der Polizei festnehmen dürfen, da er alleine schon durch den Besitz des Butterflymessers gegen das Waffenrecht verstoßen hat. (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b und § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Merkblatt "Verbotene Gegenstände"

Ob das "herumspielen am Zaun" eine Sachbeschädigung darstellt, geht aus Deinen Ausführungen leider nicht hervor.

Wenn der Bengel Dich anzeigt und gleichzeitig eine Selbstanzeige erstattet, ist er (bei sauberer Vorgeschichte) mit einer richterlichen Verwarnung oder vielleicht 8 Sozialstunden "dabei", Du hingegen mindestens mit einer Geldstrafe.

Ich sag's noch mal, das Wegnehmen war nicht juristisch korrekt, aber mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit erzieherisch wirksam. 14 ist ein Alter, wo ein Schuß vor den Bug meist noch gut hilft. (Ja, nicht immer und nicht bei allen Jugendlichen.)

Und wie wäre es mit folgender Begründung, für den hypothetischen Fall, daß mal wirklich ein Richter fragt: „Ich habe mich bedroht gefühlt und das Ding dem Jungen weggenommen. Dann sage ich zu ihm, Du kannst wählen, entweder Anzeige oder das Ding wird durch mich in der übernächsten Mülltonne entsorgt und die Sache ist erledigt. Er hat letzteres vorgezogen, aknn aber auch sein, daß ich das mißverstanden habe, dann tut's mir natürlich leid ...“

Aber eigentlich habe ich keine Lust, so eine Sache jetzt zu sezieren.

am 17. Oktober 2009 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ich will auch gewiss keinem was böses, daher eher weniger die Anzeige aber gerne ein erneutes Gespräch - mit Schulleitung und oder dem Fuhrbetriebsleiter

Schon mal über die Folgen von sowas nachgedacht? Entlassung des Fahrers, Hartz 4, sozialer Abstieg, ruiniertes Leben. Und nur weil du dich hinter seinem Auto versteckt hast?

Wäre es nicht die bessere Wahl, sich noch mal in Ruhe mit dem Fahrer zu unterhalten wenn sich die Gemüter wieder beruhigt haben? Schon mal dran gedacht, dass der Fahrer unter Schock stand, und sich deswegen so barsch dirgegenüber verhalten hat?

mfg zille

am 17. Oktober 2009 um 22:51

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Ich sag's noch mal, das Wegnehmen war nicht juristisch korrekt, aber bestimmt erzieherisch wirksam.

Und dem nächsten, den ich beim aufbrechen eines Autos sehe, hack ich die Hände ab?? Gut ist nicht juristisch korrekt, aber bestimmt erzieherisch wirksam.

Genau aus diesem Grund ist Selbstjustiz verboten. Wer zieht wo die Grenze?

Mfg zille

Ja, Schulbusfahrer verdienen meist sehr schlecht, aber es ändert genau nichts an der Bewertung der Situation. Geringes Einkommen darf kein Entschuldigungsgrund sein, denn wäre es das, müßte logischerweise ein hohes Einkommen strafverschärfend wirken.

Willst Du das?

Such Dir ein Hobby, Du zivilcouragierte Nervensäge :rolleyes:

am 17. Oktober 2009 um 23:04

Es geht mir ja nicht um den Verdienst, sondern darum die Situation nüchtern zu bewerten. Und wenn ich mir die teilweise stark teatralische Beschreibung im Eingangspost durchlese, kann ich dort viel Emotionalität rauslesen.

Wie schon gesagt: Erst mal runterkommen und die Sache mit etwas Abstand bewerten und dementsprechend Massnahmen ergreifen.

Es sind auf beiden Seiten Fehler gemacht worden. Und da kann ich mich nicht darauf berufen, dass der Stärkere auf den Schwächeren unter allen Umständen Rücksicht zu nehmen hat. Wie schon etwas früher geschrieben, müssen sich auch Fussgänger den Gefahren im Strassenverkehr bewusst sein und dementsprechen handeln. Wenn keine Gehwege vorhanden waren, kann man auch auf der linken Fahrbahnseite laufen um solche Situationen zu vermeiden.

Mfg zille

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 23:07

ach herjeh

ich habe ihn nicht angezeigt aber um den gehts hier im Forum doch auch eher nicht, habs halt erwähnt

Er stand vor der Wahl mir das Messer zu geben oder der Polizei gegenüber zu treten und im diesem Moment war es kein Diebstahl mehr weil er es mir selbst übereignet hat. Ohne ihm zu drohen sondern "nur" redend und erklärend - es war in diesem Sinne auch kein "wegnehmen" - ich bat ihn mir sein Messer doch bitte noch mal zu zeigen und versuchte ihn zu belehren und als ich die Silbernen erwähnt gab er es mir freiwilig. Ich bin mir keiner Schuld bewusst diesbezüglich

Interessierte es den Fahrer mich unter Umständen zum Krüppel zu fahren? warum soll mich sein berufliches Fortleben interessieren?

Und ich habe wie geschrieben mit ihm das Wort gesucht!

Was soll die begründung dass der arme Fahrer unter Schock gestanden haben könnte - ebenfalls hätte ich unter der Kiste mit inneren Verletzungen oder auch nur labidaren Knochenbrüchen liegen können - selbst wenns nur Schürfwunden gewesen währen währe es doch wohl egal

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 23:09

@ Zille lies dir mal die Grundgesetze durch, geh noch mal zur Fahrschule und dann reden wir nochmal drüber, wer im Alltag auf andere zu achten hat

 

und JA es mag sein, dass ich einen Fehler begangen habe, Kinder machen diese Fehler aber nicht sondern sie sind einfach da

Steht meine Cousine auf einmal mit ihrem Rolator hinter dem Fahrzeug welches bekundet eine Panne zu haben und wird umgefahren ist es auch ausschließlich der Fehler des Fahrers und nicht der meiner Cousine

Sie ist mal eben 30 cm kleiner und kann nicht eben mal einem losfahrendem Fahrzeug entweichen - macht sie dann auch Fehler?

am 17. Oktober 2009 um 23:33

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

@ Zille lies dir mal die Grundgesetze durch, geh noch mal zur Fahrschule und dann reden wir nochmal drüber, wer im Alltag auf andere zu achten hat

So so. Dann schauen wir mal was das OLG Bamberg zu der Sache sagt:

Zitat:

Im verhandelten Fall war ein Fußgänger beim Überqueren einer Hauptstraße in einem ländlichen Wohngebiet von einem Pkw erfasst und schwer verletzt worden. Der Autofahrer war nachweisbar mit dem dort innerorts zulässigen Tempo 40 unterwegs gewesen. Er versicherte, dass der Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn getreten sei und er ihn daher nicht rechtzeitig habe sehen können. Dennoch wurde er verklagt, und die Sache schien den üblichen Lauf zu nehmen.

Aber die Richter wiesen die Klage ab, wie der "PS Automobil Report" berichtet. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Fußgänger ein so hohes Eigenverschulden an dem Unfall, dass er für den Schaden allein einstehen müsse. In der Urteilsbegründung betonten die Richter, der Pkw-Fahrer habe zwar den Unabwendbarkeitsbeweis nicht erbracht. Jedoch wiege das Verschulden des Fußgängers, der unter Missachtung des Vorrangs des fließenden Verkehrs die Straße betreten habe, so schwer, dass die so genannte Betriebsgefahr des Pkw dagegen völlig zurücktrete.

Du siehst: Fussgänger haben keine Narrenfreiheit. Auch wenn du es gerne hättest.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

und JA es mag sein, dass ich einen Fehler begangen habe, Kinder machen diese Fehler aber nicht sondern sie sind einfach da

Steht meine Cousine auf einmal mit ihrem Rolator hinter dem Fahrzeug welches bekundet eine Panne zu haben und wird umgefahren ist es auch ausschließlich der Fehler des Fahrers und nicht der meiner Cousine

Sie ist mal eben 30 cm kleiner und kann nicht eben mal einem losfahrendem Fahrzeug entweichen - macht sie dann auch Fehler?

Hier musst du allerdings unterscheiden zwischen einem Kind und einem Erwachsenen. Du bist sehr wohl in der Lage, eine gefährliche Situation richtig einzuschätzen und entsprechende Gegenmassnahmen zu ergreifen. Bei Kindern greift die Sorgfaltspflicht der Erziehungsberechtigten, bzw. derer die die Obhut über die Kinder haben. Wenn die Eltern einem 8-jährigen unbeaufsichtigt im Strassenverkehr herumlaufen lassen, verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht. Wenn z.B. die Schule für die Kinder die Sorgfaltspflicht übernommen hat, muss zur Not ein Lehrer aufpassen, dass nichts passiert. In unserer Grundschule gab es einen extra durch eine Linie gekennzeichneten Bereich für die Schulbusse. Und du kannst sicher sein, dass JEDES Kind ab dem 1, Schultag wusste, dass es diese Linie nicht zu übertreten hat.

mfg zille

es ist wohl ein himmelweiter unterschied ob jemand ohne zu schauen die strasse überquert und damit in den strassenverkehr eingreift oder ob jemand ein stehendes fahrzeug in bewegung setzt und dabei seien sorgfaltspflicht vernachlässigt.

ich kann nicht erwarten das jedes stehende fahrzeug jeden moment losfährt, deswegen muss der fahrer dieses fahrzeugs eindeutig erstmal schauen ob da frei ist.

besonders wenn kinder rumlaufen, dann muss er eben auf sich aufmerksam machen der jemanden haben der sich darum kümmert das niemand hinter dem fahrzeug steht.

der fahrer hat durch seine warnblinkanlage genausowenig narrenfreiheit wie der fussgänger, jedoch muss die frage gestellt werden wer der verursacher war, der fussgänger der sich einem stehenden fahrzeug von hinten annähert oder der fahrer der das fahrzeug spontan in bewegung setzt

am 17. Oktober 2009 um 23:48

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

ich kann nicht erwarten das jedes stehende fahrzeug jeden moment losfährt, deswegen muss der fahrer dieses fahrzeugs eindeutig erstmal schauen ob da frei ist.

Doch genau das muss ich erwarten, wenn ich so nah hinter einem Fahrzeug mit laufendem Motor stehe, das mir keine Zeit mehr bleibt, vom Erkennen der Rücklichter bis zum Anfahren des Fahrzeuges einen Schritt zur Seite zu machen.

Das entbindet den Fahrer natürlich nicht von seiner Pflicht zur Umsicht.

mfg zille

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 23:50

40KmH mit was stehendem/anfahrendem zu vergleichen dürfte "etwas" hinken

bin ich das, sind es andere? der Fahrer darf nicht zurück setzen - wir können weiter diskutieren aber der fahrer darf es nicht

wie erwähnt blind, rolator, blöd, besoffen, alles keine Gründe jemanden um zu fahren und auch nicht vor Anwalt und Richter zu begründen - kinder erwachsene minderbemittelte krüppel ...... weist du ob jemand nciht 50% + auf grünem Zettel mit sich führt? darf man solche, die aufrecht laufen umfahren?

Die Sorgfaltspflicht geht auf den Fahrer über - ist klar, deswegen hat er seiner sonstigen Pflicht nicht einfach zu entsagen

Fußgänger haben (leider) tatsächlich aber doch Narrenfreiheit egal ob sie auf der Autobahn laufen oder irgendwo "im Weg" stehen

Das schwächste Glied ist immer der Punklt um den es sich dreht

Ein anderer Richter oder in 2 Instanz wird evtl anderst entschieden

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