Kurioses im Parkhaus
Habe folgendes im Parkhaus erlebt und würde gerne fragen wer schuld hat.
Und zwar hatte sich jemand in einer Parkhausausfahrt beim ausfahren verkeilt. Nix ging mehr. Es gab eine Einfahrt, -aus Sicht der Ausfahrenden- links und zwei Ausfahrten mitte und rechts. Er hatte sich in der mitte verhakt. Die beiden Ausfahrten können Ausfahrer von links gelegenen Parkplätzen, als auch Ausfahrer von der tieferen Ebene, die mit ihrer Auffahrt hinter den beiden Ausfahrten liegt, nutzen.
Soviel zur Situation.
Natürlich fing der Fahrer an, langsam zu rangieren. Ca 3min. Einige Hintermänner aus der unteren Ebene fuhren hoch und nach links in die linke Parkebene um dort zu warten.
Einer war aber nicht so geduldig und wollte die rechte Ausfahrt nutzen. Trotz Wagenlängenabstand zum 'Verkeilten' also min. 5 Meter hat er die Rechtskurve aus der tieferen Ebene nicht gepackt und rechts hinten sich ne fette Schramme eingeholt und auch stehen geblieben. Warum er die Kurve nicht geschafft hat, ist nicht ganz klar. Immerhin konnten andere die linkskurve bewältigen. Aber dazu später mehr.
Nach wüsten Beschimpfungen gegen jeden und alles, hat er vom Verkeilten die Versicherungsnummer verlangt. Nachdem umstehende meinten er habe doch selber Schuld und der Verkeilte würde gerne die Polizei rufen, um die Schuldfrage zu klären, hat er sofort zurück gesetzt, hat die Rechtskurve ohne Probleme diesmal bewältigt und ist mit Vollgas im Parkhaus abgehauen. Natürlich noch allen einen 'schönen' Tag dabei gewünscht.
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AudianerA6 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:45:38 Uhr:
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.
Der Verrückte hat Schuld. Wenn er die Parkhauswand beschädigt hat, hat er sich auch noch der Unfallflucht strafbar gemacht.
37 Antworten
Zitat:
@AudianerA6 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:45:38 Uhr:
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.
Der Verrückte hat Schuld. Wenn er die Parkhauswand beschädigt hat, hat er sich auch noch der Unfallflucht strafbar gemacht.
Völlig klar. Der Verkeilte hätte nur dann Schuld, wenn der andere Unfall durch seinen Unfall unvermeidbar gewesen wäre. Das war aber erkennbar nicht der Fall. Keiner hat diesen anderen VT zu diesem dämlichen Manöver gezwungen...
Natürlich hat der Verunfallte selbst Schuld, wird er wohl dann auch selbst eingesehen haben, nachdem der erste Ärger und das Adrenalin verflogen waren. Deshalb ist er dann ja auch abgezischt.
Kleine Sünden werden halt gerne auch sofort bestraft.
Der hat sich halt tierisch über seine eigene doofheit geärgert.
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Hallo,
das sind zwei verschiedene Unfälle. Der eine Unfall hat nichts mit dem anderen zu tun! Auch die Polizei hätte hier zwei verschiedene Unfälle aufgenommen. Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich §1 Stvo. Der Wichtigste aller Paragraphen, den sich so mancher mal anschauen sollte. Darin geht es um die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehrs!!
Da der zweite Unfallfahrer sich vom Unfallort entfernte, ist hier eindeutig die Verkehrsunfallflucht gegeben.
Nur mal zur Info: Gerade bei Parkplatzrämplern ist die Strafe der Ordnungswidrigkeit nicht sehr teuer. Bei einem solchen Unfall auf einer Parkfläche bezahlt man 35€ als Verwarnungsgeld (falls die Polizei den Unfall aufnehmen sollte) und meldet den Schaden der Versicherung - Fertig aus - die sauberer und menschlichste Lösung. Durch das Entfernen vom Unfallort steht eine Straftat im Raum und z.B. der Führerschein könnte weg sein.
Die Stahlbeton-Wand des Parkhauses ist jetzt sicherlich enorm beschädigt, wenn nicht sogar einsturzgefährdet.
;-)
Ich weiß, auch nur ein paar Lackspuren am Beton sind schon genug für den Tatbestand der Unfallflucht.