Kurioses im Parkhaus
Habe folgendes im Parkhaus erlebt und würde gerne fragen wer schuld hat.
Und zwar hatte sich jemand in einer Parkhausausfahrt beim ausfahren verkeilt. Nix ging mehr. Es gab eine Einfahrt, -aus Sicht der Ausfahrenden- links und zwei Ausfahrten mitte und rechts. Er hatte sich in der mitte verhakt. Die beiden Ausfahrten können Ausfahrer von links gelegenen Parkplätzen, als auch Ausfahrer von der tieferen Ebene, die mit ihrer Auffahrt hinter den beiden Ausfahrten liegt, nutzen.
Soviel zur Situation.
Natürlich fing der Fahrer an, langsam zu rangieren. Ca 3min. Einige Hintermänner aus der unteren Ebene fuhren hoch und nach links in die linke Parkebene um dort zu warten.
Einer war aber nicht so geduldig und wollte die rechte Ausfahrt nutzen. Trotz Wagenlängenabstand zum 'Verkeilten' also min. 5 Meter hat er die Rechtskurve aus der tieferen Ebene nicht gepackt und rechts hinten sich ne fette Schramme eingeholt und auch stehen geblieben. Warum er die Kurve nicht geschafft hat, ist nicht ganz klar. Immerhin konnten andere die linkskurve bewältigen. Aber dazu später mehr.
Nach wüsten Beschimpfungen gegen jeden und alles, hat er vom Verkeilten die Versicherungsnummer verlangt. Nachdem umstehende meinten er habe doch selber Schuld und der Verkeilte würde gerne die Polizei rufen, um die Schuldfrage zu klären, hat er sofort zurück gesetzt, hat die Rechtskurve ohne Probleme diesmal bewältigt und ist mit Vollgas im Parkhaus abgehauen. Natürlich noch allen einen 'schönen' Tag dabei gewünscht.
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AudianerA6 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:45:38 Uhr:
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.
Der Verrückte hat Schuld. Wenn er die Parkhauswand beschädigt hat, hat er sich auch noch der Unfallflucht strafbar gemacht.
37 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 21. Dezember 2014 um 12:42:22 Uhr:
Es sollte jeder wissen, das der immer Geschädigte entscheidet, wann ein Unfall vorliegt. Bei gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen entscheidet dies ein zuständiger Mitarbeiter.Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 11:48:24 Uhr:
Es ist aber immer nochnicht beantwortet, wer nun eigentlich festlegt, ob da nun Unfallflucht vorliegt oder nicht. Wenn es die Polizei tut, müsste man also sowieso warten.
Hier sollte man schon zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Auch wenn strafrechtlich auf Grund des geringen Schadens kein "Unfall" vorliegt, so steht dem Parkhausbetreiber natürlich noch immer der private Klageweg offen.
N. T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 12:31:09 Uhr:
@FrankDrebbin89:Zitat:
@FrankDrebbin89 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:37:56 Uhr:
Völliger quatsch und lediglich Halbwissen! Ab einem Schaden von 25 Euro geht der Gesetzgeber von einem Unfall bzw. Unfallflucht aus. Genau das ist das Problem! Manche Leute finden einen kleinen Schaden belanglos und fahren weiter!
....danke für den Quatsch und das Halbwissen. Wenn du mir eine Frage erlaubst, woher kommt deine Expertise im Bereich des Verkehrsrechts?N. T.
Ich habe unter anderem Verkehrsrecht studiert und Unfälle sind sozusagen mein tägliches Handwerk. Mein Kommentar war übrigens nicht böse gemeint 😉
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 13:02:32 Uhr:
Hier sollte man schon zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Auch wenn strafrechtlich auf Grund des geringen Schadens kein "Unfall" vorliegt, so steht dem Parkhausbetreiber natürlich noch immer der private Klageweg offen.Zitat:
@MvM schrieb am 21. Dezember 2014 um 12:42:22 Uhr:
Es sollte jeder wissen, das der immer Geschädigte entscheidet, wann ein Unfall vorliegt. Bei gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen entscheidet dies ein zuständiger Mitarbeiter.
N. T.
Man muss schon genau wissen, was man macht. Für den Unfallverursacher ist der Schaden mit einen Eimer Wasser und einem Schwamm zu beseitigen. Für den Geschädigten muss direkt das ganze Haus abgerissen und neu gebaut werden. Beide Seiten haben da so ihre interessen. Selbst wenn es sich ums Zivilrecht geht, will der Verursacher doch bestimmt den vollen Versicherungsschutz genießen. Bei einer Fahrerflucht hat man nur einen teilweisen Anspruch auf Leistungen seiner Versicherung.
Zitat:
@MvM schrieb am 21. Dezember 2014 um 18:06:51 Uhr:
Man muss schon genau wissen, was man macht. Für den Unfallverursacher ist der Schaden mit einen Eimer Wasser und einem Schwamm zu beseitigen. Für den Geschädigten muss direkt das ganze Haus abgerissen und neu gebaut werden. Beide Seiten haben da so ihre interessen.
Ganz so schlimm ist es auch nicht. Man sollte schon die Verhältnismässigkeit bewahren.
Und mal ehrlich: Hat sich da wer jemals drüber Gedanken gemacht, wenn man mal irgendwo hängen bleibt ? Man sieht nur den möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug.
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Zitat:
@FrankDrebbin89 schrieb am 21. Dezember 2014 um 14:13:40 Uhr:
Ich habe unter anderem Verkehrsrecht studiert und Unfälle sind sozusagen mein tägliches Handwerk. Mein Kommentar war übrigens nicht böse gemeint 😉
....dann empfehle ich dir, bezüglich der Bagatellgrenze nochmals in der Rechtssprechung nachzulesen. Diese liegt nämlich mitnichten pauschal bei 25 €, sondern wird Einzelfallbezogen zwischen 20 und 150 € angesetzt.
N. T.
Das mag wohl sein! In solchen Fällen geht der Ermessensspielraum der Polizei aber gegen Null, sodass die Beamten grundsätzlich schon bei dem geringen Schaden eine Unfallflucht aufnehmen.
LG 🙂
Zitat:
@FrankDrebbin89 schrieb am 21. Dezember 2014 um 18:54:02 Uhr:
Das mag wohl sein! In solchen Fällen geht der Ermessensspielraum der Polizei aber gegen Null, sodass die Beamten grundsätzlich schon bei dem geringen Schaden eine Unfallflucht aufnehmen.LG 🙂
Genau richtig. Die Polizei nimmt im Zweifel lieber eine Flucht zuviel auf, allein schon um nicht in den Verdacht der Strafvereitelung zu kommen.
Der Rest ist dann Sache der StA. Und da sind die Verfahrensweisen regional unterschiedlich.
Zitat:
@MvM schrieb am 21. Dezember 2014 um 12:42:22 Uhr:
Es sollte jeder wissen, das der immer Geschädigte entscheidet, wann ein Unfall vorliegt. Bei gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen entscheidet dies ein zuständiger Mitarbeiter.Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 11:48:24 Uhr:
Es ist aber immer nochnicht beantwortet, wer nun eigentlich festlegt, ob da nun Unfallflucht vorliegt oder nicht. Wenn es die Polizei tut, müsste man also sowieso warten.
Hm. Ich als juristischer Laie denke, der Geschädigte entscheidet erst mal nur darüber, ob aus seiner Sicht ein Schaden vorliegt und er Schadenersatz fordern möchte oder nicht.
Meint der Schädiger, daß es gar kein Unfall war und er nicht zahlen muß, trifft die Entscheidung(!) dann ein Richter. Kein anderer, auch nicht die Polizei. Die teilt den Beteiligten höchstens mit, was sie zum Ereignis ermittelt hat.
Da letzteres für die richterliche Entscheidungsfindung meist maßgeblich ist, tut man im Regelfall natürlich gut daran, die Polizei und deren Ermittlungsergebnisse sehr ernst zu nehmen.