Kurioses im Parkhaus

Habe folgendes im Parkhaus erlebt und würde gerne fragen wer schuld hat.
Und zwar hatte sich jemand in einer Parkhausausfahrt beim ausfahren verkeilt. Nix ging mehr. Es gab eine Einfahrt, -aus Sicht der Ausfahrenden- links und zwei Ausfahrten mitte und rechts. Er hatte sich in der mitte verhakt. Die beiden Ausfahrten können Ausfahrer von links gelegenen Parkplätzen, als auch Ausfahrer von der tieferen Ebene, die mit ihrer Auffahrt hinter den beiden Ausfahrten liegt, nutzen.
Soviel zur Situation.
Natürlich fing der Fahrer an, langsam zu rangieren. Ca 3min. Einige Hintermänner aus der unteren Ebene fuhren hoch und nach links in die linke Parkebene um dort zu warten.
Einer war aber nicht so geduldig und wollte die rechte Ausfahrt nutzen. Trotz Wagenlängenabstand zum 'Verkeilten' also min. 5 Meter hat er die Rechtskurve aus der tieferen Ebene nicht gepackt und rechts hinten sich ne fette Schramme eingeholt und auch stehen geblieben. Warum er die Kurve nicht geschafft hat, ist nicht ganz klar. Immerhin konnten andere die linkskurve bewältigen. Aber dazu später mehr.
Nach wüsten Beschimpfungen gegen jeden und alles, hat er vom Verkeilten die Versicherungsnummer verlangt. Nachdem umstehende meinten er habe doch selber Schuld und der Verkeilte würde gerne die Polizei rufen, um die Schuldfrage zu klären, hat er sofort zurück gesetzt, hat die Rechtskurve ohne Probleme diesmal bewältigt und ist mit Vollgas im Parkhaus abgehauen. Natürlich noch allen einen 'schönen' Tag dabei gewünscht.
Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.

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Zitat:

@AudianerA6 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:45:38 Uhr:



Also wer hat jetzt schuld? Das ganze hat vielleicht nicht ganze 10min gedauert.

Der Verrückte hat Schuld. Wenn er die Parkhauswand beschädigt hat, hat er sich auch noch der Unfallflucht strafbar gemacht.

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Zitat:

@18.430 schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:22:21 Uhr:


Ich weiß, auch nur ein paar Lackspuren am Beton sind schon genug für den Tatbestand der Unfallflucht.

Wenn dir jemand ins Auto fährt und es gibt nur einen Kratzer darf man wohl auch weiter fahren, oder wie??? Klar denken sich einige Autofahrer, das es normal ist, wenn in einem Parkaus Lackspuren an der Wand sind. Ein paar Kratzer mehr oder weniger sind da doch egal...

Aber wenn man ein mal sein Hirn einschaltet, wird man erkennen, das auch Parkausbetreiber ein gepflegtes Gebäude haben wollen. Nur wie viel Geld sollen die rein stecken, wo doch alle Unfallflucht begehen?

Zitat:

@18.430 schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:22:21 Uhr:



Ich weiß, auch nur ein paar Lackspuren am Beton sind schon genug für den Tatbestand der Unfallflucht.

Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.

N. T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:


Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist.
N. T.

Wenn ich also einschätze, dass die klitzekleine Beule am Nachbarfahrzeug, welche durch mein unachtsames Türaufmachen enstanden ist, belanglos ist, kann ich einfach weiterfahren ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:19:49 Uhr:



Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:


Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist.
N. T.
Wenn ich also einschätze, dass die klitzekleine Beule am Nachbarfahrzeug, welche durch mein unachtsames Türaufmachen enstanden ist, belanglos ist, kann ich einfach weiterfahren ?

Gemeint sind wohl bspw Lackspuren an der Wand/Säule, die man ohne Reparatur entfernen könnte (bspw mit feuchtem Tuch).

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Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:



Zitat:

@18.430 schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:22:21 Uhr:



Ich weiß, auch nur ein paar Lackspuren am Beton sind schon genug für den Tatbestand der Unfallflucht.
Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.

N. T.

Völliger quatsch und lediglich Halbwissen! Ab einem Schaden von 25 Euro geht der Gesetzgeber von einem Unfall bzw. Unfallflucht aus. Genau das ist das Problem! Manche Leute finden einen kleinen Schaden belanglos und fahren weiter!

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:36:52 Uhr:



Gemeint sind wohl bspw Lackspuren an der Wand/Säule, die man ohne Reparatur entfernen könnte (bspw mit feuchtem Tuch).

Mit einem feuchten Tuch wirst da nicht weit kommen, ist hier aber nicht der Stein des Anstosses.

So ne kleine Beule ist mit Smart-Repair oder beim Dellendoktor schnell rausgebügelt und kost nicht die Welt. Glaub, pro Delle ein Fuffi. Ist sicherlich Anbieterabhängig.

Tja, und wenn ich nun sage, dass ein Fuffi belanglos ist, wars das mit dem Vorwurf der Unfallflucht ?

Oder anders gefragt: Wer legt fest, was belanglos ist ?

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:37:56 Uhr:



Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:


Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.
Völliger quatsch und lediglich Halbwissen! Ab einem Schaden von 25 Euro geht der Gesetzgeber von einem Unfall bzw. Unfallflucht aus. Genau das ist das Problem! Manche Leute finden einen kleinen Schaden belanglos und fahren weiter!

Naja. Ich bin zwar nicht der Autor, aber ich glaube da wird jetzt versucht, obigen Satz umzudrehen. Dieser "Umkehrschluss" gilt aber wirklich nicht.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:42:37 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:36:52 Uhr:


Gemeint sind wohl bspw Lackspuren an der Wand/Säule, die man ohne Reparatur entfernen könnte (bspw mit feuchtem Tuch).
Mit einem feuchten Tuch wirst da nicht weit kommen, ist hier aber nicht der Stein des Anstosses.
So ne kleine Beule ist mit Smart-Repair oder beim Dellendoktor schnell rausgebügelt und kost nicht die Welt. Glaub, pro Delle ein Fuffi. Ist sicherlich Anbieterabhängig.
Tja, und wenn ich nun sage, dass ein Fuffi belanglos ist, wars das mit dem Vorwurf der Unfallflucht ?
Oder anders gefragt: Wer legt fest, was belanglos ist ?

Es geht hier nicht um Blech, sondern um Bauwerk und dein konstruierter Fall hat meiner Ansicht nach wenig mit dem ursprünglichen Statement zu tun. Da ging es ja darum, dass man ohne den Einzelfall zu kennen, nicht gleich von "Unfallflucht" sprechen muss.

Aber klar, man darf das nicht verallgemeinern, in keine der beiden Richtungen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:47:00 Uhr:



Es geht hier nicht um Blech, sondern um Bauwerk und dein konstruierter Fall hat meiner Ansicht nach wenig mit dem ursprünglichen Statement zu tun. Da ging es ja darum, dass man ohne den Einzelfall zu kennen, nicht gleich von "Unfallflucht" sprechen muss.
Aber klar, man darf das nicht verallgemeinern, in keine der beiden Richtungen.

Mein ,,konstruierter,, Fall kommt jeden Tag vor.

Um aber auf deinen Einwand mit einem Bauwerk zurückzukommen: Wenn die Wand nun, wie in vielen Tiefgaragen, weiss gestrichen ist ? Einfach den Lack wegwischen ist da nicht, weil die Farbe untendrunter gleich mit abplatzt. Sicherlich ist jeder Schaden für sich nur eine Lapalie, wenn da nun aber nacheinander 10 Fahrzeuge hängen bleiben ? Daher auch meine Nachfrage: Wer legt fest, was belanglos ist und wann handelt es sich um ,,Unfallflucht,, ?

Bitte keine Diskussion darüber, dass es eigentlich anders heisst, ich denke aber, jeder weiss, was gemeint ist.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:



Zitat:

@18.430 schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:22:21 Uhr:



Ich weiß, auch nur ein paar Lackspuren am Beton sind schon genug für den Tatbestand der Unfallflucht.
Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.

N. T.

Wenn man in ein nacktes Parkhaus fährt, wo die Wand nur aus dem reinen Beton ist könntest du Recht haben. Dem ist aber in der regel nicht so. Parkhauswände sind in der Regel weiß gestrichen. Bei einer Beschädigung hat der Parkhauseigentümer ein Recht den alten Zustand wieder her zu stellen. Bei der Schadenssumme darf man nicht nur nach dem Wert der Farbe gehen, sondern muss auch berücksichtigen, das diese sich nicht von selbst aufträgt. Der Maler hat Anfahrtskosten und einen Stundenlohn.

Es gibt Parkhausbetreiber, die bei einem neuen Schaden am Gebäude die Videoaufzeichnungen durchgehen um den schuldigen zur Kasse zu bitten. Es gibt aber auch Parkhausbetreiber, die das nicht stört, da die Wände wegen den Abgasen eh regelmäßig gestrichen werden müssen.

An welchen Betreiber man geraten ist, merkt man bei einer Unfallflucht erst, wenn die Post kommt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 10:10:46 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:47:00 Uhr:


Es geht hier nicht um Blech, sondern um Bauwerk und dein konstruierter Fall hat meiner Ansicht nach wenig mit dem ursprünglichen Statement zu tun. Da ging es ja darum, dass man ohne den Einzelfall zu kennen, nicht gleich von "Unfallflucht" sprechen muss.
Aber klar, man darf das nicht verallgemeinern, in keine der beiden Richtungen.
Mein ,,konstruierter,, Fall kommt jeden Tag vor.

... ändert aber nichts dran, dass hier von einer anderen Situation die Rede war.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 10:10:46 Uhr:


Um aber auf deinen Einwand mit einem Bauwerk zurückzukommen: Wenn die Wand nun, wie in vielen Tiefagargen, weiss gestrichen ist ? Einfach den Lack wegwischen ist da nicht, weil die Farbe untendrunter gleich mit abplatzt.

Wie bereits geschrieben wurde, kommt das auf den Einzelfall an. Dass dein Umkehrschluss nicht gilt, das war ja eigentlich klar.

Es ist aber immer nochnicht beantwortet, wer nun eigentlich festlegt, ob da nun Unfallflucht vorliegt oder nicht. Wenn es die Polizei tut, müsste man also sowieso warten.
Denn offensichtlich kann man bei jedem Unfall , egal, wie geringfügig der Schaden erscheinen mag, von Unfallflucht sprechen, sofern man sich einfach vom Unfallort entfernt. Das gilt natürlich nicht, wenn ich nur zur Seite fahre, um die Spur freizumachen.

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 21. Dezember 2014 um 09:37:56 Uhr:



Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:


Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.

N. T.

Völliger quatsch und lediglich Halbwissen! Ab einem Schaden von 25 Euro geht der Gesetzgeber von einem Unfall bzw. Unfallflucht aus. Genau das ist das Problem! Manche Leute finden einen kleinen Schaden belanglos und fahren weiter!

@FrankDrebbin89:

....danke für den Quatsch und das Halbwissen. Wenn du mir eine Frage erlaubst, woher kommt deine Expertise im Bereich des Verkehrsrechts?

N. T.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 11:48:24 Uhr:


Es ist aber immer nochnicht beantwortet, wer nun eigentlich festlegt, ob da nun Unfallflucht vorliegt oder nicht. Wenn es die Polizei tut, müsste man also sowieso warten.

Es sollte jeder wissen, das der immer Geschädigte entscheidet, wann ein Unfall vorliegt. Bei gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen entscheidet dies ein zuständiger Mitarbeiter.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Dezember 2014 um 11:48:24 Uhr:


Es ist aber immer nochnicht beantwortet, wer nun eigentlich festlegt, ob da nun Unfallflucht vorliegt oder nicht. Wenn es die Polizei tut, müsste man also sowieso warten

Grundsätzlich legt die anwesende bzw. hinzugezogene Polizei fest, ob der Schaden nun mehr als belanglos ist. Ist dem so, so sind natürlich entsprechende weitere strafprozessuale Maßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen können unter Umständen sehr weitreichend sein und auch in die Grundrechte des " flüchtigen Fahrers/Halters" eingreifen. Damit diese Maßnahmen (bei einem nur belanglosem Schaden) dann nicht nach hinten losgehen, werden die Polizeibeamten eine den Tatsachen entsprechende Einschätzung zur vermeintlichen Schadenshöhe treffen - weiteres siehe vorherigen Post.

N. T.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Dezember 2014 um 10:23:59 Uhr:



Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 21. Dezember 2014 um 08:57:04 Uhr:


Ohne hier den genauen Schadensverlauf/-Höhe zu kennen kann keine objektive Einschätzung abgegeben werden. Bei einer Unfallflucht muß jedoch ein Schaden vorliegen, der nicht nur belanglos ist. Erfahrungsgemäß sind diese Lackspuren an den Parkhausbetonwänden größtenteils belanglos so daß keine Unfallflucht nach 142 StGB vorliegt.

N. T.

Wenn man in ein nacktes Parkhaus fährt, wo die Wand nur aus dem reinen Beton ist könntest du Recht haben. Dem ist aber in der regel nicht so. Parkhauswände sind in der Regel weiß gestrichen. Bei einer Beschädigung hat der Parkhauseigentümer ein Recht den alten Zustand wieder her zu stellen. Bei der Schadenssumme darf man nicht nur nach dem Wert der Farbe gehen, sondern muss auch berücksichtigen, das diese sich nicht von selbst aufträgt. Der Maler hat Anfahrtskosten und einen Stundenlohn.
Es gibt Parkhausbetreiber, die bei einem neuen Schaden am Gebäude die Videoaufzeichnungen durchgehen um den schuldigen zur Kasse zu bitten. Es gibt aber auch Parkhausbetreiber, die das nicht stört, da die Wände wegen den Abgasen eh regelmäßig gestrichen werden müssen.
An welchen Betreiber man geraten ist, merkt man bei einer Unfallflucht erst, wenn die Post kommt.

Deswegen sagte der von dir zitierte ja "größtenteils". Damit sind wohl beide Möglichkeiten abgedeckt.

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