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Kurioses Anbauteil erlaubt?

Yamaha YZF R 750
Themenstarteram 20. November 2012 um 11:16

Gruß liebe Bikergemeinde,

Folgende Frage ist mir selber bissl peinlich weil sie schon bissl prollig ist aber was soll's.

Ist es zulässig sich aus Deko-Gründen ( Motto der streetfighter) zwei Schlagringe an das Bike zu montieren ( Schweißen oder ähnlich )?

Da gibt's doch sicher Zoff bei der nächsten Polizeikontrolle und beim TÜV oder?

Gruß ;)

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30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MasterD_oi

ja die Frage wo man den Schlagring her hat könnte recht unangenehm werden... Also wenn ich das alles so höre ist es vll doch besser die Finger davon zu lassen?! :(

Zählt ein Schlagring aus kunststoff auch unter das Waffengesetz oder ist dieser dann doch nur als Deko anzusehen? :)

Komischerweise ist es völlig legal, zu Hause einen Schlagring rumliegen zu haben - du darfst ihn nur nicht dabeihaben. Ähnlich ist es - Sammler, korrigier mich bitte wenn nicht - mit den Waffen: Funktionsuntüchtige Waffen (und Vorderlader) darf man haben, aber nicht mitführen. Bei den unten erwähnten Freaks mit den originalen (Zier-) Waffen am Mopped dürfte es also auch nach Lust und Laune des Kontrolleurs ausfallen - aber glaub ja nicht, daß man sowas auf ein Treffen mitnehmen dürfte wo ein paar Angels/Banditos/.... rumspringen. Da wird schön hart kontrolliert.

Und: Es gibt Schlagringe aus Hartplastik, wegen Einlass-Kontrollen. Die sind auch verboten. Es könnte schwer werden, der Rennleitung den Unterschied zu erklären.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

.... mit den Waffen: Funktionsuntüchtige Waffen (und Vorderlader) darf man haben, aber nicht mitführen.....

Das auch. du brauchst einen Waffenerwerbsschein, glaube ich heißt der.

Ich habe eine Axt zu Hause. Wenn ich die in meinen Tank hacke, führe ich dann eine Waffe mit?

Tust Du. Überleg doch mal WAS alles ne Waffe ist. Oder was dazu werden kann. Da bleibt nicht mehr viel über....

Ich geh jetzt raus und probiere das aus.

@kandidatnr2

Und? Was hat dein Versuch für ein Ergebnis gebracht? :eek:

editiert, da das ein Motorrad- und kein Waffenforum ist.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

.... mit den Waffen: Funktionsuntüchtige Waffen (und Vorderlader) darf man haben, aber nicht mitführen.....

Das auch. du brauchst einen Waffenerwerbsschein, glaube ich heißt der.

Dafür eben nicht! Ich weiß aber zufällig, daß im Ausland Soft-Air-Waffen verkauft werden, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen - und die in D quasi verboten sind. Weil sie eben echten Waffen täuschend ähnlich sehen und die wenigsten, die gerade überfallen werden, den Unterschied feststellen wollen. Deshalb: Haben ja - mitführen nein. Vorderlader darf man auch ohne Waffen- oder -Erwerbsschein kaufen. Wenn man damit schießen will, braucht man allerdings den sog. Schwarzpulverschein.

Wir hatten ganz früher mal einen Waffennarren in Club (Jäger, Sammler, Sportschütze, ...), der hat uns da mal was drüber erzählt. Aber glaub mir, das war so was von kompliziert... wir sind alle nach dem 10. Whisky ausgestiegen.

editiert, s.o.

Bevor ich das alles lese spekulier ich lieber weiter....

Aber ich denke, die eigentliche Frage ist beantwortet: Mit angeschweißten Schlagringen am Mopped kanns gewaltigen Ärger geben. Und ansonsten ist das hier ein Motorrad- und kein Waffenforum.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Bevor ich das alles lese spekulier ich lieber weiter....

Und ansonsten ist das hier ein Motorrad- und kein Waffenforum.

Besten Dank für den Hinweis. Du hast völlig Recht.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Tust Du. Überleg doch mal WAS alles ne Waffe ist. Oder was dazu werden kann. Da bleibt nicht mehr viel über....

Ich habe meine ellenlange, waffenrechtliche Abhandlung nach dem freundlichen Hinweis von softail88 wieder gelöscht.

Das darf ich aber noch klären:

Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Und:

Schlagringe, Stahlruten oder Totschläger sind sog. "verbotene Gegenstände" Die darf man nicht besitzen. Auch nicht zu Hause.

Ist zwar ein Motoradforum, aber wenn solche Dinge im Raum stehen, trage ich im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten gerne zur Klärung bei. ;)

Themenstarteram 23. November 2012 um 18:19

Na alles klar Leute habt trotzdem vielen dank, werde das denke ich demzufolge lassen die teile ans Bike zu Schrauben :) vielen dank f die Interesse :)

am 7. Februar 2014 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Tust Du. Überleg doch mal WAS alles ne Waffe ist. Oder was dazu werden kann. Da bleibt nicht mehr viel über....

Ich habe meine ellenlange, waffenrechtliche Abhandlung nach dem freundlichen Hinweis von softail88 wieder gelöscht.

Das darf ich aber noch klären:

Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Und:

Schlagringe, Stahlruten oder Totschläger sind sog. "verbotene Gegenstände" Die darf man nicht besitzen. Auch nicht zu Hause.

Ist zwar ein Motoradforum, aber wenn solche Dinge im Raum stehen, trage ich im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten gerne zur Klärung bei. ;)

Das Thema ist seit 2 Jahren durchgekaut. Kannst die Schippe wieder weg legen :D

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