Kulanz Regelung für Steuerkette Touran 1,4 TSI
Hallo kennt sich hier irgend wer über die Kulanz Regelung von VW aus . Mein Problem ist nehmlich das meine Steuerkette gelängt ist und ich eine neue brauch und da meine Touran gerade mal 61000 km runter hat möchte ich einen Kulanz Antrag stellen. Bei meinen freundlichen wurde der schon abgelehnt was kann man nun noch machen bitte helft mir ..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Kann mir als Laien mal jemand erklären,
warum mir ein besseres Öl und ein häufigerer Ölwechsel bei dem Kettenproblem weiterhelfen soll?
Ich habe auch schon viel über gerissen Ketten gelesen, aber alle wussten das nur vom Hörensagen.
Sorry, ist nicht zynisch gemeint! Es interessiert mich nur, was da wirklich das Problem ist!
Die Werkstatt erzählt einem da ja auch nicht alles, denn die meisten würden das sowieso nicht verstehen...so long...
Nichts einfacher als das, das sind Binsenweisheiten.
Meine Meinung dazu.
Die Steuerkette überträgt Kräfte mit positiver und negativer Beschleunigung unter ungleichförmiger schwingender,
dynamischer Belastung. Schwachstellen in der Kraftübertragung sind gestanzte Löcher in den Zahnkettenlaschen.
Verursacht durch den Fertigungsprozess entstehen durchs Stanzen Mikrorisse im Gefüge.
Weiterhin sind gestanzte Löcher minimal konisch.
Mit der Zeit verdichtet sich, unter Belastung, das Stanzloch von konisch zu oval.
Das bedeutet die Kette längt sich einwenig, zwar nur minimal, aber die Teilung wird größer.
Dadurch greift der Ritzelzahn im Drehwinkel früher, an höherer Stelle in das Kettenglied ein. 😠
Um dann bei Weiterdrehung in den Ritzelzahngrund zuspringen, diese zusätzliche Belastung,
bezeichnet als Polygoneffekt, erzeugt deutlich höhere Zugkräfte in der Kette.
Der Polygoneffekt ist besonders an den Ritzeln und Kettenräder von Fahrrad- und Motorradrollenketten sichtbar.
Man bezeichnet dort diese Verformung als Haifischzähne.
Zusätzlich erfolgt eine Kettenreaktion des Abriebs,
kleinste filtergängige Partikel im Bereich der Rauhtiefe bis 10µm
erzeugen weitere Initialschäden im Mischreibungsgebiet der Kette.
Redakteure von Auto-Bild haben auf Grund vieler Leserbriefe dazu recherchiert,
in zwei Heften berichtet und VW zu einer Stellungnahme veranlasst.
Welche doch finanziell sehr positiv für die Geschädigten ist.
Zu Polygoneffekt siehe
http://www.smartchain.nl/Images/SmartChain_German_English_rec.pdf
Ein höhere Verschleißfestigkeit bieten Hülsen- und Hülsenzahnketten mit geschmiedeten Ritzeln.
Kann das M-Öl den Kettenverschleiß beeinflussen?
Am Markt werden von vielen Herstellern und Vertriebsgesellschaften Motoröle angeboten.
Da nur wenige Schmierstoffhersteller das Grundöl selbst herstellen, werden am Markt viele Qualitäten angeboten.
Gleiches gilt auch für die Additivpakete.
Auch hier gilt der Preis sagt nichts über die Qualität aus.
Aus Laborberichten von Oilcheck wissen wir das abhängig vom Motor Baujahr, von der Motorölsorte und vom Fahrprofil, die Reserven im Motoröl in einigen Fällen nicht mehr optimal waren.
Dadurch kann das chemisch veränderte Motoröl auch die Steuerkette nicht mehr so,
wie vorgesehen, vor Verschleiß und chemischen Angriffen schützen.
In diversen Foren werden Bilder von Laschenbrüche aus anderen Motortypen durch Wasserstoffversprödung gezeigt.
Vor Einführung der Euro-Abgasnorm 4 erfüllten schon vor 2004 viele Pkw die Euro 4.
Motore, die Euro 4 erfüllen, erzeugen ein andere chemische Zusammensetzung des Blow-by.
Die Motorhersteller verabschiedeten 2004 andere Spec`s für Ihre M-Öl-Freigaben.
An der Spec API-SM 2004 erkennt man die Öle wo der ZDDP -Gehalt begrenzt wurde.
Bedingt durch die Direkteinspritzung und Abgasrückführung bauten sich auf den Einlassventilschäften Ablagerungen auf,
die die Motorleistung beeinflussen.
Auch mit Zugabe von Bio-Sprit zu den Kraftstoffen veränderte sich das Blow-by in der chemischen Zusammensetzung.
Mit steigender Euronorm wurden im Brennraum immer mehr lungengängige Partikel erzeugt.
Die gelangen übers Blow-by ins Motoröl und verlassen unbeeinflusst von den Katalysatoren das Auspuffrohr.
Einige Schmierstoffhersteller haben um 2008 bis heute, die Motoröle mehrfach bioverträglich angepasst.
Wenn man bedenkt, das 15.000km : 50km/h nur 300Bh,
bei überwiegend Kurzstrecke mit Durchschnitt 30Km/h es auch nur 500Bh sind,
wird es deutlich dass das Motoröl eine geradezu lächerlich kurze Gebrauchszeit hat.
Jedoch auch augenfällig, das im Kurzstreckenverkehr sich die Betriebszeit bei gleicher Kilometer-Leistung fast verdoppelt.
Die besseren Motoröle für Motore vor Euro 4
erkennt man an den namentlichen Kombi-Freigaben MB 229.5 + Porsche A40
und PSA 71-2296 auf Basis der ACEA A3/B4-2010.
Diese beinhalten, erfüllen und übertreffen oft die schwächere VW 50200-2005.
Deshalb sollte der, der Wert auf eine lange Gebrauchsdauer legt, das Motoröl sorgfältig auswählen,
den verkürzten Serviceintervall wählen.
Denn ein gutes, preiswertes im verkürzten Intervall ist besser als ein teures im Longschleif-Modus.
Welche der Öle im Viskositätsgrad 0W-40 bis 5W-40 die besseren sind 🙂
wird im großen Öl-Fred stetig aktualisiert.
Gruß
52 Antworten
Du kannst den Verschleiß nicht alleine an der Kilometerleistung festmachen. Ein Motor der 9 Jahre täglich in Betrieb ist mit vielen Kaltstarts hat einen entsprechenden Verschleiß, auch bei "nur" 88.000km. Ob das ein dem Fahrzeugpreis entsprechendes Qualitätsniveau ist lasse ich mal offen. Aber Kulanz bekommst Du nach so langer Zeit nirgendwo
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Kannst Du uns mal ein Dokument posten, in dem ersichtlich ist, dass VW so ein Versprechen gegeben hat?
Das würde mich wirklich mal interessieren!
...
Ich denke, wenn man sich mit der Steuerkettenproblematik nur minimal beschäftigt hat, dann kennt man die Aussage von VW zum Thema.
Zitat:
"In der praktischen Umsetzung heißt das, dass wir alle bisher bearbeiteten Kulanzanträge, alle offenen als auch künftige Kulanzanträge entsprechend behandeln", so das Schreiben weiter. Alte Kulanzanträge können also erneut gestellt werden. Bedingung für die Kulanz ist der lückenlose Nachweis der Serviceintervalle nach Herstellervorgaben. Auf Anfrage von AUTO BILD hieß es von VW-Seite, dass bei jedem Fall individuell über die Kulanz entschieden werde. Allerdings werde "eine Beteiligung von 50 Prozent nie unterschritten".
Quelle:
http://www.autobild.de/artikel/vw-tsi-motorschaeden-3413311.htmlZitat:
Original geschrieben von AndreS.
na gehe ich doch mal von aus da es sich ja um die steuerkette handelt die sich durch die fehlenden (abgenutzten) zahnräder die ja den defekt hervorgerufen haben schuld sind! *komischer staz hoffe man versteht ihn^^*
auf alle fälle ist es die besagte steuerkette auf die VW ja ein KULANZVERSPRECHEN von mind. 50% gab/gibt!auto passt
motor passt
schaden passtkulanzbereitschaft passt nicht ;-)
Die Steuerkettenproblematik wird aber nicht durch abgenutzte Zähne verursacht.
Dann wäre ja die Steuerkette nur ein Folgeschade der defekten Zähne.
Nur weil das Bauteil "Steuerkette" mit betroffen ist, ist es nicht automatisch der selbe Schaden.
Beispiel:
Gibt es eine Kulanzregelung weil ein Lüfter zu spät anspringt und dadurch ein Bauteil schaden nehmen kann(Überhitzung), dann bedeutet dies nicht automatisch das jeglischer Schaden an diesem Bauteil ein Kulanzfall ist. Es gibt ja auch andere Ursachen für einen defekt, der nicht in Verbindung mit dem Lüfter zu bringen ist.
Sicherlich sollte ein Zahnrad nicht mal eben so 2 Zähne verlieren, auch wäre meiner Meinung nach hier Kulanz angebracht, aber es gibt leider keine Kulanzgarantie.
Ein Auto wird immer mal Schäden/Abnutzung haben, es wird nie ewig halten. Sicherlich gibt es Dinge die "üblicherweise" kaput gehen, aber es kann eben auch mal andere Teile treffen.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Sicherlich sollte ein Zahnrad nicht mal eben so 2 Zähne verlieren, auch wäre meiner Meinung nach hier Kulanz angebracht, aber es gibt leider keine Kulanzgarantie.
Ein Auto wird immer mal Schäden/Abnutzung haben, es wird nie ewig halten. Sicherlich gibt es Dinge die "üblicherweise" kaput gehen, aber es kann eben auch mal andere Teile treffen.
.
Es handelt sich dabei um Kettenräder,
diese sind entweder gestanzt, gesintert, gefräst oder geschmiedet.
Geschmiedete Kettenräder halten mit Rollenketten ewig,
hier geht es aber um Billiglösungen mit Bolzenzahn-Ketten, die sich auf den Zähnen abwälzen nicht abrollen. Ähnlich wie bei Blockketten ist der Verschleiß höher als bei Rollenketten
Zitat:
Original geschrieben von Laurin-2008
Es handelt sich dabei um Kettenräder,
diese sind entweder gestanzt, gesintert, gefräst oder geschmiedet.
Geschmiedete Kettenräder halten mit Rollenketten ewig,
hier geht es aber um Billiglösungen mit Bolzenzahn-Ketten, die sich auf den Zähnen abwälzen nicht abrollen. Ähnlich wie bei Blockketten ist der Verschleiß höher als bei Rollenketten
Und das tut nun genau was zur Sache?
Ist das Kettenrad nun ursächlich für die eigentliche Steuerkettenproblematik?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pit 32
Du kannst den Verschleiß nicht alleine an der Kilometerleistung festmachen. Ein Motor der 9 Jahre täglich in Betrieb ist mit vielen Kaltstarts hat einen entsprechenden Verschleiß, auch bei "nur" 88.000km. Ob das ein dem Fahrzeugpreis entsprechendes Qualitätsniveau ist lasse ich mal offen. Aber Kulanz bekommst Du nach so langer Zeit nirgendwo
Das sehe ich auch so.
Bei meinen Eltern war bei ihrem BMW 316 nach 10 Jahren bzw. "nur" 65TKm die Steuerkette defekt. Und wer sich mit BMW auskennt weiß das die N42 Motoren ebenfalls für ihre Anfälligkeit in Bezug auf die Steuerkette bekannt sind.
Kulanz gab es von BMW trotzdem keine. Und wenn ich ehrlich bin ist das auch verständlich. Der Motor wird praktisch nur kalt gefahren. Von der Belastung her ist das meiner Meinung nach genau so wie 180TKm bei "normalen" Gebrauch.
Das Verhältnis von Qualitätsniveau und Fahzeugpreisen ist sicher fraglich. Doch da ist VW in bester Gesellschaft.
Zitat:
Original geschrieben von Spreewolf87
Bei meinen Eltern war bei ihrem BMW 316 nach 10 Jahren bzw. "nur" 65TKm die Steuerkette defekt. Und wer sich mit BMW auskennt weiß das die N42 Motoren ebenfalls für ihre Anfälligkeit in Bezug auf die Steuerkette bekannt sind.
Kulanz gab es von BMW trotzdem keine. Und wenn ich ehrlich bin ist das auch verständlich.
Das Verhältnis von Qualitätsniveau und Fahrzeugpreisen ist sicher fraglich.
Doch da ist VW in bester Gesellschaft.
.
@Spreewolf87
65000km:25km/h => 2600 Betriebsstunden.
Das ist doch wohl absolut lächerlich.
Hier wurde IMHO offensichtlich an der Qualität gespart.
Beim Zahnriemen kann ich noch verstehen,
das der vorgespannte Riemen in 10Jahren mürbe wird.
Das Verhältnis, von Qualitätsniveau zum Fahrzeugpreisen ist deshalb mehr als fraglich.
Nicht ohne Grund haben die Chinesen, deutschen Firmen zu sehr hohen Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Die Wertigkeit und Höhe der Ersatzteilepreise waren nach meinen Infos der Auslöser für die Strafzahlungen.
Auch die Reparaturfreundlichkeit lässt durch die Modulbauweise sehr zu wünschen übrig. So ist es öfters vorgekommen das anstelle einer Reparatur zum gleichen Preis ein Dacia Neuwagen gekauft wurde. Die Automobilindustrie schafft sich mit dieser Produktpolitik selber ab. In den Großstätten werden immer weniger Neuwagen verkauft, deshalb versuchen nun einige verstärkt über Carsharing, Nischen zu generieren.
Gruß
Du hast, als du mich zitiertest, leider den entscheidenden Punkt weggelassen. Der Punkt in dem es darum geht das 65 TKm nicht gleich 65 TKm sind. Wenn du diese innerhalb von 2 Jahren auf der BAB fährst ist das kein Problem. Wenn du dafür aber 10 Jahre und 6000 Kurzstrecken benötigst schon.
Du kannst ja mal eine 10 Jahre alte defekte Waschmaschine mit der Begründung, du hast nur 1x pro Woche gewaschen, reklamieren.
Zitat:
Original geschrieben von Spreewolf87
Du kannst ja mal eine 10 Jahre alte defekte Waschmaschine mit der Begründung, du hast nur 1x pro Woche gewaschen, reklamieren.
Für Premium Maschinen vom Miele und Bosch/Siemens
ist dieser Belastungsfall für den Treibriemen kein Problem. 😉
die waschmaschine rödelt mittlerweile störungsfrei das 16. jahr und der geschirrspüler im täglichen dauerstress das 11.
beim geschirrspüler (neff) gabs aber tatsächlich unlängst einen 'rückruf' wegen brandgefahr, unsere war aber nicht betroffen.
geht also....🙄
@ triumph
es geht um den oben schon erähnten Auto-Bild-Bericht und den Bericht
http://www.derwesten.de/.../...ei-defekter-tsi-baureihe-id6779885.html
und
http://www.t-online.de/.../...-bei-steuerkettenschaeden-erweitert.html
für mich klingts das weiterhin danach als würde VW eindeutig sagen ALLE die dieses Problem mit diesem Motor haben bekommen mind. die 50% Kulanz egal welche Laufleistung und egal welches Alter das Fahrzeug hat! *darfst mich gerne berichtigen*
Aber auch das ist, laut den Veröffentlichungen, an den "lückenlosen Nachweis der Serviceintervalle" gebunden.
Nachdem das eine freiwillige Leistung ist, werden die dabei auch keinen Spaß verstehen...
Aber grundsätzlich ist diese Aussage erst mal sowieso nichts wert!
Diese Leistung kann keiner einklagen, auch, wenn sie von der Bild-Zeitung medienwirksam veröffentlicht wurde! Rein rechtlich hat diese Aussage keinerlei Bedeutung...
Das ist nur eine medienwirksame Schadensbegrenzung...
Vielleicht sehe ich da auch etwas falsch, aber ich war bisher der Meinung: Erst mal habe ich Gewährleistungsansprüche gegenüber dem letzten gewerblichen Verkäufer. Wie der mit dem Hersteller klar kommt, ist da sein Problem. Das ist sein persönliches Geschäfts-Risiko!
Geht die Garantiezeit über diese Gewährleistung hinaus, dann habe ich Ansprüche gegenüber dem Hersteller (allerdings ab dann nach dessen Regeln, die im Kauf-Vertrag abgedruckt sind).
Zudem gibt es (z.B. bei VW) sogenannte interne "Aktionen", bei denen bei allen Fahrzeugen mit einem bekannten anerkannten Problem, bestimmte Änderungen durchgeführt werden, sobald diese Kunden in der Werkstatt aufschlagen. Diese Aktionen werden sowohl im Service-Heft, als auch im Fahrzeug selbst (z.B. durch Aufkleber im Kofferraum) dokumentiert. Zu diesen "Aktionen" werden die Vertragswerkstätten quasi per Werks-Vertrag verdonnert, und die müssen die ausführen, ob sie wollen, oder nicht.
Auf Kulanz habe ich gar keinen Anspruch: Das ist eine rein freiwillige Maßnahme, die mir erst mal der Händler gewähren muss, indem er überhaupt dazu bereit ist, einen entsprechenden Kulanz-Antrag ans Werk zu stellen. Dann kommt noch das Werk hinzu, das diesen Kulanz-Antrag, so denn er überhaupt gestellt wurde, noch bewilligen muss.
Und, wenn man da nicht mit dem Händler zufrieden ist, und direkt ans Werk schreibt, wird man in der Regel wieder an den Händler verwiesen, der einem dann begründet, warum man für so einen Kulanzantrag gar nicht in Frage kommet...
Mir stellt sich da nur die Frage: Warum erklärt VW das Steuerketten-Problem nicht zu einer Aktion?
Das wäre die Zwischenlösung, die das lösen würde...
Doch da geht es um eine sehr teure Reparatur, die man nicht per Gießkanne in die Breite treten will...
Denn viel sind da ja gar nicht betroffen!
Sehr kompliziert das Ganze!
Ist hier jemand, der aktuelleren Einblick bei VW hat, und das eine oder andere bestätigen, oder widerlegen kann?
So Long...
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
Aber grundsätzlich ist diese Aussage erst mal sowieso nichts wert!
Diese Leistung kann keiner einklagen, auch, wenn sie von der Bild-Zeitung medienwirksam veröffentlicht wurde! Rein rechtlich hat diese Aussage keinerlei Bedeutung...
Das ist nur eine medienwirksame Schadensbegrenzung...
Auf Anfrage wurde Kunden die in den Medien veröffentlichte Kulanzlösung aber auch direkt mitgeteilt, z.B.:
24 April 2012 - "Rosita" erhielt von VW schriftlich:
"Die Volkswagen Werkstaetten entscheiden im Rahmen des Werkstattbesuches, ob eine Steuerkette gegebenenfalls getauscht werden muss.
Wir uebernehmen in den ersten drei Jahren nach Erstzulassung und bis zu 100.000 km Lohn- und Materialkosten vollumfaenglich. Bei einem Alter von bis zu sechs Jahren oder Laufleistungen von bis zu 200.000 km gibt es anteilige Kostenerstattungen. Bedingung ist der lueckenlose Nachweis der Serviceintervallarbeiten nach Herstellervorgaben.
http://www.motor-talk.de/.../...-steuerkette-schaden-t3687773.html?...
Ob VW in diesem sehr öffentlichen Fall die betroffenen Kunden völlig willkürlich unterschiedlich behandeln kann, erscheint mir doch fragwürdig. Ich sehe da schon eine gewisse Bindungswirkung.
Doch die Sache könnte für das Werk teuer werden, also windet man sich neuerdings anscheinend damit aus der Verantwortung, daß man die Aussage strikt nur auf die (preiswerte) Steuerkette bezieht, nicht dagegen auf die übrigen Teile des Nockenwellenantriebs. Darüberhinaus wird jetzt wie von Zauberhand meistens der Fehler nur noch beim NWV verortet, nicht bei der Steuerkette, selbst wenn diese gelängt ist.
(Quellen zu entsprechenden Forenbeiträgen habe ich leider nicht notiert, kann sie also nicht verlinken.)
Ein Lehrstück, wie man Kundenvertrauen verspielt und den Ruf der Marke beschädigt.
naja, wir werden die berichte mal ausdrucken, einen NETTEN brief schreiben (an Kundendienst und versuchen an die chefetage! ja das is aussichtslos kostet aber auch nur eine briefmarke!) und dann schauen wir mal weiter was passiert!
ich finde die aussage die ich "irgendwo" gelesen habe von wegen wir kümmern uns um die Altlasten und um jeden kunden der dieses problem hat doch schon sehr verpflichtend.
grade weil sich leute das kfz kaufen weil sie sich sicher sind WENN dieser schaden kommt der nicht kommen sollte das ihnen geholfen wird und sie im notfall nicht auf den kompletten kosten sitzenbleiben!
ich kenne einen anwalt den habe ich mal privat gefragt und er schaut sich die berichte mal an und gibt mir dann mal bescheid obs da was zu machen gibt oder nicht!
schade das die teile so schwer sind sonst hätte jeder sich die teile geben lassen sollen und direkt an VW schicken! damit die mal sehen was da im argen is!
kundenservice sieht wirklich anders aus!
Naja, das Ganze dürfte eher eine juristische Frage sein, denn einer Glaubensfrage:
Solange VW nicht jedem betroffenen Kunden ein Schreiben geschickt hat, in dem steht:
Liebe Frau/ Lieber Herr sowieso,
Uns ist da ein Problem bekannt, dessen Behebung wir vollumfänglich übernehmen...
mit freundlichen Grüßen
Ihre Volkswagen AG
Solange kann die Autobild schreiben, was sie will! Das ist rechtlich nicht bindend!
Denn auch diese Zeitung erzählt oft viel, wenn der Tag lang ist!!
Auch unsere Herren und Frauen Politiker stellen sich vor die laufende Fernseh-Kamera, und versprechen uns vor der Wahl das blaueste vom Himmel herunter. Können wir die dann hinterher verklagen, wenn sie nicht halten, was sie da versprochen haben? Nein!!
Bindend ist für den Autohersteller nur, was er im unterschriebenen Vertrag stehen hat!
Was die Außenwirkung anbelangt, ist ein anderes Thema. Doch da kalkulieren die einen gewissen Schwund mit ein.
Für den einzelnen Betroffenen ist das sicherlich unbefriedigend!
Doch jeder kann seine potentiellen Chancen, bei so einem Problem mit einem blauen Auge davonzukommen, jederzeit gewaltig erhöhen, indem er einen entgegenkommenden, freundschaftlichen Kontakt zu seiner Werkstatt wahrt.
Denn letztlich die ist es, die dann versucht, entsprechende Ansprüche beim Werk geltend zu machen.
Die hat da ja auch einige Möglichkeiten, so denn sie will...
Müssen tut die nach Ablauf der Garantiezeit nichts mehr, solange nicht vom Werk irgendwelche verordneten Aktionen vorliegen, die sie im Rahmen ihres Werks-Vertrags zu erfüllen haben.
Aber wie schwer ist das denn zu verstehen:
- Keine Garantie mehr: Keine kostenlose Leistung mehr! (rein rechtlich abgesichert, und auch nur schwer anfechtbar! Die Eckdaten dazu stehen im Kaufvertrag, den jeder beim Kauf unterzeichnet. Der Rest, der für jeden Käufer, von gewerblich an privat in Deutschland gilt, steht im BGB.)
- Weitergehende Leistungen nur über die Werkstatt vor Ort, und da nur an gute Kunden, oder wenn es um den guten Ruf geht.
- Dann noch die seltene Ausnahme einer Rückruf-Aktion, die beim KBA gemeldet sein muss.
Und genauso, wie ich heute das Recht habe, Baumarkt-ÖL zum Service mitzubringen, hat die Werkstatt das Recht, mir Leistungen zu verweigern, die mir vertraglich auch gar nicht zustehen, sie mir aber zugestehen könnten.
Dass das mitunter ein blöder Deal ist, bei dem man nur ein paar Euro spart, aber hinterher bei einem Riesen-Schaden alleine gelassen ist, muss jeder selbst bewerten...
Warum jetzt ein guter Kunde diese Leistungen erhält, und ein "schlechter" Kunde nicht, ist dann wieder ein Fall für den Juristen... (Gleichbehandlung?)
So Long...
Ich sehe das etwas anders, macht aber auch nichts.
Die Auto BILD war ja nur der "Engel der Verkündigung". Dagegen waren es hochrangige Mitarbeiter von VW, die - für die Öffentlichkeit, insbesondere die VW Käufer bestimmt - neue Grundsätze zur Handhabung der Kulanz seitens des Werks im besonderen Fall des in Verruf geratenden Steuerkettentriebes bekannt gegeben haben. Nochmal: seitens des Werks, nicht namens der VW Händler oder gar der VW Reparaturbetriebe.
Und im oben zitierten Schreiben an eine Kundin als Beispiel hat VW zu erkennen gegeben, daß diese den Käufern der Problemmotoren zugesagte Kulanz genau so gelten soll, wie in den Medien veröffentlicht. Das war noch nicht einmal davon abhängig gemacht worden, daß die fälligen Servicearbeiten von VW Betrieben durchzuführen seien, nein auch firmenfremde Meisterbetriebe können ggf. diesen Nachweis erbringen.
Diese besondere Kulanzzusage muß ja z.B. auch für Kunden gelten, die nach Jahren umgezogen sind und nun in einer neuen Stadt lebend mit dem nun auftredenden Kettenschaden eine VW Werkstatt aufsuchen, bei der sie zuvor noch nie Kunde waren, da Zuzug in die neue Stadt. Das Kulanzverlangen - es ist ja kein vertraglich individuell unterzeichneter Anspruch - richtet sich an VW, den Hersteller.
Wie sehr sich dann die Werkstatt vor Ort für die Belange des Kunden einsetzt, ist eine andere Frage. Das wird m. E. von allem Möglichen abhängen, von der Frage Eigenöl beim Kundendienst eher an letzter Stelle. Aber hier sind wir dann wirklich bei Glaubensfragen.
Den diversen Berichten in den Foren entnehme ich, daß die Kulanzanträge seitens der Werkstatt in den allermeisten Fällen erst einmal vom Werk abgeschmettert werden. Wendet sich der Kunde dagegen selbst ganz persönlich mit seinem Anliegen an das Werk und verweist u. a. auf die veröffentlichte Kulanzzusage, dann resultieren daraus in den meisten Fällen deutlich kundenfreundlichere Ergebnisse. Schließlich sind für das Werk alle VW Käufer ipso facto erst einmal "gute" Kunden.