Kündigungsverhalten der Asstel Versicherung
Hallo Leute,
ich habe aufgrund einer Preiserhöhung meine Versicherung bei der Asstel innerhalb der 4 Wochen Frist gekündigt. Die Versicherung teilt mir jetzt schriftlich mit, dass es keine Preiserhöhung gegeben habe und mir somit das Sonderkündigungsrecht nicht zustünde.
Meine Frage: Kommt es bei der erforderlichen Preiserhöhung auf den Gesamtbetrag an?
Die Abrechnung sieht wie folgt aus:
2014:
Haftpflicht: 158,60 €
Kasko: 83,50 €
Vers. St. 46,00 €
Gesamt: 288,10 €
2015:
Haftpflicht: 152,00 €
Kasko: 90,70 €
Vers. St. 46,20 €
Gesamt: 288,90 €
Per Saldo ist also die Versicherung 0,80 € teurer geworden. Wobei die Hapftlicht billiger, aber die Kasko teuer wurde. Einen Schaden und somit eine Erhöhung aufgrund einer Höherstufung gab es bisher nicht.
Meines Erachtens kommt es auf den Gesamtabrechungsaldo an. Lt. Schreiben der Vers. ist die Versicherung billiger geworden. Was in absoluten Zahlen zumidest nicht zutreffend ist.
Kann mir jemand helfen? Vielleicht liegt nur ein Irrtum der Versicherung vor.
Viele Grüße
mp909
Beste Antwort im Thema
Hier wäre mal wieder ein Versicherungsmakler sinnvoll gewesen. Wenn dieser die Versicherung auffordert die Vertragskündigung zu bestätigen, wird diese dies auch tun. Ganz unabhängig von Fristen und Rechten. Innerhalb eines gewissen Rahmens, versteht sich.
29 Antworten
Und welche erhöhen wärend der Vertragslaufzeit?
Damit ich schon vorher weiß, welche ich gleich ausschließen muß.
Führt eine Typklassen-, Regionalklassenänderung oder eine allgemeine Beitragsanpassung in ihrer Summe zu einer Beitragserhöhung einer Sparte, so besteht ein Kündigungsrecht für alle Sparten, also die komplette (gebundene) Police.
Dies ist in Kapitel G und Kapitel J der AKB geregellt.
Gruß
Evtl. war ja ein Umzug während des Jahres, der die Änderung in der TK erklärt.
Genaue Auskunft kann man hier geben, wenn man beide Rechnungen mal vorlegen hat.
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Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 13. Dezember 2015 um 14:29:54 Uhr:
Bei einem bestehenden Vertrag nicht.Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. Dezember 2015 um 09:02:24 Uhr:
Wenn alles gleich geblieben wäre, hat sich zumindest das Alter des VN um 1 Jahr erhöht. Dies kann auch zu einer Erhöhung führen z.B jetzt 61 statt 60 Jahre
Erst wenn er wieder ein anderes Fahrzeug auf sich versichert.Habe damit ganz praktische Erfahrungen durch meinen Senior gemacht.
Woher weißt Du, dass das bei einem bestehendem Vertrag nicht passieren kann? Kennst Du alle Vertragsbedingungen aller Tarifgenerationen aller Versicherer?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 13. Dezember 2015 um 19:44:47 Uhr:
Führt eine Typklassen-, Regionalklassenänderung oder eine allgemeine Beitragsanpassung in ihrer Summe zu einer Beitragserhöhung einer Sparte, so besteht ein Kündigungsrecht für alle Sparten, also die komplette (gebundene) Police.
Dies ist in Kapitel G und Kapitel J der AKB geregellt.Gruß
Nö.
Aussage in dieser allgemeinen Form nicht zutreffend.
Z.B. Huk
"Führt eine Änderung nach J.1 in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- oder Fahrerschutzversicherung zu einer Beitragserhöhung, können Sie den KfzVersicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen"
Es kann also auch ein Kündigungsrecht bestehen, wenn die Beitragsanpassung in ihrer Summe niedriger ist.
O.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 13. Dezember 2015 um 16:33:57 Uhr:
Und welche erhöhen wärend der Vertragslaufzeit?
Damit ich schon vorher weiß, welche ich gleich ausschließen muß.
HUK-Coburg
Noch was zum Vergleichsbeitrag
Auf den Vergleichsbeitrag achten
Um durchgeführte Preiserhöhungen für den Kunden klarer zu machen, sind die Versicherungen verpflichtet auf der Beitragsrechnung immer den sogenannten Vergleichsbeitrag angeben. Der Vergleichsbeitrag gibt an, wie hoch die Prämie mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse wäre, wenn alle anderen Faktoren gleich geblieben wären. Ist der Vergleichsbeitrag geringer als die tatsächlich zu zahlende Prämie, so liegt eine Prämienerhöhung seitens der Versicherung vor und der Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Viele Versicherungen weisen den Vergleichsbeitrag jedoch nicht sichtbar aus, sondern verstecken diesen im Kleingedruckten.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:35:20 Uhr:
HUK-CoburgZitat:
@Siggi1803 schrieb am 13. Dezember 2015 um 16:33:57 Uhr:
Und welche erhöhen wärend der Vertragslaufzeit?
Damit ich schon vorher weiß, welche ich gleich ausschließen muß.
Wo steht das in den Vertragsbedingungen ?
O.
Egal aus welchen Gründen, die Prämie 2016 ist höher als 2015 und somit besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Einfach die Versicherung nochmals darauf hinweisen.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 14. Dezember 2015 um 09:31:09 Uhr:
Egal aus welchen Gründen
So einfach ist das nicht.
Man muss schon genau vergleichen, warum die Prämie höher ist.
Evlt. wurde unterm Jahr am Deckungsumfang was geändert. Z.B. Schutzbrief rein, andere SB etc..
Umzug unterm Jahr, dadurch eine andere TK Prämie zum Vorjahr.
Wie gesagt.
Der TE soll einfach mal beide Rechnungen posten, dann kann man schauen, an was es genau liegt.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 14. Dezember 2015 um 13:55:00 Uhr:
So einfach ist das nicht.Zitat:
@GustavSturm schrieb am 14. Dezember 2015 um 09:31:09 Uhr:
Egal aus welchen GründenMan muss schon genau vergleichen, warum die Prämie höher ist.
Evlt. wurde unterm Jahr am Deckungsumfang was geändert. Z.B. Schutzbrief rein, andere SB etc..
Umzug unterm Jahr, dadurch eine andere TK Prämie zum Vorjahr.
Wie gesagt.
Der TE soll einfach mal beide Rechnungen posten, dann kann man schauen, an was es genau liegt.
Der Beitragsvergleich ist immer stichtagsorientiert. Vorherige Änderungen sind unerheblich!
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 14. Dezember 2015 um 09:31:09 Uhr:
Egal aus welchen Gründen, die Prämie 2016 ist höher als 2015 und somit besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Einfach die Versicherung nochmals darauf hinweisen.
Das stimmt nicht. Wenn sich die Prämie aufgrund einer Rückstufung erhöht, besteht deswegen kein Kündigungsrecht.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:11:25 Uhr:
Nö.Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 13. Dezember 2015 um 19:44:47 Uhr:
Führt eine Typklassen-, Regionalklassenänderung oder eine allgemeine Beitragsanpassung in ihrer Summe zu einer Beitragserhöhung einer Sparte, so besteht ein Kündigungsrecht für alle Sparten, also die komplette (gebundene) Police.
Dies ist in Kapitel G und Kapitel J der AKB geregellt.Gruß
Aussage in dieser allgemeinen Form nicht zutreffend.Z.B. Huk
"Führt eine Änderung nach J.1 in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- oder Fahrerschutzversicherung zu einer Beitragserhöhung, können Sie den KfzVersicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen"
Es kann also auch ein Kündigungsrecht bestehen, wenn die Beitragsanpassung in ihrer Summe niedriger ist.
O.
nichts anderes habe ich gesagt. bitte nochmal lesen.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 14. Dezember 2015 um 15:24:15 Uhr:
Der Beitragsvergleich ist immer stichtagsorientiert. Vorherige Änderungen sind unerheblich!Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 14. Dezember 2015 um 13:55:00 Uhr:
So einfach ist das nicht.
Man muss schon genau vergleichen, warum die Prämie höher ist.
Evlt. wurde unterm Jahr am Deckungsumfang was geändert. Z.B. Schutzbrief rein, andere SB etc..
Umzug unterm Jahr, dadurch eine andere TK Prämie zum Vorjahr.
Wie gesagt.
Der TE soll einfach mal beide Rechnungen posten, dann kann man schauen, an was es genau liegt.
Es ist nicht ersichtlich, wo der TE die Beiträge her hat.
Er schreibt einmal 2014 und dann 2015.
Ich gehe daher mal davon aus, dass er die alte Rechnung mit der neuen vergleicht.