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Kündigung wegen zu hoher Schadensquote

Themenstarteram 19. November 2019 um 20:07

Hallo Leute,

ich vermiete seit 9 Jahren Arbeitsbühnen gewerblich als Selbstfahrer, aufgebaut auf Sprinter 3,5 t und MAN TGL 7,5 t. Die Bühnen haben ein eigenes Kennzeichen, sind also über meine Haftpflicht versichert, Vollkasko (Maschinenversicherung) ebenfalls.

Nun hatten meine Kunden im Laufe der Jahre immer mal wieder einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden verursacht, zwar nicht oft, aber insgesamt eben zu hoch, so dass meine Versicherung mir jetzt gekündigt hat.

Bei einer anderen Versicherung hat mein Makler jetzt ein Angebot erhalten, was allerdings etwa 4 Mal höher ist. Das ist ja fast schon existensbedrohend, die Summe könnte ich gar nicht auf die Mieter umlegen. Aber ohne Haftpflicht darf man eben nicht.

Ich begreife ja nie, warum ich bzw. meine Versicherung für die Schäden, die andere verursacht haben, einspringen muss. Mittlerweile weiß ich eben nur, dass es so ist. Selbst meine Kunden wollten manche Schäden über ihre eigene Betriebshaftpflicht abrechnen, bekamen aber jedesmal als Antwort, dass die Bühnen ja ein eigenes Kennzeichen haben und damit deren Versicherung einspringen muss.

Gibt es keine Möglichkeit, dass meine Kunden eine eigene Versicherung für gemietete Geräte abschließen können ? So wäre das Risiko breit aufgeteilt.

Habt ihr sonst einen Ratschlag für mich, oder was ich sonst machen könnte ?

Mittlerweile sind alle Mieter "geimpft", dass sie ja sorgsam fahren und arbeiten, kein Eile, defensiv, usw. .

Danke und VG, Andre

Beste Antwort im Thema

Ich würde mir einen anderen Makler suchen, denn Dein jetziger scheint nicht das zu tun, was ein Makler tun sollte, nämlich unter allen Versicherer den besten für Dich zu suchen. Es gibt mit Sicherheit Makler, die eine Sondervereinbarung für selbstfahrende Arbeitsgeräte mit einem Versichere ausgehandelt haben. Letztendlich ist eine motorisierte Arbeitsbühne ein selbstfahrendes Arbeitsgerät, denn es fallen einige KFZ-Risiken wie das Lade und Entladerisiko weg.

Frage mal bei deinem Verband bzw Kollegen nach einem Fachmakler, den es sicher gibt.

Ich kenne für viele Sparten spezielle Makler, welche für eine Sparte einen ganz speziellen spartenorientierten Deckungsumfang erstellt und bei den Versicherungen unter Deckung gebracht haben.

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Zitat:

@urquattrofan schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:54:56 Uhr:

...

Die interne SB von je 5000 Euro für HP und VK der Mieter geht für Schäden drauf, die direkt mit dem Mieter abgerechnet werden.

...

Vor Gericht würde ich damit zwar nicht durchkommen, weil es für HP ja keine SB gibt, aber es ist einen Versuch wert. Zahlt der Mieter nicht, wird er als Mieter gekündigt, ...

...wieso solltest du da vor Gericht nicht durch kommen, wenn du in deine Mietverträge (transparent, für jeden erkennbar) reinschreibst, dass der Mieter sowohl bei Fremdschäden als auch bei Schäden am Gerät (Maschinenbruch) mit bis zu 5.000,-€ selbst haftet oder eine Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 5.000,-€ zu leisten hat.

Evtl. würde ich das mal mit der (neuen) Versicherung durchsprechen... die sind von so einer Lösung, den Verursacher an Schäden zu beteiligen bestimmt nicht abgeneigt und können vielleicht sogar Tipps bzgl. der Gestaltung der Mietverträge geben.

Ich würde der Versicherung die Schäden, auch die Kleinen durchaus melden und bezahlen lassen, aber die Schäden anschließend zurückkaufen. Evtl. kann man das so gestalten, dass der Mieter im Schadensfall eine Art VErtragsstrafe zu bezahlen hat, welche anschließend an die Versicherung geht um den Schaden zurück zu kaufen.

So machst du dir das Know-How und auch die Rechtsabteilung der Versicherung zu eigen, wenn es z.B. um die Prüfung von Schäden und auch die Abwehr unberechtigter Schadensforderungen geht... aber durch den späteren Rückkauf bist du trotzdem so gestellt als wäre der Schaden nie gemeldet worden.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 18:43

Ja das mit dem Rückkauf habe ich auch schon gehört, und genau das was du grad sagst, sagte mir mein neuer Verischerungsmann auch zuletzt.

Also mit der Prüfung von Schäden hab ich schlechte Erfahrungen gemacht.

Z.B. bei einem Schaden an einer Garage, wo ein Mieter mit dem LKW an die Kante kam, Riss an der Wand, 11 tEuro Schaden. Hinterher kam sogar ein neues Garagentor dran, das alte war unbeschädigt. Ich wollte das Gutachten sehen, auch das beschädigte Tor, alles was repariert oder erneuert werden sollte. Für 11 tEuro bekommt man eine neue Garage.

Ich habe noch weitere Fälle bei denen ich denke, dass die Versicherung einfach zahlt, was die Werkstatt sagt oder was der Gutachter sagt, denn das Geld kommt ja sowieso vom Kunden, also von mir. Oder auch gar nicht richtig prüft, ob und warum meine Versicherung einspringen soll.

Z.B. blieb ein Mieter mit meiner Bühne auf Rasen stecken, und anstatt mich anzurufen und ich wäre mit Unterlegplatten vorbeigekommen, hatte er mit dem Greifer seines Abbruchbaggers meine Bühne am Arbeitskorb rückwärts herausgezogen. Korb verbogen 8 tEuro Schaden. Meine VK durfte zahlen, allerdings nur 4 tEuro, den Rest musste ich selber zahlen. Kein Versuch mal beim Verursacher nachzufragen, was das sollte, Verstoß gegen alle AGB, und die Versicherung zahlt einfach.

 

Bei einem VK-Schaden an einer meiner Bühnen dagegen wollte die Versicherung bestimmte Leistungen streichen, obwohl sie durch den Unfall verursacht wurden, ohne dass die Versicherung vorher mal das Auto angesehen hatten.

Ne, also ich hab da richtig den Eindruck, dass die Versicherung gegen mich arbeitet und den anderen alles zahlt. Kein Versuch, wie man den Schaden begrenzen könnte. Mir sagte jemand, die Versicherung will oft gar keinen Gutachter fragen oder vor Gericht ziehen, weil die das ja dann auch noch zahlen müssten, wenn sie verlieren. Dann zahlen die lieber einfach und holen sich das Geld vom Versicherten zurück. Ist natürlich einleuchtend und sehr einfach.

Auch bei einem Bekannten, ein Unfall an dem er nicht schuld war, der Verursacher schnitt die Kurve. Am Jahresende wurde er trotzdem hochgestuft und auf seine Nachfrage mit der Begründung, die Versicherung geht nicht vor Gericht und prüft, wer genau Schuld hatte.

Zum Gericht: Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Berufskollegen, da ging es um die SB.

Ich glaube, er hatte bei seinem Mieter eine um 500 Euro höhrere SB als er selber bei seiner Versicherung hat, würde also praktisch diese 500 Euro Gewinn bei einem Schaden machen, was man aber natürlich nicht hat, alleine schon wegen der Lauferei und Bürokram sowie Mietausfall.

Er sagte mir, er kam bei Gericht da nicht durch mit. Man kann bei seinem Mieter nur diejenige SB vereinbaren, die man als Vermieter selber bei der Versicherung hat. Und die SB ist sogar der Bruttobetrag incl. MwSt, bei mir ist es der Nettobertrag. Der Richter ließ sich nicht darauf ein, ob der Vermieter noch andere Kosten hatte.

Insgesamt gesehen hab ich mit meiner Versichrung bezüglich der Arbeitsbühnen viel Lehrgeld bezahlt und bin jetzt froh, dass ich einigermaßen Bescheid weiß und meinen ganzen Mietern erzählen kann, dass immer ich alles bezahlen muss, solange ich Vorsatz nicht nachweisen kann. So das ich den 100% der Mieter die es eben nicht glauben genau erklären kann, dass eben nicht deren Betriebshaftpflicht-Versicherung zahlt, sondern letztlich meine, also letztlich ich, und so letzlich der Mieter selber.

...daher eben sind als Selbstbeteiligung titulieren sondern als Vertragsstrafe, aber wegen der Gestaltung der Mietverträge würde ich mindestens mal versuchen, ob es von der Versicherung entsprechende Tipps gibt bzw. evtl. mal mit einem Rechtsanwalt reden bzw. entsprechende Klauseln ausarbeiten lassen.

Zitat:

@urquattrofan schrieb am 9. Dezember 2019 um 19:43:19 Uhr:

...

Z.B. blieb ein Mieter mit meiner Bühne auf Rasen stecken, und anstatt mich anzurufen und ich wäre mit Unterlegplatten vorbeigekommen, hatte er mit dem Greifer seines Abbruchbaggers meine Bühne am Arbeitskorb rückwärts herausgezogen. Korb verbogen 8 tEuro Schaden. Meine VK durfte zahlen, allerdings nur 4 tEuro, den Rest musste ich selber zahlen. Kein Versuch mal beim Verursacher nachzufragen, was das sollte, Verstoß gegen alle AGB, und die Versicherung zahlt einfach.

...

...verstehe ich nicht, dem hätte ich nach allen Regeln der Kunst eine gesalzene Rechnung "Gewaltschaden an Hubarbeitsbühne" 8.000,- EUR + AGK, usw. geschrieben... und die erste Mahnung hätte bei mir schon gleich ein Rechtsanwalt geschrieben.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 19:14

Das stimmt, das kann ich mal machen, mal zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen.

Was mir grad noch einfällt: die KFZ-Versicherung steht über allen eigenen AGB, d.h. ich kann nicht durch eigene Klauseln und Bedingungen die KFZ-Versicherung ändern. So hab ich z.B. folgende Fälle angegeben, bei denen kein Versicherungsschutz besteht: Rückwärtsfahren ohne Einweiser, Fahrten auf privates Grundstück und das Pflaster sackt ab, Überlassen der Bühne an Dritte und es kommt zum Unfall weil der Bediener nicht von mir eingewiesen wurde auf die Bühne, anstoßen mit dem Korb an Fassaden, usw. . Alles nicht gültig, die Versicherung zahlt immer, solange Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Ich kann also selber zwar mit meinen Mietern Verträge machen und sagen, welche Art von Schäden nicht versichert sind, und die Mieter unterschreiben auch dafür, die gelten aber eben nicht.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 19:18

Zitat:

 

...verstehe ich nicht, dem hätte ich nach allen Regeln der Kunst eine gesalzene Rechnung "Gewaltschaden an Hubarbeitsbühne" 8.000,- EUR + AGK, usw. geschrieben... und die erste Mahnung hätte bei mir schon gleich ein Rechtsanwalt geschrieben.

Ich verstehe es auch nicht, war beim Anwalt, kein Erfolg. Der Anwalt hatte auch gar keine richtige Lust zu prozessieren, hatte nur einen brief mit der Aufforderung zur Zahlung geschrieben, ich kapiers bis heute nicht. Er wusste wohl, dass es bei Gericht keinenErfolg geben wird.

Er sagte, ich komme nicht drum rum es von meiner Versicherung zahlen zu lassen, wir können dem Mieter (und den leuten, die mit dabei waren) keinen Vorsatz nachweisen.

Wie ? , frag ich. Die stehen da mit mehreren Bauarbeitern drum rum und haben nur die bekloppte Idee, mit dem bagger am korb zu ziehen, und keiner kommt auf die Idee mich anzurufen ?

Ja, selbst Dummheit ist versichert, meinte daraufhin ein Versicherungsmann, dem ich das auch erzählte.

Noch Fragen ? Jetzt weisst du, wie es mir erging die letzten jahre mit Schäden.

...gut, da haben wir bessere Karten, da bei uns Subunternehmer mit den Geräten arbeiten... da werden die Schäden in Rechnung gestellt und ggf. der Betrag einfach von der nächsten Rechnung des Subunternehmers abgezogen... dazu brauchts weder Rechtsanwalt oder ein Gericht.

z.B. auf dem angehängten Photo der Knick im Kranausleger... da sind se beim Schwenken Vollgas gegen den Turm von einem weiteren Kran gedonnert... inklu. Demontage + Montagekosten waren das mal eben knapp 4.500,-€ Reparaturkosten...

Unserem Haus & Hof Spediteur haben se z.B. mal beim Entladen die SZM beschädigt, indem se mitm Kran einen Stapel Schalung an die Rückwand der Kabine gedonnert haben... da hab ich den Spediteur direkt eine Rechnung an den Subunternehmer schreiben lassen, als der nach ca. 2-3 Monaten nachgefragt hat weil er noch immer keine Zahlung erhalten hat hab ich kurzen Prozess gemacht. Da hab ich die Rechnung direkt an unsere Firma schreiben lassen, auf den Betrag anschließend noch die AGKs draufgeschlagen und dem Sub weiterverechnet... so sind aus 1.700,- € Schaden dann über 2.000,-€ geworden.

Es freut mich zu hören, dass du eine neue Versicherung zum gewohnten Preis bekommen hast.

Ja, die Selbstfahrer Vermietfahrzeuge sind nicht einfach zu versichern und die Preise schwanken brachial.

Ein sehr guter Kollege von mir hat mit dem Geschäft angefangen und vermietet normale Transporter (Sprinter etc).

Da seine Fahrzeuge auch viele Schäden verursacht hatten, wollte die Versicherung die Beiträge extrem erhöhen. Also über 6.500€ pro Jahr für einen Sprinter. Fast keine andere Versicherung wollte ihn haben.

Ich habe ihn dann durch Kontakte einen Makler gefunden, der super Preise hatte, also ca 2.500€ pro Jahr. So spart er jetzt bei ca 35 Fahrzeuge einen netten Betrag pro Jahr bzw ist überhaupt in der Lage, sein Geschäft weiter zu führen.

Falls du irgendwann mal doch wieder eine SF-Vermietfahrzeug VS brauchst, kannst du dich gerne per pn bei mir melden. Dann kriegst du die Kontaktdaten.

Ich finde die 5.000€ SB übrigens als Frechheit, sorry.

Also bis allerhöchstens 1.500€ gehe ich ja noch mit, aber 5k sb zu verlangen geht gar nicht.

Stelle dir mal vor du als Mieter würdest 5k sb blechen. Das würde doch richtig weh tun oder nicht?

Am Ende hast du dann überall negative Bewertungen und schlechte Mundpropaganda.

...und jeder mit etwas grips im Kopf würde so eine Risiko nicht eingehen und lieber bei der Konkurrenz 10€ mehr zahlen, dafür aber 500€ SB haben.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 20:12

Ich hab da lange drüber nachgedacht und mit vielen drüber geredet, und sogar ich selber hatte früher die Meinung vertreten, dass 5000 Euro SB zu viel sind. Diese Gespräche kamen schon vor etwa einem Jahr, als ein 8 cm langer Kratzer an einer Alufassade (Sandwichplatte) 10 tEuro gekostet hatte.

Aber nein, ist es nicht. Die Bühnen kosten zwischen 120 und 190 tEuro netto, also wesentlich mehr als ein normaler Sprinter, und auch ist wesentlich schneller ein hoher Schaden verursacht.

Ich kenne Vermieter von Arbeitsbühnen, die ebenfalls gestaffelt bis 5000 Euro nehmen.

Die SB interessiert die allermeisten Mieter überhaupt nicht, denn von tausenden Vermietungen waren "nur" 8 Schäden dabei (aber die eben höher als die Beiträge), also ist die SB zu vernachlässigen. Diejenigen, die es erwischt, haben es selber Schuld, sagen sogar meine Mieter. Alle haben Verständnis dafür und es leuchtet ihnen ein, vorsichtig zu fahren und zu arbeiten, also alles paletti. Alle wissen im Nachinein, dass nur sie dafür verantwortlich waren und es leicht vermeidbar gewesen wäre. Und sogar diejenigen, die Schäden verursacht haben, kommen ja immer wieder und mieten weiterhin, und auch sie haben Verständnis dafür, gestern war noch einer da. Es gibt ja keinen Streit zwischen uns.

Daher, wie jemand sagte, lieber ein paar Kunden die abspringen, die gehen dann einfach woanders hin, als ich durch ein paar Kunden pleite.

Mir sagte mein neuer Versicherungsmann, wenn manche Leute gemietete Maschinen fahren, gehen die damit manchmal um wie Sau, ist ja alles versichert. Meine Kunden allerdings nicht, sie gehen alle gut damit um und wissen, wie ich mich um meine Maschinen kümmere. Trotzdem passiert es eben manchmal, aber keiner der Schädiger kann einen plausiblen Grund angeben, Unvorsichtigkeit oder Zeitdruck vom Chef, das ist es fast jedesmal, und ich habe keine Lust dafür gerade zu stehen, dafür ist jeder Mieter selber verantwortlich, und das wird denen jetzt genauestens erklärt vor jeder Miete. Ich habe früher selber Bühnen gemietet und immer tierisch aufgepasst, geht also doch.

Ich finde das absolut in Ordnung.

Was andere machen, juckt mich auch nicht. Ich muss mit meinem Geschäft ja mein Überleben sichern, so seh ich das.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 20:41

Ach, und was ich ganz vergessen hatte, einige Mieter hatten ihre Betriebshaftpflicht dahingehend nach einem Schaden geändert oder manche hatten es vorher schon, dass sie eine gemietete Maschine mit versichert haben, bezahlten also keinen Euro aus eigener Tasche dazu. Ich war total erstaunt darüber, dass das geht.

Themenstarteram 18. Dezember 2019 um 20:19

Ich hatte gestern ein Gespräch mit jemandem über das übliche, also wer einen durch einen Kunden verursachten Schaden regulieren muss.

Wie jeder andere auch, sagte er mir, das könne und dürfe auf keinen Fall über die Versicherung des Vermieters laufen, wenn ich als Mieter einen Schaden verursache. Dafür bin ich als Mieter ja privat haftpflichtversichert.

Das würde für den Mieter ja einen Freibrief bedeuten, stell dir mal vor, meinte er zu mir, er könne den Vermieter aus irgendeinem Grund nicht leiden, dann leiht er sich ein Auto aus und fährt es zu Schrott.

Ich hatte dann einige Zeit gebraucht bis ich ihm erklären konnte, dass in Deutschland alle Schäden über das Kennzeichen versichert sind, aber er glaubt es immer noch nicht. Das darf nicht sein, meinte er. Also so, wie alle anderen auch glauben.

Da fällt mir ein Gespräch mit einem Kollegen ein, dort hatte er ein KFZ an einen Kunden vermietet, und dieser Kunde fuhr mit dem gemieteten KFZ in das Auto des Sohnes hinein. Jetzt bekam der Sohn sein Auto durch die Haftpflicht des Vermieters repariert. Wahrscheinlich war vorher etwas an dem Auto dran, und das wurde jetzt eben mitrepariert, vermutete er, beweisen kann man leider nichts, aber angeblich hat der Mieter Gas mit Bremse verwechselt genau in dem Moment, als er vor dem Auto des Sohnes um die Kurve fuhr, und vergass gleichzeitig zu lenken.

Wer weiß denn von euch, wer macht dieses Gesetz der Vermieterhaftung bei KFZ, der Staat oder die Versicherungen selber ?

Und wieso kommt niemand auf die Idee das zu ändern, denn offensichtlich gibt es ja bei sehr vielen Vermietern das Problem der hohen Schadenquoten.

Steiger Dich doch da jetzt nicht so rein.

Es ist halt eben so und gut.

Wer weiß denn von euch, wer macht dieses Gesetz der Vermieterhaftung bei KFZ, der Staat oder die Versicherungen selber ?

Gesetze macht grundsätzlich der Gesetzgeber, also der "Staat".

Und wieso kommt niemand auf die Idee das zu ändern, denn offensichtlich gibt es ja bei sehr vielen Vermietern das Problem der hohen Schadenquoten.

Weil es im großen und ganzen kein Problem ist, sondern im Rahmen der Preiskalkulation einfach auf den Kunden abgewälzt wird.

Themenstarteram 19. Dezember 2019 um 17:37

Ich werd praktisch jeden Tag damit konfrontiert. heute morgen ebenso, ein langjähriger Kunde dem ich erklären musste, dass alle Schäden über meine Versicherung laufen.

Moment mal, meinte er, das kann nicht sein, wenn ich einen Schaden verursache, läuft das über meine Versicherung. Also die Meinung wie immer.

Es ist ein Problem, wie ich mit anderen großen Vermietern auch schon drüber gesprochen hatte. Manche sagten mir, sie dürfen dieses jahr keinen Schaden mehr haben, sonst gibt es ein Problem. Nur viele wissen es wohl nicht, weil niemand drüber redet. Abwälzen auf die Kunden geht nur beim Beitrag zur Tagesversicherung, damit werden die Versicherungsbeiträge gedeckt. Den Schaden hat der Vermieter trotzdem, denn die Versicherungen holen sich das Geld beim Vermieter zurück. Und genau dieses Geld bekommt der Vermieter nicht durch seine Mieter reingeholt, daher mache ich jetzt die hohe SB.

Im Januar lasse ich mich von einem Anwalt beraten, was ich wie machen kann, auch bezüglich meiner AGB, und melde mich dann noch mal.

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