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Kündigung wegen zu hoher Schadensquote

Themenstarteram 19. November 2019 um 20:07

Hallo Leute,

ich vermiete seit 9 Jahren Arbeitsbühnen gewerblich als Selbstfahrer, aufgebaut auf Sprinter 3,5 t und MAN TGL 7,5 t. Die Bühnen haben ein eigenes Kennzeichen, sind also über meine Haftpflicht versichert, Vollkasko (Maschinenversicherung) ebenfalls.

Nun hatten meine Kunden im Laufe der Jahre immer mal wieder einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden verursacht, zwar nicht oft, aber insgesamt eben zu hoch, so dass meine Versicherung mir jetzt gekündigt hat.

Bei einer anderen Versicherung hat mein Makler jetzt ein Angebot erhalten, was allerdings etwa 4 Mal höher ist. Das ist ja fast schon existensbedrohend, die Summe könnte ich gar nicht auf die Mieter umlegen. Aber ohne Haftpflicht darf man eben nicht.

Ich begreife ja nie, warum ich bzw. meine Versicherung für die Schäden, die andere verursacht haben, einspringen muss. Mittlerweile weiß ich eben nur, dass es so ist. Selbst meine Kunden wollten manche Schäden über ihre eigene Betriebshaftpflicht abrechnen, bekamen aber jedesmal als Antwort, dass die Bühnen ja ein eigenes Kennzeichen haben und damit deren Versicherung einspringen muss.

Gibt es keine Möglichkeit, dass meine Kunden eine eigene Versicherung für gemietete Geräte abschließen können ? So wäre das Risiko breit aufgeteilt.

Habt ihr sonst einen Ratschlag für mich, oder was ich sonst machen könnte ?

Mittlerweile sind alle Mieter "geimpft", dass sie ja sorgsam fahren und arbeiten, kein Eile, defensiv, usw. .

Danke und VG, Andre

Beste Antwort im Thema

Ich würde mir einen anderen Makler suchen, denn Dein jetziger scheint nicht das zu tun, was ein Makler tun sollte, nämlich unter allen Versicherer den besten für Dich zu suchen. Es gibt mit Sicherheit Makler, die eine Sondervereinbarung für selbstfahrende Arbeitsgeräte mit einem Versichere ausgehandelt haben. Letztendlich ist eine motorisierte Arbeitsbühne ein selbstfahrendes Arbeitsgerät, denn es fallen einige KFZ-Risiken wie das Lade und Entladerisiko weg.

Frage mal bei deinem Verband bzw Kollegen nach einem Fachmakler, den es sicher gibt.

Ich kenne für viele Sparten spezielle Makler, welche für eine Sparte einen ganz speziellen spartenorientierten Deckungsumfang erstellt und bei den Versicherungen unter Deckung gebracht haben.

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Wie hoch war denn die Schadenquote in der Vergangenheit (prozentual)?

...wundert mich nicht, wie mit dem Zeug umgegangen wird... das sehe ich tagtäglich bei uns in der Baufirma, wie unser eigenes Gerät malträtiert wird... da läppern sich die Hunderter / Tausender für kaputte Scheiben, kaputtgefahrene Hydraulikzylinder, Hydraulikschläuche, Kupplungen, Lampen, Spiegel, Reifen, Spurstangen, kaputte Hubseile, Kranausleger, Motoren,... usw. usw. nur so.

Bei Mietmaschinen wird dabei sogar sorgfältiger umgegangen, weil sowohl Bauleitern und Polieren klar ist, dass am Ende für jeden angerichteten Schaden eine dicke Reparaturrechnung kommt.

Letztes Jahr hatte ich z.B. bei 2 selbstfahrenden Arbeitsbühnen, die von unserem Baustellenpersonal mit Beton-/Mörtel usw. versaut wurden am Ende Reinigungs-/Reparatur-/Lackierkosten von knapp 1000,- EUR pro Bühne - das hat gesessen... der Bauleiter merkt sich das fürs nächste Mal.

Auch bei Schäden an den Baumaschinen, Baukränen -wir arbeiten viel mit Subunternehmen- da verrechne ich gnadenlos alles was sich irgendwie auf Fehlbedienung, Fehler, mangelnde Wartung durch Bedienpersonal (Abschmieren) zurückführen läßt zzgl. Allgemeinkosten weiter. Das Heftigste was ich bisher hatte war ein gefahrenes Schlaffseil bei einem Hochkran mit dem weitergefahren wurde... Gesamtschaden gut 4.000,- EUR.

Außerdem gabs da noch eine abgerissene Montagebühne -Liebherr Neupreis 1.500,-€-... da sind se mit einem mehrere Tonnen schweren Betonfertigteil am Kranhaken gegen den eigenen Turm vom Kran geballert... die dort befindliche Montagebühne hat zum Glück den Anprall abgefangen, sonst wäre vermutlich der Turm weggeknickt.

Oder dieses Jahr ein geknickter Ausleger von einem Hochbaukran... da ist der Kranfahrer mal eben Vollgas in den Turm des Braukranes nebendran geschwenkt... Reparaturkosten waren auch irgendwas um die knapp 4.000,- EUR bei einer Spezialfirma, die den Ausleger wieder gerichtet & geschweißt hat.

Hinweisschreiben, Drohungen, usw. sind doch für die Katz... das einzige was wirkt, ist die Kosten für Schäden gnadenlos an den Verursacher weiter zu verrechnen.

Als Vermieter von Arbeitsbühen ist der TE dabei in einer beschissenen Situation, denn das Ende vom Lied wird sein, dass der Kunde letztendlich immer dort mieten wird, wo er die Bühne günstiger bekommt... d.h. letzten Endes wird der TE mit seinen hohen durch die Dummheiten der Mieter verursachten Versicheurngkosten nicht mehr konkurrenzfähig sein.

Ergo bleibt nix anderes übrig als den Laden alle paar Jahre in den Wind zu schießen / um zu firmieren um versicherungstechnisch mit einem anderen Namen einen Neuanfang zu machen.

Alternativ könnte man drüber nachdenken, ob man so eine Bühne auf LKW-Basis überhaupt derart aus der Hand gibt... ich zumindest schätze die Situation bei uns in der Gegend so ein, dass man so ein Fahrzeug nicht inklusive einem Mann als Bedienpersonal anmieten kann.

Themenstarteram 21. November 2019 um 10:32

Ich komme nie auf die genaue Schadensquote, was und wie die Versicherung rechnet, aber durchschnittlich immer über hundert Prozent. Ab 60% ist man für eine Versicherung unwirtschaftlich.

Die Schäden lagen meist zwischen 5 und 11 tE. Häufigkeit meist so 1-2 Mal pro jahr, manchmal aber auch kein Schaden pro Jahr.

Ich hab leider keine Ahnung, wie die Marge ist.

Wenn Du aber immer wieder betonst, dass Du hohe Beträge zur Versicherung selbst bezuschusst, dann rechne doch mal genau nach.

Durch die Schadensquote bist Du extremst abhängig vom Versicherer.

Themenstarteram 29. November 2019 um 20:48

Hallo Leute,

ich wollte mich nochmal melden. Also es ist tatsächlich so, dass es fast keine Versicherungen gibt, der neue Makler arbeitet mit vielen Versicherungen zusammen, aber alle haben abgelehnt Selbstafhrer zu versichern.

Ich werde die SB für Haftpflicht und Vollkasko auf je 5000 Euro erhöhen, und dies mit den Mietern intern abrechnen, d.h. Schäden bis zu dieser Höhe werden der Versicherung erst gar nicht gemeldet. Ferner die Versicherungsumlage für die Kunden soweit erhöhen, dass sie sich decken am Jahresende. Ich werde dann vielleicht ein paar Kunden verlieren, aber geht ja nicht anders.

Selber habe ich bei der Haftpflicht keine SB, das machen die Versicherungen erst ab etwa 100 Fahrzeugen, keine Ahnung wieso. Weiß das jemand ?

Bei der VK habe ich 1000 Euro SB.

Kann man eigentlich intern mit den Mietern diese SB abrechnen, oder würde das vor Gericht gar nicht standhalten ?

Immerhin habe ich in meinen AGB auch stehen, dass bestimmte Aktionen nicht von der Versicherung gedeckt werden (z.B. Schäden durch rückwärtsfahren ohne Einweiser, Anstoß des Arbeitskorbes aufgrund zu schneller oder unvorsichtiger Bewegung, Fahrten auf privates Grundstück und das Pflaster sackt ab, usw.), aber das gilt nicht. Alles ist gedeckt, weil man Vorsatz nicht nachweisen kann.

Nächste Woche bin ich bei noch einem anderen Versicherer, keinem Makler, sondern einem Vertrauensmann. Der meinte aber auch, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, die man nicht ändern kann ohne weiteres.

Heute morgen hatte ich einen Kunden hier, der bestand sogar darauf, dass Schäden, die er beim arbeiten mit der Bühne verursacht, durch seine Betriebshaftpflcht gedeckt werden. Also so, wie es fast hundert Prozent der Leute denken, mit denen ich darüber geredet habe. Keiner versteht, warum meine Versicherung dafür aufkommen muss.

Dies sind alles Fragen, die Du mit Deinem Anwalt besprechen solltest. Konkrete Empfehlungen zur rechtssicheren AGB Gestaltung wirst Du hier nicht bekommen dürfen.

Weiterhin viel Erfolg.

Ich bleibe dabei... sich mal umhören, wie andere das machen, wobei ich denke, dass die wenigsten ein derartiges Fahrzeug überhaupt ohne Bediener vermieten. Eine kleine selbstfahrende Arbeitsbühne ok, aber sobald das Ding auf einem Fahrgestell / LKW-Fahrgestelle sitzt gehört sich da ein vernünftig ausgebildeter & unterwiesener Fahrer drauf... und selbst da wird man mit eigenem Personal noch genügend Probleme / Ärger haben.

Auf Baustellen findet man heutzutage nur noch viel Streß und Unfallpotential, aber dafür wenige Leute die pfiffig genug sind und mit Hirn arbeiten.

Ich hab mal auf der Homepage eines Arbeitsbühnen Vermieters hier bei uns in der Gegend etwas gelesen, der hat vor etlichen Jahren auch mal klein angefangen und ist erst in den letzten 5-10 Jahren relativ groß geworden.

Scheinbar bekommt man dort die LKW-Bühnen auch ohne Bediener / Fahrer, allerdings machen diese bei dem nur einen Teil / kleinen Teil des Geschäfts aus, -von mir geschätzt- der Großteil sind diese kleineren Scherenbühnen / Teleskopbühnen.

Daher scheint der das irgendwie quer zu subventionieren oder er sucht sich die Mieter ganz genau aus.

Wie wird das eigentlich mit Einweisungen, Schulungen, usw. gehandhabt... wird einfach vermietet oder muß nachgewiesen werden, dass der spätere Fahrer / Bediener entsprechende Schulungen z.B. nach DGUV G 308-008 und DGUV R 100-500, BGI 720 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" hat... das wäre z.B. auch eine Möglichkeit entsprechende "Harakiri-Mieter / Bediener" aus zu sortieren.

Auf der Webseite des obigen Vermieters gibts da eine relativ große Rubrik dazu und ich weiß auch, dass man da als Kunde schon etwas bedrängt wird sein Personal schulen zu lassen bzw. bei der Nutzung von angemieteten Geräten geschultes Personal einzusetzen.

Themenstarteram 30. November 2019 um 22:58

LKW bis 7,5 t werden in der Regel bei allen Vermietern als Selbstfahrer vermietet, aber mit Bedienung ist natürlich auch möglich, wenn man genug freie Leute hat dafür oder bekommen kann.

Die meisten Unfälle geschehen einfach aus Zeitdruck oder Routine, kaum ein Unfall passierte mit Mietern, die relativ neu waren. Man wird also wohl anscheinend unvorsichtiger mit der Zeit weil man denkt man hat alles im Griff.

Nach DGUV 308-008 bilden wir auch aus seit einigen Monaten, aber diese Art von Unfällen wäre mit diesem Schein auch passsiert. Kein Unfall passierte aus Nichtwissen oder falscher Einschätzung. Ferner hatten wir bei keinem der Mieter je gedacht, dass die mal einen Unfall bauen. Allerdings haben wir zweimal einen Mieter nicht mit der Bühne losgeschickt, weil wir nicht überzeugt waren, dass er das Fahrzeug beherrscht.

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 21:12

Ja übrigens es hat geklappt, habe eine neue Versicherung zum alten Preis, dennoch werde ich die hohen SB für die Mieter durchsetzen, damit mir sowas nicht nochmal passiert.

Es gibt tatsächlich nur sehr wenige Versicherungen, die Selbstfahrer versichern. Bei Abschleppunternehmen sieht es sogar noch schlechter aus, habe ich erfahren. Und Taxis und Fahrzeuge aus der Pflege werden auch nicht gerne genommen.

An sowas hatte ich damals gar nicht gedacht, ich dachte immer, alles wird problemlos versichert und auf alle Versicherten aufgeteilt. Hatte mich aber auch nie damit befasst, das lief alles immer im Hintergund mit, bezahlte einmal meine Rechnungen im Jahr und das wars.

Dass mal wegen zu hoher Schadensquote einfach gekündigt werden kann, wusste ich nicht, kannte bisher immer nur die Rückstufung der SF-Klassen. Komisch, wieso wird man dabei nicht auch gekündigt, wenn man eine Schadensquote hat höher als der eingezahlte Beitrag ? Wenn dabei alle Summen in einen Topf kommen und quasi alle für Schäden bezahlen, warum geht das nicht bei der Flottenversicherung ?

Übrigens hatte ich jetzt wieder einige erstaunte Gesichter, die auch nicht glaubten, dass meine Versicherung für Schäden eintritt, die ein Mieter beim arbeiten mit der Bühne verursacht, z.B. fahren mit dem Korb gegen eine Fassade, und eben nicht die Betriebshaftpflicht des Mieters. Damit liegt die Quote immer noch bei 100%, kein Laie kann sich das vorstellen, dem ich davon erzählt habe.

Ist aber ein nettes Konzept. Bei jedem Schaden mal schnell bis zu 10.000 Euro Gewinn....

Wo liest Du das denn?

Der TE legt lediglich das Risiko auf die Mieter um, einen Gewinn macht er dadurch nicht. Und selbst wenn, wir haben Marktwirtschaft!

 

Zitat:

@Mindscape schrieb am 9. Dezember 2019 um 00:54:38 Uhr:

Ist aber ein nettes Konzept. Bei jedem Schaden mal schnell bis zu 10.000 Euro Gewinn....

Zitat:

Ich werde die SB für Haftpflicht und Vollkasko auf je 5000 Euro erhöhen, und dies mit den Mietern intern abrechnen, d.h. Schäden bis zu dieser Höhe werden der Versicherung erst gar nicht gemeldet.

Und wie genau machst du das, wo du doch zumindest im Rahmen der Haftpflicht keinen Einfluss dadrauf hast?

Zitat:

Übrigens hatte ich jetzt wieder einige erstaunte Gesichter, die auch nicht glaubten, dass meine Versicherung für Schäden eintritt, die ein Mieter beim arbeiten mit der Bühne verursacht, z.B. fahren mit dem Korb gegen eine Fassade, und eben nicht die Betriebshaftpflicht des Mieters. Damit liegt die Quote immer noch bei 100%, kein Laie kann sich das vorstellen, dem ich davon erzählt habe.

Das ist ganz einfach zu verstehen: Schäden in Verbindung mit dem Gebrauch eines KFZ zahlt ausschließlich dessen Pflichtversicherung (Haftpflicht). Da kommt man drumrum, indem man die Bühne vom KFZ entkoppelt, was in deinem Fall wohl physikalisch-technisch unmöglich ist. Du müsstest also auf selbstfahrende Arbeitsbühnen umsatteln, die man mit dem Sprinter nur transportiert

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:54

Wo mache ich Gewinn ?

Die interne SB von je 5000 Euro für HP und VK der Mieter geht für Schäden drauf, die direkt mit dem Mieter abgerechnet werden.

Zusätzlich zahle ich selber auch noch je 5000 Euro aus eigener Tasche an den Geschädigten bei HP bzw. an meine Werkstatt bei VK, so dass Schäden bei HP und VK erst ab 10000 Euro gemeldet werden. Das ist meine einzige Chance, nicht nochmal von einer Versicherung gekündigt zu werden. Bis zu dieser Höhe bekommt die Versicherung also keinen Schaden mit und meine Quote bleibt unten.

Vor Gericht würde ich damit zwar nicht durchkommen, weil es für HP ja keine SB gibt, aber es ist einen Versuch wert. Zahlt der Mieter nicht, wird er als Mieter gekündigt, was ihm in diesem Fall wohl auch sicherlich zugegen ist. Deswegen ist es eine interne SB zwischen dem Mieter und mir, von dem er vor der Miete hingewiesen wird und unterschreibt. Wurde auch von den Versicherungsmännern als gut befunden.

Darum geht es doch gerade, dass solche Schäden aussen vor bleiben.

Die Mieter werden ausreichend belehrt worum es geht, verursacht einer trotzdem aus Zeitdruck oder Unvorsichtigkeit einen Unfall, bekommt er bei mir keine Bühne mehr. Die müssen eben dran denken, mit einem Mietgerät unterwegs zu sein und besonders vorsichtig zu fahren und zu arbeiten, ganz einfach, machen ja 99% auch.

Es sind ja bis jetzt in 9 Jahren "nur" 8 Unfälle bei tausenden Vermietungen, aber dadurch waren eben die Schäden trotzdem höher als die gezahlten Beiträge.

Umgelegt werden nur die Versicherungsbeiträge die ich jährlich zahle, dabei gibt es auch keinen Gewinn, ich zahle sogar 4000 Euro jährlich bis jetzt drauf, um nicht höher als die Konkurrenz zu kommen.

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 17:24

Zitat:

Das ist ganz einfach zu verstehen: Schäden in Verbindung mit dem Gebrauch eines KFZ zahlt ausschließlich dessen Pflichtversicherung (Haftpflicht). Da kommt man drumrum, indem man die Bühne vom KFZ entkoppelt, was in deinem Fall wohl physikalisch-technisch unmöglich ist. Du müsstest also auf selbstfahrende Arbeitsbühnen umsatteln, die man mit dem Sprinter nur transportiert

Selbst dann komm ich da nicht drum rum. Wenn ich eine Kettenbühne (Arbeitsbühne auf Raupengestell) oder einen Bagger oder eine Gartenfräse vermiete, und damit kommt der Bediener an die Hauswand und beschädigt sie, haftet wieder meine Versicherung dafür. Habe ich auch erst auf Nachfrage mal erfahren.

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