Kündigung durch Versicherer

Hello my friends,

durch Nichtzahlung des Jahresbeitrages wurde mir letztes Jahr die Haftpflicht/Teilkasko gekündigt.
Das Auto ist auch abgemeldet und müsste vor der Neuanmeldung noch zur Werkstatt und direkt im Anschluß zum TÜV (bei dieser Werkstatt).

Führerschein 1995 gemacht, 1 Haftpflichtfall in 2015, Rabattschutz, SF28 (durch Übernahme vom vrstorbenen Vater) zum Zeitpunkt der Kündigung.

Wie läuft es nun praktisch ab? Brauche nur noch Haftpflicht ohne Teilkasko.

Hat die alte Versicherung ein Anrecht, dass der Vertrag wieder dort abgeschlossen werden muss?
Die SF Klasse errechnet sich doch aus 1995 bis 2020 = 25 minus einen Bumms nach Tabelle der neuen Versicherung, oder?

Wenn die Versicherung zustimmt, ist doch die Fahrt zur Werkstatt/TÜV ohne Anmeldung erlaubt (ist im selben Zulassungsbezirk und steht im direkten Zusammenhang mit der Zulassung). Kennzeichen sind auf das Fahrzeug vorregistriert.

Mit dem neuen TÜV kann ich dann zum Strassenverkehrsamt und anmelden.

Soweit korrekt, oder sind da Probleme zu erwarten?

Beste Antwort im Thema

Wer sich vom Kfz-Versicherer kündigen lässt, hat es nicht anders verdient.

Vor dieser Kündigung kommen bestimmt 2 Zahlungerinnerungen und dann eine Fristsetzung von 14 Tage.

Wenn man es nicht schafft, in dieser Zeit das Auto selber abzumelden, dann hat man die darausfolgenden Konsequenzen verdient 😉

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:15:19 Uhr:


Die HUK nimmt den auch bei negativer Bonitätsprüfung ohne Zuschlag, nur ist der Jahresbeitrag im voraus zu überweisen, sonst gibt es keine eVB. Auch gibt es dann nur HP im Basistarif und keine Kasko

Die Provinzial hat 20 Jahre lang den Jahresbeitrag im voraus kassiert. Kenne eigentlich auch keine Versicherung, die in Vorleistung geht. Den Beitrag für 2020 im Januar 2020 zu zahlen ist doch normal, oder meinst du, dass keine monatliche Zahlung möglich ist?

Bevor du eine eVB bekommst, musst du erst den Jahresbeitrag zahlen, das hat mit jährlicher Zahlweise erst Mal nix zu tun

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:19:53 Uhr:


Bevor du eine eVB bekommst, musst du erst den Jahresbeitrag zahlen, das hat mit jährlicher Zahlweise erst Mal nix zu tun

Das wäre ja egal.

Ob ich jetzt vor Erhalt der eVB zahle oder 14 Tage später.

Danach kannst du nicht zahlen

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In der Regel kriegst du eine EVB ausgestellt und der Versicherer geht erst mal in Vorleistung mit der Deckung.

Wenn du allerdings schon negativ aufgefallen bist, stellen dir viele Versicherer eine EVB erst dann aus, wenn du ihnen vorab den Jahresbetrag für die gesetzlichen Mindestsummen in KH überwiesen hast.

Mehr an Deckung kriegst du dann auch nicht.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Juni 2020 um 09:26:31 Uhr:


Niemand "muss" Dich "aufnehmen". Das ist ein Trugschluss.

Dass die zahlungsunwillige Klientel immer denkt, für sie gelten besondere Regeln..................

Es gibt (leider) eine Pflicht für Versicherer jeden nehmen zu müssen.

In § 5 PflVG ist das geregelt.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:29:12 Uhr:


Danach kannst du nicht zahlen

Schreibe ich echt so undeutlich?

Ich meinte es macht dann doch eh keinen Unterschied, ob jemand gekündigt wurde oder nicht:

Ob man die eVB bekommt und 14 Tage später zahlt, oder ob man erst zahlt und dann die EVB bekommt.

Die 14 Tage früher zahlen sind kein wirklicher Nachteil.

Zitat:

@aMieX schrieb am 27. Juni 2020 um 19:36:29 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Juni 2020 um 09:26:31 Uhr:


Niemand "muss" Dich "aufnehmen". Das ist ein Trugschluss.

Dass die zahlungsunwillige Klientel immer denkt, für sie gelten besondere Regeln..................

Es gibt (leider) eine Pflicht für Versicherer jeden nehmen zu müssen.

Wieso leider? Wenn der Staat eine Pflichtversicherung einführt muss er auch dafür sorgen, dass jeder diese abschließen darf.

Sonst würde jeder der mal einen Schufa Eintrag hat nie wieder ein Auto zulassen können.

Ich gebe es auf

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. Juni 2020 um 19:47:59 Uhr:


Ich gebe es auf

Ich glaube du verstehst mich nur falsch:

Es wird ja immer behauptet, es sei so schwierig und mit Nachteilen verbunden, wenn man gekündigt wird.

Ich habe nur festgestellt, dass die Zahlung des Jahresbeitrages im Vorraus ja eigentlich garkein Nachteil ist, weil man ja quasi nur 14 Tage früher zahlt.

Wenn man denn überhaupt zahlen kann...
Das ist doch wohl des Pudels Kern.
Die Zahlungsunfähigkeit war doch erst der Grund für die Kündigung.
Und Jetzt soll es auf einmal kein Problem mehr sein einen Jahresbeitrag im Voraus zu begleichen?
Aha...so gutgläubig sind die Versicherungen denn doch nicht.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 27. Juni 2020 um 20:47:50 Uhr:


Wenn man denn überhaupt zahlen kann...
Das ist doch wohl des Pudels Kern.
Die Zahlungsunfähigkeit war doch erst der Grund für die Kündigung.
Und Jetzt soll es auf einmal kein Problem mehr sein einen Jahresbeitrag im Voraus zu begleichen?
Aha...so gutgläubig sind die Versicherungen denn doch nicht.

Ob es in dein kleine Vorstellungskraft passt oder nicht:

Man kann halt mal in Situationen kommen, wo es finanziell nicht so gut läuft, was aber nicht bedeutet, dass man dort für immer drin festhängt.

Aber ich glaube kaum, dass es notwendig ist einem Fremden seine finanzielle Situation offen zu legen. Mach dir mal keine Sorgen, bei xxxx Euro Nettoverdienst sind die 250 Euro für eine Haftpflicht im Jahr für mich mittlerweile Peanuts.

Zitat:

Man kann halt mal in Situationen kommen, wo es finanziell nicht so gut läuft, was aber nicht bedeutet, dass man dort für immer drin festhängt.

Schliesse nicht von dir auf Alle was glaubst du wieviele Leute da draussen das als Dauerzustand haben aber im Leben einen auf Dicke Hose machen wollen und eigentlich gar nix haben. Inkassounternehmen Leben ganz gut...

Zitat:

@joerg78 schrieb am 27. Juni 2020 um 21:10:55 Uhr:



Zitat:

Man kann halt mal in Situationen kommen, wo es finanziell nicht so gut läuft, was aber nicht bedeutet, dass man dort für immer drin festhängt.

Schliesse nicht von dir auf Alle

Wenn ich direkt angesprochen werde muss ich ja wohl davon ausgehen, dass ich gemeint bin

Ob der Vorversicherer gekündigt hat, spielt heute bei vielen Versicherern keine Rolle mehr, wird im Antragsprozess nicht mehr abgefragt. Warum auch?!

Wenn es allerdings soweit gekommen ist, dass die Bonitätsabfrage negativ ausfällt, hat man ein Problem jenseits von "muss mich versichern":
Negative Bonität bedeutet für alle Vermittler seit ewiger Zeit schon: kein Stück, keine Punkte, und somit keine Bewertung/Provision, nix, Aufwand für Null.
Wenn kein sonstiges Geschäft kommt und man den (Neu-)Kunden nicht möchte, wehrt man halt ab, und das kann ein Abwehrangebot mit Zuschlägen bis zum Erbrechen sein.
Beim Bestandskunden sieht es anders aus, da versucht man das möglichst Beste rauszuholen.
Soviel zur Theorie der Pflichtversicherung und der Realität.

Zu Rabattschutz und SFR: einige Versicherer übernehmen die Sondereinstufung z.B. durch Rabattschutz, wenn sie selbst einen anbieten und der auch wieder abgeschlossen wird (allerdings eher nicht in Verbindung mit neg. Bonität). Wird dann mit der letzten Rechnung der Vorversicherung nachgewiesen. Man verschlechtert sich also nicht beim Wechsel.

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