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Kündigung durch Versicherer

Themenstarteram 21. Juni 2020 um 17:19

Hello my friends,

durch Nichtzahlung des Jahresbeitrages wurde mir letztes Jahr die Haftpflicht/Teilkasko gekündigt.

Das Auto ist auch abgemeldet und müsste vor der Neuanmeldung noch zur Werkstatt und direkt im Anschluß zum TÜV (bei dieser Werkstatt).

Führerschein 1995 gemacht, 1 Haftpflichtfall in 2015, Rabattschutz, SF28 (durch Übernahme vom vrstorbenen Vater) zum Zeitpunkt der Kündigung.

Wie läuft es nun praktisch ab? Brauche nur noch Haftpflicht ohne Teilkasko.

Hat die alte Versicherung ein Anrecht, dass der Vertrag wieder dort abgeschlossen werden muss?

Die SF Klasse errechnet sich doch aus 1995 bis 2020 = 25 minus einen Bumms nach Tabelle der neuen Versicherung, oder?

Wenn die Versicherung zustimmt, ist doch die Fahrt zur Werkstatt/TÜV ohne Anmeldung erlaubt (ist im selben Zulassungsbezirk und steht im direkten Zusammenhang mit der Zulassung). Kennzeichen sind auf das Fahrzeug vorregistriert.

Mit dem neuen TÜV kann ich dann zum Strassenverkehrsamt und anmelden.

Soweit korrekt, oder sind da Probleme zu erwarten?

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2020 um 13:43

Wer sich vom Kfz-Versicherer kündigen lässt, hat es nicht anders verdient.

Vor dieser Kündigung kommen bestimmt 2 Zahlungerinnerungen und dann eine Fristsetzung von 14 Tage.

Wenn man es nicht schafft, in dieser Zeit das Auto selber abzumelden, dann hat man die darausfolgenden Konsequenzen verdient ;)

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Themenstarteram 21. Juni 2020 um 17:26

28 ist natürlich Quatsch....24 muss es heißen

Na wenn Du bei 24 warst, dann gehts auch da weiter.

Durch die Kündigung des Versicherers werden aber einige Versicherungen bei Neuabschluss rausfallen.

Themenstarteram 21. Juni 2020 um 17:35

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Juni 2020 um 19:30:59 Uhr:

Na wenn Du bei 24 warst, dann gehts auch da weiter.

Durch die Kündigung des Versicherers werden aber einige Versicherungen bei Neuabschluss rausfallen.

Aber der Unfall in 2015 wurde ja quasi bei der Altversicherung nicht gewertet. Also müsste ich ja bei einer neuen Versicherung 24 minus Unfall haben, oder nicht?

Rausfallen können da ruhig welche. Hab mal bei Check24 geschaut und da war zumindest die DEVK dabei, trotz Kündigung, und das wäre so mein Wunschpartner glaube ich.

Bei der neuen Versicherung bekommst du die SF-Klasse die die alte Versicherung bestätigt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 19:19:38 Uhr:

Hello my friends,

durch Nichtzahlung des Jahresbeitrages wurde mir letztes Jahr die Haftpflicht/Teilkasko gekündigt.

Schuldest du alten Versicherer immer noch Geld?

Themenstarteram 21. Juni 2020 um 18:27

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 21. Juni 2020 um 20:19:22 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 19:19:38 Uhr:

Hello my friends,

durch Nichtzahlung des Jahresbeitrages wurde mir letztes Jahr die Haftpflicht/Teilkasko gekündigt.

Schuldest du alten Versicherer immer noch Geld?

Nein, das ist alles schon Anfang letzten Jahres erledigt worden.

Hatte nur noch keine Zeit mich letztes Jahr um das Auto zu kümmern und hab es auf diese Saison zurückgestellt.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. Juni 2020 um 20:04:59 Uhr:

Bei der neuen Versicherung bekommst du die SF-Klasse die die alte Versicherung bestätigt.

Zusätzlich findest Du eine neue Versicherung wahrscheinlich nur gegen Vorauszahlung des Jahresbeitrags der Haftpflicht im Basistarif. Und.... diese Versicherung musst Du erst mal finden, ob die DEVK dazu gehört, möchte ich stark bezweifeln.

Zur Fahrt zum TÜV brauchst Du eine eVB der dann (vielleicht) gefundenen Versicherung und die Kennzeichen müssen vorab dem Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein.

Edith: Ich würde mal mit der Verrsicherung sprechen, bei der ich auch alle anderen Verträge habe (soweit es welche gibt). Online geht das mit ziemlicher Sicherheit in die Hose.

Die Recherche über Check24 sagt nichts darüber aus, ob auch ein Vertrag mit einer Versicherung zustande kommt. Könnte also durchaus sein, dass es schon bei der Beantragung einen EVB zu Problemen kommt.

Ja drück Dich doch mal gescheit aus. Wenn Su Informationen vorenthälst, was willst Du dann hier von uns?

Du hattest also 2015 einen Unfall und voriges Jahr (also 2019) hat Dich die Versicherung gekündigt. Da warst Du mit Rabattschutz in der 24, richtig soweit?

Die Kündigung zu provozieren war saublöd von Dir, weil Du damit den Rabattschutz verloren hast!

Das 1. Google-Ergebnis bringt mir da SF 12

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 19:35:00 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Juni 2020 um 19:30:59 Uhr:

Na wenn Du bei 24 warst, dann gehts auch da weiter.

Durch die Kündigung des Versicherers werden aber einige Versicherungen bei Neuabschluss rausfallen.

Aber der Unfall in 2015 wurde ja quasi bei der Altversicherung nicht gewertet. Also müsste ich ja bei einer neuen Versicherung 24 minus Unfall haben, oder nicht?

Rausfallen können da ruhig welche. Hab mal bei Check24 geschaut und da war zumindest die DEVK dabei, trotz Kündigung, und das wäre so mein Wunschpartner glaube ich.

„Zusätzlich findest Du eine neue Versicherung wahrscheinlich nur gegen Vorauszahlung des Jahresbeitrags der Haftpflicht im Basistarif. Und.... diese Versicherung musst Du erst mal finden, ob die DEVK dazu gehört, möchte ich stark bezweifeln.“

 

Der Basistarif bezieht sich auf Teil-und/oder Vollkasko, den gibt es in der Haftpflicht nicht.

Zitieren lernen :D

Du hast Recht, es gibt auch einen Basistarif mit TK/VK (jedenfalls bei meiner Versicherung).

Dann nennen wir das Kind welches ich meine mal anders: Basis-Tarif mit gesetzlicher Deckungsumme. Da gibt es weder TK noch VK dazu (außer Du nennst mir den Versicherer welcher das macht).

am 21. Juni 2020 um 19:59

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 21. Juni 2020 um 21:43:12 Uhr:

Der Basistarif bezieht sich auf Teil-und/oder Vollkasko, den gibt es in der Haftpflicht nicht.

Er meint gesetzliche Deckung.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Juni 2020 um 21:05:27 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. Juni 2020 um 20:04:59 Uhr:

Bei der neuen Versicherung bekommst du die SF-Klasse die die alte Versicherung bestätigt.

Zusätzlich findest Du eine neue Versicherung wahrscheinlich nur gegen Vorauszahlung des Jahresbeitrags der Haftpflicht im Basistarif. Und.... diese Versicherung musst Du erst mal finden, ob die DEVK dazu gehört, möchte ich stark bezweifeln.

Die DEVK ist die einzige, die ihn nicht mehr nehmen muss.

Für alle anderen besteht nach § 5 PflVG Kontrahierungszwang

Ich würde an Stelle vom TE einfach mal bei der DEVK anfragen.

Wenn der Rückstand bezahlt ist, kann es gut sein, dass die ihn ganz normal wieder nehmen.

Kommt aber vermutlich auf die gesammte Renta und das allgemeine Zahlungsverhalten in der Vergangenheit an.

 

Themenstarteram 21. Juni 2020 um 20:51

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 21. Juni 2020 um 21:41:38 Uhr:

Ja drück Dich doch mal gescheit aus. Wenn Su Informationen vorenthälst, was willst Du dann hier von uns?

Du hattest also 2015 einen Unfall und voriges Jahr (also 2019) hat Dich die Versicherung gekündigt. Da warst Du mit Rabattschutz in der 24, richtig soweit?

Die Kündigung zu provozieren war saublöd von Dir, weil Du damit den Rabattschutz verloren hast!

Das 1. Google-Ergebnis bringt mir da SF 12

Ja richtig soweit. Stand aber alles so im Eingangspost. Wüsste nicht was ich da vorenthalten habe ?

am 21. Juni 2020 um 21:02

Was sagt die DEVK?

Frag doch einfach bei denen an, ob sie dich wieder nehmen.

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