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Versichern im anderen Bundesland

Hi leute

Da man als Fahranfänger krasse 240% draufbekommt und ein Kleinwagen zum LKW wird wollte ich fragen ob das geht was was ich mir vorstelle.

Also ich will mein Auto als 2. wagen über mein opa versichern lassen .. das das geht ja.

blos würde es auch gehn wen das Auto in 01983 Brandenburg Versichert ist und un 57271 NRW Fährt?

ich mich über antworten freuen 😁

20 Antworten

Natürlich darfst du das, wäre ja noch schöner wenn man das Auto nur da versichrt bekommt wo man fährt.

und was für KFZ zeichen kann ich nehmen ..
OSL brandenburg (versichrungsort)
SI siegen (wohnort)

Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.

Dann brauchste dir  nur noch ein Wunschkennzeichen mit O reservieren und schon ist die komplette Verwirrung da   OSL-O   😉

Also nochma
Auto Versichert in OSL
Halter Mein opa

Ich Fahre das Auto
Wohne in SI
Auto hat OSL tafel weil es in OSL angemeltet ist

???

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Das Kennzeichen wird nicht von der Versicherung zugeteilt, sondern von der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.
In deinem Fall also Wohnort des Opas: OSL.
Dann brauchste dir  nur noch ein Wunschkennzeichen mit O reservieren und schon ist die komplette Verwirrung da   OSL-O   😉

Gabs schON 😁 --> tante

Zitat:

Original geschrieben von Dashquide


Also nochma
Auto Versichert in OSL
Halter Mein opa

Ich Fahre das Auto
Wohne in SI
Auto hat OSL tafel weil es in OSL angemeltet ist

???

rischtisch - wirst also überall damit auffallen

ok .D

Dan fährt hier mal was anderes rumm xD

Ach so, bevor du das auf deinen Opa anmelden lässt, vergewissere dich, dass du die SF (nicht mehr wie du selbst auch hättest erfahren können) irgendwann von deinem Opa übernehmen kannst. Und mit welcher SF-Klasse der 2. Wagen überhaupt in dem Unternehmen startet.

Da macht nicht jede Versicherung mit. SF können i.d.R. nur noch von Verwandten 1. Grades (Vater, Mutter) oder Ehe-, Lebenspartnern übernommen werden. Bei Großeltern stellen sich manche Unternehmen quer.

Auch den Aufschlag für weitere Fahrer und Fahrer unter 23 Jahren solltest du bei deinen Überlegungen nicht vergessen.

Hinzu kommt noch, daß VN und Fahrer so weit voneinander entfernt wohnen.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Hinzu kommt noch, daß VN und Fahrer so weit voneinander entfernt wohnen.

😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕

Wieso sollte das ein Problem sein?
Es ist nirgendwo geregelt (ich kenne es jedenfalls nicht), dass
VN-Nehmer und Fzg-Halter nicht mehr als xx km auseinander ohnen dürfen.

Direkt nicht, aber er soll ja das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren haben.
Wenn er es dauernd in SI fährt, kann der Opa nicht fahren, wenn es der Opa fährt, kann der Enkel wohl kaum fahren.

Moin,

dann schalgt Ihm doch folgende Variante vor:

Lass das Auto an Deinem Wohnort zu und nur durch den Opa versichern... Halter und VN müssen schliesslich nicht der Gleiche sein.

Gruss

Marcus

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