Kühlflüssigkeitsbehälter verschmutzt!
Hallo Leute.
Seit Mai bin ich stolzer Besitzer eines 4G Facelift BJ. 2015.
Habe mein Fahrzeug seit einigen Tagen beim Bekannten stehen zwecks Pulverbeschichtung.
Nebenbei wurde der Allgemeinzustand gecheckt.
Alles in Ordnung bis auf eine unangenehme Auffälligkeit.
Der Kühlflüssigkeitsbehälter ist ungewöhnlich stark verschmutzt, der Stand ist ebenfalls sehr weit unterhalb des normalen Niveaus, obwohl mir versichert wurde, dass vor der Fahrzeugübergabe im Mai eine Inspektion durchgeführt wurde.
Der Sponsor ist scheinbar sichtbarer verdreckt, denn auch dieser vermeldet nichts.
Es kann aber nicht sein, dass innerhalb so kurzer Zeit, eine solche Auffälligkeit auftritt. Ich hänge ein paar Bilder rein.
Eine Audi Anschlussgarantie in der Variante „PRO“ besteht noch bis Mai nächsten Jahres.
Hat jemand von euch ebenfalls eine solche unangenehme Erfahrung machen dürfen?
Woran kann es liegen?
Beste Antwort im Thema
Es gibt nichts substantielles zu lesen von dir und damit auch nichts zu verstehen. Du solltest aufhören, den TE diese Flöhe ins Ohr zu setzen.
Wir haben nicht mehr als eine Kühlflüssigkeit mit einer seltsamen Farbe und einen Kühlmittelbehälter, dessen Farbe ebenfalls von der Norm abweicht.
Wir haben keinen offensichtlichen Mangel und noch weniger einen offensichtlichen Defekt. Das Autohaus hat einen Termin vereinbart und wird dann Ursachenforschung betreiben. Aus Kulanzgründen könnten sie diese Fehlersuche selbst bezahlen. Oder, oder, oder......
Lesen und verstehen. Und wenigstens 1 Argument vorbringen, welches nachvollziehbar ist. Aber, Mangelware. Wie so oft.
28 Antworten
Ja klar um dann seinem Geld hinterher zu rennen.
Ich würde den Mangel schriftlich(!) mit Aufforderung zur Beseitigung inclusive Terminsetzung anzeigen.
Eventuell noch mit dem Hinweis bei Nichterfüllung durch einen Dritten zu den Kosten des Händlers reparieren zu lassen.
Und nicht vergessen: Der Händler hat das Recht zur Mangelbeseitigung, darum nicht einfach woanders hingehen, dann bleibst Du auf dem Geld sitzen.
P.S. Allein ein Verbrauch von Kühlflüssigkeit ist schon ein Mangel, da muss nichts mehr festgestellt werden ob ein Mangel vorliegt.
Es gibt noch keinen Mangel.
Zitat:
@jansen75 schrieb am 29. Oktober 2020 um 20:29:15 Uhr:
P.S. Allein ein Verbrauch von Kühlflüssigkeit ist schon ein Mangel, da muss nichts mehr festgestellt werden ob ein Mangel vorliegt.
Siehe oben
Das ist schön, das du deinen eigenen Beitrag zitierst. Da braucht es schon mehr....😉
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Nö...einfach lesen und verstehen. Und wenn man anderer Meinung ist, argumentativ antworten.
Es gibt nichts substantielles zu lesen von dir und damit auch nichts zu verstehen. Du solltest aufhören, den TE diese Flöhe ins Ohr zu setzen.
Wir haben nicht mehr als eine Kühlflüssigkeit mit einer seltsamen Farbe und einen Kühlmittelbehälter, dessen Farbe ebenfalls von der Norm abweicht.
Wir haben keinen offensichtlichen Mangel und noch weniger einen offensichtlichen Defekt. Das Autohaus hat einen Termin vereinbart und wird dann Ursachenforschung betreiben. Aus Kulanzgründen könnten sie diese Fehlersuche selbst bezahlen. Oder, oder, oder......
Lesen und verstehen. Und wenigstens 1 Argument vorbringen, welches nachvollziehbar ist. Aber, Mangelware. Wie so oft.
Lesen ist wirklich nicht deine Stärke.
Hauptsache von oben herab.
Wie so oft. Nein, wie immer.
@TE:
Lass Dich hier nicht verunsichern.
Ein Fahrzeug welches Kühlmittel „verbraucht“ ist per se mangelhaft.
Zitat:
@JakobBeck schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:28:26 Uhr:
Der Kühlflüssigkeitsbehälter ist ungewöhnlich stark verschmutzt, der Stand ist ebenfalls sehr weit unterhalb des normalen Niveaus, obwohl mir versichert wurde, dass vor der Fahrzeugübergabe im Mai eine Inspektion durchgeführt wurde.
........
Ich muß dem @jansen75 aber Recht geben.
Auch ein gewisser Mangel am Kühlwasser wird erwähnt. 😉
Ein gewisser Stand unterhalb Minimum ist sogar normal. Aber das wisst ihr ja sicherlich selbst..... 🙂
Aber ich wiederhole es gerne noch einmal, ohne meine eigenen Beiträge bemühen oder zitieren zu müssen: Wo ist der objektive Beweis, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt? Richtig, es gibt (noch) keinen.
Zitat:
@JakobBeck schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:28:26 Uhr:
...der Stand ist ebenfalls sehr weit unterhalb des normalen Niveaus...
Zitat:
@JakobBeck schrieb am 29. Oktober 2020 um 11:49:31 Uhr:
...obwohl im Behälter kaum noch Flüssigkeit vorhanden ist...
Zitat:
@Polmaster schrieb am 30. Oktober 2020 um 13:01:32 Uhr:
Ein gewisser Stand unterhalb Minimum ist sogar normal...
Passt irgendwie nicht zusammen.
Ein Kühlkreislauf bei einem Fahrzeug ist ein geschlossenes System, bei dem kein Flüssigkeitsverlust auftreten darf. Schwankungen sind ausschließlich durch die Kühlwassertemperatur begründbar, dann natürlich nur im geringen Rahmen.
Ausnahme: Bei Neufahrzeugen unterliegen die neuen Schläuche einer gewissen Ausdehnung, wodurch ebenfalls der Flüssigkeitsstand im Ausgleichsbehälter in einem gewissen Maße absinken kann und einmalig durch die plastische Ausdehnung der Schläuche durch Nachbefüllung ausgeglichen werden kann.
Da der TE einen Gebrauchtwagen mit einer (unterstelle ich mal) schon gewissen Laufleistung erworben hat, scheidet diese Variante wohl aus.
Fazit: Da ein deutlicher Flüssigkeitsverlust vorhanden ist, kann es sich nur um einen Mangel handeln. Quod erat demonstrandum.
Das Herausfinden der Ursache ist nicht Sache des TE.
Edit: Genau mit oben stehender Argumentationskette sollte der TE bei Problemen auftreten.
Ja, lesen und verstehen. Da haben wir BEIDE offensichtlich ein Problem... 😁
@Polmaster und @jansen75..... könntet ihr euren Ehekrach bitte Zuhause austragen 😉
Fakt ist, das ein verfärbtes krümeliges Kühlmittel nicht der Norm entspricht. Somit ist es ein Mangel vorhanden
Der Mangel ist aber nicht das Kühlmittel an sich sondern nur das Ergebnis eines Schadens/Mangels
Der Schaden selber dürfte Richtung Kopfdichtung zu suchen sein, die ist in der GW Garantie drin und da der Wagen unterhalb 6 Monaten im Besitz ist, ist der ausliefernde Händler in der Verlosung.
Sollte man, ohne den ausliefernden Händler zu informieren, eine Diagnose/Reparatur beauftragt = bezahlt man selber
PS: Heizungskühler spülen/ wechseln ist direkter Folgeschaden und auch versichert
Und das muss zuerst eruiert werden. Mehr verlangt doch niemand. 😉