Kühlerlüfter (Gewährleistung)

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hallo liebe Forum Mitglieder ...habe vor 4 Monaten einen Mondeo Bj.2004 2.0 tdci 85 kw bei einen Fordhändler mit 1Jahr Gewährleistung gekauft.
Klima keine Funktion...war in Fordwerkstätte wo ich das Auto gekauft habe,die stellten fest ,daß der Kühlerlüfter sich nicht einschaltet.
Lüfter defekt....doch die sagten mir das der Lüfter nicht in Gewährleistung
ausgetauscht werden kann......Reparatur kostet ca.1000Euro.
hat mir nur einen Kulanzantrag gemacht,...20% auf die Reparaturkosten

Meine FRAGE: warum fällt der Lüfter nicht in die Gewährleistung nach 4 Monaten?

Beste Antwort im Thema

Hallo,
lass dich vom Händler nicht einfach abspeisen!

1 jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Händler innerhalb der ersten sechs Monate in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Das wird ihm zu 99,99% nicht gelingen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, das ist genau so schwer bzw. unmöglich.
Da der Kauf erst 4 Monate her ist, hast du die besten Chancen.

Gebrauchtwagen Garantien werden von den Händlern gern vorgeschoben (die treten nur für Mängel an bestimmten Baugruppen eines Fahrzeuges ein, und können Teile wie Kühlkompressoren o.ä. ausschließen).
Diese Garantien muss man als Käufer, wenn man denn eine beim Kauf abgeschlossen, hat erst nach den vorgenannten sechs Monaten in Anspruch nehmen, falls es sich um ein Teil handelt, das von der Garantie eingeschlossen ist.

Also weise den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hin, deute an dass du einen Anwalt nehmen wirst, und er dessen Kosten dann auch zu tragen hat, falls er sich weiterhin weigert.

wofribe

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Mail ? Sowas macht man per Post, sorry. Bestenfalls hat man nichts bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Bei Defekten innerhalb der ersten 6 Monaten gehen Gerichte einheitlich von einer Vorschädigung aus !....ohne Wenn und Aber.

Gewagte Aussage, da bitte ich doch um Links.

Gruss
Toenne

Guckste hier Toenne

😁

Das gleiche Problem hatte ich bei meinem MK2 vor einigen Jahren auch, allerdings war es bei mir der Kondensator. "Wäre beim Kauf doch gegangen" haben sie gesagt. "Na und? Jetzt ist es kaputt! 6 Monate (Beweislastumkehr - Danke floka.floka, coole Idee!) - sind noch nicht rum, ich zahl das nicht." Rechtsanwalt hat dann den bösen Brief des Geschäftsführers beantwortet und alles war erledigt.

Also: ich will hier kein Gutachten über die Rechtslage erstellen, können andere besser, das war halt nur mal meine Erfahrung.

Gruß Mirko

edit: §476 BGB (nun hab ich´s doch getan!)

@TE: ignoriere die zahlreichen falschen aussagen in diesem thread (grausam, was man hier alles lesen muss)

vier monate nach kauf liegst du noch voll in der gewährleistungszeit. ab zum händler, der soll das teil kostenfrei für dich wechseln oder dir nachweisen, dass die ursache für den jetzt aufgetretenen defekt (und nicht der defekt selber @toenne) beim kauf noch nicht vorlag (was ihm nicht gelingen wird).

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