KSB nach verstrichener Widerrufsfrist kündigen?

Hallo,
wollte mal fragen, ob man bei der VW-Bank nach verstrichener Widerrufsfrist den KSB kündigen kann und ob es jemand schon gemacht hat. Ich habe meinen Darlehensvertrag noch nicht bekommen und falls der Vertrag nicht rechtzeitig ankommt, wird die Widerrufsfrist für den KSB ablaufen. Jetzt fragen sich bestimmt einige, warum ich den KSB nicht einfach widerrufe. Da ich nur einen Antrag, aber noch keinen Vertrag erhalten habe, will die Bank, dass der Verkäufer dann einen neuen Vertrag ohne KSB aufstellt und ihn an die Bank schickt. Ohne KSB steigen aber die Zinsen, ein anderes Angebot hatte er mir nicht gemacht. Laut Unterlagen ist bei meiner Finanzierung der KSB nicht bindend, kann ihn aber nur widerrufen, wenn ich den Vertrag habe. Das Auto wurde schon abgeholt. Also schon mal jemand nach der Widerrufsfrist gekündigt?

Gruß twista1

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:


1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.
2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und
3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

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Zitat:

@Topitz schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:30:11 Uhr:


Hi Siggi. Genau so wie du sagst vorgehen. Ich würde aber wirklich auf den Blumenstrauß warten und dann fährst mit Hupe vom Hof :-) .

Genau das habe ich jetzt gemacht. Das Auto habe ich freudestrahlend abgeholt und ich werde mich jetzt um die Widerrufung in den nächsten Tagen kümmern... :-)

Hallo zusammen,

ich habe heute glücklicherweise die Bestätigung von der Volkswagen Bank erhalten. Es hat alles wunderbar geklappt und meine Rate wurde um den KSB reduziert. Alles wunderbar.

Nochmals vielen Dank an alle die ihre Erfahrung hier geteilt haben.

Ps.: Das Autohaus hat sich bis jetzt auch noch nicht gemeldet.

Nachdem bei mir nach Widerruf des KSB problemlos die Raten neu berechnet wurden und ich erstmal nichts mehr gehört hatte, dachte ich das Thema wäre durch. Nun gab es aber neulich Post, dass abweichend vom Zahlungsplan abgebucht werden sollte. Daraufhin dem widersprochen, das bereits einfach eingezogene Geld von der Skoda Bank wurde mir dann auch recht zügig zurück überwiesen und jetzt kam frisch ein Schreiben, dass der Betrag der Händleranteil sein soll, der aufgrund des Widerrufs angefallen sein soll und natürlich gezahlt werden soll. So viel Dreistigkeit hat mich dann doch verblüfft. Wie die Verbraucherschutzrechte hier versucht werden zu umgehen, ist schon verdammt frech und in meinen Augen unseriös. So gerne ich mein Auto mag, aber das vermiest mir schon ein bisschen die Freude und bedeutet für mich, dass ich wohl den VW Konzern in Zukunft meiden werde.

Unglaublich! Wie dreist kann man sein? Eigentlich wäre da eine Anzeige wegen Betrugs fällig.

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Man soll in monatlichen Raten als Kunde den Händleranteil zahlen?
Diesen Fall würde ich hierhin weiterleiten:
https://www.bafin.de/.../ansprechpartner_node.html

Zitat:

@F10ler schrieb am 9. November 2019 um 19:22:53 Uhr:


Man soll in monatlichen Raten als Kunde den Händleranteil zahlen?
Diesen Fall würde ich hierhin weiterleiten:
https://www.bafin.de/.../ansprechpartner_node.html

Nein, nicht in monatlichen Raten, sondern einmal ca. 287 Euro in meinem Fall, zu entrichten an die Skoda Bank.

Die Info, dass es um den Händleranteil geht, kam übrigens erst nach erfolgter Abbuchung und ziemlich bestimmten Brief von mir. Vorher war nicht mal ersichtlich, wofür das abgebucht wurde, was es in meinen Augen noch unseriöser macht.

Ich überlege im Moment tatsächlich, ob ich neben einem Schreiben zu der rechtlichen Lage und der Weigerung, den Betrag zu bezahlen, noch weitere Schritte nutzen werde.

Und hat sich da was Neues ergeben?

@Lololein würde mich auch interessieren. Klingt extrem dubios..

Also ich habe mir nun alle 10 Seiten durchgelesen, denn auch ich habe derzeit mit dieser Sache zu tun.

Ich hab vor 3 Wochen beim BMW-Händler einen neuen Wagen bestellt, den ich im März in München holen werde. Einen Teil des Kaufpreises finanziere ich über die BMW-Bank. Durch meinen noch jetzigen Wagen kenne ich bereits diese Versicherung, bei BMW heißt sie Ratenschutzversicherung RSV und GAP.

Daher sagte ich dem Verkäufer von vornherein, dass ich diese RSV nicht benötige, worauf er argumentierte, dass ich dann den niedrigen Zinssatz von 2,49% nicht bekomme. Ich sollte sie nun abschließen, könnte sie aber nach Erhalt den Fahrzeugs wieder kündigen, dann würde auch der Zinssatz bestehen bleiben.

Was mich nun aber wundert, und ich bei keinem anderen hier gelesen habe:

Warum rät mir mein Verkäufer, die RSV nach Fahrzeugerhalt zu kündigen, wenn er doch anscheinend (wie bei anderen hier) seine Provision zurückzahlen muss? Diesen Punkt kriege ich nicht mit den Antworten hier unter einen Hut.

Vielleicht kann mich da jemand aufklären, weil ich die Denkweise meines Verkäufers gern verstehen würde. Oder steckt da noch irgendwas anderes dahinter?

Ich denke mal der Verkäufer spekuliert einfach darauf dass du vergisst zu kündigen..

Zudem sind die Rechtsfolgen einer Kündigung nicht identisch mit denjenigen eines Widerrufs (beim Widerruf gibts alles wieder, bei der Kündigung oft nur Teile).

Zitat:

@Lattementa schrieb am 8. Dezember 2019 um 10:39:40 Uhr:


Ich denke mal der Verkäufer spekuliert einfach darauf dass du vergisst zu kündigen..

Zudem sind die Rechtsfolgen einer Kündigung nicht identisch mit denjenigen eines Widerrufs (beim Widerruf gibts alles wieder, bei der Kündigung oft nur Teile).

Das kann eigentlich auch nicht sein, denn in seiner letzten Email, hat er extra nochmal drauf hingwiesen.

Dieses sind seine Worte aus der Email (hierher kopiert):

"PS. bzgl. der RSV/GAP Versicherung, diese müssen wir erst kündigen, sobald der Finanzierungsvertrag nach Auslieferung aktiviert wird. (Da erinnere ich Sie aber gerne nochmal dran)"

Das hört sich doch nicht an, als ob er auf mein vergessen spekuliert?

Könnte es vielleicht auch sein, dass ihm die Versicherung egal ist, weil er an dem BMW-Verkauf mehr verdient?

Ist letztendlich auch egal. Ungefähr 2 bis 3 Wochen nach Abschluss bekommst du den gesetzlich vorgeschriebenen Brief der dich erneut über dein Widerrufsrecht informiert. Wenn der da ist würde ich widerrufen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:15:01 Uhr:


Ist letztendlich auch egal. Ungefähr 2 bis 3 Wochen nach Abschluss bekommst du den gesetzlich vorgeschriebenen Brief der dich erneut über dein Widerrufsrecht informiert. Wenn der da ist würde ich widerrufen.

Das hab ich schon lang verstanden. Meine Frage war eine andere.

"Warum rät mir mein Verkäufer dazu, diese abzuschließen und später wieder zu kündigen?" (Und er erinnert mich auch noch daran)

Widerrufst Du die RSV, ist seine Provision futsch. Da es in einen Zustand rutscht als ob es nie zu einem Vertragsabschluss gekommen wäre.
Kündigst Du, erhält er seine Provision. Du bekommst anteilig das Geld zurück oder die Rate wird entsprechend gemindert.
Ihm geht es nur um seine Provision.

Zitat:

@F10ler schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:59:15 Uhr:


Widerrufst Du die RSV, ist seine Provision futsch. Da es in einen Zustand rutscht als ob es nie zu einem Vertragsabschluss gekommen wäre.
Kündigst Du, erhält er seine Provision. Du bekommst anteilig das Geld zurück oder die Rate wird entsprechend gemindert.
Ihm geht es nur um seine Provision.

Aha, das ist jetzt mal interessant. Daher hat mein Verkäufer auch von Kündigung gesprochen. Da erhält er also auch seine Provision? Jetzt wird langsam ein Schuh draus.

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