KSB nach verstrichener Widerrufsfrist kündigen?
Hallo,
wollte mal fragen, ob man bei der VW-Bank nach verstrichener Widerrufsfrist den KSB kündigen kann und ob es jemand schon gemacht hat. Ich habe meinen Darlehensvertrag noch nicht bekommen und falls der Vertrag nicht rechtzeitig ankommt, wird die Widerrufsfrist für den KSB ablaufen. Jetzt fragen sich bestimmt einige, warum ich den KSB nicht einfach widerrufe. Da ich nur einen Antrag, aber noch keinen Vertrag erhalten habe, will die Bank, dass der Verkäufer dann einen neuen Vertrag ohne KSB aufstellt und ihn an die Bank schickt. Ohne KSB steigen aber die Zinsen, ein anderes Angebot hatte er mir nicht gemacht. Laut Unterlagen ist bei meiner Finanzierung der KSB nicht bindend, kann ihn aber nur widerrufen, wenn ich den Vertrag habe. Das Auto wurde schon abgeholt. Also schon mal jemand nach der Widerrufsfrist gekündigt?
Gruß twista1
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:
1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.
2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und
3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.
Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.
Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.
242 Antworten
"Leben und Leben lassen" sage ich in so einer Situation immer. Immerhin spart der TE ja jetzt auch eine Menge durch die Kündigung des KSB und hat die Vorteile des besseren Zinssatzes.
Das ist nicht das Problem des Kunden. Wenn die Bank 1% Händleranteil verlangt, muss dieser nicht hinten herum eine KSB aufzwingen um seine Kosten auszugleichen. Dann biete die 0% erst garnicht an.
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 23. Juli 2019 um 17:33:34 Uhr:
"Leben und Leben lassen" sage ich in so einer Situation immer. Immerhin spart der TE ja jetzt auch eine Menge durch die Kündigung des KSB und hat die Vorteile des besseren Zinssatzes.
Grundsätzlich würde ich zustimmen.
Aber:
Hier wurde versucht, dem Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl es dafür rechtlich keine Grundlage gibt. Das lässt sich auch als versuchter Betrug interpretieren.
Wäre der Händler auf den Kunden zugekommen, hätte ihm die Situation erklärt, hätte man als Kunde evtl etwas entgegenkommen können. Aber so wie das hier gelaufen ist, würde ich ebenfalls keinen Cent bezahlen.
Finde das keine Situation für "leben und leben lassen". Die nicht gewollte Versicherung ist ja mit der Kündigung auch komplett weg.
Ist was anderes, als wenn in der Werkstatt was in Auftrag gegeben wird, was man vielleicht selber hätte günstiger erledigen können. Immerhin kriegt man dafür auch was gemacht. Aber für NIX jibbet auch kein Geld. Soll der Verkäufer eine Spendendose aufstellen, wenns ihm so schlecht geht.
Ähnliche Themen
Hallo zusammen,
ich möchte gerne kurz meinen Fall schildern mit der Bitte um Hilfe:
Mir wurde vor einigen Tagen bei der Vertragsunterzeichnung für meinen bestellten Volkswagen gesagt, dass eine Finanzierung zu 0%-Konditionen nur dann möglich ist, wenn ich auch einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abschließe. Ich habe damals gefragt, was denn passiert, wenn ich ihn nicht möchte mit der Antwort des Verkäufers "ja dann steigen die Zinsen so hoch, dass es sogar mit KSB günstiger wäre. Ich hatte aber neulich erst einen Fall, bei dem sich ein Kunde das Bein gebrochen hat....... und würde deshalb dringend zum KSB raten". Ich wollte den KSB eigentlich nicht wegen ausreichender privater Absicherung, jedoch blieb mir nichts anderes übrig, das Auto hatte schließlich einen guten Preis.
Jedoch habe ich beim genaueren Durchlesen des Kreditantrags (ich habe alles schon ubterschrieben) gegenteiliges gelesen, eben dass gute Zinsen NICHT an einen KSB gebunden sein dürfen. Dort wird auch darauf verwiesen, dass der KSB keine Bedingung für die Finanzierung ist. Gleiches steht auch auf dem beiliegenden EU-Formblatt.
Da ich den KSB wegen ausreichender privater Absicherung nicht benötige, möchte ich diesen gerne widerrufen. WICHTIG: Jedoch soll die Finanzierung (0%) sowie der mit dem Händler geschlossene Vertrag selbstverständlich bestehen bleiben.
Ich möchte gerne den KSB im Rahmen der Widerrufsfrist widerrufen. Jetzt stellt sich aber die Frage:
1. Beginnt die Widerrufsfrist des KSB bei Unterzeichnung des Vetrags von mir oder erst nach Auszahlung des Darlehens bei der Wagenübergabe?
2. Ich habe gelesen, dass ich nach einer Woche nochmals ein Schreiben seitens Bank erhalten würde. Leider ist dies noch nicht bei mir eingetroffen. Der Vertrag wurde auch schon genehmigt aus dem Drucker des Verkäufers ausgespuckt. Kommt das zweite Schreiben trotzdem sicher?
3. Findet bei Widerruf des KSB eine Anpassung der Rate oder eine Rückerstattung statt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, da der Telefonsupport wirklich alles andere als hilfsbereit war. Vielen Dank im Voraus!
Der Klassiker. Du kannst widerrufen und die 0 Prozent Finanzierung trotzdem behalten.
Die Frist für den Widerruf beginnt erst nachdem du auch das zweite Schreiben mit Widerrufsbelehrung erhalten hast. So müsste es auch in deiner Widerrufsbelehrung stehen.
Ob die Rate angepasst wird oder eine Rückerstattung hängt davon ab wie die Bank das macht. Im Ergebnis gibt es so oder so das Geld wieder.
Der Händler wird dich dann mit Sicherheit kontaktieren und dich zu einem neuen Vertrag überreden wollen, weil er seine Provision verliert. Wenn das ein x-beliebiger Händler ist, wo du nur kaufst, ist das egal. Sollte das aber der ortsansässige Händler sein, wo du zu Kundendiensten etc. fahren möchtest, kannst du dir schon mal eine neue Werkstatt suchen.
Na, da wäre der Händler aber schön blöd, sich das Wartungsheschäft entgehen zu lassen. Daran wird doch heute oft mehr verdient als am Verkauf.
Aber auch als Käufer würde ich mir überlegen ob ich weiter zu einem Händler gehe, der versucht mich übers Ohr zu hauen indem er behauptet der gute Zins sei abhängig von der Versicherung obwohl dies nicht stimmt...
@ KZ550H
Du hast nun das gleiche Problem wie ich damals beim Kauf meines Škoda Karoq. Der Unterschied ist nur ... im Gegensatz zu Dir ... ich habe meinen Vertrag nach Unterzeichnung in den Ordner geheftet und mich 3 Monate auf das Auto gefreut. Hatte nämlich keinen Plan wegen der KSB. Erst am Tag nachdem ich das Auto vom Händler abgeholt habe waren 2 Briefe bei mir im Briefkasten. 1 x die mir schon bekannte Finanzierung und 1 x der KSB Vertrag. Und noch in der Nacht habe ich (nach langer Recherche im Chat) den KSB Vertrag gekündigt. -> Bedeutet erst wenn das gleiche Schreiben wie vom Händler auch per Briefpost eintrifft fangen die 4 Wochen Widerspruchfrist an. Bei mir war das zweite Schreiben ein Tag nach Abholung meines Autos im Briefkasten. Wenn du jetzt schon kündigst bekommt Dein Händler eine Info er muss seine Provision zurückzuführen. Ich denke er könnte Dich dann unter Druck setzen so nach dem Motto „So kann ich Ihnen das Auto zu den Konditionen nicht verkaufen“ bedeutet nach meinem Verständnis aber er muss es selbst VW abkaufen und auf den Hof stellen. Wenn Du das Auto aber wie ich zugelassen mit einem Blumenstrauß vom Händlerhof fährst und dann kündigst (Voraussetzung Du bekommst Dein zweites Schreiben auch erst in diesen Zeitraum) kann er Dein Auto nicht mehr zurück holen. Das ist dann deins! Und sollte eine Rechnung wegen „Rückzahlung Händlerbeteiligung“ in den Briefkasten flattern...widersprechen fertig! FAKT ist (und lasst euch nichts anderes erzählen) Der Finanzierungsvertrag ist unabhängig vom KSB Vertrag! Bei mir ist die Rate um eine Tankfüllung im Monat gefallen :-)
Zitat:
@Topitz schrieb am 12. September 2019 um 21:02:05 Uhr:
@ KZ550HDu hast nun das gleiche Problem wie ich damals beim Kauf meines Škoda Karoq. Der Unterschied ist nur ... im Gegensatz zu Dir ... ich habe meinen Vertrag nach Unterzeichnung in den Ordner geheftet und mich 3 Monate auf das Auto gefreut. Hatte nämlich keinen Plan wegen der KSB. Erst am Tag nachdem ich das Auto vom Händler abgeholt habe waren 2 Briefe bei mir im Briefkasten. 1 x die mir schon bekannte Finanzierung und 1 x der KSB Vertrag. Und noch in der Nacht habe ich (nach langer Recherche im Chat) den KSB Vertrag gekündigt. -> Bedeutet erst wenn das gleiche Schreiben wie vom Händler auch per Briefpost eintrifft fangen die 4 Wochen Widerspruchfrist an. Bei mir war das zweite Schreiben ein Tag nach Abholung meines Autos im Briefkasten. Wenn du jetzt schon kündigst bekommt Dein Händler eine Info er muss seine Provision zurückzuführen. Ich denke er könnte Dich dann unter Druck setzen so nach dem Motto „So kann ich Ihnen das Auto zu den Konditionen nicht verkaufen“ bedeutet nach meinem Verständnis aber er muss es selbst VW abkaufen und auf den Hof stellen. Wenn Du das Auto aber wie ich zugelassen mit einem Blumenstrauß vom Händlerhof fährst und dann kündigst (Voraussetzung Du bekommst Dein zweites Schreiben auch erst in diesen Zeitraum) kann er Dein Auto nicht mehr zurück holen. Das ist dann deins! Und sollte eine Rechnung wegen „Rückzahlung Händlerbeteiligung“ in den Briefkasten flattern...widersprechen fertig! FAKT ist (und lasst euch nichts anderes erzählen) Der Finanzierungsvertrag ist unabhängig vom KSB Vertrag! Bei mir ist die Rate um eine Tankfüllung im Monat gefallen :-)
Schöner Beitrag! Nur auf eines möchte ich hinweisen: der KSB Vertrag sollte nicht gekündigt werden sondern widerrufen! Das ist keine Wortklauberei, sondern die rechtlichen Folgen sind unterschiedlich (Widerruf->Vertrag von Anfang an nicht zustande gekommen -> gesamte Prämie zurück; Kündigung -> Vertrag ab Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr existent -> nur Teilerstattung). Manche Versicherungen mögen kulant sein und eine Kündigung als Widerruf auslegen, darauf würde ich es aber nicht ankommen lassen ;-)
Das stimmt immer Widerrufen nicht kündigen. Habe ich mich vertan und das könnte dann echt ein Problem werden ...
Hallo zusammen,
wow.... bin echt buff über dieses ausführliche Forum.
Nach komplettem Durchlesen der Fragen und Antworten bin ich für meinen Fall bestens gewappnet. Vielen Dank schonmal.
Ich habe natürlich den klassischen Fall wie viele von euch.
Montag den Vertrag abgeschlossen über 48 Monate bei einem VW Händler. 1.99% Zins mit KSB. 3.49% falls ich den KSB nicht abschließen sollte.
Das Auto muss nur noch die Inspektion bekommen und dann könne ich es abholen, also nach 8-10 Werktagen.
Bevor ich dieses Forum entdeckte habe ich mir ebenfalls alles im Detail im Vertrag durchgelesen und mich auch mit einigen Leuten unterhalten.
Der KSB ist freiwillig und die Finanzierung ist davon nicht betroffen.
Ich werde jetzt abwarten bis ich das Auto abholen kann und werde den KSB widerrufen.
Würdet Ihr auch so vorgehen ?
Bei vielen hat es ja auch ohne Probleme geklappt. Habe auch nicht wirklich Lust noch mit dem Händler im Nachhinein rumzudiskutieren.
Zum Glück ist dieser nicht direkt um die Ecke ;-).
Würde mich auf ein Feedback von euch freuen.
Ps. Ich bin selber Händler und arbeite mit Finanzierungen und weiss wie die Banken ticken wenn es um solche Versicherungen geht. Allerdings erhalten wir keine horrenden Provisionssummen für verkaufte KSB's. Ich frage jeden meiner Kunden ehrlich ob er eine haben möchte oder nicht.
Schon traurig das es bei Autoverkäufen anders ist.
Klar, genauso machen! Nach Abholung des Autos widerrufen. Falls der Händler hinterher diskutieren will, Verweise ihn auf den schriftlichen Vertrag.
Hi Siggi. Genau so wie du sagst vorgehen. Ich würde aber wirklich auf den Blumenstrauß warten und dann fährst mit Hupe vom Hof :-) .