KSB mit im Vertrag obwohl anders besprochen

Hallo zusammen,

vor einer Woche habe ich meinen Kaufvertrag unterschrieben, mir ist nun im Nachhinein aufgefallen das eine KSB mit rein gerechnet wurde.
Der Verkäufer meinte noch, das ich diese wahrscheinlich nicht benötige, dem habe ich zugestimmt, deshalb bin ich jetzt etwas überascht.
Habe ich eine Möglichkeit aus der KSB zu kommen? ohne das die Finanzierung angetastet wird?
da ich die 0,99% Finanzierung erhalten habe, die ist aber nun ausgelaufen.
Werde am Montag den Händler anrufen..

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Eigentlich in jedem Kreditvertrag den ich kenne steht ausdrücklich drin dass es keine verbundenen Geschäfte sind, denn ansonsten müsste die Versicherungsgebühren in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, was zu exorbitant hohen Zinsen führt. So etwas will keine Bank ausweisen…

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Nein, das kann die Bank nicht. Nur du entscheidest was du widerrufst und was bleibt.

Hab das Auto nun

Bin beim stöbern aber auf eine Seite eines Anwalts gestoßen, hier steht deutlich das ein separater Widerruf nicht möglich ist
Was stimmt den jetzt !?

Zitat:

Der Kreditschutzbrief ist wie eine Restkreditversicherung i.d.R. nicht isoliert widerrufbar. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 15.12.2009 – Az.:. XI ZR 45/09 – zu der Ansicht, dass Bankdarlehen und Restschuldversicherung oft verbundene Geschäfte darstellen, deren Widerruf jeweils auch den anderen Vertrag mit beseitigt. Dafür spricht auch die Klausel, dass der Darlehnsvertrag mit anderen Rechtsgeschäften verbunden ist. Das heißt, widerrufen Sie, widerrufen Sie alles, also auch Ihre Finanzierung. Ein isolierter Widerruf der Versicherung wäre dann nicht möglich.
Bei Widerruf des (gesamten) Vertrages müssten Sie alternativ einen neuen Vertrag verhandeln mit der Folge, da kein Vertragszwang besteht, dass Sie gar keinen bekommen, einen mit der gleichen Verzinsung oder mit einer anderen Verzinsung.

Quelle https://www.google.de/.../...%259F-eines-KSB--f261495.html%3famphtml=1

Ist aber nicht so. Das BGH Urteil ist von 2009, der Sachverhalt dann von 2006 oder 2007. Seit 2018 steht es nochmal klipp und klar im Gesetz. Eigentlich sollten Restschuldversicherungen (wie in England) komplett verboten werden, dann hat man sich auf den Kompromiss geeinigt, dass zwei Wochen nach dem Kauf der Kunde noch einmal explizit daran erinnert werden muss, dass er die Versicherung widerrufen kann und sich am Darlehen nichts ändert.

@oooas
Hast du denn eine solche Klausel in deinem Darlehensvertrag drin? 😕

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Eigentlich in jedem Kreditvertrag den ich kenne steht ausdrücklich drin dass es keine verbundenen Geschäfte sind, denn ansonsten müsste die Versicherungsgebühren in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, was zu exorbitant hohen Zinsen führt. So etwas will keine Bank ausweisen…

@Drahkke
nein, habe davon nichts gelesen, bei 12 Seiten könnte ich es aber auch überlesen haben.

Danke euch.
Dann warte ich nun noch eine Woche, bis der Händler sicher das Geld von der Audi Bank erhalten hat und widerrufe dann.

Habe heute das schriftliche der Audi Bank bekommen.
Dort steht deutlich das der Kreditschutzbrief keine Voraussetzung ist für den Darlehnensvertrag oder Zinssatz.
Ihr hattet also recht.

Spricht irgendwas dagegen es sofort zu widerrufen?
Habe gelesen das der Händler unter Umständen dann kein Geld von der Audi Bank erhält ?

Eigentlich spricht Nichts dagegen, denn das ist nicht dein Problem. Das müssen Händler und Bank untereinander ausmachen. Es gibt allerdings leider genug Händler die dann versuchen beim Kunden Stress zu machen. Den kannst du dir zumindest teilweise ersparen wenn du mit dem Widerruf wartest bist du den Wagen hast. Wenn das nicht geht, dann einfach widerrufen und sämtliche Kontaktversuche des Händlers unterbinden.

Das Auto habe ich seit gestern.

Dann kannst du jetzt widerrufen. Schreib in dem Widerruf rein, dass du nur den KSB widerrufst und nicht den Kredit und dann weg damit.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht nach § 1 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Kreditschutzbrief (KSB) und widerrufe fristgerecht meine Vertragserklärung, die ich am 31.07.2020 unter der Antragsnummer ......... unterschrieben habe.
Ich bitte um eine Bestätigung in Textform über den erfolgreichen Widerruf.
Ich möchte ausschließlich den Kreditschutzbrief widerrufen, die Finanzierung möchte ich NICHT widerrufen.

Genau so.

Zitat:

@oooas schrieb am 13. August 2020 um 23:11:00 Uhr:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht nach § 1 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Kreditschutzbrief (KSB) und widerrufe fristgerecht meine Vertragserklärung, die ich am 31.07.2020 unter der Antragsnummer ......... unterschrieben habe.
Ich bitte um eine Bestätigung in Textform über den erfolgreichen Widerruf.
Ich möchte ausschließlich den Kreditschutzbrief widerrufen, die Finanzierung möchte ich NICHT widerrufen.

Ich würde wetten, dass dich dein Verkäufer trotzdem anruft und dir erzählt, dass nun alles widerrufen wurde und du daher einen neuen Vertrag unterschreiben sollst und mit dem Widerruf bis zur Abbuchung der ersten Rate warten sollst. 😉

Das ist zu befürchten. Deshalb sämtliche mündliche Kommunikation mit dem Verkäufer abblocken. Wenn er was will kann er schreiben (wird er aber nicht).

gut ich kann auch noch eine Woche warten, gibt es dann keinen "Ärger" mit dem Händler?
wollte es nur gleich erledigt haben.

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