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Kreuzungsunfall, Teilschuld möglich ?

Hallo,
ich hatte die Tage einen Kreuzungsunfall bei der mir die Vorfahrt genommen wurde.
Ich befuhr mit 100 km/h (kein Tempolimit) eine gerade Landstraße, die an einer Kreuzung vorbei führte.
An der Kreuzung ist dann ein Linksabbieger über ein Stoppschild gefahren, direkt auf meine Fahrbahn.
Ich leitete daraufhin eine Vollbremsung ein, leider ohne Erfolg etwa 30-35m hinter der Kreuzung kam es dann leider zur Kollision.
Erschwerend ist noch hinzugekommen, dass der Unfall Gegner kurz vor der Kollision ebenfalls eine Vollbremsung einleitete (vermutlich aus Reflex).
Als die Polizei eintraf, wurde der Unfall Gegner daraufhin sehr ausfallend und unterstellte mir ich sei zu schnell gefahren und es handele sich um einen Auffahrunfall, er habe am Stoppschild gehalten usw....
Sachschaden an meinem Auto etwa 10.000€.
Die Sache liegt jetzt beim Rechtsanwalt und wird vermutlich vor Gereicht gehen.
Wie ist eure Einschätzung wie die Sache ausgehen wird?!

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48 Antworten

Zitat:

@Benno119 schrieb am 11. September 2021 um 15:25:13 Uhr:


Nun ja, so eindeutig ist die Sache nicht.
Gegen den Unfallgegner spricht natürlich die Vorfahrtsverletzung, andererseits wird ein Gutachter durchaus feststellen können, wo du dich befunden hast, als dieser seinen Abbiegevorgang eingeleitet hat und ob du durch eine rechtzeitige Vollbremsung den Unfall hättest verhindern können. Immerhin ist dieser eingebogen und noch 35 m weit gekommen, was durchaus zwischen 5 und 10 sec gedauert haben kann.
Da stellt sich zumindest die Frage nach der Mithaftung aus der Betriebsgefahr.

Nun ja der Unfallgegner ist über das Stoppschild gerollt bzw. gefahren und 5-10 sek. dauert das nicht um 30-35m zurück zu legen.

Wobei noch das Problem besteht das die genaue Kontaktstelle nicht genau erkennbar war, diese war evtl. vielleicht schon bei 25-30 m vorhanden gewesen.

Mein Auto ist bei 40m vom Scheitelpunkt der Kreuzung erst ans halten gekommen.

Die Kontaktstelle kann von mir nur geschätzt werden, Unfallteile/Einschlagspuren auf der Straße waren nur wenige vorhanden und können noch gut locker 10m weit geflogen sein.

Wie gesagt das müsste der Unfallforensiker klären.

Das ist für mich auch nicht so eindeutig.

Da es sich beim Gegner um einen Linksabbieger handelt, ist der reine Abstand zur Kreuzung nicht ganz so aussagekräftig. Der TE muss ja die Vorfahrtmissachtung schon vorher gesehen haben. Außerdem stand das andere Fahrzeug nicht, die Differenz Geschwindigkeit muss also niedriger wie 100 km/h sein.

Je nachdem reichen dann die 35 m Abstand zur Kreuzung nicht mehr ganz aus um den TE "frei" zu sprechen.

Die Versicherungen werden mMn von 70/30 bis 50/50 quoteln.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 11. September 2021 um 15:56:13 Uhr:


Das ist für mich auch nicht so eindeutig.
Da es sich beim Gegner um einen Linksabbieger handelt, ist der reine Abstand zur Kreuzung nicht ganz so aussagekräftig. Der TE muss ja die Vorfahrtmissachtung schon vorher gesehen haben. Außerdem stand das andere Fahrzeug nicht, die Differenz Geschwindigkeit muss also niedriger wie 100 km/h sein.
Je nachdem reichen dann die 35 m Abstand zur Kreuzung nicht mehr ganz aus um den TE "frei" zu sprechen.
Die Versicherungen werden mMn von 70/30 bis 50/50 quoteln.
Grüße
Steini

Ich habe die Vorfahrtmissachtung erst sehen können als der Unfallgegner über die Kreuzung gefahren ist.

Die Diverenz war logischerweise ab diesem Punkt keine 100 km/h mehr gewesen, ich vermute mal das ich schon auf 60km/h abbremsen konnte und der Unfallgegner schon 50km/h gefahren ist und durch das Reflexartige abbremsen evtl. auf 20km/h verzögert hatte, was eine Diverenz von 30km/h ergeben würde.

Wie gesagt ohne Dashcam Aufnahme diese Werte logischerweise nur Schätzungen.

Das ist aber auch mein Problem ohne Dashcam, wie will ich das dann beweisen?

Kam es zu zwei Kontakten?

Mal hat der TE die Überfahrung des Stoppschildes gesehen und dann doch nicht so richtig?
Nach Bremsbereitschaft sieht das ganze nicht aus!
Der andere war doch schon "lange" auch auf der Hauptstrasse - da hilft ausser dem Anwalt nur ein Sachverständiger!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 16:28:41 Uhr:


Kam es zu zwei Kontakten?

Nein, nur zu einem der Unfallgegner ist nach vorne Katapultiert worden und ist noch 50-70m gerollt.

Zitat:

@manvo schrieb am 11. September 2021 um 16:39:18 Uhr:


Mal hat der TE die Überfahrung des Stoppschildes gesehen und dann doch nicht so richtig?
Nach Bremsbereitschaft sieht das ganze nicht aus!
Der andere war doch schon "lange" auch auf der Hauptstrasse - da hilft ausser dem Anwalt nur ein Sachverständiger!

Definiere mal bitte was "lange" ist.

Bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung:
Es muß nicht sein, dass er eine entsprechende Anzeige gestellt hat. Mein Bruder hatte mal einen Auffahrunfall, ein Sprinter fuhr in das Heck seines Kleinwagens.
Da es sich um einen Wegeunfall (Weg zur Arbeit) handelte mußte mein Bruder auch zum Durchgangsarzt der BG. Er hatte zwar nichts außer ein bisschen Kopfschmerzen nach dem Unfall, aber die BG wollte es so, wenn ich mich richtig erinnere.
Jedenfalls hat er die Kopfschmerzen bei der Unfallaufnahme auch wahrheitsgemäß auf Nachfrage der Polizei angegeben und daraufhin hat die Polizei auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geschrieben. Das geschah aber von denen aus, mein bruder hat das nicht verlangt und wurde auch nicht gefragt.
Zum Unfall:
Sind diese 20m, 30m, 35m geschätze Werte oder tatsächlich nachgemessen und belegt? Ich frage, weil man sich bei sowas erfahrungsgemäß leicht verschätzt und dann war es in Wirklichkeit deutlich weniger. Ich glaube, die wenigsten können auf so eine Distanz genau schätzen.
Und bei 100km/h legt das Auto eben auch pro Sekunde knapp 28m zurück. Der Abbieger hingegen beschleunigt ja erst aus dem Stillstand, der braucht für die gleiche Strecke viel länger. Daher vermute ich, du hast ihn schon früher erwischt.
Ich würde das aber trotzdem gelassen sehen, da er bei der Polizei angegeben hat, am Stop-Schild gehalten zu haben. Er gibt also zu, dass er auf die vorfahrsberechtigte Straße gefahren ist und damit ist eigentlich offensichtlich, dass der Unfall direkt aus der Verletzung der Vorfahrt passiert ist, evtl. in Kombination mit einem unnötigen scharfen Bremsmanöver.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 11. September 2021 um 16:44:35 Uhr:


Bezüglich der fahrlässigen Körperverletzung:
Es muß nicht sein, dass er eine entsprechende Anzeige gestellt hat. Mein Bruder hatte mal einen Auffahrunfall, ein Sprinter fuhr in das Heck seines Kleinwagens.
Da es sich um einen Wegeunfall (Weg zur Arbeit) handelte mußte mein Bruder auch zum Durchgangsarzt der BG. Er hatte zwar nichts außer ein bisschen Kopfschmerzen nach dem Unfall, aber die BG wollte es so, wenn ich mich richtig erinnere.
Jedenfalls hat er die Kopfschmerzen bei der Unfallaufnahme auch wahrheitsgemäß auf Nachfrage der Polizei angegeben und daraufhin hat die Polizei auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geschrieben. Das geschah aber von denen aus, mein bruder hat das nicht verlangt und wurde auch nicht gefragt.
Zum Unfall:
Sind diese 20m, 30m, 35m geschätze Werte oder tatsächlich nachgemessen und belegt? Ich frage, weil man sich bei sowas erfahrungsgemäß leicht verschätzt und dann war es in Wirklichkeit deutlich weniger. Ich glaube, die wenigsten können auf so eine Distanz genau schätzen.
Und bei 100km/h legt das Auto eben auch pro Sekunde knapp 28m zurück. Der Abbieger hingegen beschleunigt ja erst aus dem Stillstand, der braucht für die gleiche Strecke viel länger. Daher vermute ich, du hast ihn schon früher erwischt.
Ich würde das aber trotzdem gelassen sehen, da er bei der Polizei angegeben hat, am Stop-Schild gehalten zu haben. Er gibt also zu, dass er auf die vorfahrsberechtigte Straße gefahren ist und damit ist eigentlich offensichtlich, dass der Unfall direkt aus der Verletzung der Vorfahrt passiert ist, evtl. in Kombination mit einem unnötigen scharfen Bremsmanöver.

Beim Durchgangsarzt war ich weil ich mir den Arm verletzt habe (war bei der Arbeit).

Ja wie ich schon geschrieben habe sind das nur "grob" geschätzte werte.

Wie gesagt ich kann selber auch nicht genau sagen nach wie viel Metern die Kollision zu Stande gekommen ist, kann auch schon nach 25m gewesen sein.

Wie gesagt bei den Geschwindigkeiten sind 10m nur Bruchteile von Sekunden.

Ich kann nur sagen der Wagen nach 40m von der Kreuzung zum stehen.

Der Wagen hatte nach der Kollision natürlich auch noch Geschwindigkeit gehabt und durchaus noch etwas gerollt (ist ja keine Mauer gewesen).

Es geht nicht um dich, es geht um den anderen. Wenn der auf Nachfrage bei der Polizei gesagt hat, "mir tut xy weh", dann schreibt die Polizei automatisch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Genau das habe ich mir gedacht bzgl. der Entfernungsangaben. Du schätzt die Entfernungen und die Leser hier nehmen es sehr genau damit. Wenn es so war, wie du schreibst, war das sicher viel näher an der Kreuzung dran, als du jetzt schätzt.
Hättest du ihn 35m hinter der Kreuzung erwischt, wärst du entweder viel schneller gefahren oder hättest gepennt.
Ich würde mich daher beschränken auf: Unfallgegner nimmt Vorfahrt und macht dann unmittelbar nach dem Abbiegen eine Vollbremsung. Dadurch aufgefahren. Ohne Entfernungsangaben, solange die nicht vom Gutachter oder Polizei wirklich gemessen wurden.

Also, ein modernes Auto benötigt bei 100km/h ziemlich genau einen Bremsweg von eben diesen 35m; schlechtere Autos evtl. 40m...(Die Verzögerung aus 100km/h dauert sicherlich 3 max. 4 Sekunden; ist auch berechenbar).
So viel mal dazu.
Der Gegner muss ja vom Stoppschild aus ca. 15m weitere Meter bis zu diesen 35m gefahren sein, ergo in etwa 50m plus-minus 5m an Gesamtdistanz bis zum Crash...
Dafür benötigt der Gegner schon einiges an Sekunden (aus dem Stand); kann man grob auch berechnen...
Also der TE scheint hier in der Tat ein wenig es drauf angelegt zu haben bzw. er wollte evtl. sein Vorfahrtsrecht "mit Nachdruck" irgendwie "durchsetzen"...
Sooo ganz ohne Mitschuld sehe ich das daher auch nicht unbedingt; aber der Anwalt wird Dich schon ordentlich vertreten...

auf die ursprüngliche frage des threads: ohne dashcam und/oder einen zeugen ist eine teilschuld nicht gerade unwahrscheinlich. heißt nicht, das es muss, heißt aber auch nicht, garantiert nicht.
was völlig merkwürdig erscheint ist die vollbremsung des anderen. das sieht ja schon eher nach absicht aus, quasi so in richtung absichtliche unfälle provozieren. wenn ich auf eine vorfahrtsstraße einbiege und plötzlich hinter mir im spiegel jemanden wie wahnsinnig bremsen sehe, nehme ich doch nicht den fuß vom gas und drück voll auf die bremse. das ist selbst intuitiv einfach quatsch...
wenn man diese bremsung irgendwie beweisen kann (zb bremsstreifen auf der straße), kann man sich vor gericht sicherlich da irgendwie drauf versteifen. so quasi in richtung "er provozierte den unfall".
vor gericht geht der fall natürlich, da keiner die alleinschuld annimmt. was ich dabei immer nicht verstehe ist, das der andere auf jeden fall eine gewisse mitschuld bekommen wird. (er fuhr auf eine vorfahrtsstraße rauf => teilschuld) welche intention hat er also mit einer klage? er kann nicht einen einzigen cent so retten...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 11. September 2021 um 17:07:48 Uhr:


Also, ein modernes Auto benötigt bei 100km/h ziemlich genau einen Bremsweg von eben diesen 35m; schlechtere Autos evtl. 40m...(Die Verzögerung aus 100km/h dauert sicherlich 3 max. 4 Sekunden; ist auch berechenbar).
So viel mal dazu.
Der Gegner muss ja vom Stoppschild aus ca. 15m weitere Meter bis zu diesen 35m gefahren sein, ergo in etwa 50m plus-minus 5m an Gesamtdistanz bis zum Crash...
Dafür benötigt der Gegner schon einiges an Sekunden (aus dem Stand); kann man grob auch berechnen...
Also der TE scheint hier in der Tat ein wenig es drauf angelegt zu haben bzw. er wollte evtl. sein Vorfahrtsrecht "mit Nachdruck" irgendwie "durchsetzen"...
Sooo ganz ohne Mitschuld sehe ich das daher auch nicht unbedingt; aber der Anwalt wird Dich schon ordentlich vertreten...

Hallo DarkDark,

du kannst sicher sein, dass ich es niemals wie Du behauptet hast drauf angelegt habe.So was würde ich niemals machen.

Bei dem Wagen kann man schon von 40m Bremsweg ausgehen bis der steht, ist ja kein Sportwagen gewesen der schon nach 35m steht.

Die 35m waren übrigens von der Haltelinie gemessen und wenn jemand schon am rollen ist, legt der die Strecke auch schneller zurück als wenn der erst anfahren müsste. Aber wie bereits geschrieben, kann es auch durchaus schon nach 25m gewesen sein.

Ich wäre daher auch wie in Russland für eine generelle Dashcam Pflicht, diese ganzen Diskussionen im nachinein könnte man sich damit alles schenken.

Zitat:

@PayDay schrieb am 11. September 2021 um 17:18:11 Uhr:


was völlig merkwürdig erscheint ist die vollbremsung des anderen. das sieht ja schon eher nach absicht aus, quasi so in richtung absichtliche unfälle provozieren. wenn ich auf eine vorfahrtsstraße einbiege und plötzlich hinter mir im spiegel jemanden wie wahnsinnig bremsen sehe, nehme ich doch nicht den fuß vom gas und drück voll auf die bremse. das ist selbst intuitiv einfach quatsch...

Das ist mir auch komisch vorgekommen.

Habe das auch der Polizei am Unfall Ort noch mitgeteilt, dass der Unfallgegner in die Eisen gegangen ist.

Mir ist es auch komisch vorgekommen, ich würde auch wenn ich beim Abbiegen an der Kreuzung merke jemanden übersehen zu haben, voll beschleunigen. Das hätte den Unfall zumindest schon mal entschärft.

Nicht das hier doch Absicht vom Unfallgegner dahinter gesteckt hatte.

Halte ich für unwahrscheinlich. So wie du es beschreibst, war das ein ziemlich starker Aufprall. Beide Fahrzeuge sind wahrscheinlich hinüber.
Bei Unfalltricksern wird ein eher leichter Unfall provoziert, bei dem man die Beschädigungen leicht wieder oberflächlich instandsetzen kann und dafür die Schadenssumme kassiert.
Ein Totalschaden bringt denen nicht viel, da gibts den Restwert, aber dafür ist dann auch das Auto weg.

Ja, eine Absicht wollte ich Dir auch nicht unterstellen...! Sorry, falls das so rüber kam; war def. meine Absicht...
Ein Gutachter kann erkennen, ob das gegnerische Auto im Moment des Zusammenstoßes voll gebremst hat, weil dann das Auto des Gegners vorne ein Stück einsinkt und hinten der "Po" dementsprechend ein ganz kleines Stück "hoch gehen" wird...; ausser, beide Autos sind hinten/vorne evtl. dermaßen demoliert, dass man da keine hinreichende Indizien diesbezüglich erkennen kann...
Sollte der Vordermann aber ein ganz kurzen Moment vor dem Zusammenstoß die Bremse gelöst haben, ist das dann mit dem Erkennen natürlich auch Essig...
@PayDay Ja eben doch, das Stichwort hierzu heißt "Quotenregelung"...;-)

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