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Kreuzung - Vorfahrtsregelung

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 16:11

Hallo,

ich komme häufig an einer Kreuzung vorbei, an der es regelmäßig zu unklaren Situationen kommt.

Ich habe meine gesamten Paint-Talente eingesetzt um mit diesem Profiprogramm das mal zu skizzieren. :p

Das Ergebnis dieser super Arbeit seht ihr im Anhang. :D

Fiktiver Fall:

Der grüne Wagen möchte so abbiegen, wie es der grüne Pfeil zeigt.

Dazu muss er erstmal den gelben durchfahren lassen.

Der rote kündigt durch den Blinker seine Rechtsabbiegeabsicht an. Hat der grüne weiterhin in seiner Abbiegespur zu warten oder darf er in die Kreuzung einfahren?

Fiktiver Fall II:

Der grüne ist nun abgebogen und auf Höhe des orangenen Pfeiles. Hat er dem roten Vorfahrt zu gewähren? Wegen Rechts vor Links eigentlich ja...oder sehe ich das falsch?

Bzw. der rote kommt und sieht den orangenen. Er hat aufgrund fehlendem Zeichen rechts vor links anzuwenden, demnach fährt der rote zuerst. Richtig?

Beides Straßen mit Tempo 50 Limit, beide innerorts.

Verkehrssituation
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Warum sollte es nicht absichtlich so sein ?

[.....]

Weil man so bei einen plötzlichen Rückstau der Linksabbieger (orange, grün) ein erhöhtes Unfallrisiko geschaffen hat, weil plötzlich Fahrzeuge auf der Fahrbahn (vor dem gelben Fahrzeug) verkehrsbedingt stehen!

Quatsch von wegen erhöhtes Unfallrisiko, wenn die Verkehrslage es nicht zulässt in den Bereich reinzufahren, muss derjenige natürlich vorher warten, das muss er sowieso wenn jemand von Gegenüber kommt der geradeaus möchte.

Das Verkehrsaufkommen wird eben dort schon so sein, dass es eben mehr Sinn ergibt das der rechte Vorfahrt vor den anderen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Aber Dein Beitrag erklärt halt warum die Vorfahrt des Fragestellers oft ignoriert wird (wenn er der Rote ist).

Das erklärt mir, dass du anscheinend überhaupt nichts verstanden hast! :rolleyes:

Wohl eher umgekehrt, Du zeigst erneut und ganz mutig das Du es immer noch nicht verstehst, dies trotz Ausführung eines Beitrages vorher.

...kann man wohl dann nix machen, und nur für solche Leute weiterhin mitdenken die dort von ausgehen das dies eine Fehlplanung sei, und so nicht sein kann :o

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Was für ein Schild der Gegenverkehr hat ist für Dich eigentlich irrelevant. Es spielt keine Rolle ob man das Schild von hinten oder aus spitzem Winkel erahnen kann ... Du wirst z.B. nie erkennen ob es zufällig inaktiv gesetzt wurde etc.

Auch das Du links abbiegst ist - mit oder ohne Ampel irrelevant - denn Du könntest genauso gut von rechts kommend einfach geradeaus fahren und würdest somit die Dreiecksinsel an der selben Stelle in gleicher Richtung passieren. Damit ist die Vorfahrtsregelung am Ausfahrtspunkt des Dreiecks losgelöst von der Ampel.

Steht nun auf der Dreiecksinsel für DEINE Fahrtrichtung kein vorfahrtregelndes Zeichen (blauen Kreis in der Zeichnung) gilt nunaus Deiner Sicht rechts-vor-links. Das Schild könnte aber z.B. entfallen wenn der Rechtsabbieger nach der Dreiecksausfahrt z.B. eine eigene (zus.) Spur hat die mit durchgezogener Linie abgegrenzt ist, denn dann laufen die Spuren, getrennt parallel.

Hallo Astradruide,

vielen Dank für deine Antwort. Leider ist mir meine Problematik immer noch unklar, daher habe ich ein neues Bild (Bild 1 - siehe Anhang) mit einem ähnlichen Szenario hochgeladen. Ich bin auf dieser Situation noch nicht gestoßen, frage mich aber wer in diesem Fall Vorfahrt hat, genauer, was bewirkt eine Verkehrsinsel. Ich bin mir bewusst dass diese sicherheitsrelevant ist und ich sie als Autofahrer kennen sollte, daher Entschuldigung. Die Frage ist, heben sich nach einer Verkehrsinsel alle alten Vorfahrtsregeln auf? (Man findet ebenso wenig Informationen zum Thema Verkehrsinseln im Internet).

Frage zwei bzw. Bild zwei ist ein Szenario, das ich in der Realität angetroffen hatte (ich befand mich in der Position des grünen Pfeils). Ich bin damals im konkreten Fall von einer Kreuzung ausgegangen, daher Rechts vor Links. Im Nachhinein hatte ich festgestellt dass der rote Pfeil dem grünen Pfeil Vorfahrt gewähren musste.

Ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen, oder im Falle lieber meine alte Fahrschule kontaktieren.

Dankeschön im Voraus.

Bild 1
Bild 2

https://www.stvo2go.de/verkehrszeichen-vorfahrt/

Fall 2: Das sieht doch sehr nach Schwarenbergstraße/Rotenbergstraße aus .... Schwarenbergstraße ist Vorfahrtstraße (VZ 306), Rotenbergstraße mit Stoppschild ... und wenn die Striche nicht mittlerweile wieder jemand geklaut hat ist die Vorfahrtstraße mit einer gestrichelten Linie zusätzlich als "führend" markiert. ... für mich ist das Links-rum-und-Vorfahrt.

Sehr gut erraten, das ist die Schwarenberg-/Rotenbergstraße, gute Leistung.

Zu Fall 1: Ich habe das Vorfahrtsschild mit dem Verkehrszeichen "Einmalige Vorfahrt ersetzt. In dem Link steht: Die Vorfahrt besteht nur in der nächsten Kreuzung/Einmündung für die einmalige Vorfahrt. Die Frage ist, ob die "Dreiecksinsel" nun zur Kreuzung gehört oder nicht. Wenn sie zur Kreuzung gehört, dann hat grün Vorfahrt. Ist es aber wirklich so?

Das ist zum Teil das Problem wie mit der Schwarenbergstraße. Du hast gesagt, Links rum und Vorfahrt, also heißt dies effektiv keine Kreuzung, da beide Spuren der Rotenbergstraße baulich abgegrenzt sind, sozusagen?

Leider dumm von mir, aber ich komme momentan nicht weiter.

Fall-1b

Auf Seite 1 war eine gute Stelle verlinkt, die ich als Vorlage benutzt habe. Bei Fall 1C weiß ich nicht ob die einmalige Vorfahrt auch nach der Dreiecksinsel Gültigkeit hat oder nicht.

Bei 1D ist das Vorfahrt gewähren Schild vor der abgrenzenden Rechtsabbiegespur. Gilt Vorfahrt gewähren nun an beiden Stellen?

Hoffe das ich mit diesen Fragen nicht meinen Lappen ageben kann.

Fall 1C
Fall 1D

Zitat:

@A-Driver05 schrieb am 3. November 2021 um 14:57:11 Uhr:

Die Frage ist, ob die "Dreiecksinsel" nun zur Kreuzung gehört oder nicht. Wenn sie zur Kreuzung gehört, dann hat grün Vorfahrt. Ist es aber wirklich so?

Das ist so, wenn man es als ein Kreuzungsbereich interpretiert. Interpretiert man es als neue, weitere Kreuzung, dann ändert sich die Sachlage.

Und hier beginnt und endet das Dilemma. Es gibt hier keine eindeutige Definition, ab wo ein Kreuzungsbereich aufhört und in zwei Kreuzungen über geht. Und da gibt es schlicht Grenzfälle, in denen man zweierlei Meinung sein kann. In denen tun die Behörden tatsächlich allen Beteiligten einen Gefallen, wenn sie die Kreuzung(en) eindeutig beschildern, also an der Ecke deiner letzten Bilder noch einmal Schilder aufstellen.

Hm, ok. Alles klar, dankeschön. Dann bin ich jetzt zumindest in diesem Thema ein bisschen schlauer geworden, wenn auch nicht genug. Aber wenn in der StVO steht, dass Vorfahrtsstraßen für den wartenden Gegenverkehr auch ohne Verkehrszeichen ihre Gültigkeit haben, dann passt es mit deiner Lösung.

Was ist da kompliziert?

In beiden Fällen hast Du Vorfahrt.

Der abbiegende Rote hat das Vorfahrtschild zu beachten,egal ob mit oder ohne Ampel.,die meisten haben damit Probleme wegen der Insel,stell Dir die Kreuzung mal ohne Insel vor.

Dann wäre die Siuatilon eindeutig.

Der Rote hätte klar Vorfahrt.

Die meisten glauben wegen rechts vor links.

Ist aber nicht korrekt,der Rote zählt,wie bei Straßen ohne Insel,als Rechtsabbieger.

Die Insel macht es nicht zu einer eigenen Strase,dabei kommt nur das gleiche raus.

Für eine weitere Kreuzng wäre das auch zu eng beieinander,da erkennt man doch klar den Zusammenhang.

Theoretisch fehlt dann aber ein Vorfahrtsschild auf der Insel um Dir als Linksabbieger klar anzuzeigen das Du Vorfahrt hast.

Wäre also entweder zu theoretisch betrachtet oder die Beschilderung wäre nicht korrekt.

Zitat:

@A-Driver05 schrieb am 3. November 2021 um 14:57:11 Uhr:

Sehr gut erraten, das ist die Schwarenberg-/Rotenbergstraße, gute Leistung.

Nix geraten, ... aber ich bin da auch nie im Leben gewesen :cool:

Zitat:

@A-Driver05 schrieb am 3. November 2021 um 17:42:02 Uhr:

Aber wenn in der StVO steht, dass Vorfahrtsstraßen für den wartenden Gegenverkehr auch ohne Verkehrszeichen ihre Gültigkeit haben, dann passt es mit deiner Lösung.

Moment, so habe ich das nicht geschrieben. Vorfahrtsstraßen sind deshalb Vorfahrtsstraßen, weil sie so ausgeschildert sind.

Es braucht nur kein weiteres Vorfahrtsschild, wenn es sich um einen Kreuzungsbereich handelt. Da bleibt die Vorfahrtsstraße weiter Vorfahrtsstraße.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. November 2021 um 18:00:09 Uhr:

Was ist da kompliziert?

...

Die Insel macht es nicht zu einer eigenen Strase,dabei kommt nur das gleiche raus.

Für eine weitere Kreuzng wäre das auch zu eng beieinander,da erkennt man doch klar den Zusammenhang.

Eine Mini-Insel ist nicht kompliziert. Das ist kein neuer Kreuzungsbereich.

Aber Inseln können auch größer ausfallen und irgendwann ist eine Grenze erreicht, wo es nicht mehr ein Kreuzungsbereich ist, sondern zwei Kreuzungsbereiche. Aber wo dieser Punkt exakt liegt, da wird es ggf. durchaus kompliziert.

Spassig. So eine sehr ähnliche Kreuzung gibt's in der Nähe schon seit Jahrzehnten und wird sowohl von Fahrschulen als auch bei Prüfungsfahrten regelmäßig angesteuert.

Schon vor etlichen Monden raunte mir der Fahrlehrer ins Ohr (der, der einem Kulis in selbiges steckt - siehe anderer Thread), dass ich bei sowas aufpassen muss, weil da rechts-vor-links gilt, wenn da keine Schilder stehen, die was anderes behaupten. Auch wenn es wie eine "Auffahrt zur Fahrbahn" aussehen sollte.

Und auch heute noch kann man an der gleichen Kreuzung beobachten, wie sich 99% der Verkehrsteilnehmer als "grüner Pfeil" im Bild ziemlich sicher sind, dass sie Vorfahrt haben und es eben nicht haben. Dass es dort keine Blechschäden gibt, liegt nur daran, dass die gleichen 99%, die dort abbiegen (der rote Pfeil) glauben, sie hätten keine Vorfahrt und deshalb bremsen. Minus mal Minus ergibt Plus ;)

Also: Grün muss gelb abwarten und außerdem rot die Vorfahrt gewähren.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. November 2021 um 18:00:09 Uhr:

...Theoretisch fehlt dann aber ein Vorfahrtsschild auf der Insel um Dir als Linksabbieger klar anzuzeigen das Du Vorfahrt hast.

Wäre also entweder zu theoretisch betrachtet oder die Beschilderung wäre nicht korrekt.

Ja genau, das war der erste Punkt meinerseits. Das war auch der Grund wieso ich die Frage gestellt habe. Es fehlt ein Vorfahrtsschild.

Es befindet sich aber in den Augen des Gegenverkehrfahrers hinter der Verkehrsinsel ein Fahrradstreifen, bzw. Schutzstreifen. Ich weiß nicht ob man nach Definition, "Schutzstreifen dürfen überfahren werden, wenn kein Fahrradfahrer gefährdet wird", dies auch automatisch als Vorfahrt für den anderen Fahrer gewertet werden kann.

Jedenfalls bin ich hier mit der Hilfe schlauer geworden. Dankeschön an alle!

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 4. November 2021 um 10:37:36 Uhr:

Moment, so habe ich das nicht geschrieben. Vorfahrtsstraßen sind deshalb Vorfahrtsstraßen, weil sie so ausgeschildert sind.

Es braucht nur kein weiteres Vorfahrtsschild, wenn es sich um einen Kreuzungsbereich handelt. Da bleibt die Vorfahrtsstraße weiter Vorfahrtsstraße.

Ach so, nein das ist ein Misverständnis. In diesem Fall habe ich die Aussagen auf stvo2go zitiert. Was ich damit ausdrücken wollte war, dass es in meinen Augen in manchen Fällen keine absolut eindeutige Definition gibt, was es nicht einfacher macht.

 

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