Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
haha, genau das habe ich mir auch gedacht:-))
werde aber nochmals freundlich nachfragen, ansonsten werde ich def. nen Rechstanwalt beauftragen...Herr Lenné übernehmen sie:-))
Zudem werde ich mal ansprechen seit wann Die Santander die Judikative Gewalt in Deutschland ist:_))
zudem bei einer weiteren Ablehnung einen Rechtanwalt beauftrage...
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
...Zudem werde ich mal ansprechen seit wann Die Santander die Judikative Gewalt in Deutschland ist:_))
...
Und welchem Teil des Antwortschreibens entnimmst du das?
Du solltest dir die dazugehörigen Urteile von der Homepage des RA Benedikt-Jansen(frag google) bei der Antwort mal ansehen, um der Bank mal Feuer machen zu können. Der RA ist ebenfalls Spezialist. Auf der Seite findest du auch Urteile gegen die Santander Bank. Den Kuschelkurs gegen die Banken kannst du gleich sein lassen, so wie dir die Bank geantwortet hat, geht sie davon aus, dass du dich damit zufrieden gibst. Ich finde die Aroganz der Banken unglaublich, mit welchen Begründungen sie versuchen die Kunden zu veräppeln.
Ich für meinen Teil habe ebenfalls einen RA heute angefragt. Werde weiter berichten.
Gruß
Hy, wie hast Du angefragt, Email??Persönlich?
und wenn ja , bei welchem RA??
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Ich habe meine Unterlagen per Email an Benedikt-Jansen geschickt. Laut Sekretariat guckt der Anwalt am Montag wohl rein. Ich lasse mich Überraschen, wieviel das bringt, Kosten/Nutzen meine ich damit.
ok...hattest Du vorher schon Kotankt mit Ihm, telefonisch? Oder nur per Mail??
was haste denn dort geschrieben...
um wieviel Geld geht es bei Dir??
haste das schon geschrieben, weiss ich jetzt gar nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von ickeb
...Ich lasse mich Überraschen, wieviel das bringt, Kosten/Nutzen meine ich damit.
Wenn Du einen berechtigten Anspruch hast, kostet es Dich auch nichts, dementsprechend brauchst Du auch keine Kosten-/Nutzen-Rechnung durchführen!
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
ok...hattest Du vorher schon Kotankt mit Ihm, telefonisch? Oder nur per Mail??was haste denn dort geschrieben...
um wieviel Geld geht es bei Dir??
haste das schon geschrieben, weiss ich jetzt gar nicht mehr...
Wenn Du nicht weiß, ob er schon zu Deinen Fragen etwas geschrieben hat, warum schaust Du dann nicht?
In diesem Thread ist doch eigentlich schon alles erklärt bzw. verlinkt, Du brauchst es nur zu lesen, ist das denn so schwer?
http://www.schuvoba.de/Rueckforderung-von-Darlehensbe.18959.0.html?...
Oh, vielen Dank, ich werde dann mal meine Unterlagen zusammensuchen und dem RA diese per Email zukommen lassen, ich denke es ist besser wenn er die Unterlagen auswertet.
Ich mag nicht das es wegen einer kleinen Sache happert, darum gehe ich es gerne ein, das der RA meine Unterlagen auswertet..
weil einige Fragen dort sind mir nicht ganz verständlich...
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
...weil einige Fragen dort sind mir nicht ganz verständlich...
Was ist denn daran unverständlich?
Zitat:
Fragen bitte sorgfältig ausfüllen und nicht auf beigefügte Anlagen verweisen! Falls Sie sich diese Arbeit sparen und auf Anlagen verweisen wollen, übernimmt RA Benedikt-Jansen diese Arbeit für Sie, allerdings nur gegen ein Bearbeitungsentgelt von 29,75 € incl. Mehrwertsteuer!
Bitte ankreuzen:
( ) Nein ich will mir den Betrag von 29,75 € sparen und beantworte die nachstehenden Fragen mit größter Sorgfalt.
( ) Werten Sie die Anlagen aus, ich übernehme die Kosten von 29,75 € und beantworte auftauchende Rückfragen gerne. (Die Gebühr wird auf eine anschließende Tätigkeit gegenüber der Bank angerechnet und begrenzt sich hierauf, falls die Tätigkeit abgebrochen wird).
B. Fragen:
1. Ihre Adresse, Tel, Fax, Email etc.
2. Adresse der Korrespondenzstelle der Bank:
3. Fax-Nr. der Korrespondenzstelle der Bank:
4. Rechtsschutzversicherung:
a. Adresse des Schadensbüros:
b. Fax-Nr.:
c. Vertragsnummer:
5. Bankverbindung:
6. Anzahl der Darlehensverträge:
Vertrag 1(Bank):
a. Datum:
b. Darlehensnummer:
c. Fälligkeit der 1. Rate (Datum):
d. Fälligkeit der letzten Rate (Datum):
e. Höhe der Bearbeitungsgebühr:
f. Zeitpunkt der Erhebung der Bearbeitungsgebühr:
g. Vorzeitige Tilgung des Darlehens?:
h. Datum Ihres Anspruchsschreibens an die Bank:
i. Von Ihnen gesetzte Frist:
h. Datum des Antwortschreiben der Bank:
Falls weitere Verträge abgeschlossen wurden, die Fragen unbedingt auch für diese Verträge nach diesem Schema gründlich beantworten!
C. Unterlagen
1. Darlehensvertrag/verträge
2. Schriftwechsel mit der Bank (Anspruchsschreiben, Antworten)
Datum, Unterschrift
dieses hier:
adresse des Schadensbüros?
- ist damit meine Rechschutzversicherung gemeint?
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Vorzeitige Tilgung des Darlehens?:
soll gemeint sein ob ich das Darlehen vorher abgezahlt habe?
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Bankverbindung:
- meine??
Zitat:
Original geschrieben von ickeb
Ich habe meine Unterlagen per Email an Benedikt-Jansen geschickt. Laut Sekretariat guckt der Anwalt am Montag wohl rein. Ich lasse mich Überraschen, wieviel das bringt, Kosten/Nutzen meine ich damit.
Gibts was neues???
Ich werde meine Unterlagen morgen fertig machen...
Falls du mich meinst: RA brauchen an Wochenenden nicht arbeiten.😉 Aber mal so im ernst. Die kanzlei gibt an, dass sie eine hohe Nachfrage haben. Ich setze auf Geduld.
jep, ich meinte Dich, weil DU geschrieben hast, das der RA am Montag reinschauen wollte...ist mir klar , das der RA am Wochenende nocht arbeitet, halte uns auf dem laufenden...
txs
hallo,
ich habe zwei fragen:
1. habe ich mir im Sep. 2010 ein Audi bei der Audibank Finanziert. Der mir aber 2012 Geklaut wurde, Versicherung hat den Schaden übernommen. Meine frage nun kann ich die Bearbeitungsgebür noch zurück verlangen ??
2. Meine Eltern haben ein Verbraucherkredit bei einer Bank ( seid 2008 ) kann man da auch noch die Bearbeitungsgebühren rausholen ???
MFG