Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
1085 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
@chaosmanager
Aber auch bei einem Vergleich gibt es ein Aktenzeichen/Geschäftszeichen des zuständigen Gerichtes!
Das ist richtig, aber Vergleiche werden im Gegensatz zu Urteilen nicht veröffentlicht.
Zitat:
Außerdem, warum sollte sich jemand auf einen Vergleich einlassen, wenn die Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zu unrecht berechnet wurden?
Ein gerichtlicher Vergleich macht aus meiner Sicht nur bei unsicherer Rechtslage einen Sinn. In solchen Fällen würde ich abwägen, ob der Vergleich im Verhältnis zu den Risiken sinnvoll ist.
Im vorliegenden Fall ist die Rechtslage klar, somit gäbe es keinen Grund, einen Vergleich zu akzeptieren, wenn bereits eine Klage eingereicht ist.
In den zwei Beispielen, die hier genannt wurden, geht es jedoch um jeweils einen außergerichtlichen Vergleich. Und wenn die Bank mir 900 € statt 1.000 € anbieten würde, wäre für mich der Fall klar. Einem solchen Vergleich würde ich jederzeit zustimmen, da mir meine Zeit zu wertvoll und zu kostbar wäre, um aus Prinzip noch die letzten 100 € rauszuholen.
Gruß
Der Chaosmanager
was ich nicht so ganz verstehe, einige Sagen, das es nicht egal ist das der Vertrag noch läuft, die anderen sagen es ist egal...
und bekommen das Geld zurück...
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
was ich nicht so ganz verstehe, einige Sagen, das es nicht egal ist das der Vertrag noch läuft, die anderen sagen es ist egal...und bekommen das Geld zurück...
Es kommt zunächst nicht darauf an, ob der Vertrag noch läuft oder nicht, sondern wann er abgeschlossen wurde. Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, die Verjährungsfrist setzt am Schluss des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist. D. h. bei allen Verträgen, die nach dem 1. Januar 2010, abgeschlossen wurden, kann die Bearbeitungsgebühr zweifelsfrei zurückgefordert werden.
Bei Verträgen, die davor abgeschlossen wurden, gibt es eine Grauzone, da einige Gerichte der Auffassung sind, dass die Rechtsunkenntnis von Betroffenen eine Verjährung in Ausnahmefällen hinausschieben könne.
10 Jahre nach Abschluss der Verträge gibt es überhaupt keine Möglichkeit mehr, die unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühr zurückzufordern.
Gruß
Der Chaosmanager
ok,.... naja schauen wir mal was bei mir rauskommt,Vertrag wurde im okt. 2008 abgeschlossen...Brief habe ich ja geschrieben und dann mal sehen was bis zur Deadline, welche ich gesetzthabe, von denen höre.
Santander, mal gucken was die machen...
Ähnliche Themen
Die Santander Bank lehnt die Forderungen auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren aus Prinzip ab, die lassen es in jedem einzelnen Fall auf ein Urteil ankommen.
Mit dem Absage-Brief der Santander Bank zu einem Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht gehen, zurück lehnen, Urteil abwarten, über die Rückzahlung der bisher anteilmäßig gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren freuen und den abgeänderten Kreditvertrag ohne Kreditbearbeitungsgebühren in Empfang nehmen, der den neu angepassten Ratenzahlplan und einen reduzierten effektiven Jahreszins enthält.
ahh alles klar, danke..warte dann mal weiter auf das Schreiben der Bank, danach werde ich den Herrn Lenné auf Leverkusen beauftragen, meinen Fall zu übernehmen, in einem anderen Forum hatte er wieder erfolg gehabt...
und dank der Rechtschutzversicherung brauche ich nicht in Vorkasse zu gehen,,,
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
So, ich versuche auch mal men Glück.
Habe 2008 meinen FoFo bei der Dresdner Cetelem finanziert und die Finanzierung 2010 durch eingünstigeres Darlehen bei der SKG Bank abgelöst. In beiden Fällen war natürlich eine Bearbeitungsgebühr berechnet worden.
So, erste Erfolgsmeldung: Die SKG Bank hat die Bearbeitungsgebühren (natürich ohne Zinsen) zurücküberwiesen.
Mal abwarten was die dazu geschrieben haben (bisher hab ich nur die Gutschrift auf dem Konto)
Zweites Update: Commerz Finanz hat natürlich erstmal die Forderung -mit 2,5 Seiten 'Begründung' - abgelehnt.
Habe einen Anwalt angeschrieben und warte dessen Einschätzung ab.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das ist richtig, aber Vergleiche werden im Gegensatz zu Urteilen nicht veröffentlicht.Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
@chaosmanager
Aber auch bei einem Vergleich gibt es ein Aktenzeichen/Geschäftszeichen des zuständigen Gerichtes!
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ein gerichtlicher Vergleich macht aus meiner Sicht nur bei unsicherer Rechtslage einen Sinn. In solchen Fällen würde ich abwägen, ob der Vergleich im Verhältnis zu den Risiken sinnvoll ist.Zitat:
Außerdem, warum sollte sich jemand auf einen Vergleich einlassen, wenn die Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zu unrecht berechnet wurden?
Im vorliegenden Fall ist die Rechtslage klar, somit gäbe es keinen Grund, einen Vergleich zu akzeptieren, wenn bereits eine Klage eingereicht ist.
In den zwei Beispielen, die hier genannt wurden, geht es jedoch um jeweils einen außergerichtlichen Vergleich. Und wenn die Bank mir 900 € statt 1.000 € anbieten würde, wäre für mich der Fall klar. Einem solchen Vergleich würde ich jederzeit zustimmen, da mir meine Zeit zu wertvoll und zu kostbar wäre, um aus Prinzip noch die letzten 100 € rauszuholen.
Gruß
Der Chaosmanager
@A3Ambiente
Weshalb zitierst Du meinen Beitrag vom 09.06. in vollem Umfang, ohne selbst irgendwas zu posten???
Das macht keinen Sinn.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Das ist richtig, aber Vergleiche werden im Gegensatz zu Urteilen nicht veröffentlicht.Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
@chaosmanager
Aber auch bei einem Vergleich gibt es ein Aktenzeichen/Geschäftszeichen des zuständigen Gerichtes!
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ein gerichtlicher Vergleich macht aus meiner Sicht nur bei unsicherer Rechtslage einen Sinn. In solchen Fällen würde ich abwägen, ob der Vergleich im Verhältnis zu den Risiken sinnvoll ist.Zitat:
Außerdem, warum sollte sich jemand auf einen Vergleich einlassen, wenn die Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zu unrecht berechnet wurden?
Im vorliegenden Fall ist die Rechtslage klar, somit gäbe es keinen Grund, einen Vergleich zu akzeptieren, wenn bereits eine Klage eingereicht ist.
In den zwei Beispielen, die hier genannt wurden, geht es jedoch um jeweils einen außergerichtlichen Vergleich. Und wenn die Bank mir 900 € statt 1.000 € anbieten würde, wäre für mich der Fall klar. Einem solchen Vergleich würde ich jederzeit zustimmen, da mir meine Zeit zu wertvoll und zu kostbar wäre, um aus Prinzip noch die letzten 100 € rauszuholen.
Gruß
Der Chaosmanager
Hall0,
ich habe es gemacht.
1. Brief an die Bank am 03.06.2013
2. Antwort der Bank am 06.06.2013 Forderung abgelehnt
3. 2 Brief von mir am 07.06.2013 (wenn das Geld nich kommt, kommt der Anwalt :-) )
4. Bank am 13.06.2013 ok ok Erstattung ca. 93 % Einverstanden ??
5. ich Hallo Bank so machen wir es.
6. Geld kommt und alles ohne Anwalt und Gericht und und und.
Danke für Tips Infos und Ratschläge.
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
...
bei uns in der Nähe gibt es keinen, leider, der sich mit Bankrecht auskennt.oha, gerade gesehen:
ist etwa 20km entfernt...
RA in der Nähe scheint so als wären die der richtige Ansprechpartner...
Ja, bei den
KBW-Rechtsanwältenwar ich auch, die waren bei uns sehr erfolgreich. Die sind wohl ziemlich spezialisiert auf Bankrecht/mehrere Fachanwälte.
Zwar ging es um eine Hausfinanzierung, aber das macht ja wohl keinen Unterschied. Außer, dass die Bearbeitungsgebühren der Bank deutlich höher waren...
Gruß!
Soooo, heute kam ein Brief der Santander, wie befürchtet Absage:
hier der Wortlaut:
Ihr Schreiben vom 04.06.2013
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, welches uns zur Beantwortung durch Ihr Kontoführende Filiale weitergeleitet und uns am 17.06.2013 erreicht hat.
Im Folgenden teilen wir Ihnen unsere Stellungnahme zu dem beschriebenen Sachverhalt mit:
Die Bearbeitungsgebühr wurde vertraglich vereinbart. Entgegen der Ansicht einzelner Oberlandesgerichten sind nach diesseitiger Auffassung
Bearbeitungeentgelte zulässig. Bearbeitungsentgelte stellen neben den vereinbarten Zinsen einen Teil der Gegenleistung für die Herauslage der Kapitals dar. Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Thematik Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen zu befassen und hat in seinen Entscheidungen nicht zu erkennen gegeben, dass er Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdahrlehensverträgen dem Grunde nach für unzulässig hält.
Aus dem oben Gesagtem folgt, dass keine Veranlassung besteht, eine Erstattung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüssen..
Satan der Bank)
was nun?? Anwalt?? oder 2ter Brief??
würde jetzt sogar den RA Lenné aus Leverkusen bevorzugen...
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
was nun?? Anwalt?? oder 2ter Brief??
Für mich eine klare Sache: Einen zweiten Brief schreiben, darin mitteilen, dass du eine andere Rechtsauffassung hast, eine klare Frist zur Rückzahlung der Gebühren setzen (mind. 14 Tage, genaues Datum hinschreiben) und darauf hinweisen, dass du bei einer Ablehnung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen einschalten wirst.
Gruß Christof