Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VR& Junky
hallo,ich habe zwei fragen:
1. habe ich mir im Sep. 2010 ein Audi bei der Audibank Finanziert. Der mir aber 2012 Geklaut wurde, Versicherung hat den Schaden übernommen. Meine frage nun kann ich die Bearbeitungsgebür noch zurück verlangen ??
2. Meine Eltern haben ein Verbraucherkredit bei einer Bank ( seid 2008 ) kann man da auch noch die Bearbeitungsgebühren rausholen ???
MFG
1. Wenn Du damals ne Gebühr bezahlt hast, dann ja, warum nicht?
2. Ich versuche gerade dasselbe, auch aus 2008, und ich weiss nicht warum das nicht gehen soll..
gruss
Wenn Ihr die Banken ärgern wollt aber nicht vergessen die Raten pünktlich zu zahlen.
Gestern hat Einer erzählt das Er zwar die Bearbeitungsgebühr vor Monaten relativ problemlos zurückbekommen hat. Aber dafür haben Sie ihm jetzt bei erster Gelegenheit den Kredit gekündigt und fordern die Restsumme ein. Konto war bei der Abbuchung zu leer und deswegen lies die Hausbank Sie zurückgehen und die kreditführende Bank nutzte die Gelegenheit ihm den Kredit zu kündigen. Jetzt hat Er bis Ende des nächsten Monats Zeit die Restsumme aufzutreiben was nicht leicht sein dürfte. Denn die Hausbank wollte Ihm schon damals beim Kauf keinen Kredit einräumen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
...Gestern hat Einer erzählt das Er zwar die Bearbeitungsgebühr vor Monaten relativ problemlos zurückbekommen hat. Aber dafür haben Sie ihm jetzt bei erster Gelegenheit den Kredit gekündigt und fordern die Restsumme ein. Konto war bei der Abbuchung zu leer und deswegen lies die Hausbank Sie zurückgehen und die kreditführende Bank nutzte die Gelegenheit ihm den Kredit zu kündigen...
Wenn es tatsächlich so gewesen ist, selber Schuld!
Die diesbezüglichen Geschäftsbedingungen sind klar in den AGB`s definiert!
Die Bearbeitungsgebühren kann er aber gar nicht zurückbekommen haben, da es sich noch um einen laufenden Kredit handelt, daher kann er höchsten die bis dahin anteilmäßig gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerhalten haben, für die anteilmäßig noch nicht gezahlten Bearbeitungsgebühren werden die Raten entsprechend gekürzt, daher halte ich die ganze Geschichte für ziemlich fragwürdig!
Hallo,
Zitat:
Aber dafür haben Sie ihm jetzt bei erster Gelegenheit den Kredit gekündigt und fordern die Restsumme ein. Konto war bei der Abbuchung zu leer und deswegen lies die Hausbank Sie zurückgehen und die kreditführende Bank nutzte die Gelegenheit ihm den Kredit zu kündigen.
...da ist mehr vorgefallen als das nur mal eine Rate zurückgegangen ist. Die Bank kann auf der Basis zwar eine Kündigung aussprechen - diese wäre aber zunächst nicht wirksam. Grundlage hierfür ist auch der §498 BGB. Diesbezüglich gilt:
"Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Bank einen nicht Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 %, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags über drei Jahre mit 5 % des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und
die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange."
Unabhängig davon ist natürlich jemand selten blöd wenn er eh schon finanziell aus dem letzten Loch pfeift sich dann auch noch mit der Bank "anzulegen". Aber das ist meine persönliche Meinung. Im Zweifelsfall hat derjenige der permanent auf dicke Hose macht am Schluss nämlich doch ein Problem weil er schlicht gegen die ausgesprochene Kündigung erneut Klagen muss und somit neue Kosten anstehen.
Damit möchte ich in keinster Weise die Gebühr verteidigen - aber ein gewisses Gespür sollte man schon haben.
Soweit von mir.
Gruß
Tobias
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
... aber nicht vergessen die Raten pünktlich zu zahlen.
Das sollte man in jedem Fall beachten. Banken haben ein langes Gedächtnis und spätestens bei der nächsten Kreditanfrage "erinnern" sie sich des säumigen Zahlers.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
Die Bearbeitungsgebühren kann er aber gar nicht zurückbekommen haben, da es sich noch um einen laufenden Kredit handelt, daher kann er höchsten die bis dahin anteilmäßig gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerhalten haben, für die anteilmäßig noch nicht gezahlten Bearbeitungsgebühren werden die Raten entsprechend gekürzt, daher halte ich die ganze Geschichte für ziemlich fragwürdig!
Falsch.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühren wurde, zumindest war es bei mir so, bei Abschluß festgelegt und dann sogar mit verzinst, d.h. die Gebühr ist Teil der monatlichen Rate.
Das hatte zur Folge, dass ich, obwohl der Kredit noch läuft, sämtliche Gebühren inklusive Zinsen erstattet bekommen habe. Und nicht anteilmäßig.
Die Raten laufen ganz normal in gleicher Höhe weiter.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
...Das hatte zur Folge, dass ich, obwohl der Kredit noch läuft, sämtliche Gebühren inklusive Zinsen erstattet bekommen habe. Und nicht anteilmäßig.
Die Raten laufen ganz normal in gleicher Höhe weiter.
Alle Urteile gegen die Santander Consumer Bank bei aktuell laufenden Krediten werden so abgerechnet, wie ich es berichtet habe!
Zitat:
Original geschrieben von Veloster-Newbie
Alle Urteile gegen die Santander Consumer Bank bei aktuell laufenden Krediten werden so abgerechnet, wie ich es berichtet habe!Zitat:
Original geschrieben von AS60
...Das hatte zur Folge, dass ich, obwohl der Kredit noch läuft, sämtliche Gebühren inklusive Zinsen erstattet bekommen habe. Und nicht anteilmäßig.
Die Raten laufen ganz normal in gleicher Höhe weiter.
Ok. Da kann ich nicht mitreden. Bei mir war bzw. ist es die BMW Bank. Bei einem Bekannten war es bei der Audi Bank genauso. Komplett erstattet. Raten laufen normal weiter.
Ich glaube auch nicht, das mir da negative Auswirkungen entstehen, wenn ich jetzt bei der Santander über einen Anwalt meine Gebühr , welche seit 2008 laufen , zurückfodern werde.
Vertrag läuft noch bis 2016...
Solange ich mir kein Ratenverzug oder sonstiges zu Schulden kommen lassen habe, gehe ich nach wie vor davon aus, das mir keine Negatives Auswirkungen drohen, warum auch??
Gruss
Zur Info:
Ich habe heute eine kurze Antwort erhalten:
"...
Bei einer ersten Sichtung Ihrer Unterlagen haben wir folgendes festgestellt:
Obwohl die Bearbeitungsgebühren vor dem 1.1.2010 bezahlt wurden, gehen wir davon aus, dass diese nicht verjährt sind. Eine obergerichtliche Entscheidung steht hier noch aus.
--- edit Mod (Klarnamen entfernt) ---
Ich hoffe für Dich, dass Du von Deinem Anwalt eine Genehmigung hast, sein Schreiben mit voller Namensnennung zu veröffentlichen. Ich würde Dir empfehlen, so etwas nicht ohne ausdrückliche Freigabe zu tun.
Ansonsten bringt seine Aussage ja keine neue Erkenntnis.
Grüße
Der Chaosmanager
cool, danke Ickeb...
das sieht doch schonmal gut aus.....ich hoffe Du hast erfolg...
Ich muss meine heute endlich mal fertig machen und wegschicken...
gruss
Ich habe mit der Fordbank dasselbe Spiel.
Es geht um 240 Euro und auf die erste Anfrage hin mit einem der bekannten Musterbriefe bekam ich eine Absage.
Habe nun darauf geantwortet dass ich sie nochmal auffordere die Gebuehren zurück zu überweisen, ansonsten werde ich einen
Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen und meine Neuwagenteilfinanzierung alle drei Jahre bei einer anderen Bank machen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Denn die Hausbank wollte Ihm schon damals beim Kauf keinen Kredit einräumen.
Da hätte er sich überlegen sollen, ob der Kredit so eine gute Wahl ist. Wenn schon die Hausbank passt.
Man sollte sich immer überlegen ob eine Anschaffung noch passt wenn die Hausbank streikt.
Aber viele Banken leben ja davon das die Leute Dinge kaufen die Sie sich im Grunde nicht leisten können und halten dann halt dafür die Hand auf. Sei es bei den Ratenzahlangeboten für Elektrogeräte oder halt Autos. Bei den Einen sind die Zinsen unverschämt und die Anderen behalten sich halt vor das finanzierte Gut wieder zu kassieren und selbst zu verwerten wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann, bzw schwatzen Ihm noch eine passende Ausfallversicherung auf mit deren Provision ein Teil des Kredits schon im Vorfeld getilgt werden könnte.
Die Autobanken würden sicher nicht so großzügig finanzieren wenn Sie nicht das Recht hätten das finanzierte Auto einzuziehen und zu verkaufen wenn der Kunde nicht Zahlungsfähig ist. Das Dummen dabei ist das dabei trotzdem Schulden übrig bleiben können da die Banken nicht ewig auf das beste Angebot warten sondern die Möhre verkaufen wenn ein akzeptables Angebot vorhanden ist.