Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von goetzi9270
Ich habe heute von der CreditPlus-Bank 2400€ Bearbeitungsgebühr zurücküberwiesen bekommen. Das ist die Summe von 2 Krediten. Ich hatte der Bank 3 Wochen Frist gesetzt, es kam keine Reaktion, also habe ich nochmals gemahnt und 3 Tage später war zu meiner Erleichterung das Geld überwiesen. :-)
Wer's glaubt ....
Gruß
Der Chaosmanager
Es waren 2 Kredite! Der 2. hat den 1. mit abgelöst. Aber bei beiden war eine Bearbeitungsgebühr angefallen. Der 1. Kredit ging über 30.000€ netto mit einer BG von 1.050€ und der 2. hatte eine BG von 1352€. Aber du musst es ja nicht glauben.Ich hatte Erfolg.
Gruß
@goetzi9270
Scheint ein pathologisches Problem unseres "Chaosmanager" und seiner Anhängerschaft zu sein, nur sie haben die Wahrheit gepachtet, was andere schreiben, wird grundsätzlich in Zweifel gezogen!
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Zitat:
Original geschrieben von goetzi9270
Es waren 2 Kredite! Der 2. hat den 1. mit abgelöst. Aber bei beiden war eine Bearbeitungsgebühr angefallen. Der 1. Kredit ging über 30.000€ netto mit einer BG von 1.050€ und der 2. hatte eine BG von 1352€.
Vielen Dank für die Aufklärung - meine Bedenken bezogen sich nicht darauf, ob Du die Bearbeitungsgebühren erstattet bekamst, mir kam nur die Höhe der Bearbeitungsgebühren und der (rechnerisch) daraus resuliterende Kreditbetrag etwas hoch vor.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Sollte ich Dir mit meiner Äußerung zu nahe getreten zu sein, täte mir dies leid und ich entschuldige mich dafür.
UPDATE zu mir:
Ich habe mir einige Gadanken usw zu meinem Vergleichsvorschlag gemacht, aufgrund das ich noch weitere 2 Jahre zahlen muss und ich noch nicht die kompletten Gebühren gezahlt habe, und der Vertrag aus 2008 ist, ist mir pers. das Risiko zu hoch das ich am Ende evtl. doch nichts bekomme, will mich dann aber nicht allzuviel auf das BGH Urteil im Oktober verlassen, ich könnte natürlich Pech haben und , ich würde 500Euro o.ä. in den Wind schiessen, aber das weiss man leider jetzt nicht,...
kurze Rede lager Sinn...oder andersrum:
Ich habe dem Vergleich von 246Euro zugestimmt...
besser etwas als gar nichts.
Gerade bekomme ich Post von der Gegenseite: sie stimmen dem Vergleich ebenfalls zu.
Srich das Ding ist durch...
danke schonmal an alle hier, die mir Rede und Antwort und Tips gegeben haben, ohne Euch hätte ich abllerdings GAR nichts bekommen, weil ich es sonst gar nicht mitbekommen hätte, das man dort was machen kann...
daher DANKE!!!!!!
Update:
Kann ja noch dauern:
heute mit Email bekommen:
Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
anliegenden Beschluss (Vergleich) erhalten Sie zur Kenntnisnahme.
Wir müssen zunächst noch das Kostenfestsetzungsverfahren beim Gericht beantragen. Dadurch ergeht dann ein so genannter Kostenfestsetzungsbeschluss, welcher festsetzt, wie viel Kosten die Gegenseite noch zu tragen hat. (u. a. Gerichtskosten, Anwaltskosten usw.)
Erst dann können wir die Angelegenheit abrechnen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren 4 Wochen – 6 Monate dauern kann.
Wir bitten daher um etwas Geduld und Verständnis. Falls noch nicht geschehen, geben Sie uns bitte Ihre Bankverbindung bekannt. (IBAN/BIC)
hmmm:-((
Vielleicht als kleine Aufmunterung für die, die es noch nicht gemacht haben: Ich habe von der VW-Bank einen Woche nach meinem Schreiben die volle Bearbeitungsgebühr inklusive 4,37% Zinsen erstattet bekommen...
Ich habe auch ein 3 Seiten Schreiben von der Santander Bank bekommen. Wom man mir die Auszahlung des Geldes verweiert.
Das Auto wurde um 01.04.2010 gekauft, die erste Rate am 15.05.2010 beglichen. Die Ablösung des Darlehens erfolgte im Dezember 2013.
Ich habe nun folgendes Schreiben für die Santander Bank vorbereitet:
"Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 18.08.2014, in dem Sie die Rückerstattung des Bearbeitungsentgeltes abgelehnt haben.
Ich beziehe meinen Widerspruch nach wie vor auf des Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12).
Im Internet habe ich auf diversen Seiten sehen können, dass sich die Santander Consumer Bank generell wohl nicht an das Urteil halten möchte, weil es sich „um 2 konkrete Fälle handelt und eine Einzelfallprüfung erforderlich sei“.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt in einem Artikel, dass Sie erwähnen, dass das Bearbeitungsent-gelt individuell ausgehandelt worden sei (Vgl. http://www.sueddeutsche.de/.../...n-sich-vor-rueckerstattung-1.2047360 )
Ich bitte daher noch einmal um Prüfung des Falles, sollten Sie nach einer weiteren Prüfung der Ansicht sein, sich über das Urteil des BGH’s hinwegzusetzen, so werde ich mich nicht scheuen, die Verbraucherzentrale sowie den Ombudsmann zu kontaktieren oder letztlich sogar rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich fordere Sie deshalb noch einmal auf, das einbehaltene Entgelt bis zum 10.09.2014 auf mein Konto xxxxxx zu überweisen."
Meint ihr, das könnte Erfolg haben? Selbst wenn ich die Gebühren aus 2010 nicht zurück bekommen sollte (Verjährung), für 2011/2012/2013 stehen mir diese doch zu.
Danke für eure Antworten
Gibt es einen Forist, der trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerhalten hat?
O.
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
Update:Kann ja noch dauern:
heute mit Email bekommen:
Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,anliegenden Beschluss (Vergleich) erhalten Sie zur Kenntnisnahme.
Wir müssen zunächst noch das Kostenfestsetzungsverfahren beim Gericht beantragen. Dadurch ergeht dann ein so genannter Kostenfestsetzungsbeschluss, welcher festsetzt, wie viel Kosten die Gegenseite noch zu tragen hat. (u. a. Gerichtskosten, Anwaltskosten usw.)
Erst dann können wir die Angelegenheit abrechnen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren 4 Wochen – 6 Monate dauern kann.
Wir bitten daher um etwas Geduld und Verständnis. Falls noch nicht geschehen, geben Sie uns bitte Ihre Bankverbindung bekannt. (IBAN/BIC)hmmm:-((
Du wirst gerade mal wieder komplett verarscht.
Es würde mich nicht wundern, wenn Du uns in ein bis zwei Wochen berichtest, dass Du aufgefordert wurdest, die Verfahrenskosten zu tragen und eine Summe in Höhe der Bearbeitungsgebühr an die Bank zu überweisen.
Man, man, wie kann man nur????
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Gibt es einen Forist, der trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerhalten hat?O.
Der hier (Syrincs01) hat das Potential, der Erste und Einzige zu werden.
Das Problem ist momentan, dass es zwar sogenannte "Grundsatzurteile" von verschiedenen OLG und dem BGH gibt, was aber leider noch nicht bedeutet, dass daraus einen Rechtsanspruch für jeden geschlossenen Kredit mit Bearbeitungsgebühr erwächst. Hierzu müsste erst die Gesetzgebung entsprechende Rechtsvorschriften erlassen. In diesen müssen dann die Details geklärt werden. So lange das nicht passiert ist, ist jeder Fall ein Einzelfall und muss einzeln bewertet werden. Sinnvoll ist den eventuellen Rechtsanspruch vorsorglich bei der Bank anmelden, je nach Höhe einen Vergleich anstreben oder Vorschlagen. Spätestens wenn die Gesetzgebung einen Erlass beschließt ist dann die Bank in Zugzwang, oder eben auch nicht....