Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
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Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Ahh alles klar...danke für die Info...hatte dieseaber glaube schonmal gelesen...
ich bin echt mal gespannt wie lange das sich hinzieht..und ob ich überhaupt irgendwie Geld bekomme oder sehe:-))
Und über die Verjährungsfristen wird ja noch entschieden.
Da könnte noch was bei rum kommen.
Ich hatte Darlehen abgeschlossen in 2002, 2005 und 2008, und am Anfang waren es noch happige ( ich weiß nicht mehr genau ) 5 Prozent oder so an Gebuehren ...... also alles in allem gut vierstellig ........
Zitat:
Original geschrieben von Maureen1975
Mein RA hat mir gerade eben sein 2. Schreiben an die Bank 11 zugesandt, darin wird auf 4 Seiten erörtert, dass die Argumente der Bank, so wie sie auch andere User erhalten haben, allesamt nicht zutreffend sind und der BGH dies auch in seiner Urteilsbegründung, die seit letzten Freitag endlich online ist, ebenfalls so sieht.Sollte die Bank 11 weiterhin mauern wird geklagt.
Am 1.7.14 endete die Frist für die Bank11, 100 % der Bearbeitungsgebühr + Zinsen + RA-Kosten zu bezahlen. Diese Frist haben sie kommentarlos verstreichen lassen.
Mein RA hat dann nochmal mit denen telefoniert.
Am 8.7.14 kam die Zusage. Sie bezahlen 100 % der geforderten Summe und natürlich auch die RA-Kosten ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes.
Wenn die Kohle da ist, kann ich das hier gerne noch posten.
Mein Anwalt hat so ziemlich genau 4 Wochen benötigt, bis die Bank außergerichtlich nachgegeben hat.
Mein ganzer Aufwand bestand darin, den RA zu kontaktieren und die Unterlagen per Post zu versenden und bis auf die Portokosten hatte ich keinen finanziellen Aufwand.
Also: traut Euch und wendet Euch an einen RA. Die erste Sichtung und Prüfung der Vertragsunterlagen ist in der Regel eh kostenlos und wenn der Vertrag noch nicht verjährt ist stehen die Chancen wirklich gut, dass Ihr Eure Bearbeitungsgebühr zurückbekommt.
prima freut mich...hoffe ich habe genausoviel Glück, glaube aber nicht mehr daran...
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Bedauerliche Einzelfälle warten schon mehr als ein Jahr auf die Kosten, da Banken teilweise mit Verjährung durchkommen....Bin gespannt was der BGH zur Verjährung im Oktober veröffentlicht.
am 23.06 habe ich ein fax von meinen RA bekommen:
Richter Amtsgericht Dusseldorf hat Beschlossen:
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagte auferlegt.
Der Streitwert ist wie folgt festgesetzt:
bis zum 16.06.2014 709,20 euro
danach: bis 500 euro
Rechtsbelehrung.............
Wie ich das verstehe hat die Bank meine kosten zu tragen aber was ich nicht verstehe ist was dieses danach 500 euro bedeuten soll nach der Frist vom 16.06?
Kann einer mir hier aufklären?
Ab dem 17.6.2014 hat sich der Streitwert verringert, so dass er innerhalb der Untergrenze des § 34 GKG "bis 500,00€" liegt. Unter diesem Grenzwert gibt es keine Differenzierung mehr. (Gilt auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes entsprechend; vgl. § 13 RVG.)
Ich kann berichten, dass heute meine Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen auf meinem Konto eingegangen ist. 🙂 Na also, geht doch!
Zitat:
Original geschrieben von norto
Ab dem 17.6.2014 hat sich der Streitwert verringert, so dass er innerhalb der Untergrenze des § 34 GKG "bis 500,00€" liegt. Unter diesem Grenzwert gibt es keine Differenzierung mehr. (Gilt auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes entsprechend; vgl. § 13 RVG.)
Das heisst das ab dem 17.06 der streitwert verringert sich zum meinen Nachteil obwohl ich das process gewonnen habe?!
Mein RA hat ein fax an das AmtsGericht Dusseldorf geschickt datum 16.06.2014:
"erklären wir den Rechtsstreit mit der Hauptsache fuer erledigt und beantragen,
der Beklagten die kosten der Rechtsstreit aufzuerlegen"
Und am 23.06.2014 hatte ich ein fax vom RA bekommen was der Amtsgericht zu meinen RA geschickt hat am 20.06.2014 und darin stand dies mit dem 500euro nach dem 17.06!?
Hier auf bloße Auszüge zu antworten, ist immer etwas schwierig und NIE zielführend in Hinblick auf eine sichere Erklärung.
Da du bereits einen Rechtsanwalt hast, rate ich dir, dich mit diesen darüber zu besprechen. Er kann es dir genau schildern und erklären. Da muss man sich auch nicht "blöd" vorkommen. Denn erstens ist niemand allwissend (auch Juristen brauchen regelmäßig Hilfe anderer) und zweitens wird er genau dafür bezahlt.
Daher nur "kurz" ein paar abschließende Worte auf Basis deiner Auszüge:
Dein RA hat am 16.06.14 den Rechtsstreit für erledigt erklärt. D.h., dass deine ursprünglich zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig (eher unwahrscheinlich) oder unbegründet geworden ist; bspw. durch (Teil-)Zahlung der Beklagten im Falle einer Leistungsklage mit Zahlungsbegehren (Bsp. Du willst Geld von der Gegenseite und diese hat dann auch (teilweise) bezahlt.)
Dein RA muss dann den Rechtsstreit für erledigt erklären (ansonsten handelt er womöglich so, dass ihm ein Schadenersatz treffen könnte), da anderenfalls das Unterliegen hinsichtlich des erledigten und damit unzulässigen oder unbegründeten Teils droht (lautet dann im Urteil standardmäßig meist: "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."😉 und du die Kosten für den unterliegenden Teil auferlegt bekommen könntest (lautet dann standardmäßig meist: "Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten zu xx%, dem Kläger zu yy% auferlegt." [xx+yy=100%]).
Es scheint für dich nach den Auszügen also soweit alles in Ordnung zu sein. Aber bitte konsultiere dazu noch einmal deinen Rechtsanwalt! Ein öffentliches Forum ist hierfür die denkbar schlechteste Anlaufstelle!
Ich habe ein Urteil (vereinfachtes Verfahren ohne mündl. Verhandlung) zu meinem Kredit bei der NISSAN Bank erhalten und bekomme alle Gebühren (ca. 650,-) nebst Zinsen und Anwaltsgebühren (ca. 200,-) erstattet. 😁
Amtsgericht Neuss Az. 80 C 1328/14
Das ganze hat gut ein Jahr gedauert, die Arbeit hat meine Anwältin erledigt. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Ersteller dieses Threads, durch den ich erst auf diese ganze Thematik aufmerksam geworden bin. 🙂🙂🙂
Jetzt steht noch ein Urteil zum Fall mit der Santander aus, aber dort ist es wegen der möglichen Verjährung etwas komplizierter...
Zitat:
Original geschrieben von Grolsch30
am 23.06 habe ich ein fax von meinen RA bekommen:Richter Amtsgericht Dusseldorf hat Beschlossen:
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagte auferlegt.
Der Streitwert ist wie folgt festgesetzt:
bis zum 16.06.2014 709,20 euro
danach: bis 500 euro
Rechtsbelehrung.............
Wie ich das verstehe hat die Bank meine kosten zu tragen aber was ich nicht verstehe ist was dieses danach 500 euro bedeuten soll nach der Frist vom 16.06?
Kann einer mir hier aufklären?
Die Höhe des Streitwertes ist für Dich persönlich uninteressant, denn dabei geht es ausschließlich um die Höhe der Kosten, die Dein Gegner nach von Dir gewonnenem Prozess Deinem Rechtsanwalt schuldet und zahlen muss.
Auf die Höhe der zurück zu erstattenden Bearbeitungsgebühr hat das keinen Einfluss, die bekommst Du komplett, so wie im Urteil ausgewiesen.
Dazu mal eine Frage:
ich habe 2007 einen Golf V gekauft bzw. über die VW-Bank finanziert. Ich war jetzt der festen Überzeugung, dass bei diesem Finanzierungsvertrag auch Bearbeitungsgebühren mit enthalten sind - aber wenn ich die Auflistung anschaue, steht da "0% Bearbeitungsgebühr = 0 EUR". Hat evtl. auch jemand einen Vertrag aus dem Zeitraum und könnte mal nachgucken? Habe die Vermutung, dass die Gebühren unter einem anderen Posten versteckt wurden... Es würde mich sehr wundern, wenn die VW-Bank vor den ganzen Urteilen freiwillig keine Bearbeitungsgebühr verlangt hätte...
Glückwunsch an alle, die schon Geld zurück haben!
Hier noch eine konkrete Frage: habe gelesen, dass jetzt auch Firmen die Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, z.B. aus PKW-Kredit für die Firma. Hat hierzu schon wer Erfahrungen?