Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

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Oij, jetzt werden sie zittern!
Man das Thema ist doch mit dem Urteil nun längst überholt oder gibt es immer noch jemanden, der seine Bearbeitungsgebühr noch nicht zurück hat?

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Oij, jetzt werden sie zittern!
Man das Thema ist doch mit dem Urteil nun längst überholt oder gibt es immer noch jemanden, der seine Bearbeitungsgebühr noch nicht zurück hat?

So wie du das schreibst, könnte man meinen, dass du davon ausgehst, dass die Banken brav zahlen, weil der BGH das so entschieden hat. Das glaubst du aber nicht wirklich oder?

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Oij, jetzt werden sie zittern!
Man das Thema ist doch mit dem Urteil nun längst überholt oder gibt es immer noch jemanden, der seine Bearbeitungsgebühr noch nicht zurück hat?

Natürlich gibt es noch eine Menge die darauf warten.

Die Santander bspw. betreibt gerade eine Art "Hinhalte-Taktik", indem jetzt jeder einen Musterbrief mit einer vorläufigen Ablehnung erhält. Grundlage im Schreiben: Es wird noch auf die Urteilsbegründung gewartet.

Es gibt nach meinen Erfahrungen im Umfeld einige Banken, die mittlerweile zahlen....und viele die sich immer noch drücken.

Im Fazit geht es hier um exorbitant viel Geld, da an sich jeder Verbraucherkredit mit der nun widrigen Bearbeitungsgebühr ausgestattet war.

Wenn (fiktiv) bei einer großen Bank 5.000.000 Kunden Anspruch haben...und ich als Bank zahle erst, wenn konkret Klage eingereicht wird (und rudere dann zurück)...habe ich meinen Schnitt gemacht.

Wieviele von den fiktiven 5.000.000 Kunden werden wohl Klage einreichen?....700.000?

EDIT:
Und bitte nicht mit Rechtsschutz kommen.
Jeder erzählt immer nur "ich geh zu meinem(TM) Anwalt"..."das lasse ich meinen(TM) Anwalt machen"....aber dann ist das in vielen Fällen doch Pustekuchen, da deutlich weniger eine Rechtsschutz haben als angenommen.
Und ein Briefchen vom Anwalt kostet doch schon teilweise dreistellig.

Bereits letztes Jahr habe ich von der Bank 11 die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert. Bei mir sind es 555 EUR + Zinsen hierfür, die ich zurück haben möchte. 2 x bekam ich eine Absage. Im 2. Schreiben haben sie mir gleich die Anschrift ihres Anwalts mitgeteilt, falls ich Lust hätte, zu klagen. Kurz darauf hab ich dann das Fahrzeug vorzeitig abgelöst und den Vertrag beendet und die Sache mit der Bearbeitungsgebühr erst mal ad acta gelegt.

Jetzt mit dem BGH-Urteil hab ich nochmal ein Schreiben losgeschickt. Diesmal wollte man mich mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Urteilsbegründung hinhalten, man wolle sich melden, wenn man die Urteilsbegründung geprüft hat. Na klar, also irgendwann in ein paar Monaten, vielleicht sogar erst, wenn die Verjährung eingetreten ist!?

Ich habe dann nach Ablauf der Zahlungsfrist meinen Vertrag an einen Fachanwalt geschickt und den Vertrag prüfen lassen. Mit der Preisinfo von knapp 150 EUR RA-Kosten teilte man mir mit, dass ich die Gebühr zurückfordern kann und dass die Bank 11 die RA-Kosten tragen muss.

Also ging vor einer Woche ein Schrieb an die Bank mit der Aufforderung, mir die Bearbeitungsgebühr von 555 EUR und die Zinsen in Höhe von 78 EUR und natürlich auch die RA-Kosten zu erstatten. Bis 4. Juli haben sie Zeit zu bezahlen, dann wird geklagt. Ich musste bis jetzt nicht einen Cent an meinen RA zahlen und die Bearbeitung ging sehr schnell trotz des geringen Streitwerts.

Sollte die Bank jetzt nicht zahlen, dann werde ich meine Rechtschutzversicherung vom RA um Deckungszusage bitten. Leider habe ich eine SB von 150 EUR, aber die Chancen stehen ja mehr als gut, dass die Bank alles bezahlen muss.

Sollte die Bank jetzt zahlen und sich weigern, die RA-Kosten zu erstatten, habe ich halt 150 EUR verloren, aber immerhin 480 EUR zurückbekommen.

Bei meiner Hausbank habe ich eine verjährte Bearbeitungsgebühr aus 2009 von nur 120 EUR. Bei so einem Betrag lohnt es sich natürlich nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, hier werde ich einfach noch bis September warten und mich dann an einen Ombudsmann wenden, auch wenn die Sache schon verjährt ist, denn wahrscheinlich wird mein Anliegen erst nach der Entscheidung des BGH zur Verjährung bearbeitet und wenn die Entscheidung verbraucherfreundlich ausfällt, habe ich hier vielleicht Glück und bekomme die 120 EUR auch noch zurück. Denn zum Verschenken habe ich nun wirklich nix.

Ich kann gerne berichten, wie es weitergeht bzw. hoffentlich bald ausgeht. 🙂

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Ich habe nach dem Urteil ja auch einen Musterbrief an VW geschickt.
Heute kam der Brief u das Geld aber richtig cool finde ich, die haben
doch tatsächlich 4,37 Prozent Zinsen mit erstattet waren auch noch
mal 101 Euro. Alles ohne Ra würde sagen vorbildlich oder.

Mein Rechtsanwalt hat mich vorhin informiert, dass die Bank 11 mir 75 % ohne Zinsen bezahlen würde, dafür aber die RA-Kosten übernimmt.

Sie brachten auf 3 Seiten fadenscheinige Argumente vor über Individualvereinbarung (so ein Bullshit) und dass das Bearbeitungsentgelt Teil des effektiven Jahreszinses wäre und deshalb nicht zurückgezahlt werden könne.

Ich habe abgelehnt, warte aber noch auf die Antwort meines RA und dessen fachliche Beurteilung dieses Blablablas der Bank.

Zitat:

Original geschrieben von Maureen1975


Mein Rechtsanwalt hat mich vorhin informiert, dass die Bank 11 mir 75 % ohne Zinsen bezahlen würde, dafür aber die RA-Kosten übernimmt.

Wegen der läppischen 140 €, auf die Du verzichtet hättest, würde ich nicht so einen Bohai machen ... Ich hätte die 75% genommen, zumal die Bank auch die RA-Kosten übernehmen wollte.

Die Zinsen kann man bei dem geringen Betrag eh vernachlässigen.

Auf der einen Seite stehen 140 €, die Du nicht bekommst - auf der anderen Seite ein monatelanges Gerichtsverfahren, dessen Ende auch nicht sicher ist ...

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von Maureen1975


Mein Rechtsanwalt hat mich vorhin informiert, dass die Bank 11 mir 75 % ohne Zinsen bezahlen würde, dafür aber die RA-Kosten übernimmt.
Wegen der läppischen 140 €, auf die Du verzichtet hättest, würde ich nicht so einen Bohai machen ... Ich hätte die 75% genommen, zumal die Bank auch die RA-Kosten übernehmen wollte.

Die Zinsen kann man bei dem geringen Betrag eh vernachlässigen.

Auf der einen Seite stehen 140 €, die Du nicht bekommst - auf der anderen Seite ein monatelanges Gerichtsverfahren, dessen Ende auch nicht sicher ist ...

Gruß
Der Chaosmanager

Die Rechtsanwaltskosten muss die Bank so oder sio übernehmen, hat sie sich einmal auf einen verlorenen Rechtsstreit eingelassen. Das Gerichtsverfahren dauert nicht monatelang, im Gegenteil, es kommst gar nicht zu einem Verfahren. Die werden zahlen und zwar voll.

Mein Tipp: bleib bei den 100% und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Die Rechtsanwaltskosten muss die Bank so oder sio übernehmen, hat sie sich einmal auf einen verlorenen Rechtsstreit eingelassen. Das Gerichtsverfahren dauert nicht monatelang, im Gegenteil, es kommst gar nicht zu einem Verfahren. Die werden zahlen und zwar voll.
Mein Tipp: bleib bei den 100% und gut ist.

Du bist ja ein lustiger Vogel ... kennst weder Verträge und Einzelheiten, weißt aber genau, dass es kein Verfahren gibt und die Bank einknickt ... Offenbar hast Du nicht alle Beiträge in diesem Thread gelesen ...

Kein seriöser Anwalt würde eine solche Aussage tätigen, ohne dass er alle Fakten kennt.

An Stelle von Maureen1975 würde ich auf meinen Anwalt hören und seine Bewertung des Bankschreibens vertrauen ...

Was mich nämlich an der Schilderung von Maureen1975 stutzig macht, ist das Wort "Individualvereinbarung". Wurden die Bearbeitungsgebühren nämlich individuell vereinbart und sind nicht Teil der AGB, dann wären sie mit dem aktuellen Urteil des BGH nämlich NICHT abgedeckt.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Du bist ja ein lustiger Vogel ... kennst weder Verträge und Einzelheiten, weißt aber genau, dass es kein Verfahren gibt und die Bank einknickt ... Offenbar hast Du nicht alle Beiträge in diesem Thread gelesen ...

Kein seriöser Anwalt würde eine solche Aussage tätigen, ohne dass er alle Fakten kennt.

An Stelle von Maureen1975 würde ich auf meinen Anwalt hören und seine Bewertung des Bankschreibens vertrauen ...

Was mich nämlich an der Schilderung von Maureen1975 stutzig macht, ist das Wort "Individualvereinbarung". Wurden die Bearbeitungsgebühren nämlich individuell vereinbart und sind nicht Teil der AGB, dann wären sie mit dem aktuellen Urteil des BGH nämlich NICHT abgedeckt.

Gruß
Der Chaosmanager

Du scheinst aber auch nicht alles zu lesen bzw. zu wissen, sonst müsstest Du mitbekommen haben, dass genau diese Formulierung in allen hier und an anderen Stellen dargelegten Prozeduren stets im ersten Ablehnungsschreiben aufgeführt wird.

Und an Maureen: Hör auf die, die das Chaos bereits erfolgreich überwunden haben. (Selbst ernannte) Manager gibt es einfach zu viele.

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Du scheinst aber auch nicht alles zu lesen bzw. zu wissen, sonst müsstest Du mitbekommen haben, dass genau diese Formulierung in allen hier und an anderen Stellen dargelegten Prozeduren stets im ersten Ablehnungsschreiben aufgeführt wird.

Dass sich eine Bank darauf bezieht, ist mir schon klar - schließlich bezieht sich das BGH-Urteil ja nur auf solchen Bearbeitungsgebühren, die standardisiert sind.

Jedenfalls würde ich mir ohne exakte Kenntnis eines Falls keine Prognose zutrauen.

Wenn Du dazu in der Lage bist: Glückwunsch zu Deinen hellseherischen Fähigkeiten. Dann hätte sich Maureen1975 die Anwaltskosten sparen können und Dich direkt fragen können 😁

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



Und an Maureen: Hör auf die, die das Chaos bereits erfolgreich überwunden haben. (Selbst ernannte) Manager gibt es einfach zu viele.

... wobei ich in diesem Fall einem guten Anwalt mehr zutrauen würde als einem Manager - egal ob Chaos- oder andere Manager 😉

Also: Im Zweifel hör' auf Deinen Anwalt.

Gruß
Der Chaosmanager

PS an dcb_dreier:
Leute, die im Nachhinein ihren Beitrag editieren, könnte man auch Winkeladvokat nennen ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Wegen der läppischen 140 €, auf die Du verzichtet hättest, würde ich nicht so einen Bohai machen ... Ich hätte die 75% genommen, zumal die Bank auch die RA-Kosten übernehmen wollte.

Die Zinsen kann man bei dem geringen Betrag eh vernachlässigen.

Die Bank will mir 415 EUR zurückzahlen. Ich habe aber einen Anspruch auf 633 EUR (555 EUR Bearbeitungsgebühr + 78 EUR Zinsen), macht also eine Differenz von 218 EUR.

Ich wüsste nicht, aus welchem Grund ich der Bank 218 EUR schenken sollte? Oder 140? Oder nur 70?

Ich für meinen Teil habe kein Geld zu verschenken. Und wenn es nicht anders geht, dann hab ich ja zum Glück noch Rechtsschutz.

Natürlich macht die Bank erstmal ein Angebot, kann ja sein, dass der Kunde darauf eingeht. Sie wären ja doof, wenn sie es nicht versuchen würden. Das spricht allerdings nicht für ihre Kundenfreundlichkeit. Da hört man über andere Banken besseres.

Was die Individualvereinbarung betrifft: Das kann die Bank natürlich behaupten. Aber kann sie es auch beweisen? Die Bank ist hier nämlich in der Beweispflicht. Und das ist bisher nicht mal der Targobank gelungen, die für ihre sog. Individualvereinbarungen ja berühmt-berüchtigt ist.

Das Bearbeitungsentgelt war ja bereits vorgedruckt im Formular. Es wurde mir im Autohaus vorgelegt, erklärt wurde hierzu gar nix und mir wurde auch nicht die Gelegenheit gegeben, die Höhe dieser Gebühr individuell zu verhandeln. Dazu wäre der Verkaufsberater des Autohauses, als Vermittler, ja auch gar nicht berechtigt gewesen. Warum diese Bearbeitungsentgelte nicht individuell im Autohaus vereinbart werden kann ich Dir auch deswegen so genau sagen, weil ich in dem Autohaus, in dem ich den Vertrag abgeschlossen habe, selber arbeite. Übrigens hatte ich zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag unterschrieb keine Ahnung davon, dass diese Gebühr nicht rechtens ist bzw. im nachhinein von den Gerichten als unzulässig betrachtet wird. Wie hätte ich das also ablehnen oder verhandeln können?

Wer sagt denn, dass die Bank nach einem 2. Brief meines RA und meiner Ablehnung des Angebotes nicht einlenkt? Vor allem im Hinblick darauf, dass heute die erste Urteilsbegründung auf den Seiten des BGH online gestellt wurde und dort alles sehr detailliert abgehandelt wird und ein Rechtsstreit die Bank noch mehr kostet.

Nein. Ich warte auf die Rückmeldung meines RA, wie dieser das beurteilt und dementsprechend werde ich verfahren. Nach allem, was ich bisher zum Thema recherchiert habe, stehen mir 100 % + Zinsen zu - und diese möchte ich auch von der Bank zurückhaben.

Von mir als Kunden wird ja auch erwartet, dass ich meine Verpflichtungen einhalte. Von meiner mittlerweile Ex-Bank erwarte ich eben auch, dass sie sich korrekt verhält und mir zu Unrecht kassiertes Geld zurückzahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Maureen1975


Ich warte auf die Rückmeldung meines RA, wie dieser das beurteilt und dementsprechend werde ich verfahren. Nach allem, was ich bisher zum Thema recherchiert habe, stehen mir 100 % + Zinsen zu - und diese möchte ich auch von der Bank zurückhaben.

Wenn das der Anwalt auch so sieht, ist doch alles OK.

Meine persönliche Meinung ist in diesem Zusammenhang nicht relevant - ich würde eher einen 75 % Vergleich akzeptieren und ansonsten meine Zeit dahingehend investieren, wo ich mehr verdienen kann als 218 €. Aber wie gesagt - ist nur meine Meinung.

Mitunter braucht man eben ziemlich viel Geduld, um zu seinem Recht zu kommen. Recht haben und Recht bekommen - so meine Erfahrung - sind immer zwei unterschiedliche Dinge.

Deshalb wäre mir eben wichtig, wie der Anwalt die Lage einschätzt. Jedenfalls wünsche ich Dir, dass Du zu dem Geld kommst, das Dir nach Deiner Einschätzung zusteht.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von Maureen1975


Ich warte auf die Rückmeldung meines RA, wie dieser das beurteilt und dementsprechend werde ich verfahren. Nach allem, was ich bisher zum Thema recherchiert habe, stehen mir 100 % + Zinsen zu - und diese möchte ich auch von der Bank zurückhaben.
Wenn das der Anwalt auch so sieht, ist doch alles OK.

Meine persönliche Meinung ist in diesem Zusammenhang nicht relevant - ich würde eher einen 75 % Vergleich akzeptieren und ansonsten meine Zeit dahingehend investieren, wo ich mehr verdienen kann als 218 €. Aber wie gesagt - ist nur meine Meinung.

Mitunter braucht man eben ziemlich viel Geduld, um zu seinem Recht zu kommen. Recht haben und Recht bekommen - so meine Erfahrung - sind immer zwei unterschiedliche Dinge.

Deshalb wäre mir eben wichtig, wie der Anwalt die Lage einschätzt. Jedenfalls wünsche ich Dir, dass Du zu dem Geld kommst, das Dir nach Deiner Einschätzung zusteht.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Mit deinem vorletzten Absatz hast du leider recht, wie man an Hand meiner Berichte sehen kann. Mein Kreditvertrag ist aus 2007, beim AG Hamburg bin ich wegen Verjährung unterlegen, eine Berufung wollte das AG nicht zu lassen, die Beschwerde beim OLG wurde negativ beschieden und die Entscheidung des BGH über die Beschwerde läßt auf sich warten. (Im Oktober soll die Verjährungsfrage geklärt werden, wenn ich es richtig in Erinnnerung habe), bis dahin bleibt die Hoffnung, dass zu meinen Gunsten entschieden wird, so wie bei vielen anderen Bankkunden.

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