Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DerSpetzi
@grolsch,Also wenn die Bank sich nach dem BGH-Urteil vor Gericht ziehen lässt und Du vollkommen gewinnst werden die Kosten für Deinen Anwalt und das Verfahren komplett von der Bank getragen, andernfalls musst Du die Kosten voll zahlen oder nur zum Teil. Ich gehe mal davon aus das die Bank vor dem Gerichtstermin abspringen und das Geld an Dich zahlen wird. Dies ist dann Deinem Anwalt zu verdanken. Allerdings musst Du dann die Kosten Deines Anwalts leider selber tragen...
Selten so einen Stuss gelesen!
@grolsch
Du kannst Dir sicher sein, dass Anwalts- sowie Verfahrensgebühren voll von der Bank erstattet werden müssen!
Die Bank hatte zu Unrecht Bearbeitungsgebühren erhoben.
Die Bank weigerte sich diese Gebühren zu erstatten.
Die Bank bietet nach dem Einschreiten eines Rechtsanwaltes einen Vergleich an (warum wohl?).
Du lässt Dich auf den Vergleich nicht ein und reichst folgerichtig Klage gegen die Bank ein.
Egal ob es zu einem Gerichtsentscheid kommt oder die Bank Deine Forderung im vollen Umfang vorher anerkennt, die Bank muss Deine Forderung zzgl. Zinsen, die Gerichtsgebühren und den Anwalt bezahlen!
Außerdem vergaß "DerSpetzi" zu erwähnen, dass das Inkassounternehmen 25% der Forderung gegen die Bank als Provision einstreicht!
Gerade erreicht mich folge Email als Abschrift von meinem RA.
am 3.5.2014 wurde Klage bei dem Amtsgericht in Möchengladbach...
hier die genaue Abschrift:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Rechtsstreit xxx gegen Santander Bank AG hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Auf anordnung des Gerichts wurde die Beklagte aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteitigen will.
Zugleich wurde eine weitere Frist von 2 Wochen zur Klageerwiderung gesetzt. Diese weitere Fristläuft also 4 Wochen nach zustellung dieses Schriebens ab.
zudem hat mich dann noch dieses Schreiben erreicht:
...wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Die Beklagte wird aufgefordert, innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, wenn sie sich gegen die Klageverteidigen will oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird.
Eine Vertretung durch einen Rechstanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Geht die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist hier ein, kann der Antrag der Kläger ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteils erlassen werden,mit welchem der Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden und aus welchem der Kläger unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben können, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen.
Wir der Anspruch anerkannt, ergeht gegen die Beklagte ohne münddliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil.
Zugleich wird der Beklagten aufgegeben innerhalb einer Frist von 2 weiteren Wochen schriftlich auf die KLage zu erwidern.
Diese Erwiderungsfrist läuft also 4 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung ab.
Bei Versäumung dieser Frist kann etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berüksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung ddie Erledigung des Rechtstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigtlassen.
Es besteht bei nicht fristgerecht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.
Soooo jetzt klärt mich mal einer auf, was stehn da??
ich denke das ich es verstanden habe, will aber nochmal die Bestätigung von euch??
danke Euch
Das soll heissen, dass die Bank jetzt am Zug ist. Würde sie nicht reagieren, dann hast schon mal gute Karten. Da werden die sicher reagieren.
ja genau das ist das , was ich auch verstanden habe, zudem wurde eine Frist von 4 Wochen gesetzt, maximal.
Aber das das jetzt sooo schnell geht hatte ich nicht gedacht, denn das ganze läuft schon seit letztem Jahr Juli...und am 3.5. 2014 wurde Klage eingereicht...
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jetzt geht es Schlag auf Schlag:-))
heute eine Email mit der Rechnung von meiner Rechtschutzvers.
in dem steht das die Rechtschutz 420Euro zu meinem Anwalt überweist..
jetzt kommt langsam fahrt auf.-))
Zitat:
Original geschrieben von omi_caravan
Ich vermute das trotz des BGH Urteils die VW Bank wieder meine Rückforderung ablehnt. Werde es natürlich dennoch nochmals versuchen...
hallo omi_caravan was ist den bei deinem Anschreiben rausgekommen? hab bei Stiftung Warentest auch von Musteranschreiben gelesen. Hast Du ein solches Benutzt? Gib bescheid wenn Du erfolgreich bist! Der Spezi hat da eine Interessante Firma angesprochen.
Inkasso für Privat😁 Die gibts bestimmt nicht ohne Grund. Wenn die im Erfolgsfall 30% haben wollen find ich das völlig in Ordnung.
mal ne Frage:
Wenn ein Kredit noch läuft, bis 2016, und man das Geld zurückfodert zwecks Beabeitungsgebühren.
Kann es sein das ,wenn man die Gebühren zurückbekommt, das sich auch die Laufzeit ändert, bis 2015.etwa ein Jahr weniger??
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
mal ne Frage:Wenn ein Kredit noch läuft, bis 2016, und man das Geld zurückfodert zwecks Beabeitungsgebühren.
Kann es sein das ,wenn man die Gebühren zurückbekommt, das sich auch die Laufzeit ändert, bis 2015.etwa ein Jahr weniger??
Lustiger Gedanke: Man fordert die Bearbeitungsgebühr zurück und im Gegenzug erlässt der Kreditgeber einem noch einen Teil der Restschuld ... 😁
Im Ernst: Weshalb sollte der Kreditgeber auf die Rückzahlung des Kreditbetrags teilweise verzichten???
Gruß
Der Chaosmanager
meine Frage liegt darin, weil:
In der Klageschrift welche von meinem RA zu der Bank geschickt wurde, steht:
"Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen xxx auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015."
Obwohl der Vertrag noch bis zum Oktober 2016 läuft.
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
meine Frage liegt darin, weil:In der Klageschrift welche von meinem RA zu der Bank geschickt wurde, steht:
"Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen xxx auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015."Obwohl der Vertrag noch bis zum Oktober 2016 läuft.
Dann solltest Du dies mit Deinem RA klären. Peinlich wäre es für Dich als Kläger - und so sieht es m. E. aus - wenn die Klageschrift falsche Daten enthält.
Des weiteren stellt sich die Frage, weshalb der RA im Plural von Darlehensverträgen schreibt, Du jedoch im Singular vom Vertrag.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
meine Frage liegt darin, weil:In der Klageschrift welche von meinem RA zu der Bank geschickt wurde, steht:
"Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen xxx auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015."Obwohl der Vertrag noch bis zum Oktober 2016 läuft.
1. Klageschrift wird nicht an Bank, sondern ans Gericht geschickt.
2. Zitat: " Die
Ansprüche der Beklagtengegen die Kläger... sind
von den Beklagtennoch nicht erfüllt" ???
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
2. Zitat: " Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger... sind von den Beklagten noch nicht erfüllt" ???
Also wenn mein Anwalt solche handwerklichen Fehler machen würde, kriegte der einiges von mir zu hören ...
Gruß
Der Chaosmanager
ich weiss auch nicht was das soll, es kann auch sein das ich es falsch verstanden habe, denn diese Klage enthält 18 Seiten...
auf allen Seiten sind meine Daten richtig angegeben, zudem ist es ein erfahrener Anwalt, aus Frankenberg, welcher sich mit Sicherheit solche Fehler nicht erlaubt...
hier mal die komplette Seite, worin die Dahlehensnummer auch nicht passt:
Teilbetrages von 984,00 € zuzüglich jährlicher Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 18.06.2013 geltend gemacht.
Die hier erhobenen materiell- rechtlichen Erklärungen (Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes) wirken bereits auf den Zeitpunkt des Einganges bei Gericht zurück , wenn die Zustellung des Schriftsatzes demnächst erfolgt (§ 167 ZPO; Zöller, ZPO, 29. Auflage, Rn. 3 zu § 167).
Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen 1922263340 auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015.
Das Aufrechnungsverbot in den Nummern 11.1 AGBSparkassen und AGBBanken ist nach § 307 BGB unwirksam.
Der Bundesgerichtshof geht in gefestigter Rechtsprechung unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben davon aus, dass alle Forderungen, denen ein Einwand nicht entgegensteht, von dem Aufrechnungsverbot ausgeschlossen sind (BGH, NJW-RR 1987, 883; Urteil vom 18.6.2002, Aktenzeichen XI ZR 160/01; Rn 10: „Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und der Sparkassen enthaltene Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis der Kunden soll die Kreditinstitute davor schützen, daß ein Zahlungsunfähiger oder Zahlungsunwilliger gegen Forderungen seiner Bank oder Sparkasse mit erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen aufzurechnen und sich dadurch seiner Zahlungspflicht zu entziehen versucht. Es kann daher unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben geboten sein, die Aufrechnungsbeschränkung dann unbeachtet zu lassen, wenn eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung in dem Sinne entscheidungsreif ist, daß sie sich als begründet erweist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1986 aaO S. 478).“).
Darüber hinaus ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Aufrechnungsverbot, das die nach § 215 BGB zulässige Aufrechnung mit einer verjährten Forderung verbietet, gegen § 307 BGB verstößt (Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Auflage, Rn. 17 zu § 309; Ulmer, AGB-Recht, 10.Auflage, Rn. 7 zu § 309 Nr. 3 BGB, OLG Hamburg, NJW-RR 93, 1082; OLG Hamm, NJW-RR
evtl. sollte ich meinem RA mal dieses mitteilen...???oder verstehe ich es ebend nur falsch??
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
Herr RA Guido Lenne aus Leverkusen würde sich dann gerne mit meinem Fall auseinandersetzen, denn er hat in letzter Zeit schon einige Male erfolgreich gegen Ihr Unternehmen geklagt.
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
...zudem ist es ein erfahrener Anwalt, aus Frankenberg...
So so! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
auf allen Seiten sind meine Daten richtig angegeben, zudem ist es ein erfahrener Anwalt, aus Frankenberg, welcher sich mit Sicherheit solche Fehler nicht erlaubt...
Junge, Junge ... Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich der Chef einer Anwaltskanzlei wegen eines solch geringen Betrags höchstpersönlich ins Zeug legt.
Ein solcher Schriftsatz wird mit Sicherheit nicht individuell verfasst, sondern von einem Praktikanten oder einer Assistentin mit Deinen Daten entsprechend ergänzt ...
Ein guter Anwalt lässt seinen Mandaten die Klageschrift vorher nochmals durchlesen, damit der Mandant solche handwerklichen Fehler erkennt und korrigiert, BEVOR die Klageschrift beim Gericht eingereicht wird.
Gruß
Der Chaosmanager