Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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hey Ickeb...

sag mal gibt es was neues bei Dir??

würde mich interessieren?

Kurzer Zwischenstand von meinem Fall:

Mein Anwalt und die Banken wollen das heutige Urteil des BGH abwarten. danach geht es weiter.

Von der Seite des BGH:

Zitat:

Verhandlungstermin: 13. Mai 2014

XI ZR 405/12

OLG Hamm - Urteil vom 17. September 2012 - 31 U 60/12
LG Dortmund - Urteil vom 3. Februar 2012 - 25 O 519//11

Verhandlungstermin in Sachen „Bearbeitungsentgelt“ für Privatkredite bestimmt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 199/2013 und 3/2014)

Und im Manager-Magazin:

http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-895444.html

Sag mal , wie lange hat es von Klageeinreichung bis Verhandlungstermin gedauert??

danke Dir

Urteil wurde gerade vom BGH gesprochen!

Banken dürfen KEINE Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen!

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Ich vermute das trotz des BGH Urteils die VW Bank wieder meine Rückforderung ablehnt. Werde es natürlich dennoch nochmals versuchen...

Ist bei dir das zweite Schreiben auch abgelehnt worden ?

Hurra! 😁😁😁 Also wenn es jetzt nicht klappt...

Zitat:

Gute Chancen auf Erstattung haben Kunden, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. "Bei Ansprüchen aus früheren Jahren könnten sich die Geldinstitute auf Verjährung berufen", sagt Feck. Diese Frage ist aber juristisch noch umstritten.

Zitat:

Wichtig zu beachten: Wurde eine Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist sie durchaus zulässig. "Das setzt aber auch voraus, dass mit dem Kunden darüber gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte", sagt Feck. In diesem Fall darf die entsprechende Gebühr auch nicht schon im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt sein. In der Regel finden sich die entsprechenden Klauseln dann im Darlehensvertrag.

...immer im Auge halten 😉

auch hier:

http://www.bild.de/.../...-unzulaessig-kundenrechte-35954094.bild.html

hier auch...

http://www.focus.de/.../...e-keine-gebuehren-verlangen_id_3840445.html

Es kommt aber auch darauf an, wann der Kreditvertrag (bei mir Dez. 2007)abgeschlossen worden ist. Mein Fall ist das beste Bsp. Was nützt es, wenn die Amtsrichter auf einem hohen Roß sitzen, die Berufung nicht zu lassen und bei einer Beschwerde die nächste Instanz die Beschwerde verwerfen. Mal sehen, was die nächsthöhere Instanz dazu sagt, oder ob ich nicht langsam gut sein lasse.

Hallo,am Januar 2010 habe eine Kredit für Auto abgeschlossen.
Kann ich die Bearbeitungsgebühr zurück bekommen oder habe keine Chance?
Meine Bank sagt daß keine Chance habe weil am 2010 abgeschlossen ist.
Besser Rechtsanwalt fragen?

Hallo,

deine Bank beruft sich vermutlich auf eine mögliche 3 jährige Verjährungsfrist. Diese Frage ist jedoch nicht geklärt worden. In dem BGH Urteil ging es zunächst einmal darum ob Bearbeitungsgebühren in der Form wie sie von den Banken gefordert wurden rechtmäßig sind bzw. waren. Das wurde vom BGH recht eindeutig beantwortet. Die Frage der Verjährung der Ansprüche steht noch aus.

Jetzt kannst du deine Frage (Rechtsanwalt beauftragen) im Prinzip ableiten und für dich beantworten. Ich würde dies von weiteren anderen Faktoren auch abhängig machen:

- Wie hoch war die Bearbeitungsgebühr? (oft waren diese nicht so hoch!).
- Lohnt sich aufgrund der Höhe der Aufwand?
- Hast du eine Rechtsschutzversicherung die hier einsteigt? (wenn ja spielt möglicherweise die Höhe keine Rolle mehr - allerdings tritt dann ein Schadenfall ein - was wiederum bedeutet die Versicherung kann dich nach Schadeneintritt recht einfach "loswerden"😉.
- Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast müsstest du alleine den Weg gehen, stehen die Kosten im Verhältnis zu Höhe der Erstattung?

Die "3 jährige Verjährung" hast du meiner Meinung nach gerissen. Soweit ich informiert bin geht es nun darum ob die Ansprüche nach 10 Jahren verjährt sind bzw. möglicherweise gar nicht verjähren. Die 10 Jahresfrist kannst du locker abwarten bzw. wenn die Ansprüche gar nicht verjähren (was ich nicht glaube) kannst du immer noch tätig werden.

Soweit von mir.
Gruß
Tobias

Zitat:

Original geschrieben von palawiaris


Hallo,am Januar 2010 habe eine Kredit für Auto abgeschlossen.
Kann ich die Bearbeitungsgebühr zurück bekommen oder habe keine Chance?

Hi,

schick doch einfach einen Brief mit entsprechender Forderung zur Rückerstattung über die Höhe XXX (lt. Deinen Unterlagen Bearbeitungsgebühr) an die Bank und verweise auf die beiden BGH Aktenzeichen.

Bislang wurde zwar meine Forderung abgelehnt, ein weiterer Brief (nach dem BGH Urteil) bislang noch nicht beantwortet. Hängt immer von der Bank ab.

Erst mit der Antwort Deiner Bank bist Du schlauer. Man kann jedenfalls (bis auf die Briefmarke) vorerst nichts falsch machen.

VG
Christian

mein fall Bearbeitungsgebühr von 708€
Die Targobank wollte erst nicht zurück zahlen, als ich dann ein Rechtsanwalt eingeschaltet habe wollten die dan auf ein vergleich ein.
Ich habe nein gesagt und vor 4 wochen Klage eingereicht über mein Anwalt.

Ich habe kein Rechtschutz also zahle ich alles.
Ich hoffe mit dem BGH Urteil geht das alles ein bissel schneller!

Meine Kosten: 169€ für das Amstgericht und knappe 400€ Anwalts gebühren.

Ich gehe davon aus das ich diese Gelder auch zurück bekommen wenn (naja falls), ich recht bekomme und gewinne?!

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30


mein fall Bearbeitungsgebühr von 708€
Die Targobank wollte erst nicht zurück zahlen, als ich dann ein Rechtsanwalt eingeschaltet habe wollten die dan auf ein vergleich ein.
Ich habe nein gesagt und vor 4 wochen Klage eingereicht über mein Anwalt.

Ich habe kein Rechtschutz also zahle ich alles.
Ich hoffe mit dem BGH Urteil geht das alles ein bissel schneller!

Meine Kosten: 169€ für das Amstgericht und knappe 400€ Anwalts gebühren.

Ich gehe davon aus das ich diese Gelder auch zurück bekommen wenn (naja falls), ich recht bekomme und gewinne?!

@grolsch,

Also wenn die Bank sich nach dem BGH-Urteil vor Gericht ziehen lässt und Du vollkommen gewinnst werden die Kosten für Deinen Anwalt und das Verfahren komplett von der Bank getragen, andernfalls musst Du die Kosten voll zahlen oder nur zum Teil. Ich gehe mal davon aus das die Bank vor dem Gerichtstermin abspringen und das Geld an Dich zahlen wird. Dies ist dann Deinem Anwalt zu verdanken. Allerdings musst Du dann die Kosten Deines Anwalts leider selber tragen. Gebe mir aber bitte noch mal bescheid wie es schlussendlich abgelaufen ist. Bei mir war es so das ich durch einen Freund auf ein Inkassounternehmen für Verbraucher gestoßen bin, die mein Geld bei der Bank geltend gemacht haben und die die Anwaltskosten auch getragen hätten, wenn mein Fall vor Gericht verloren gegangen wäre. Das fande ich als eine Gute alternative zum Rechtsanwalt.

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