Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel


....Die Klage läuft ja auch schon.

Hallo,

Frage dazu...
du klagst seit Oktober? Das kommt mir sehr lange vor. Soweit ich informiert bin ist das Thema doch nach Klagezustellung (also wenn Gerichtskostenvorschuss ect. erledigt sind) innerhalb von 4 Wochen "spruchreif" oder?
Das kommt mir recht lange vor - hab ich was übersehen ?

Gruß
Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32



Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel


....Die Klage läuft ja auch schon.
Hallo,

Frage dazu...
du klagst seit Oktober? Das kommt mir sehr lange vor. Soweit ich informiert bin ist das Thema doch nach Klagezustellung (also wenn Gerichtskostenvorschuss ect. erledigt sind) innerhalb von 4 Wochen "spruchreif" oder? WO???In Deutschland??Neeeeee!!!!
Das kommt mir recht lange vor - hab ich was übersehen ? 😁

Gruß
Tobias

Meine erste Verhandlung war im Februar. Die Klage wurde vor Monaten eingereicht. Es gab auch bei mir schon ein (negatives) Urteil. alles weitere steht im hier im fred.

Zitat:

Original geschrieben von Tobias32


Frage dazu...
du klagst seit Oktober? Das kommt mir sehr lange vor. Soweit ich informiert bin ist das Thema doch nach Klagezustellung (also wenn Gerichtskostenvorschuss ect. erledigt sind) innerhalb von 4 Wochen "spruchreif" oder?
Das kommt mir recht lange vor - hab ich was übersehen ?

Je nach Arbeitsanfall beim zuständigen Gericht kann es bei einer Zivilrechtsklage durchaus ein paar Monate dauern, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Gruß
Der Chaosmanager

Hinzu kommt, dass das örtliche Amtsgericht sich für nicht zuständig erklärt hat.
Eine Verlegung zum AG Neuss muss also auch noch berücksichtigt werden... 😛

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Hi,

ebenfalls angeregt durch diverse Einträge zu dem Thema habe ich mich ebenfalls an die VW Bank gewandt. Die Forderung ist zwar noch nicht verjährt, dennoch abgelehnt worden, weil man dort "eine anders lautende Rechtaufassung vertritt", "Bearbeitungsgebühr bei Abschluss erkennbar war", etc. pp. .

Da es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung handelt, gehe ich davon aus, ggf. selbst entstehende Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen zu müssen.

Anders als bei vielen hier, geht es beim mir "nur" um ca. 320 Euro Bearbeitungsgebühr. Darum frage ich einfach mal so in die Runde, wie ist Eure Meinung dazu?

Habe ich bzgl. des Kostenrisikos irgendetwas falsch verstanden? Wenn ich ggf. unterliege, zahle ich auf jeden Fall, bei einer außergerichtlichen Einigung ebenfalls nach dem Gang zum Anwalt… ?

Darum frage ich einfach mal so in die Runde, wie ist Eure Meinung dazu?

Ein weiterer Brief wird die VW Bank sicher nicht beeindrucken (mich würde es das jedenfalls nicht, da der Ersteller offenbar den Gang zum RA scheut)?

EDIT:

Zitat:

Hinzu kommt, dass das örtliche Amtsgericht sich für nicht zuständig erklärt hat.

Wenn ich mir soetwas natürlich vorstelle, ist es wohl doch eher lächerlich in meinem Fall das Risiko zu tragen und ggf. ein vielfaches an RA Gebühren nachher oben drauf zu packen...

VG
Christian

Das ist die übliche Standart Antwort die jeder beim ersten Mal bekommt...

Schreib ein zweites mal mit dem Hinweis das du es einem Anwalt übergeben wirst.Aus Kulanzgründen bieten sie dann zumindest einen Teil (70-90% )der Bearbeitungskosten an.

Oder laß deinen Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzen.Bislang hat VW die Kosten dafür übernommen.Dann erstatten sie die komplette Bearbeitungsgebühr

Die Forderung gegen die Bank ohne einen Fachanwalt durchsetzen zu wollen ist unnötige Zeitverschwendung. Mit einem Anwalt dauert es schon Monate.

Bei mir wurde im Februar ein negatives Urteil gesprochen. Da die Berufung auf Antrag der Bank nicht zugelassen wurden ist, wurde gegen diese Entscheidung nun Beschwerde eingereicht. Offensichtlich wird die Beschwerde geprüft, da ich soeben eine Kostenrechnung des Gerichts erhalten habe.
Wie der Interessierte nun sieht, sind wieder zwei Monate vergangen, die Klage zieht sich nun schon seit mehr als 9 Monaten hin. Und noch etwas: gebt euch nicht mit 70 oder 80% der Gebühren zufrieden, da ihr auch 100% der Gebühren bezahlt hat.

hallo zusammen, das nächtsthöhere Gericht hat die Gehörsrüge bereits am 17.04.2014 kostenpflichtig abgewiesen, warum ich das erst heute erfahre habe ich als Frage an den Anwaltsbüro gemailt. Jetzt wird die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Und das ist nur damit das LG die Berufung annimmt. Kann nicht wahr sein in diesem Land. Sieht also nicht gut für mich aus.

Zitat:

Original geschrieben von ickeb


Sieht also nicht gut für mich aus.

... somit erscheint Dein Rat, ein Vergleichsangebot von der Bank in Höhe von 70 oder 80% nicht zu akzeptieren, doch sehr fraglich ...

Gruß
Der Chaosmanager

Asche auf mein Haupt

moin....

endlich endlich was neues:

Letzer Kontak zum RA: vom 21.02.2014

er bat darin mal wieder um etwas Geduld.

Naja, seitdem war funkstille..

Am 28.04.2014 war ich mal wieder gefragt, ich hatte Ihm mal wieder geschrieben wie der Aktuelle Status ist, da ich ja seit fast 3 Monaten nichts mehr gehört hatte.

Naja, nun kam schnell eine Antwort:

Das am 2.5.2014 Klage beim Amtsgericht in Mönchengladbach eingereicht wird, er hatte mir sogar die Abschrift zugesand:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag von 984,00 € zuzüglich
jährlicher Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz seit dem 18.06.2013 zu bezahlen.

Der Vertrag läuft ja noch bis 2016 bei der Bank laut meinem Vertrag, aber warum da jetzt steht:
Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen xxx auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015.

liegt es vielleicht daran:

Die Beklagte wird verurteilt, das Darlehen mit der Nr. xxx neu zu berechnen.

was ich komisch finde, das mt dem 1.8.2015 geschriebenen Abschnitt ist eine andere Darlehensnummer als das wo ich geschieben habe mit , das das Darlehen neu berechnet werden muss.

naja wird schon seine Richtigkeit haben...

abschluss:

- ich bin froh das endlich mal Klage eingereicht wird
- es bei Gericht vor Ort sprich in Möchengladbach eingereicht wird
- jedesmal passiert immer erst was, wenn ich dem RA schreibe vorher passiert da nie was

- wie lange dauert es jetzt wieder bis eine entscheidung in der Klageeinreichung erreicht ist??

Gruss Andreas

p.s. ich bin erstmal froh das es lagsam weiter geht..

ich habe jetzt auch eine klage eingereicht durch mein Anwalt nachdem die Targobank mich zuerst abwimmeln wollte und dann als ich ein RA eingeschaltet habe wollten die ein vergleich und nur die hälfte der summe erstatten.

Klage ist beim Amtsgericht Dusseldorf und betrifft Targobank raten Kredit Bearbeitungsgebühr in der höhe von 709 euro.

Mal schauen was dabei rauskommt und wie lange es dauert!!!

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30


ich habe jetzt auch eine klage eingereicht durch mein Anwalt nachdem die Targobank mich zuerst abwimmeln wollte und dann als ich ein RA eingeschaltet habe wollten die ein vergleich und nur die hälfte der summe erstatten.

Klage ist beim Amtsgericht Dusseldorf und betrifft Targobank raten Kredit Bearbeitungsgebühr in der höhe von 709 euro.

Mal schauen was dabei rauskommt und wie lange es dauert!!!

Lass dich nicht auf einen Vergleich ein. Du hast ein Recht auf alles, und außerdem wäre es für andere auch schlecht, wenn ein Vergleich der Normalfall würde.

Viel Erfolg bei der Klage

Gruß Peter

nein absolut nicht, ich lasse mich def. nicht auf einen Vergleich ein, warum auch, denn ich habe das Geld ja schon bezahlt, bzw sollte ich dann bezahlen...

aber was mich stuzig macht:

wird der Vertrag neu berechnet??
und dadurch verkürzt sich dann die Zahldauer??

denn eigentlich muss ich bis 09/16 zahlen und in der Klage steht das ich nur bis 10/2015 zahlen muss...ist das durch die neuberechnung??

gruss

danke

Zitat:

Original geschrieben von Petercha



Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30


ich habe jetzt auch eine klage eingereicht durch mein Anwalt nachdem die Targobank mich zuerst abwimmeln wollte und dann als ich ein RA eingeschaltet habe wollten die ein vergleich und nur die hälfte der summe erstatten.

Klage ist beim Amtsgericht Dusseldorf und betrifft Targobank raten Kredit Bearbeitungsgebühr in der höhe von 709 euro.

Mal schauen was dabei rauskommt und wie lange es dauert!!!

Lass dich nicht auf einen Vergleich ein. Du hast ein Recht auf alles, und außerdem wäre es für andere auch schlecht, wenn ein Vergleich der Normalfall würde.
Viel Erfolg bei der Klage

Gruß Peter

Ob du das Recht auch bekommst, steht und fällt mit den Richtern: wie man weiter oben von mir lesen kann.

Es gibt bereits Urteile, die in meinem Fall nicht von Verjährung ausgehen, das hat aber den Hamburger Richter nicht sonderlich interessiert, sollte der BGH die Beschwerde bezüglich der Nichtzulassung der Berufung abweisen, habe ich keine rechtliche Handhabe, ob die Gebühren zulässig sind oder nicht. So sieht es hier in D mit dem Recht aus.

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