Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
Beste Antwort im Thema
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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1085 Antworten
Irgend ein Kollege hat hier und in einer Menge anderer Threads in diesem Forum Werbung für einen Anwalt gemacht, der diese Rückforderung gegen Beteiligung daran für einen erledigt.
Offensichtlich hat ein Mod. diese Posts kommentarlos gelöscht, deshalb steht mein Beitrag jetzt ohne Bezug da 🙄
Leider kann ich meinen Beitrag auch nicht editieren, um das dazuzuschreiben...
EDIT:
Komisch, diesen Beitrag kann ich jetzt wieder editieren 🙂
Die Verhandlung war ja am 16.01. bei mir gewesen, leider schweigt sich die Anwältin aus, auf meine Nachfrage hin, wollte sie noch auf den Schriftverkehr des Gerichts abwarten. Ich schätze aber, dass das Gericht zu meinen Gunsten entscheiden wird, ansonsten werde ich sofort Widerspruch einlegen, da die allgem. Rechtsprechung, die gegen Verbraucher entscheiden vom BGH bereits gerügt werden. Auf der aktuellen SW-Seite sehr schön nachzulesen. Ich mache mir also keine Sorgen und freue mich schon auf die Erstattung, früher oder später werde ich diese Erhalten. Interessanterweise sind auch vermeintlich verjährte Fälle für Verbraucher positiv entschieden worden.
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das hört sich doch mal gut an, freut mich ,wenn so entschieden werden sollte...
1000Euro wären es bei mir:-)))
cool Urlaubsgeld:-))
Leider nun doch schlechte Nachrichten: Meine Klage wurde wegen u.a. Verjährung abgewiesen, obwohl es aktuelle Urteile gibt, die anders entschieden worden sind, dessen Kreditverträge ebenfalls aus dem Jahr 2007 gibt. Kurzgefaßt sieht es das Gericht so, dass mir aufgrund der Rechtslage durchaus zuzumuten wäre, vor der Verjährung Klage einzureichen.(Was ich aber entschieden anders sehe, insbesondere nachdem das Landgericht Fürth(oder war es Nürnberg?) anderer Rechtsauffassung war. Auch schließt sie sich der Argumentation der Bank an, dass die Entgelte, klar und deutlich ersichtlich waren und ein Teil der Vertrages und nicht Teil der AGB wären,(warum entscheiden andere Gerichte anders?).
Was mich noch mehr wurmt, ist die Tatsache, dass das Gericht die Berufung nicht zugelassen hat.
Die Anwältin kündigt an, dass sie gegen die Versagung der Berufung beschwerde einlegt.
Das heißt aber auch, nix mit glücklichem Ende, stattdessen weiter hoffen insbesondere auf das Urteil des BGH.
Ich werde die interessierten Leser weiterhin aktuell halten.
Oje, das hört sich allerdings nicht gut an...
wie sieht der weitere Weg jetzt aus??
Keine ohne kaum noch Chancen?
Wo hat die Anwältin denn Klage eingereicht?? Mönchengladbach?
gruss
Die Klage wurde in HH eingereicht. Die Anwältin hat aufgrund Nichtzulassung der Berufung Beschwerde (Gehörsrüge heisst das glaube ich) eingereicht. Auf meine Argumentation bezüglich der anderen Urteile ist sie in meiner Mail gar nicht erst eingegangen, auf meinen Hinweis, dass ich aus beruflichen Gründen zu den ihr geschriebenen Zeiten nicht anrufen kann, um weitere Informationen zu bekommen lediglich hingewiesen, dass ich es versuchen soll, an einem bestimmten Tag in der Woche zu einer bestimmten Uhrzeit zu versuchen. Da ich auch zu den Zeiten verhindert bin, werde ich mich wohl oder übel überraschen lassen.
Wie groß meine Chancen stehen, kann ich nicht sagen, persönlich empfinde ich die Argumentation des AG HH als Frechheit, wenn ich mir so die anderen Urteile bezüglich der Verjährung und die Entscheidungen zu AGB und Einzelverträgen so ansehe, aber ändern kann ich es eh nicht. Ich hoffe, dass das Verfahren so lange dauert bis der BGH (hoffentlich zu Gunsten der Verbraucher insbes. in Sachen Verjährung) entschieden hat.
Bevor der Fred noch einschläft: Heute hat die Kanzlei die Gehörsrüge eingereicht. Die siebenseitige Begründung dreht sich insbes. auf die Nichtzulassung der Berufung, trotz gegenteiliger allgemeiner Rechtssprechung mit entsprechenden Verweisen auf Urteile anderer Gerichte sowie die Entscheidung des BGH zum Thema Berufung ein einem ähnlich gelagerten Fall bezüglich einer nichtzugelassenen Berufung und der Aufhebung dessen durch den BGH. Das heisst also erstmal abwarten, ob die Gehörsrüge stattgegeben wird und dann zur Berufung kommt.
Und an diejenigen die ewig auf Nachrichten vom Anwalt warten: Das liegt nicht nur am Anwalt, sondern auch an den tollen Gerichten und RSV's die etwas überlastet sind
Ich habe mich durch diesen Thread auch mal anregen lassen, einen Brief an die VW Bank zu schreiben.
Es geht um fast 800 Euro, Finanzierungsbeginn war Ende 2010.
Kam natürlich die obligatorische Absage (Verjährt, die Bearbeitungsgebühren wären klar dargestellt gewesen, ...).
Werde die Tage mal den nächsten Schritt (Fachanwalt) ankündigen.
Mal sehen, was dabei heraus kommt 😉
Zitat:
Original geschrieben von olti1
Ich habe mich durch diesen Thread auch mal anregen lassen, einen Brief an die VW Bank zu schreiben.
Es geht um fast 800 Euro, Finanzierungsbeginn war Ende 2010.
Kam natürlich die obligatorische Absage (Verjährt, die Bearbeitungsgebühren wären klar dargestellt gewesen, ...).Werde die Tage mal den nächsten Schritt (Fachanwalt) ankündigen.
Mal sehen, was dabei heraus kommt 😉
Kann ich dir sagen: das gleiche: allerdings mit zehn statt drei Seiten.
Mal ein kurzes Update von meinen Fällen:
Die Nissan-Bank hat ca. 50% meiner Forderung als "Kulanz" an mich überwiesen. Klage läuft weiter, ich hätte gerne alles erstattet. Aber das ziiiiieht sich...
Santander lehnt eine Zahlung weiterhin ab, auch da läuft die Klage.
Beide Klagen eingereicht im Oktober 2013!
Zitat:
Original geschrieben von BrummDiesel
Die Nissan-Bank hat ca. 50% meiner Forderung als "Kulanz" an mich überwiesen. Klage läuft weiter, ich hätte gerne alles erstattet. Aber das ziiiiieht sich...
Hallo,
Du solltest darauf achten, die (Teil-)Zahlung nicht kommentarlos anzunehmen. Google einfach mal den Begriff "Erlassfalle".
LG