Kratzer am Auto, war das ein Unfall und Fahrerflucht ? bin Opfer und mach mich strafbar !!!

Hallo,
Am Mittwoch Abend habe ich Kratzer an der Stoßstange vorne Rechts gefunden, und am nächsten Tag wurde mir empfohlen eine Anzeige zu erstatten. Nach Feierabend bin ich zur Polizei gefahren um dies zu machen. Der Polizist hat mir mitgeteilt, dass er mich belehren wird, wenn es keinen Unfall und Fahrerflucht ist, dann werde ich mich strafbar machen ... Danach hat er die Spuren mit einer Art Folie entnommen, und stellte fest, dass es sich um ein Mineral handelt und hat wiederholt, wenn es sich nicht um eine Fahrerflucht handelt dann werde ich bestraft !!! Also zusammengefasst: Jemand hat mein Auto zerkratzt, es kann ein anderes Auto sein, ein Stein, eine Bierflasche ... und ich habe nicht gesagt dass es 100% eine Fahrerflucht ist !!! warum wenn sie feststellen dass es keinen Unfall mit Fahrerflucht ist (Stein oder sowas, ich habe keine Ahnung was das ist), werde ich bestraft !! oder habe ich alles falsch verstanden ?? und ich bin mir definitiv sicher ich habe sowas nicht selbst verursacht, in den zwei letzten Tagen habe ich nur auf große Parkplätze geparkt ohne Wände ohne enge Ausfahrten !!!

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Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. April 2015 um 18:16:47 Uhr:


Ich frage mich immer, was die Leute erwarten, wenn sie solche Sachverhalte bei der Polizei anzeigen. OK die Statistik wird angehoben und du gehst den armen Beamten tierisch auf den Sack, weil er absolut sinnlose Arbeit machen muss. . Sicher so eine Beschädigung am FZ ist ärgerlich, aber bringen tut das rein gar nichts!
LG Detta

Ob´s was bringt kann man vorher nicht sagen. Es ist und bleibt eine Straftat.

Und wenn ich dem Beamten auf den Sack gehe, nur, weil er seine Arbeit machen soll, für die er bezahlt wird, soll er den Beruf wechseln.

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Zitat:

@saadoberh schrieb am 24. April 2015 um 10:00:12 Uhr:


Ein Prall daneben, nicht mit meinem Auto, vielleicht ist ei Teil geflogen oder ...

Das sieht ja mega übel aus. 🙄Anwälte von Versicherungen Gutachter und Sondereinsatzkommandos werden damit sicherlich jahrelang eine sinnvolle Beschäftigung finden.😉

Der Schaden sieht schon komisch aus.
Von einem anderen Auto, Parkrembler, kommt der nicht.
Kein Wunder das der Polizist gleich auf eine Falschaussage hingewiesen hat.
Sieht eher nach zwei verschiedenen Schäden aus.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. April 2015 um 22:11:25 Uhr:


Mal abgesehen davon, das man Polizeiarbeit ohnehin nicht betriebswirtschaftlich beurteilen kann und sollte, gibt es noch den Gesetzesauftrag aus 163 Abs 1StPO. Jeder Bürger hat nun mal das Recht, das wir seine Anzeige aufnehmen und ermitteln. Manchmal tauchen aus den unterschiedlichsten Richtungen noch Zeugen auf, manchmal nicht 😉

Nein, natürlich ist es keine betriebswirtschaftliche Geschichte, aber durchaus eine Frage von Ermittlungschancen, immer in Bezug gesetzt zu der Schwere der Tat.

Und da geht an der Stelle einfach nichts.

Zitat:

@saadoberh schrieb am 24. April 2015 um 15:34:31 Uhr:


[...] bin der einzige Fahrer, und ich bin mir sicher es gab keine Poller oder etwas so, Parkplatz in der Frima, dann bei Aldi geparkt, und dann vor der Haustür, keine Wände, keine Poller ... nix ... mich würde interessieren was das war

Hallo @saadoberh, ich hätte da eine Theorie: Es sieht aus, als wäre ein runder Gegenstand dort langgeschrammt. Bei der Höhe der Schramme fällt mir eine Kugelkopf-Anhängerkupplung eines Transporters ein, mineralische Ablagerungen können entstehen, wenn die AZV nur sehr selten benutzt, nicht geschmiert und das Fahrzeug zu Bautätigkeiten verwendet wird (was fährt denn auf dem Hof der Firma so herum?).

Eventuell hat Einer versucht, einzuparken oder zu wenden und hat Deinen Wagen dabei übersehen. Vielleicht hat er ihn im allerletzten Moment noch bemerkt und hat sein Manöver abgebrochen. Am hinteren Anfang/Ende läuft die Schramme nach oben aus bzw. beginnt dort. Das kann beim Bremsen, Bremsen lösen oder Anfahren passiert sein.

Ahnliches ist neulich einem Kollegen mit einem MB T2 Pritsche passiert, allerdings richtig. Im linken Spiegel nichts, im rechten Spiegel nichts, hinter der (beladenen) Pritsche nichts, also Rückwärtsgang und los! Krach! Ups, da stand ja doch noch Einer! Front, Kotflügel und Motorhaube waren platt.

Grüße ...

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. April 2015 um 23:55:16 Uhr:



Zitat:

Nein, natürlich ist es keine betriebswirtschaftliche Geschichte, aber durchaus eine Frage von Ermittlungschancen, immer in Bezug gesetzt zu der Schwere der Tat.
Und da geht an der Stelle einfach nichts.

Grundsätzlich ja, nur hat man neben dem bereits genannten Gesetzesauftrag folgendes "Problem": für die meisten Leute ist das eine Grenzsituation, mit der sie nicht umgehen können. Deswegen rufen sie die Polizei (oder kommen auf die Wache) und erwarten - zu recht - Hilfe.

Wenn ich jetzt diesen Fall hier nehme und dem Bürger sage: "Bürger hör mal zu, die Aufklärungsquote bei Parkremplern ist bei xx%, die Anzeige kannst du dir eigentlich sparen, kommt eh nix bei rum." - was glaubst du, wird der von mir denken?
Und vor allem wird er es sich zwei- oder dreimal überlegen, bevor er sich nochmals an die Polizei wendet - mit recht.
Aufgabe der Polizei ist das Verfolgen und Aufklären von Straftaten sowie deren Prävention, und aus genau diesen Gründen nehme ich ausnahmslos jeden Fall so auf, als wäre ich selber betroffen. Für mich ist das ein Zeichen von Professionalität und Berufsehre - und wenn das der fünfte Bagatell - VU ist, der mich eine Stunde Schreibarbeit kostet, dann ist das eben so.

Ich habe weder gesagt, dass man diesen Menschen Hilfe verweigern sollte oder denen ein oder ausreden sollte eine Anzeige aufzugeben. Da muss die Polizei professionell agieren.
Aber hier in einem solchen Forum darf man sehr wohl sagen, dass die Aktion verschwendete Zeit war, denn falsche Hoffnungen machen, das macht auch keinerlei Sinn.

Habe ich auch nicht so verstanden, die meisten Anzeigeerstatter können das auch selbst einordnen.

Die Ermittlungsansätze bei solchen Sachen wie hier sind ja auch ohnehin begrenzt. Ob die Zeit allerdings verschwendet ist, weiss ich nicht. Es könnte durchaus sein, dass man einen Zeugen auftreibt - was der Aussagt, ist halt die Frage. Aber das kommt schon vor.

Zu guter Letzt das Stichwort subjektives Sicherheitsgefühl. Man fühlt sich geholfen. Sollte man auch nicht unterschätzen 😉

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. April 2015 um 14:42:17 Uhr:


Habe ich auch nicht so verstanden, die meisten Anzeigeerstatter können das auch selbst einordnen.

Die Ermittlungsansätze bei solchen Sachen wie hier sind ja auch ohnehin begrenzt. Ob die Zeit allerdings verschwendet ist, weiss ich nicht. Es könnte durchaus sein, dass man einen Zeugen auftreibt - was der Aussagt, ist halt die Frage. Aber das kommt schon vor.

Zu guter Letzt das Stichwort subjektives Sicherheitsgefühl. Man fühlt sich geholfen. Sollte man auch nicht unterschätzen 😉

Ja aber andere erzählen Ihre Probleme ihrem Friseur

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 27. April 2015 um 14:42:17 Uhr:


Habe ich auch nicht so verstanden, die meisten Anzeigeerstatter können das auch selbst einordnen.

Die Ermittlungsansätze bei solchen Sachen wie hier sind ja auch ohnehin begrenzt. Ob die Zeit allerdings verschwendet ist, weiss ich nicht. Es könnte durchaus sein, dass man einen Zeugen auftreibt - was der Aussagt, ist halt die Frage. Aber das kommt schon vor.

Zu guter Letzt das Stichwort subjektives Sicherheitsgefühl. Man fühlt sich geholfen. Sollte man auch nicht unterschätzen 😉

Und zu guter "allerletzt"🙂 sollte man nicht vergeseen, dass es einen Strafverfolgungszwang gibt. Und wenn ich als Polizeibeamter von einer Verkehrsunfallflucht Kenntnis erhalte, habe ich diese zu verfolgen, sprich die Anzeige aufzunehmen. Mache ich das nicht, habe ich ruckzuck ein Problem - Strafvereitelung im Amt-

Das ist völlig unabhängig vom Willen des Geschädigten.

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. April 2015 um 15:39:22 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 [url=http://www.motor-talk.de/forum/kratzer-am-auto-war-das-ein-unfall-und- zu allerletzt"🙂 sollte man nicht vergeseen, dass es einen Strafverfolgungszwang gibt. Und wenn ich als Polizeibeamter von einer Verkehrsunfallflucht Kenntnis erhalte, habe ich diese zu verfolgen, sprich die Anzeige aufzunehmen. Mache ich das nicht, habe ich ruckzuck ein Problem - Strafvereitelung im Amt-
Das ist völlig unabhängig vom Willen des Geschädigten.

bla bla bla - natürlich ist jedem Polizeibeamten der § 163 StPO bekannt; wird er ihm doch in der Ausbildung eingebläut. Es ging ja hier auch nicht darum die Anzeigenaufnahme abzulehnen (also sind solche Hinweise d.... Geschwafel), sondern darum was solche Anzeigenerstatter mit solchen sinnlosen Anzeigen erwarten. So eine Anzeige wird pflichtgemäß aufgenommen, liegt bei der Staatsanwaltschaft 3 Monate in der Ecke und wird dann eingestellt. Da wird gar nichts, aber auch rein Garnichts ermittelt.
Bei mir hier in Spanien spürst du vermutlich den Stiefel im Arsch, wenn du aus der Wache fliegst. Und wenn du dann noch aufmuckst (wie in Deutschland üblich) kostest du noch wie ein spanischer Tonfa schmeckt.
LG

Zitat:

@Detta56 schrieb am 27. April 2015 um 16:13:31 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 27. April 2015 um 15:39:22 Uhr:


bla bla bla - natürlich ist jedem Polizeibeamten der § 163 StPO bekannt; wird er ihm doch in der Ausbildung eingebläut. Es ging ja hier auch nicht darum die Anzeigenaufnahme abzulehnen (also sind solche Hinweise d.... Geschwafel), sondern darum was solche Anzeigenerstatter mit solchen sinnlosen Anzeigen erwarten. So eine Anzeige wird pflichtgemäß aufgenommen, liegt bei der Staatsanwaltschaft 3 Monate in der Ecke und wird dann eingestellt. Da wird gar nichts, aber auch rein Garnichts ermittelt.
Bei mir hier in Spanien spürst du vermutlich den Stiefel im Arsch, wenn du aus der Wache fliegst. Und wenn du dann noch aufmuckst (wie in Deutschland üblich) kostest du noch wie ein spanischer Tonfa schmeckt.
LG

Du bist ja ein Schlaumeier. Wie oft hast du denn schon ne Anzeige auf dem Tisch gehabt, dass du so schwafeln ( ich pass mich mal deinem Stil an ) kannst.
Und wenn du überall solch einen Ton anschlägst, hast du den Stiefel im Arsch und den Rest auch verdient.

Also ab nach Spanien und gewöhn dir nen anderen Ton an.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 27. April 2015 um 16:13:31 Uhr:


[...]
bla bla bla - natürlich ist jedem Polizeibeamten der § 163 StPO bekannt; wird er ihm doch in der Ausbildung eingebläut. Es ging ja hier auch nicht darum die Anzeigenaufnahme abzulehnen (also sind solche Hinweise d.... Geschwafel), sondern darum was solche Anzeigenerstatter mit solchen sinnlosen Anzeigen erwarten. So eine Anzeige wird pflichtgemäß aufgenommen, liegt bei der Staatsanwaltschaft 3 Monate in der Ecke und wird dann eingestellt. Da wird gar nichts, aber auch rein Garnichts ermittelt.
Bei mir hier in Spanien spürst du vermutlich den Stiefel im Arsch, wenn du aus der Wache fliegst. Und wenn du dann noch aufmuckst (wie in Deutschland üblich) kostest du noch wie ein spanischer Tonfa schmeckt.
LG

Auf Malle scheint es sehr wenig Friseure zu geben. Oder die haben Dich alle schon mit 'nem Arschtritt rausgeschmissen 😁

Facepalm.

Nettigkeiten ausgetauscht, eigentlich kann hier doch zu, oder? 😉

cheerio

Google mal Spurfix-Technologie
Mit dieser Technik (Folie wird erst an der Schadensstelle aufgerubbelt und danach am Mikroskop ausgewertet) kann man getürkte Unfälle erkennen.
Das was Du gemacht hast, war eine Anzeige. Dabei kann man aber keine Gedanken lesen. Das gibt es häufiger, dass nicht klar ist, ob es sich und eine Sachbeschädigung oder um eine Unfallflucht handelt. Nur wenn Du wissentlich was Falsches angezeigt hast, dann bekommst Du einen Tritt in den Hintern. Aber Deine Fehleinschätzung ist ja keine Vorsatztat.
Anders wäre es, wenn Du selbst eine Unfallflucht begehst und den Schaden an Deinem Auto irgendwie "erklären" willst und deinerseits den Schaden z.B. als Unfallflucht oder Sachbeschädigung anzeigst. Dann hast Du eine Straftat vorgetäuscht.

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