Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Hi, mir ist soeben einer ins Auto gerummst. Nun meine Frage, da ich das ganze wohl selbst reparieren werde und nur lt. Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnen werde wollt ich fragen was ich von beiden machen lassen soll? Fällt der Wert eines Gutachtens höher aus als ein normaler Kostenvoranschlag?
Vielen Dank im voraus,
gruß Mav
PS. leider nur von der handycam
17 Antworten
wenn sich der schaden unter 1000 € beläuft, solltest du dir nen kostenvoranschlag machen lassen, da das gutachten bei nem schadensbetrag unter 1000 € nicht bezahlt würde. also wird erst ab 1000 € das gutachten bezahlt.
demnach kommt für dich nur der kostenvoranschlag in frage...
PS: wenn du selber reparierst bekommst du zwar den schaden des gutachtens oder des kostenvoranschlags bezahl, jedoch ohne mehrwertsteuer!
Ja, das die Mehrwertsteuer nicht dabei ist weiss ich, danke. 🙂 Ich denke der schaden wird auf jeden Fall über 1000 € sein. Wenn ich nur dran denke was die Versicherung für meine Front hat zahlen müssen. Da waren es mit lackierung 1.580 € + 250€ für den Gutachter.
Zitat:
Original geschrieben von Maverick82a
Ja, das die Mehrwertsteuer nicht dabei ist weiss ich, danke. 🙂 Ich denke der schaden wird auf jeden Fall über 1000 € sein. Wenn ich nur dran denke was die Versicherung für meine Front hat zahlen müssen. Da waren es mit lackierung 1.580 € + 250€ für den Gutachter.
was hat denn die polizei gesagt bei der unfallaufnahme? oder gabs keine polizei?
naja, wenn du sicher gehen kannst, dass sich der schaden über 1000 € beläuft, lasse ein gutachten erstellen. ist zum einen sehr präzise, zum anderen sehr detailreich! aber rechne mit 400 € für das gutachten. den betrag wirst du vorlegen müssen, bekommst ihn wie gesagt später (wenn > als 1000 €) erstattet.
der schaden ist höher wie 1000€...
fahre zum gutachter
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im übrigen hat ein gutachten noch einen großen vorteil gegenüber kostenvoranschlägen...
bei kostenvoranschlägen erstattet die versicherung meist nicht den gesamten betrag, da u.a. oft keine reellen preise erstellt werden...demnach wird öfters mal nen Hunderter abgezogen, seitens der vers.gesellschaft.
bei nem gutachten bleibt der versicherung kein handlungsspielraum.
oki dann werd ich wohl zum gutachter fahren. bei bmw haben se auch gutachter oder? oder soll ich woanders hin?
mir hat an der selben stelle eine Oma nen kleinen Kratzer reingefahren und hab damals 1100 Euro bekommen....
Zitat:
Original geschrieben von Maverick82a
oki dann werd ich wohl zum gutachter fahren. bei bmw haben se auch gutachter oder? oder soll ich woanders hin?
nee, nee, lass dass mal mit bmw.
suche dir nen kfz-gutachter aus deiner gegen im branchenverzeichnis oder sonstiges...der kommt auf wunsch sogar zu dir nachhause...
hmm die BMW NL wäre halt direkt neben meiner arbeitsstelle. oder gibts da unterschiede mit dem bewerten?
Zitat:
Original geschrieben von Jura-Flo 1.1
im übrigen hat ein gutachten noch einen großen vorteil gegenüber kostenvoranschlägen...
bei kostenvoranschlägen erstattet die versicherung meist nicht den gesamten betrag, da u.a. oft keine reellen preise erstellt werden...demnach wird öfters mal nen Hunderter abgezogen, seitens der vers.gesellschaft.bei nem gutachten bleibt der versicherung kein handlungsspielraum.
Was ist den dann deiner Meinung nach der Sinn eines Kostenvoranschlages??
Außerdem bekommt er auch beim Gutachten nicht den vollen Schadensbetrag ausbezahlt, falls er den Schaden nicht reparieren läßt!
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
Was ist den dann deiner Meinung nach der Sinn eines Kostenvoranschlages??
Außerdem bekommt er auch beim Gutachten nicht den vollen Schadensbetrag ausbezahlt, falls er den Schaden nicht reparieren läßt!
ist eigentlich Alles erklärt!
Hier ging es um den Sinn und Zweck bzw die Vorteile eines Gutachtens, da sich die Frage, ob ein Kostenvoranschlag einschlägig ist, durch Definition des Schadens, erübrigt hat.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
Außerdem bekommt er auch beim Gutachten nicht den vollen Schadensbetrag ausbezahlt, falls er den Schaden nicht reparieren läßt!
Auch das ist nicht von Bedeutung da der Threadersteller von vornherein darauf verwiesen hat, den Schaden beheben zu wollen.
Auf dieser Grundlage erübrigt es sich, sämtliche Auskünfte in versicherungstechnischer Hinsicht zu geben
Zitat:
Original geschrieben von Jura-Flo 1.1
Auch das ist nicht von Bedeutung da der Threadersteller von vornherein darauf verwiesen hat, den Schaden beheben zu wollen.
Auf dieser Grundlage erübrigt es sich, sämtliche Auskünfte in versicherungstechnischer Hinsicht zu geben
Zitat:
Original geschrieben von Maverick82a
Hi, mir ist soeben einer ins Auto gerummst. Nun meine Frage, da ich das ganze wohl selbst reparieren werde und nur lt. Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnen werde
...
😉
Wie issen das eigentlich mit dem Blech das über der heckschürtze/Stoßstande und unterhalb der Rückleuchten. Ist das alles ein teil? d.H. führt das auch an der Seite entlang über die Türen? Weil das ist auch angedeckst und ich hoffe nicht das das ein komplettes Teil ist. Aufem ersten blick dachte ich, gut nur ne kleine Leiste die getauscht werden muss. Doch aufem 2. sah ich das das nicht bei dem Strich getrennt ist, sondern doch ein komplettes Teil?
p.s. das ist nicht mein auto