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Kostenerstattung Reparatur

Themenstarteram 26. September 2016 um 10:33

Hallo zusammen

Ich habe bei den bestehenden Threads leider keinen gefunden, der mir Aufschluss hätte geben können. Daher eröffne ich ein neues Thema.

Ich hatte einen Audi A3 Bj. 2004 / 2.0 TDI / S-Line und bin im Mai in die Werkstatt meines Vertrauens um verschiedene Reparaturen durchführen zu lassen. Unter Anderem die Kupplung, Wasserpumpe und Zahnriehmen sowie den Turbo. Gesamtrechnung etwas um die € 4.600.-.

Alles recht soweit. Etwas 3 1/2 Monate später war ich mit dem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und merkte einen starken Leistungsverlust. Ich schaute in den Seitenspiegel und sah, dass die komplette Autobahn eingeräuchert war. Zum Glück konnte ich direkt abfahren und auf einem Parkplatz anhalten. Über meine Assistance Zusatzversicherung wurde ich innerhalb 15 Minuten abgeschleppt und habe einen Mietwagen erhalten, da mein Ziel noch ca. 170 Km weit weg war, sowie bereits mitten in der Nacht.

Am nächsten Morgen hat mich die abschleppende Werkstatt informiert, dass der Turbo defekt sei und man auch Metallteile in der Ölwanne gefunden hat. Ich habe daraufhin mit der Werkstatt die, die Erstreparatur durchgeführt hat gesprochen und anfangs haben sie sich sehr distanziert gezeigt. Dann haben sie angeboten, dass sie das Fahrzeug holen und prüfen was defekt ist, sowie beheben.

Die andere Werkstatt konnte mir aber zweifelsfrei aufzeigen, dass es der Turbo war und hat mir angeboten die Reparatur zu übernehmen. Sie haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.

Also habe ich die Reparatur (ca. € 2.000.-) durchführen lassen und mir den defekten Turbo und einige der Metallteile aus der Ölwanne mitgeben lassen. Die Werkstatt welche den ersten Turbo eingebaut hat, war anfangs gar nicht gesprächsbereit und haben darauf verwiesen, dass sie das Recht zum Nachbessern gehabt hätten. Sie haben dann angeboten beim Hersteller des Turbos abzuklären ob dieser die Kosten trägt.

Dieser hat ein Angebot über € 240.- gemacht. Wobei ich bereits € 200.- Pfand für die Mitnahme des alten Turbos hinterlegt habe. In Anbetracht, dass ich bereits massiven Aufwand, Ärger und zusätzliche Kosten hatte, hätte ich wenigstens eine gütliche Einigung erwartet.

Allerdings ist die Werkstatt da nicht kompromissbereit. Mein Anliegen wäre nun, ob jemand mit diesen Themen Erfahrung hat und mir ggf. Tipps und Hinweise gegeben kann, wie ich am besten vorgehen soll.

Die Schlichtungsstelle der KFZ Innung bringt nicht, da die Werkstatt dort kein Mitglied ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HTC schrieb am 26. September 2016 um 12:51:58 Uhr:

Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...

Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.

Ja, da hat die Werkstatt voreilig klein beigegeben und du Glück gehabt:-)

Hatte selber ähnlichen Fall - als Werkstatt. Porsche Cayenne, Radlager (von Kunden mitgebrachtes Teil osteuropäischer Fertigung)

Nach Einbau ABS Ausfall- vermutlich durch verkehrten Einbau, zugegeben. Das Lager ist einseitig magnetisch, Markenlager sind dahingehend markiert, dieses wars nicht....

Kunde wollte nicht bis zum nächste Tag (auf ein neues Lager)warten -hatte Nachbesserung angeboten. Er fuhr zu Porsche ohne denen zu sagen was eigentlich gemacht wurde - sehr schlau.....Die haben gesucht und gesucht, fast das Getriebe gewechselt....und kamen 4500.- später doch auf das Radlager.

Die wollte der Fz Eigner von mir wiederhaben:-)

Das Amtsgericht München brauchte nicht lange und die Sache wurde noch mal ein paar Anwalts sowie GerichtsTausender teurer für ihn :-)

Mir stand eindeutig Nachbesserung zu- die wurde abgelehnt und somit blieb ich kostenfrei.

Ergo: du hättest - hart auf hart - kein Recht bekommen:-) Die waren kulant bzw sind eingeknickt um sich Stress zu sparen. Ich seh das mittlerweile recht gelassen. Hab zwei RAs im Kundenkreis, die freuen sich bei sowas.

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Wenn die Werkstatt sogar die Abholung angeboten hat, ist doch alles klar.

Ist die Werkstatt nicht in der KFZ Innung, interessieren die Reparaturbedinungen der Innung auch nicht.

AGBs des KFZ Handwerks gibt nicht.

Man kann dann nochmal schauen, ob in der Werkstatt AGBs aushängen und nachlesen / fotografieren, ansonsten gilt BGB und da ist die Rechtslage wie oben angedeutet. Und das ist auch gut so.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. September 2016 um 14:29:40 Uhr:

Ist die Werkstatt nicht in der KFZ Innung,

Such mal eine legal betriebene KFZ Werkstatt, die nicht Innungsmitglied ist..... HWK und Innung sind die ersten, die auf der Matte stehen wenn du so eine Firma anmeldest und halten die Hand für ihre "Betreuungsgebühren" auf :-)

Alles Andere sind "KFZ Aufbereiter" oder "Scheibenschnelldienste" etc, die Lücken nutzen und eigentlich keine Fahrzeuge reparieren dürfen.

Ein KFZ Fachbetrieb mit Meister (Vorausetzung) ist IMMER Innungmitglied :-)

am 30. September 2016 um 16:26

Früher hätte man 20 Pfennige auf die Theke gelegt.

Die 20 Pfennig die mach damals brauchte um zu telefonieren.

Die zweite Werkstatt hätte sich mit der 1. Werkstatt kurz in verbindung setzen müssen.

Bei 500 km Distanz hätten beide ihren nutzen gehabt.

Dumm gelaufen. Ich würde mich mit meinen Forderungen an die zweite WS wenden.

Evtl. die Rechnung erstmal nicht o. unter Vorbehalt zahlen.

Warum sollte die 2. Werkstatt überhaupt was davon gewusst haben?

Sagt der TE? Der kann ja viel erzählen ;). Beweise das erst mal.

am 30. September 2016 um 17:57

Naja, wenn wir jetzt jedem Te unter Generalverdacht der Lüge stellen, kann man die Plattform direkt schließen.

Es geht hier mal genau gar nicht darum, was wir für glaubwürdig halten.

Da wir nicht richten, ist die Quote an Ehrlichkeit sicher höher als vor Gericht. Sprich ich glaube ihm das hier schon.

Aber es geht bei der Frage stellung hier durchaus darum, was für Maßstäbe ein Gericht anlegt und da müsste der TE im Zweifel vor Gericht das alles beweisen. Und das ist unmöglich.

P.S.: In vielen Streitfällen eröffnet sich einem der Fall auch erst so richtig, wenn man beide Seiten gehört hat. Da gibt es oft Fakten, die eine Seite gerne nicht erwähnt. Wobei ich das hier nicht ganz so wild sehen würde. Denn der TE ist auch so im Unrecht etwas zu fordern.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 30. September 2016 um 01:53:40 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 28. September 2016 um 14:29:40 Uhr:

Ist die Werkstatt nicht in der KFZ Innung,

Such mal eine legal betriebene KFZ Werkstatt, die nicht Innungsmitglied ist..... HWK und Innung sind die ersten, die auf der Matte stehen wenn du so eine Firma anmeldest und halten die Hand für ihre "Betreuungsgebühren" auf :-)

Alles Andere sind "KFZ Aufbereiter" oder "Scheibenschnelldienste" etc, die Lücken nutzen und eigentlich keine Fahrzeuge reparieren dürfen.

Ein KFZ Fachbetrieb mit Meister (Vorausetzung) ist IMMER Innungmitglied :-)

Brauch ich nicht suchen, weil, sitz ich drin.

Warum sollte ich Innungsmitglied sein?

Die stehen als erstes auf der Matte, sind als erstes rausgeflogen, fertig.

HWK muss ich, Innung, muss ich nicht.

Also bin ich notgedrungen in der HWK, aber sicher nicht in der Innung...

am 1. Oktober 2016 um 8:19

Zitat:

@Jupp78 [url=http://www.motor-talk.de/.../...erstattung-reparatur-t5819823.html?...]

Aber es geht bei der Frage stellung hier durchaus darum, was für Maßstäbe ein Gericht anlegt und da müsste der TE im Zweifel vor Gericht das alles beweisen. Und das ist unmöglich.

Das weiß ich anders.

 

Alles was ein Unternehmer Kaufmann/Volkaufman zu seinen Kunden sagt, ist wie geschrieben auf ein Blatt Papier.

Sollte der Te jetzt mit seiner Familie unterwegs gewesen sein, noch Privatmensch (Kein Firmenwagen) dann hat er den Beweis. (Zeugen)

Unter Unternehmern sieht das zwar gesetzlich gleich aus, aber die Privatperson ist gegenüber dem Unternehmer geschützt. Ein Vergleich ist aus meiner Sicht immer drin.

Dazu kommt noch, dass Gewerbetreibende sehr hohe Beiträge für ihre Rechtschutz/Betriebshaftpflicht zahlen gekoppelt mit einer Selbstbeteiligung pro Fall.

Zuviel Fälle = Rausschmiß (Quote) und eine Neuversicherung wird dann evtl. u.U. noch teurer.

Da lohnt es sich für den Werkstattchef vorab diese Fälle vom Tisch zu bekommen.

@

Nicht jeder liest in Foren mit und weiß bescheid.

Man hat eine Panne, wird abgeschleppt und die Werkstatt macht zusagen die evtl. nicht stimmen.

Da ist aus meiner Sicht der Verbraucher beschissen worden.

 

am 1. Oktober 2016 um 16:34

Die Zeugen sehe ich hier aber nicht.

am 1. Oktober 2016 um 18:53

Gehts dir ums Thema, oder Beiträge sammeln?

am 1. Oktober 2016 um 19:00

Ums Thema.

Sag doch mal klar, was der TE machen soll!

Ernsthaft die Bude verklagen, die auf seinen expliziten Auftrag hin den Turbo getauscht haben. Nur weil die sich nicht um eine mehr als strittige Kostenübernahme gekümmert haben? ... lächerlich, damit würdest du ihm einen Bärendienst erweisen.

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