Kostenerstattung Reparatur
Hallo zusammen
Ich habe bei den bestehenden Threads leider keinen gefunden, der mir Aufschluss hätte geben können. Daher eröffne ich ein neues Thema.
Ich hatte einen Audi A3 Bj. 2004 / 2.0 TDI / S-Line und bin im Mai in die Werkstatt meines Vertrauens um verschiedene Reparaturen durchführen zu lassen. Unter Anderem die Kupplung, Wasserpumpe und Zahnriehmen sowie den Turbo. Gesamtrechnung etwas um die € 4.600.-.
Alles recht soweit. Etwas 3 1/2 Monate später war ich mit dem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und merkte einen starken Leistungsverlust. Ich schaute in den Seitenspiegel und sah, dass die komplette Autobahn eingeräuchert war. Zum Glück konnte ich direkt abfahren und auf einem Parkplatz anhalten. Über meine Assistance Zusatzversicherung wurde ich innerhalb 15 Minuten abgeschleppt und habe einen Mietwagen erhalten, da mein Ziel noch ca. 170 Km weit weg war, sowie bereits mitten in der Nacht.
Am nächsten Morgen hat mich die abschleppende Werkstatt informiert, dass der Turbo defekt sei und man auch Metallteile in der Ölwanne gefunden hat. Ich habe daraufhin mit der Werkstatt die, die Erstreparatur durchgeführt hat gesprochen und anfangs haben sie sich sehr distanziert gezeigt. Dann haben sie angeboten, dass sie das Fahrzeug holen und prüfen was defekt ist, sowie beheben.
Die andere Werkstatt konnte mir aber zweifelsfrei aufzeigen, dass es der Turbo war und hat mir angeboten die Reparatur zu übernehmen. Sie haben den Hinweis gegeben, dass sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen.
Also habe ich die Reparatur (ca. € 2.000.-) durchführen lassen und mir den defekten Turbo und einige der Metallteile aus der Ölwanne mitgeben lassen. Die Werkstatt welche den ersten Turbo eingebaut hat, war anfangs gar nicht gesprächsbereit und haben darauf verwiesen, dass sie das Recht zum Nachbessern gehabt hätten. Sie haben dann angeboten beim Hersteller des Turbos abzuklären ob dieser die Kosten trägt.
Dieser hat ein Angebot über € 240.- gemacht. Wobei ich bereits € 200.- Pfand für die Mitnahme des alten Turbos hinterlegt habe. In Anbetracht, dass ich bereits massiven Aufwand, Ärger und zusätzliche Kosten hatte, hätte ich wenigstens eine gütliche Einigung erwartet.
Allerdings ist die Werkstatt da nicht kompromissbereit. Mein Anliegen wäre nun, ob jemand mit diesen Themen Erfahrung hat und mir ggf. Tipps und Hinweise gegeben kann, wie ich am besten vorgehen soll.
Die Schlichtungsstelle der KFZ Innung bringt nicht, da die Werkstatt dort kein Mitglied ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 12:51:58 Uhr:
Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...
Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.
Ja, da hat die Werkstatt voreilig klein beigegeben und du Glück gehabt:-)
Hatte selber ähnlichen Fall - als Werkstatt. Porsche Cayenne, Radlager (von Kunden mitgebrachtes Teil osteuropäischer Fertigung)
Nach Einbau ABS Ausfall- vermutlich durch verkehrten Einbau, zugegeben. Das Lager ist einseitig magnetisch, Markenlager sind dahingehend markiert, dieses wars nicht....
Kunde wollte nicht bis zum nächste Tag (auf ein neues Lager)warten -hatte Nachbesserung angeboten. Er fuhr zu Porsche ohne denen zu sagen was eigentlich gemacht wurde - sehr schlau.....Die haben gesucht und gesucht, fast das Getriebe gewechselt....und kamen 4500.- später doch auf das Radlager.
Die wollte der Fz Eigner von mir wiederhaben:-)
Das Amtsgericht München brauchte nicht lange und die Sache wurde noch mal ein paar Anwalts sowie GerichtsTausender teurer für ihn :-)
Mir stand eindeutig Nachbesserung zu- die wurde abgelehnt und somit blieb ich kostenfrei.
Ergo: du hättest - hart auf hart - kein Recht bekommen:-) Die waren kulant bzw sind eingeknickt um sich Stress zu sparen. Ich seh das mittlerweile recht gelassen. Hab zwei RAs im Kundenkreis, die freuen sich bei sowas.
55 Antworten
Zitat:
@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 14:39:01 Uhr:
Die Unzumutbarkeit bestand darin, dass ich den Mietwagen von der Werkstatt hatte und am Folgetag zwingend wieder zurück fahren musste, da ich einen wichtigen Geschäftstermin hatte.
Und wie hast du es dann gemacht?
Die haben doch mit Sicherheit auch nicht am nächsten Vormittag dir den Turbo ausgetauscht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. September 2016 um 14:35:56 Uhr:
denkbarer Kompromiss hier tatsächlich: die Werkstatt A verzichtet auf ihre Nachprüfungsrechte und erstattet in Kooperation mit dem Laderanbieter die Materialkosten und die Arbeitszeit, die bei ihnen angefallen wären. Der TE trägt den darüber hinausgehenden Betrag.
Das wäre die Ideallösung gewesen, kunden- und serviceorientiert, sowie ein Beispiel für die Wertschätzung einer jahrelangen Kundenbeziehung gewesen.
Ich hätte ohne Weiteres auf € 1.000.- verzichtet, aber ohne eine eindeutige Signalwirkung fällt es mir schwer die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Gruss
00fi2
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. September 2016 um 14:43:22 Uhr:
Zitat:
@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 14:39:01 Uhr:
Die Unzumutbarkeit bestand darin, dass ich den Mietwagen von der Werkstatt hatte und am Folgetag zwingend wieder zurück fahren musste, da ich einen wichtigen Geschäftstermin hatte.
Und wie hast du es dann gemacht?
Die haben doch mit Sicherheit auch nicht am nächsten Vormittag dir den Turbo ausgetauscht.
Sie haben mir den Mietwagen kostenfrei mitgegeben, dass war am Donnerstag Vormittag. Am Samstagmorgen bin ich die Strecke wieder zurück gefahren, habe den Mietwagen abgegeben und mein Auto sauber und repariert entgegengenommen. Den Abschluss der Reparatur haben sie mir bereits am Freitag um 11:30 Uhr gemeldet. Ein super Service, sehr kompetent und vertrauenswürdig und der Gesamteindruck hat sich bestätigt.
Grüsse
00fi2
Wobei du auch das Positive bei dieser Aktion sehen solltest:
Du hattest viel Glück, daß der Motor das halbwegs heil überstanden hat. Nicht wenige Audi/VW Turbodiesel sind nach so einem Schaden nicht mehr reparabel (also nicht wirschaftlich...).
Bin echt gespannt wie es für dich ausgeht. Drücke dir die Daumen !!!
HTC
Ähnliche Themen
was hältst Du davon, mal ein persönliches Gespräch zu suchen? Die langjährige Kundenbeziehung wird der Werkstatt ja nicht ganz egal sein.
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 14:56:44 Uhr:
Wobei du auch das Positive bei dieser Aktion sehen solltest:Du hattest viel Glück, daß der Motor das halbwegs heil überstanden hat. Nicht wenige Audi/VW Turbodiesel sind nach so einem Schaden nicht mehr reparabel (also nicht wirschaftlich...).
Bin echt gespannt wie es für dich ausgeht. Drücke dir die Daumen !!!
HTC
Ich werde Ende der Woche meinen Anwalt treffen und mich mit ihm beratschlagen. Das Fahrzeug habe ich mittlerweile verkauft.
Ich danke allen für ihre Beiträge und die konstruktiven Mitteilungen Eurer Points of View.
Sobald ich mehr weiss werde ich es in den Thread schreiben.
Grüsse
00fi2
ich glaube nicht, dass Dir der Anwalt helfen kann. Am Nachbesserungsrecht der ersten Werkstatt kommst Du nicht vorbei.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. September 2016 um 14:59:12 Uhr:
was hältst Du davon, mal ein persönliches Gespräch zu suchen? Die langjährige Kundenbeziehung wird der Werkstatt ja nicht ganz egal sein.
Ich habe jetzt 3 Wochen lang versucht mit der Werkstatt eine Einigung zu finden. Auch habe ich durchblicken lassen, dass ich kompromissbereit bin und einfach ein faires Entgegenkommen erwarte.
Leider ist da kein Durchkommen. Der Inhaber gibt zwar an mich als Kunden nicht verlieren zu wollen, jedoch ist er auch zu keinem Zugeständnis bereit.
Ich habe ihn über 20 Kunden empfohlen, die ebenfalls mehr als genügend Umsatz gebracht haben. Auf mich und diese wird er wohl künftig verzichten müssen.
Grüsse
00fi2
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2016 um 12:51:58 Uhr:
Ich habe mir das defekte Radlager aushändigen lassen und bin damit zur ersten Werkstatt hin und habe das Geld für die erneute Reparatur verlangt. Als diese nicht ganz einsichtig waren habe ich ihnen mein weiteres Vorgehen geschildert. Anwalt, Recht bekommen, Geld für den Wechsel + Ausfallentschädigung + Anwaltskosten...
Darauf hin wurde zähneknirschend bezahlt.
Ja, da hat die Werkstatt voreilig klein beigegeben und du Glück gehabt:-)
Hatte selber ähnlichen Fall - als Werkstatt. Porsche Cayenne, Radlager (von Kunden mitgebrachtes Teil osteuropäischer Fertigung)
Nach Einbau ABS Ausfall- vermutlich durch verkehrten Einbau, zugegeben. Das Lager ist einseitig magnetisch, Markenlager sind dahingehend markiert, dieses wars nicht....
Kunde wollte nicht bis zum nächste Tag (auf ein neues Lager)warten -hatte Nachbesserung angeboten. Er fuhr zu Porsche ohne denen zu sagen was eigentlich gemacht wurde - sehr schlau.....Die haben gesucht und gesucht, fast das Getriebe gewechselt....und kamen 4500.- später doch auf das Radlager.
Die wollte der Fz Eigner von mir wiederhaben:-)
Das Amtsgericht München brauchte nicht lange und die Sache wurde noch mal ein paar Anwalts sowie GerichtsTausender teurer für ihn :-)
Mir stand eindeutig Nachbesserung zu- die wurde abgelehnt und somit blieb ich kostenfrei.
Ergo: du hättest - hart auf hart - kein Recht bekommen:-) Die waren kulant bzw sind eingeknickt um sich Stress zu sparen. Ich seh das mittlerweile recht gelassen. Hab zwei RAs im Kundenkreis, die freuen sich bei sowas.
Zitat:
@00fi2 schrieb am 26. September 2016 um 15:04:08 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. September 2016 um 14:59:12 Uhr:
was hältst Du davon, mal ein persönliches Gespräch zu suchen? Die langjährige Kundenbeziehung wird der Werkstatt ja nicht ganz egal sein.Ich habe jetzt 3 Wochen lang versucht mit der Werkstatt eine Einigung zu finden. Auch habe ich durchblicken lassen, dass ich kompromissbereit bin und einfach ein faires Entgegenkommen erwarte.
Leider ist da kein Durchkommen. Der Inhaber gibt zwar an mich als Kunden nicht verlieren zu wollen, jedoch ist er auch zu keinem Zugeständnis bereit.
Ich habe ihn über 20 Kunden empfohlen, die ebenfalls mehr als genügend Umsatz gebracht haben. Auf mich und diese wird er wohl künftig verzichten müssen.
Grüsse
00fi2
Und damit haben sie halt leider (für Dich) auch einfach recht. Langjährige Kundenbeziehung hin oder her. Du hast einfach die falsche Entscheidung getroffen, völlig egal wie Deine persönliche Situation zu diesem Zeitpunkt gerade war. Und dafür musst Du nun die Zeche zahlen. Sorry, aber ich kann in diesem Fall absolut kein falsches Verhalten bei Deiner Werkstatt sehen (abgesehen davon dass sie nen kaputten Turbo eingebaut haben. Aber wer weiß, vielleicht war es ein Herstellerfehler).
Du hast ne ad hoc Entscheidung getroffen, die in diesem Moment die bequemste Lösung herbeigeführt hat. Deine mehrfachen Hinweise darauf scheinen ja auch der Versuch gewesen zu sein, hier Verständnis dafür zu erhaschen. Aber der Werkstatt nicht die Möglichkeit zu geben, die Sache selber zu prüfen, war bei einer so teuren Sache nicht clever. Und das ist schon alles.
Die Werkstatt hat ein Nachbesserungsrecht. Du hättest mit einem Miet oder Leihwagen weiter fahren können und eigentlich bist du auch selbst dafür verantwortlich, das Fahrzeug in die Werkstatt zu verbringen. Im Zweifelsfalle über ADAC oder Abschleppunternehmen, Spedition oder sonst wie, denn Erfüllungsort ist Ort der Leistung. Die Werkstatt. Letztere hat nur für die Kosten der Anlieferung auf zu kommen.
Bei einer Rechnung von 2.000€ muss auch etwas mehr daneben gehen, als ein bisschen Geburtstag, um eine Nachbesserung durch die Werkstatt unzumutbar zu machen. Da sind recht hohe Hürden dran geknüpft.
Rein rechtlich gesehen hast du also Pech gehabt, die andere Werkstatt hat dich halt falsch beraten, wobei die Frage ist ob sie dich nach Rechtsberatungsgesetz überhaupt hätten dahingehend rechtlich beraten dürfen, du das nachweisen kannst und evtl. dort etwas zu holen ist...
Da hilft ein Rechtsanwalt vieleicht weiter.
Wenn für die Werkstatt so ein Schaden eintritt, ist es ja nicht so dass die Werkstatt das bezahlt, sondern im Normfalfall gibts den Turbolader, Öl und Folgekosten (Einbau, etc.) vom lieferanten ersetzt. Das kriegt die Werkstatt jetzt nicht mehr ersetzt, sprich, müsste jegliche Einigung aus ihrer Tasche zahlen, weil du statt es vorher ab zu klären das Auto einfach hast woanders reparieren lassen. Da würde meine Kulanz auch eher schmal ausfallen...
Was den Vorposter mit seinem Radlager angeht, selbst wenn ein Radlager nach 300km wieder kaputt geht, ist das rein rechtlich ein dünnes Eis, um ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" was die Nachbesserung durch die erste Werkstatt unzumutbar macht, zu begründen. Dass die Werkstatt doch bezahlt hat, ist Glück, ich würde das aber nicht als allgemeinen Rechtsweg betrachten.
Das könnte auch helfen:
Bleibt Ihr Fahrzeug mehr als 50 km von der Werkstatt entfernt liegen, dürfen Sie es auch woanders reparieren lassen. Allerdings nur, wenn dem Auftrag die AGB des Kfz-Handwerks zugrunde liegen.
Sie sollten auf jeden Fall Ihre Werkstatt umgehend benachrichtigen und deren Zustimmung verlangen. Verweigert Ihre Werkstatt die Zustimmung, verweigert sie praktisch die Nachbesserung (s.u.).
Die Fremdwerkstatt muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Mängelbeseitigung handelt, was dann auch in den Auftragsschein gehört.
Also mal die AGBs durchlesen und nach einer solchen "50 Km Regelung suchen".
HTC