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Kosten Einzelabnahme nach §21 (Felgen, Fahrwerk, Spurplatten) Erfahrungen

Themenstarteram 10. März 2021 um 16:20

Hallo Autofreunde,

wie bei einigen anderen auch, stehen bei mir zum kommenden Frühjahr diverse Umbauten am Fahrzeug an.

Da mir bislang weder TÜV noch Dekra eine grobe Richtung der Kosten geben können, wollte ich hier mal nach Erfahrungen fragen, was ihr für die Einzelabnahme bezahlt habt.

Folgender Fall: Fahrzeug ist ein Audi A4 B8 Avant, BJ 2009, 2,0tdi, Front

Verbaut werden sollen folgende Komponenten:

Felgen: 8x19“ ET45

Fahrwerk: ST XA Gewindefahrwerk

Spurplatten: H&R Trak Dra 20mm pro Seite

Das Fahrwerk wird innerhalb der TÜV-Höhe eingestellt.

Passen tut das auch in der Kombination, ohne schleifen, Kotflügel ziehen oder ähnliches.

Für die Felgen habe ich ein Gutachten/ABE, das Fahrwerk hat ein Teilegutachten und die Platten ebenfalls ein Teilegutachten.

Jetzt möchte ich gerne alles zusammen verbauen, und auch direkt abnehmen und eintragen lassen.

Hat jemand da schon Erfahrungen mit einer Abnahme dieser drei Sachen gemacht, und kann mir sagen, was er in NRW, am besten Kreis Lippe, für die Abnahme bezahlt hat? Vielleicht sogar bei der DEKRA

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44 Antworten

Wenn alle Gutachten vorliegen und auch sonst keine Besonderheiten den Aufwand erhöhen wäre meine Kalkulation wie folgt:

Grundpreis 70,- dazu für jedes Teil 60,- und für den Mehraufwand des Gewindefahrwerks (Einstell- und Kontrollmaße nehmen) 30,- Euro, jeweils Brutto.

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe sind das zusammen 280 Euro.

Wenn es im ersten Anlauf nicht klappt berechne ich 30 Euro weniger, weil dann der Dokumentationsaufwand geringer ist.

Themenstarteram 10. März 2021 um 16:51

Falls ich dann noch ein zweites Mal hin muss, wären dann nochmal volle Kosten fällig?

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 10. März 2021 um 17:51:18 Uhr:

Falls ich dann noch ein zweites Mal hin muss, wären dann nochmal volle Kosten fällig?

wenn du was verändert hast ja sonst kostet so eine Abnahme wie bei dir zwischen 70-100€ egal wie viele Teile. Warum? Weil der Prüfablauf gleich ist von den Veränderungen in "deinem" Fall. Deine Veränderung betrifft nur die Achsgeometrie. Er muss nur etwas mehr schreiben...

Zitat:

@carbonix schrieb am 10. März 2021 um 20:42:00 Uhr:

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 10. März 2021 um 17:51:18 Uhr:

Falls ich dann noch ein zweites Mal hin muss, wären dann nochmal volle Kosten fällig?

wenn du was verändert hast ja sonst kostet so eine Abnahme wie bei dir zwischen 70-100€ egal wie viele Teile. Warum? Weil der Prüfablauf gleich ist von den Veränderungen in "deinem" Fall. Deine Veränderung betrifft nur die Achsgeometrie. Er muss nur etwas mehr schreiben...

Das begründest du genau wie?

Kennst du die GebOst?

Für 70-100€ ist das schlicht nicht möglich. Der Aufwand ist natürlich höher, weil jedes Bauteil für sich auch geprüft werden muss (Kennzeichnung, Zulässigkeit -> Abgleich Gutachen), mehr Schreibarbeit usw.

Und nein, der Prüfablauf ist natürlich dann nicht gleich. Ich sage nur VdTÜV 751!

An meinem alten Fiesta MK7 hatte ich als erstes nur Distanzscheiben eingebaut kosten etwa 70€ für die Abnahme dann nachträglich Fahrwerk einbauen lassen auch wieder etwa 70€. Jetzt im MK8 Fahrwerk und andere Felgen mit anderer ET gleichzeitig einbauen lassen und rate mal genau auch etwa 70€ Gebühr von daher... Du hast bestimmt andere Erfahrungen gesammelt aber hier in NRW habe ich meine.

Und hast du die Kosten Mal zusammengerechnet?

 

Ja, ich habe da bestimmt viel mehr Erfahrung.

 

Meinst du wirklich, es steht morgen früh ein aaS auf, der einen Stundensatz von 130€ hat, und trägt das für 70€ ein?

Wie lange darf das dauern, 30min? Nie und nimmer.

welche kosten? Ob ich einzeln oder alles zusammen immer etwa 70€.

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 10. März 2021 um 17:51:18 Uhr:

Falls ich dann noch ein zweites Mal hin muss, wären dann nochmal volle Kosten fällig?

nein, dann geht es auch nach Aufwand.

Meistens ist ja die fehlende Freigängigkeit der Grund für den zweiten Besuch, und ausgerechnet die Freigängigkeitsprüfung (statisch und dynamisch) ist ja einer der auwändigsten Teile der Begutachtung. Dazu noch die restliche Dokumentation einschließlich Nachweisführung. Würde ich erstmal bei 90 bis 120 Euro sehen. Wenn es nur eine Kleinigkeit ist (z.B. Flaps zur Radabdeckung nachgerüstet) eher 60 Euro.

Freigängigkeit wird definitiv geprüft (Verschränkungstest), bedenke auch, dass sich das Gewindefahrwerk noch setzen wird und du ggf nochmal höher schrauben musst.

Hatte das bei mir in meinem ehemaligen Octavia, war auf 330mm Radmitte-Kotflügelkante eingestellt, als ich den Wagen direkt nach dem Einbau 80km zum TÜV gefahren hab, lag er bei 320mm :D.

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 10. März 2021 um 17:20:40 Uhr:

 

Hat jemand da schon Erfahrungen mit einer Abnahme dieser drei Sachen gemacht, und kann mir sagen, was er in NRW, am besten Kreis Lippe, für die Abnahme bezahlt hat? Vielleicht sogar bei der DEKRA

Rechne mit ca. 200,- , evtl. auch etwas mehr.

Und DEKRA darf diese Änderungen im Westen nicht abnehmen (auch wenn für die Teile ABE und Teilegutachten vorliegen), da aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung der Umbauten eine Abnahme nach §19(2) / §21 erforderlich ist.

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 10. März 2021 um 17:51:18 Uhr:

Falls ich dann noch ein zweites Mal hin muss, wären dann nochmal volle Kosten fällig?

Oft ist die Nachkontrolle kostenlos, außer wenn aufwendige Untersuchungen nochmal gemacht werden müssen. Aber in der Regel ist es ja nur eine Stelle, wo etwas nachzubessern war , und nur das wird angeschaut.

Themenstarteram 11. März 2021 um 8:01

Zitat:

@nogel

Rechne mit ca. 200,- , evtl. auch etwas mehr.

Und DEKRA darf diese Änderungen im Westen nicht abnehmen (auch wenn für die Teile ABE und Teilegutachten vorliegen), da aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung der Umbauten eine Abnahme nach §19(2) / §21 erforderlich ist.

Soweit ich gelesen habe, darf das inzwischen doch auch die DEKRA machen?

Zitat:

@BarracA4 schrieb am 11. März 2021 um 09:01:46 Uhr:

Zitat:

@nogel

Rechne mit ca. 200,- , evtl. auch etwas mehr.

Und DEKRA darf diese Änderungen im Westen nicht abnehmen (auch wenn für die Teile ABE und Teilegutachten vorliegen), da aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung der Umbauten eine Abnahme nach §19(2) / §21 erforderlich ist.

Soweit ich gelesen habe, darf das inzwischen doch auch die DEKRA machen?

 

Das ist im Moment rein theoretischer Natur, weil der DEKRA im Westen gar keine dafür ausgebildeten Sachverständige hat. Außerdem wollen sie es gar nicht tun, weil damit nicht viel verdient ist wie bei Hauptuntersuchungen (beim DEKRA wird umsatzabhängig bezahlt)

Zitat:

Und DEKRA darf diese Änderungen im Westen nicht abnehmen (auch wenn für die Teile ABE und Teilegutachten vorliegen), da aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung der Umbauten eine Abnahme nach §19(2) / §21 erforderlich ist.

Das ist so pauschal nicht richtig. Die Matrix der sogenannten Mehrfachänderungen trifft zwar für diese Kombination ohne Frage zu, aber damit ist nicht gesagt, dass das ein normaler PI auch über 19(3) abfackeln kann. Wenn der PI denn mit seinem Sachverstand einschätzen kann, dass das auch über eine normale Änderungsabnahme geht, warum sollte er denn unbedingt einen 21er machen sollen?

Wie steht es so schön in der verbindlichen Arbeitsanweisung für alle aaÜO'en zu den Änderungsabnahmen:

Zitat:

"Orientierungshilfe für die gegenseitige Beeinflussung ist die MATRIX im Beispielkatalog (siehe ANLAGE 3).

Eine Änderungsabnahme darf durchgeführt werden, wenn zwar eine gegenseitige Beeinflussung der Änderungen erfolgt, aber aus den „Prüfzeugnissen“ jeweils die Zulässigkeit der Kombination mit der anderen Änderung zu entnehmen ist.

Das heißt, die Einsichtnahme der Prüfzeugnisse der vorangegangenen Änderungen unverzichtbar. Können nicht alle notwendigen Prüfzeugnisse eingesehen werden oder ist in wenigstens einem der Prüfzeugnisse eine Mehrfachänderung ausgeschlossen, so ist die Änderungsabnahme abzulehnen, ggf. kann eine Begutachtung nach § 21 StVZO erfolgen.

Falls keine konkreten Angaben über die gegenseitige Beeinflussung der Änderungen im „Prüfzeugnis“ enthalten sind, muss vom aaSoP/PI mit SACHVERSTAND eine Einschätzung darüber getroffen werden,

ob durch diese eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten oder eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

eingetreten ist."

Ich übersetze mal: Da in den Teilegutachten oder ABE'en der geplanten Änderungen sicher wenig über die anderen Änderungen im Kombination stehen wird, muss der PI mit Sachverstand schauen, ob er es über 19(3) begutachte kann.

Obwohl ich als aaS wirklich ein Verfechter des 21er bin, muss man nicht wirklich alles über eine Einzel-BE-Begutachtung machen. Ich traue den Kollegen PI durchaus einiges zu, und warum zur Hölle sollen diese nicht den Sachverstand haben, ne Rad-Reifenkombi mit Fahrwerk und Platten zu begutachten...

Und übrigens: Ich habe bei DEKRA durchaus ein umsatzunabhängiges Festgehalt, also verallgemeinere nicht immer Sachen, die Du nicht sicher weißt!

Grüße der Gardiner

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