Ich habe nun mal die Gutachten speziell auf die Kombination mit anderen Änderungen durch geschaut. Spricht nichts dagegen, muss halt im Einzelfall geprüft werden.
Bei den Felgen und Spurplatten ist nur etwas über §19,3 zu finden. Nur bei dem Fahrwerk steht sinngemäßer Text: "Bei anderen Felgen als Serie, muss eine Abnahme nach §21 erfolgen.".
Dann komme ich um eine Einzelabnahme nicht herum, oder?