Kosten einer neuen Doppelkupplung

VW Golf 6 Plus (1KP)

Hallo,
hat jemand eine Idee, wie hoch sich die Kosten zum Erneuern der Doppelkupplung für den 1,6 Plus TDI belaufen? Ich habe gerade beim VW Service 636 € dafür bezahlt, wobei sich zu dieser Summe noch 442 € Kulanz für Material und auch noch 202€ für Arbeitslohn gesellen. Im Endeffekt wäre die Reparatur auf 1280 E. gekommen. Km Stand war 65tkm. Nur zur Info, auch diese Maßnahme hat das Problem "Kaum Kriechneigung" nicht behoben.
Franz

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Ich fahre ja seit 1978 u.a auch Automatik, vor allem MB und muss schon sagen, dass so eine konventionelle Automatik in z.B. einer S-Klasse beim seitlichen Einparken was schönes ist, wenn sie kriecht. Da kann man dann mit nur einem Fuß auf der Bremse rangieren, ohne ruckeln, ohne zuckeln, das ist schon nett.

Hatte Anfang der 1980er Jahre einen Derby I und bin damals regelmäßig MB S-Klasse gefahren, W126, was schon ein wenig größer war als mein Derby.
Rückwärts seitlich einparken mit dem Fuß auf der Bremse, Dank Servo mit einem Finger das LR drehen, das ging einfacher als im bei weitem kleineren Derby.
Und das ist daher für mich auch der Maßstab bisher, in diesen Dingen.

Zunächst gar nicht kriechende, dann vorwärts springende Fahrzeuge, weil offenbar die Benutzung des Gaspedals doch notwendig ist, aber dennoch nicht so fein reguliert werden kann, dass es entweder zu wenig oder zu viel ist, überzeugen mich nicht.

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bei der Summe und der Fehlleistung würde ich persönlich schon mal einen Rechtsanwalt einschalten...

Ansonsten ärgert man sich die ganze Restlaufzeit des Autos, da die Kriechneigung i.d.R. nicht von alleine zurückkommt und sich vermutlich auch schon andere mechatronic-Fehler eingeschlichen haben.

Hallo, im Moment fehlt mir die Zeit und die Lust für derartige Rechtsgeschäfte. Bin gerade im Begriff nach New York zu reisen, wenn ich zurück bin sehen wir weiter. Im übrigen, auch wenn es nicht hier her gehört, habe ich in der Vergangenheit etliche Erfahrungen mit prozessualen Risiken gemacht. Hier gilt, immer das Prozessrisiko im Auge behalten.

Deshalb hatte ich auf die Rechtsschutzversicherung verwiesen bzw. danach gefragt. Ohne eine solche würde ich das auch niemals angehen. Da wäre ja durch die reine Erstberatung beim RA schon die Hälfte der möglichen Rückerstattung aufgebraucht. Das macht natürlich erkennbar keinen rechten Sinn. 😉

@Blasiwald:

Zitat:

Im übrigen, auch wenn es nicht hier her gehört, habe ich in der Vergangenheit etliche Erfahrungen mit prozessualen Risiken gemacht. Hier gilt, immer das Prozessrisiko im Auge behalten.

eine umgehende, schriftliche Forderung deinerseits an das VW-Haus wäre ohnehin der Einstieg und das Mindeste was man tun kann. Ein Risiko kann ich dabei nicht entdecken.

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