kosten der Reparatur

VW Touran 1 (1T)

Hallo
Habe erst am Montag einen Termin beim Gutachter.

Kann mir wer sagen was ca. Die Reparatur kostet.

Das auch ist Baujahr 2012

Ich danke euch
Andre

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 31. Mai 2024 um 09:43:54 Uhr:



Deshalb kann trotzdem ein Eintrag in der HIS-Datenbank vorliegen. Würde ich mal anfordern. Wenn der Wagen dort drin steht, wird das bei einem erneuten Schaden knifflig.

Wo kann man das anfordern?

Hier:
https://www.informa-his.de/selbstauskunft

Einmal pro Jahr ist eine kostenlose Selbstauskunft möglich. I.d.R. geht das innerhalb einer Woche.

Die Speicherdauer ist 4 Jahre nach Eintrag, sofern zwischenzeitlich keine neuen Einträge zum Fahrzeug dazu gekommen sind.

Wird ein Eintrag vorgenommen, bekommt man von informa HiS eine Mitteilungsschreiben. Ich habe vor 2 Monaten einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten und auch schon so ein Mitteilungsschreiben erhalten.

Moin Moin !

Zitat:

Hast du über das was du da schreibst auch nachgedacht? Mir scheint, eher nicht!

Aber natürlich!

Zitat:

Ein Totalschaden ist für die immer am günstigsten - da gibt es denn nämlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand! Daher versuchen die alles, um einen Unfall zu einem Totalschaden zu machen.

Stimmt schon mal nicht!

Zitat:

In Deutschland könnte man mit der 130%-Regel ..

Das ist zwar richtig, aber dazu muss das Fzg auch nachweislich genau nach Gutachten repariert worden sein.Ausserdem muss das Fzg anschliessend eine gewisse Zeit auf den jetzigen Halter angemeldet bleiben.

Wenn die Reparaturkosten dicht an dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen , versucht ein vernünftiger Gutachter schon im Interesse des Geschädigten einen Totalschaden davon zu machen .
Warum ist das so? ganz einfach, nehmen wir mal deine Rechnung 5000 E -2000 E bleiben 3000 E für die Reparatur. Wenn der TE aber unbedingt sein Fzg behalten will , kann die Reparatur bis 3900 E kosten ( 3000 + 30%) . Dabei wird der Betrag über 3000 E erst nach der Reparatur und erneuter Nachbesichtigung ausgezahlt. sagen wir mal, der Gutachter kommt auf 3750 E , bleibt also unter der 130% Regel und der TE entschliesst sich , das Fzg reparieren zu lassen. Im Laufe der Reparatur stellen sich zusätzliche Kosten heraus, die vorher gar nicht erkennbar waren. Im Endeffekt beläuft sich die Summe dann auf 4600 E.
Folge: Der TE bezahlt 1600 E aus eigener Tasche, davon bekommt er, wenn die Reparatur genau dem Gutachten entsprach, später dann noch 900 E von der Versicherung, auf den restlichen 700 bleibt er sitzen.
Er hat also nicht nur einen Unfallwagen , sondern auch noch einen unmittelbaren finanziellen Verlust.

Sind dagegen die Reparaturkosten auch laut Gutachten geringer als Wbw-Rw, dann schiesst sich die Versicherung selber ins Bein, wenn sie daraus einen Totalschaden konstruiert.

Zitat:

ganz wichtig ist immer der RA...

Richtig ! Und zwar sofort!!!

mfG Volker

...hmm...zum aktuellen Fall wurde ja schon berichtet...ich würde auch ganz spontan auf den "Wirtschaftlichen" tippen
Und wie es der Zufall will, hat die Woche eine Kumpeline ebenfalls einen "unverschuldeten" Unfall gehabt... Touran 2,0 Diesel BJ 2015...sie hat auf der Heimfahrt von Arbeit kurz vor ihrem Grundstück mit dem Nachbarn "gekuschelt"...er ist rückwärts aus seiner Einfahrt raus und hat ihren Touran von vorne bis hinten einseitig zerstört.
Natürlich unter Nachbarn keine Polizei...was im Nachhinein ein Fehler war...weil er sich nun querstellt und die Schuld nicht bei sich sieht...wir werden sehen, wie es weiter geht...!
Ich selber hab das verbeulte Auto noch nicht gesehen, denke aber... trotz des 2015 ner Baujahres...das es ein wirtschaftlicher Totaler ist.

Gruß

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 31. Mai 2024 um 15:23:55 Uhr:


Wenn die Reparaturkosten dicht an dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen , versucht ein vernünftiger Gutachter schon im Interesse des Geschädigten einen Totalschaden davon zu machen .
Warum ist das so? ganz einfach, nehmen wir mal deine Rechnung 5000 E -2000 E bleiben 3000 E für die Reparatur.

Das ist falsch. Im Falle einer Reparatur darf diese bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes kosten. Der Restwert spielt dafür keine Rolle. Die Reparatur muß dann gemäß Gutachten ausgeführt sein - entweder durch einen Fachbetrieb per Rechnung nachgewiesen oder privat wertgleich ausgeführt (BGH 03.03.2009 - VI ZR 100/08).

Mal so nebenbei: wäre es anders, könnten auch recht neue Fahrzeuge schnell ein Totalschaden sein.

Sollte sich wären der Reparatur eine unvorhergesehene Kostensteigerung ergeben, so geht das zu Lasten des Schädigers (Prognoserisiko).

Bei einer fiktiven Abrechnung gibt es im Wesentlichen nur maximal den Wiederbeschaffungsaufwand. (BGH 03.03.2009 - VI ZR 100/08).

Bei der ganzen Diskussion auch beachten: das ist deutsches Recht. Das österreichische Recht ist sehr ähnlich, aber nicht identisch.

Hast du in der Schwacke Liste geschaut?
oder Glaskugel?
Denke das es da auf viele verschiedene Dinge ankommt, nicht mehr nur auf das Baujahr.
Am Dienstag wird er es wissen,
WICHTIG!!
Eigener Sachverständiger, alles an RA abgeben......alles andere ist Müll, nur so ist das beste herauszuholen.
Wenn der Unfall unverschuldet ist, steht ihm das Rechtlich zu

Ja habe da einen unabhängigen Sachverständigen von Öamtc in Deutschland der ADAC

Ja mal schauen wie es weitergeht

Moin Moin !

Zitat:

Das ist falsch. Im Falle einer Reparatur darf diese bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes kosten. Der Restwert spielt dafür keine Rolle.

Sorry, ja natürlich, da habe ich mich vertan. Spielt aber keine grundsätzliche Rolle, würde nur andere Zahlen ergeben. Das Ergebnis bleibt gleich, es besteht dann immer die Gefahr, dass man nicht nur den mittelbaren Schaden hat, indem man plötzlich ein (wenn auch instandgesetztes ) Unfallfzg besitzt, sondern auch noch einen unmittelbaren Schaden, indem man dafür auch noch Geld bezahlen muss.

Zitat:

Öamtc

Die Sache scheint also in Ö zu spielen. Ich war von D ausgegangen, ob in Ö das Gleiche gilt, weiss ich nicht. Hier wird der RA bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung bezahlt , wobei sich dessen Honorar nach der Höhe des Streitwertes richtet. Daher muss man den sofort ins Boot holen, wenn die gegnerische Versicherung (wie üblich) sofort den grössten Teil der Ansprüche überweist und den Rest einbehält, wobei die abenteuerlichsten Behauptungen aufgestellt werden und absolut ungerechtfertigte Abzüge gemacht werden wie z.B. Vorschäden , neu für alt usw. , ist der Streitwert nur noch die ungerechtfertigt gekürzte Summe und damit das Honorar des RA entsprechend niedriger. (und seine Motivation natürlich auch)

MfG Volker

Es kommt halt auf den Wert des Autos an. Ich habe vor kurzem einen Totalschaden bei meinem A3 erlitten - u.a. auch das Seitenteil und der Heckstoßfänger betroffen. Mir wäre eine günstige Reparatur recht gewesen. Nur leider war da nichts zu machen. Per Standardweg (Seitenteil tauschen) waren es knapp 10 TEURO. Per Billigreparatur (Seitenteil ausbeulen) wären es 7 TEURO gewesen. Leider immer noch weit weg vom Wiederbeschaffungswert.
Jetzt nehme ich das Geld und repariere es selber billig.

Was hat der Gutachter gesagt oder rechnet er noch?

Der Gutachter hat nicht viel gesagt. Es dauert bis zu 3 Tage.

Er möchte auch keine Schätzung abgeben.

Hat nur alles aufgenommen mit Bildern und so weiter.

Das Gutachten bekomme ich auch nicht persönlich sondern kann es nur über die Versicherung anfordern.

Finde ich total komisch. Aber das dürfte wohl so sein in Österreich

So wär er ganz nett. Rechen muss er es so als würde es eine vw Werkstatt machen. Somit gehört die Seitenwand neu.

Man könnte es ja auch ausbeulen lass hat er gemeint.

Total schaden!

So wie der aussieht ist der innere Seitenrahmen beschädigt und das Radhaus unten innen. Spaltmass Heckklappe links beachten!

Der bekommt dann halt keinen TüV mehr.

Hallo an alle
habe jetzt mal das Gutachten es sind ca. 8000€
da wird die ganze seitenwand getauscht
jetzt liegt es noch an der Versicherung
lg

Was wäre denn der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten ?

Willst du überhaupt reparieren lassen bei dieser Schadenshöhe ?

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