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Kontrolle

Harley-Davidson
Themenstarteram 10. Januar 2015 um 18:58

Hallöchen, mich haben heute die Blaumützen aus dem Verkehr gezogen und ein paar Sachen beanstandet.

1. Lenker (Ape) sei nicht eingetragen, im Schein steht aber Fehling Lenker AHHDI.

2. Kennzeichen zu schräg, weiss ich auch, selbst schuld.

3. Bremsflüssigkeitsbehälter zu klein!?? Gibt es da wirklich eine Vorschrift?

4. Spiegel zu klein.

Mal sehen was der Postbote da dann bringt.....Gruss

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Januar 2015 um 6:11

Hallo, ein manipulierter Auspuff ist auch nicht mit fliegenden Steinen oder Pfefferspray zu vergleichen, zumindest solange ich ihn keinem über den Schädel ziehe!

Und nur weil man nicht "afraid" ist über einen Strafzettel, ist man noch lange kein Polizistenhasser.

Ich habe mich jedenfalls noch nicht im Argen über unsere Wachtmeister ausgelassen. Zahle meinen Bockmist und gut.

Aber wenn gewaltsam gegen die Staatsdiener vorgegangen wird, bin ich wohl der Meinung das Sie sich wehren sollten ohne mit drastischen Strafen rechnen zu müssen.

Vielleicht sollte man den Randalieren Sonderurlaub geben, den verursachten Schaden zählt ja der Steuerzahler, also sei es drum.........

Habe auch noch nie gehört das ein Gerichtsaal oder ähnliches gestürmt wurde, weil zuviele Scheiben im Supertrapp Endtopf waren.

Und jetzt Klinke ich mich aus und kümmere mich um meinen Mängelbericht.

Gute Fahrt und Sonnenschein Euch allen!

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Bremsflüssigkeitsbehälter zu klein?

Hab ich noch nicht gehört, aber man lernt nie aus.

Jou, gibt es:

Par. 30, 19 StVZO und Par. 93, 14 EWG

Austausch nur gegen Originalteile oder durch Zubehörteile mit Nachweis der Zuverlässigkeit durch ABE für das entsprechende Kraftrad. Das gilt für alle Bauteile der Bremsanlage incl. Bremsbeläge und Bremsleitungen.

Gruß Brus

am 11. Januar 2015 um 8:51

Umsonst gibt es ja keine Gutachten von PM oder JB für die Hauptbremszylinder.Und dein Ape, da haben die wahrscheinlich beim eintragen einen Fehler gemacht.

Auspuff war ok?? Nicht zu laut?? Welchen hast Du drunter?

Zitat:

@alrockex schrieb am 10. Januar 2015 um 19:58:58 Uhr:

... mich haben heute die Blaumützen aus dem Verkehr gezogen...

-:)

Beachtlich, dass bei dem gestrigen Sturm die Blaumützen nicht weggeweht wurden...!

-:)

Gruss

Nico

Hai,

und die Spiegel müssen m.W. nach je 60 cm² haben.

Gruß Manni

Moin,

dein Fehling Lenker AHHDI steht im angehängten Teilegutachten.

Ein Beispiel für die vorgeschlagene Eintragung im Schein steht dort auf Seite 7.

Demnach fehlen bei dir die Maße (Breite,Höhe..) im Schein..

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 12:03

Hallo, danke mal für das Gutachten. Ja wurde offensichtlich vergessen die Maße einzutragen. Wurde ja so vom Vorbesitzer übernommen.

Wenn ich mich im Netz so umsehe, finde ich nicht viel Angebote zum Thema Bremsflüssigkeitsbehälter.

Beim Kennzeichen muss ich mal sehen was ich mache, ist ein CPO Heck, da brauche ich dann wohl Unterleg Keile oder so etwas in der Art.

Spiegel gibt es ja wie Sand am Meer.

Habe die Supertrapp Slip Ons drauf und fahre die mit 4 Scheiben wie in den Papieren eingetragen, also nicht zu laut.

Grüsse

am 11. Januar 2015 um 13:47

Bei den Behältern gibt es meines Wissens nur PM+JB mit Tüv.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 13:58

Hi, eingetragen ist bei mir im Schein eine Handbremspume von ABM mit Stahlflex, in diesem Zuge wurde damals wahrscheinlich auch der Behälter durch den nicht originalen ersetz.

Ich suche mal tapfer weiter! Gruss

Wenn einer der Vorwürfe nicht korrekt ist, dann wird das Verfahren gesamt eingestellt. So war es jedenfalls bei mir und das hat mir der Polizist schon so am Straßenrand vorhergesagt.

Viel Glück!

Zitat:

@HDManni schrieb am 11. Januar 2015 um 12:35:02 Uhr:

Hai,

und die Spiegel müssen m.W. nach je 60 cm² haben.

Gruß Manni

Ist ein bisschen komplexer. Kommt auf die Homologation an, ob in Deutschland oder EG. Die EG-Vorschriften sind strenger.

Gruß Michel

Da es sich um Tateinheit handelt, wird grundsätzlich nur die schwerste Ordnungswidirgkeit "bestraft" und für den Rest bekommt man einen finanziellen Aufschlag... Ist ein Vorwurf mich zutreffend, wird er nicht angezeigt! Bleibt nur der Rest... Frage ist halt immer, was der Cop zur Anzeige bringt.... Je nach dem wie Dein Kz. installiert ist, kann es bis zu einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung kommen.... Für den Rest springt max. 1 Pkt, 120,- plus Aufschläge und Gebühren raus (Inbetriebnahme ohne BE als Halter mit Gefährdung) Kann aber auch nur eine Mängelkarte oder alles dazwischen geben.... Für halbwegs zutreffende Vorhersagen müsste man wissen, wie das Bike tatsächlich ausschaut und was der Cop tatsächlich gesagt hat und zu Papier bringt....So bleibt es spannend, bis die Post kommt!

Gruß Brus

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 14:55

Hallo, na das wäre ja dann erfreulich!!!

Zitat:

@hd-man schrieb am 11. Januar 2015 um 15:33:10 Uhr:

Wenn einer der Vorwürfe nicht korrekt ist, dann wird das Verfahren gesamt eingestellt. So war es jedenfalls bei mir und das hat mir der Polizist schon so am Straßenrand vorhergesagt.

Viel Glück!

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