Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?

Tag zusammen,
und zwar geht es um folgendes. In den letzten Jahren wurde ich schon sehr oft mit meinem Astra G Coupe 2.2 angehalten, meist wurde nach den Felgen geschaut, mal nach den dunklen Rückleuchten das war's aber auch, bis vor kurzem.

Ich fuhr Abends nach Hause und kam in so eine groß Kontrolle, sah nur etliche Polizisten und Blinkleuchten sowie Absperrungen und stehende Fahrzeuge dessen Fahrer am Pusten waren oder in den Becher pinkelten. Bei mir schauten sie wieder mal auf die Felgen (18“ Opel Speedline Felgen Schwarz gepulvert) daraufhin wurde ich aufgefordert die COC-Bescheingigung vorzulegen, diese habe ich nicht.
*Ich wurde schon einmal bei einer Kontrolle darauf angesprochen, bis dahin wusste ich gar nicht was diese Bescheinigung ist.

Mir wurde allerdings gesagt das der Herr das Fahrzeug und die Felgen kenne und dies kein Problem sei, außerdem riet er mir davon ab mir die COC-Bescheinigung anzuschaffen da diese sehr Teuer sei.

Der Polizist diesmal war anderer Meinung und ließ mich erstmal 50 Euro zahlen weil im Fahrzeugschein 17'' angegeben sind (verstehe das sowieso nicht ganz, ist unter diesem Punkt im Fahrzeugschein wirklich die maximale Zollgröße ersichtlich die man fahren darf? Schließlich ist dies mein dritter Astra G und alle hatten beim Kauf die 18'' Felgen drauf, im Netz findet man auch viele Astra G's mit den Felgen)

Da der Astra durch H&R Federn etwas tiefer gelegt ist, was ihm auffiel, gab ich ihm einfach meine Mappe in die Hand, in der auch die ABE für die Federn zu finden ist. Leider vergaß ich das dort ein Teilegutachten für meinen eingebauten Fächerkrümmer beiliegt (wollte die ABE mal ausstellen lassen bzw. Den Fächerkrümmer eintragen lassen, vergaß es aber 🙄) nun merkte der Polizist natürlich, dass ich einiges mehr am Fahrzeug verändert habe als dieser dachte, und wollte unter die Haube schauen.

Dort habe ich die Luftfilter Box BMC Carbon Dynamic Airbox verbaut die mir vor längerer Zeit hier im Forum empfohlen wurde mit selbst dafür konzipierten Edelstahlrohren, Silikonwinkeln usw.

Jedenfalls schrieb er mir solch einen Kontrollbericht und schrieb darauf das die Zulässigkeit der Sonderräder und des Fahrwerks, sowie des Abgasstranges nicht nachgewiesen werden konnte, zumal er den Abgasstrang nicht einmal angeschaut hatte also auch nicht den Fächerkrümmer, zudem hatte er sich die BMC Box sehr misstrauisch angeschaut aber diese taucht seltsamerweise nicht auf dem Kontrollbericht auf.

Wie man im Anhang erkennt, soll ich schon bald bei einer Institution meiner Wahl vorfahren, die die angekreuzten Vorgaben erfüllt. Das Problem ist der Abgasstrang.
Ich habe den Fächerkrümmer von FMS verbaut, darauf folgt ein 200 Zellen Kat von Motorsport Knorr (Keine Zulassung / erfüllt die Abgaswerte bei HU) dann folgt eine Komplettanlage von FSW (Remus)
Mittelschalldämpfer für den 2.2er wohl nicht zugelassen (wobei Ihn schon einige Personen laut Netz eingetragen bekommen haben) Endschalldämpfer schon > ABE vorhanden.
Den Austauschkat verbaute ich da der gesamte Abgasstrang aus Edelstahl sein sollte und nicht den Originalen Kat aus Stahl mit der Durchmesserverjüngung enthalten sollte.

Seit tagen suche ich bereits einen Weg, ohne Probleme durch die Prüfung zu kommen da beruflich aufs Fahrzeug angewiesen, nun suchte ich auch nach einem Originalen Abgasstrang leider ohne Erfolg da Kat immer vergriffen..

Was kann ich nun tun? Die Deadline naht, dass Geld sitzt auch nicht mal eben locker da der Originale Kat alleine schon ja sehr teuer ist.
Was würde geschehen, wenn ich das Fahrzeug mit der jetzigen Auspuffanlage vorführe?
Eine Lösung muss es ja geben, bin ja bestimmt nicht der erste der in solch einer Misere steckt

Beste Antwort im Thema

@Dennis9494 Du suchst einen Weg? Der ist doch total einfach! Rüste einfach das Fahrzeug auf einen serienmäßigen Zustand um. Und wenn Du die Teile dafür nicht mehr hast, kaufe sie neu oder lass das Fahrzeug stehen.
Ich finde es gut, dass ein aufmerksamer Polizist solche Bastelbrüder wie Dich aus dem Verkehr ziehen. Alles umbauen, was vermeintlich schick ist, ohne einen Deut darauf zu geben, was zulässig ist, um dann hinterher zu weinen, dafür habe ich null Verständnis.

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Hey - mach uns nicht das Spielzeug kaputt... 😰

Ob der TE noch lebt oder noch schreibt, ist doch eigentlich im V&S piepwurstegal... 😁

Och menne , wieder einer der mich schimpft 🙁
Aber ok - Entschuldigung.
Schönen Abend noch 🙂
Mario

Ein bisschen Spaß muss sein - dann ist die Welt voll Sonnenschein (Zitat Roberto Blanco !).

Das war mir eigentlich auf der ersten Seite schon ziemlich klar - daß sich der TE vorzeitig verabschiedet hat.Er hat ja schließlich auch keine Rückfragen mehr gestellt !!!

Aber wir können gerne noch ein bisschen weiter „diskutieren“,bevor der Thread geschlossen wird........

Zitat:

@migoela schrieb am 8. Februar 2020 um 20:47:35 Uhr:


Er hat ja schließlich auch keine Rückfragen mehr gestellt !!!

Wenn ich seinen Beitrag richtig interpretiert habe, fehlen ihm auch die erforderlichen Rücklagen, um aus der Nummer wieder heil heraus zu kommen.

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...hoffentlich, dann ist wenigstens eine dieser Bastelbuden von der Strasse 😉

Zitat:

@migoela schrieb am 8. Februar 2020 um 20:17:44 Uhr:


Ich leg‘ noch eine Schippe drauf - wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall mit (im Extremfall !) Todesfolge verursacht und ein Gutachter nimmt Dir die Karre auseinander steht man mit einem Bein im Knast.....!!!

Wenn man einen Unfall mit Todesfolge verursacht steht man immer mit einem Bein im Knast, egal mit welchem Fahrzeug...

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Februar 2020 um 21:07:31 Uhr:



Zitat:

@migoela schrieb am 8. Februar 2020 um 20:17:44 Uhr:


Ich leg‘ noch eine Schippe drauf - wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall mit (im Extremfall !) Todesfolge verursacht und ein Gutachter nimmt Dir die Karre auseinander steht man mit einem Bein im Knast.....!!!

Wenn man einen Unfall mit Todesfolge verursacht steht man immer mit einem Bein im Knast, egal mit welchem Fahrzeug...

Naja, ich stehe seit über 25 Jahren beruflich des öfteren (zum Glück nur mit eigenem Schlüssel 😁) im Knast und ich muss ehrlich sagen, dass ich in diesen Jahren wirklich wenige Häftlinge wegen Unfällen mit Todesfolge gesehen habe. Es ist natürlich möglich, dass jemand wegen eines tödlichen Unfalls einfährt, aber da müssen noch ein weitere Rahmenbedingungen erfüllt werden. Oft genug gehen diese Sachen auch mit Bewährung oder (sehr hohen) Geldstrafen aus - wenn nicht gerade Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder noch weitere Straftaten mit auf der Anklage standen. Aber vor Gericht und auf hoher See....

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Februar 2020 um 16:33:25 Uhr:


Aber das Szenario oben, ist eigentlich noch harmlos, man stelle sich vor der TE wäre mit seinem Fahrzeug in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt gewesen ..!
Der Polizei fallen die Umbauten auf …, das Fahrzeug wird sichergestellt, Gutachter und DANN wird es vermutlich richtig ungemütlich für den TE!
Bei dem was der TE so alles verändert hat, könnte ich mir sehr gut vorstellen das einzelne Umbauten oder die Kombination von Umbauten eben NICHT mehr Eintragungsfähig sind = KEINE Betriebserlaubnis ..!!
Seine Versicherung muss bezahlen, wird aber sicherlich versuchen einen Teil der kosten von Ihm zurück zu fordern plus kosten für RA, Gutachter usw., das ist mit Sicherheit ein vielfaches von dem was die anderen Varianten kosten!

Zitat:

@migoela schrieb am 8. Februar 2020 um 20:17:44 Uhr:


Ich leg‘ noch eine Schippe drauf - wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall mit (im Extremfall !) Todesfolge verursacht und ein Gutachter nimmt Dir die Karre auseinander steht man mit einem Bein im Knast.....!!!

Insofern eine der Umbauten nicht ursächlich für den Unfall wäre, hätte er bezüglich Versicherungsschutz durch die erloschene BE relativ wenig zu befürchten.

Das wird der TE aber kaum abschätzen können und ist somit reine Glückssache...

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Februar 2020 um 21:07:31 Uhr:



Zitat:

@migoela schrieb am 8. Februar 2020 um 20:17:44 Uhr:


Ich leg‘ noch eine Schippe drauf - wenn man mit so einem Fahrzeug einen Unfall mit (im Extremfall !) Todesfolge verursacht und ein Gutachter nimmt Dir die Karre auseinander steht man mit einem Bein im Knast.....!!!

Wenn man einen Unfall mit Todesfolge verursacht steht man immer mit einem Bein im Knast, egal mit welchem Fahrzeug...

Eins und eins zusammen gezählt bist du dann bei „zwei Beinen im Knast“ mehr geht nicht.
Mein privater Fall betrifft Winterräder welche eine um zwei mm unterschiedliche ET haben als die „zugelassenen“. Natürlich lasse ich diese eintragen, kostet 100 bis 150 Euronen und ich bin auf der sicheren Seite.
Verstehen muss man nicht alles. Aber so geht das Spiel.

Gruß

Och Kinders meldet euch doch bei FB an wenn ihr einfach Unfug ins Handy tippen wollt.

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