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Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 13:05

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren

- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt

- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

- Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.

- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. Juni 2018 um 21:59:34 Uhr:

Irgendwie lustig. Im Versicherungsforum wird immer und sofort ein RA als Pflicht angesehen. Hier, wo anwaltlicher Rat mehr als sinnvoll ist, wird vehement davon abgeraten. Es geht nicht darum, dass ein Anwalt die Schuld nichtig redet, sondern mit den richtigen Strategien unnötige Kosten vermeidet. Z.B. die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung durch Angebot einer Geldbuße. MPU wird nicht von den Strafverfolgungsbehörden sondern von der Führerscheinstelle angeordnet. Es immer wieder faszinierend, welche Ratschläge von Foristen abgegeben werden, die a) absolut keine Ahnung haben und b) für ihr Gesülze nicht haften.

Ob hier ein gegnerischer Sachschaden vorliegt, ist nach den Angaben des TE nicht beurteilbar.

Und der lustige Tipp, dass auf den Schreck ein Beruhigungstrunk folgte, welcher zu 1,5 Promille führte .........

Die Leute, die soche Blutentnahmen durchführen, machen das nicht zum ersten Mal und haben, im Gegensatz zu den Meisten hier, Ahnung, von dem, was sie tun.

Hier liegt eine Straftat vor ---> ich würde einen Anwalt konsultieren. Sollte es als fahrlässige Trunkenheit gewertet werden, zahlt sogar die Rechtsschutzversicherung (die jeder haben sollte).

Zitat:

Es geht nicht darum, dass ein Anwalt die Schuld nichtig redet, sondern mit den richtigen Strategien unnötige Kosten vermeidet.

Wie kann man auf so eine blöde Idee kommen?

Der Anwalt kostet mehr Geld als er Nutzen bringen kann.

Wer trotzdem glaubt, er muss zum Anwalt ist selbst Schuld.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. November 2018 um 09:10:26 Uhr:

Wie kann man auf so eine blöde Idee kommen?

Der Anwalt kostet weniger Geld als er Nutzen bringen kann.

Wer trotzdem glaubt, er sollte besser nicht zum Anwalt gehen, ist selbst Schuld.

Habs mal korrigiert. :cool:

Nein, wenn die Sachlage wie Alkohol, Unfall und Fahrerflucht klar ist braucht man keinen Anwalt.

Alle Fälle in meinem Umkreis haben viel Geld bei Anwälten gekostet und brachten nichts ein.

Ich bin Ausbildder und habe oft mit den "Problemen" der Jugendlichen zu tun.

Auch dann kannst Du das nicht korrekt beurteilen. Es sind nicht nur Formalitäten zu prüfen. Es ist auch in tatsächlicher Hinsicht ratsam, Einfluss auf den Verlauf solcher Verfahren zu nehmen. Dazu ist ein "gewöhnlicher" Betroffener meist nicht in eigener Person in der Lage.

In die andere Richtung aber auch nicht!

Die Leute glauben, sie gehen zu einem Anwalt und das reicht.

So ist es natürlich nicht.

am 3. November 2018 um 10:51

Was war nun am Ende das Urteil?

Todesstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung

am 4. November 2018 um 8:14

Hi!

Sein erster Fehler war, betrunken zu fahren. Inakzeptabel.

Sein zweiter Fehler war, dass man ihn zu Hause antreffen konnte, während er noch nicht komplett ausgenüchtert war.

Nun wird ihn die volle Härte des Gesetzes und des nach wie vor nicht nachvollziehbaren Prozesses der MPU treffen und er wird jahrelang zu Fuß gehen.

Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach würden bei einer Ersttat 6 Monate Fahrverbot und 5.000 Eur Geldstrafe völlig ausreichen.

Selbstverständlich ist in einem solchen Verfahren ein versierter Rechtsbeistand unerlässlich und, trotz der Verwerflichkeit der Tat, sein gutes Recht.

HC

Dem Richter wird es egal sein ob da ein Anwalt dabei ist.

Der Rahmen ist gesetzlich eindeutig geregelt.

Das Urteil wird klar und deutlich sein.

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 4. November 2018 um 09:14:16 Uhr

er wird jahrelang zu Fuß gehen.

Unfug

Zitat:

Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach würden bei einer Ersttat 6 Monate Fahrverbot und 5.000 Eur Geldstrafe völlig ausreichen.

Ein Jahr etwa wird es sein. Und eine Geldstrafe bekommt er als Jugendlicher gar nicht.

Zitat:

Selbstverständlich ist in einem solchen Verfahren ein versierter Rechtsbeistand unerlässlich

Aha. Hast Du dafür auch eine Begründung? Der Sachverhalt ist völlig klar. Er bekommt Sozialstunden. Ein Anwalt kostet nur Geld und ändert am Ergebnis null komma gar nichts.

Was sollte am Prozess MPU nicht nachvollziehbar sein? Nur weil Du nichts davon verstehst?

Einer von vielen Gründen ist, dass der Betroffene sich im Verfahren nicht auskennt und nicht einschätzen kann, ob es sinnvoll ist, bestimmte Dinge ins Verfahren einzubringen oder eben auch nicht. Anderen gegenüber mit Unverständnis zu argumentieren verbietet sich, wenn es um am eigenen Einblick in solche Problematiken fehlt.

Bei dem, was der "Betroffene" schon alles abgezogen hat, wird ihm der Richter das komplett erklären und entsprechend verurteilen.

Was soll ein Anwalt dabei noch ausrichten? Eine Rechnung für Nix überreichen?

siehe oben

Themenstarteram 4. November 2018 um 19:50

@Kai R. ,

Du hast es schon gut abgeschätzt, genauso ist es gekommen und das auch ohne rechtlichen Beistand.

Im Gegenteil!

Es hat ein persönlich gänzlich umfangreiches und detailliertes Geständnis des Verursachers gegeben und die Klarstellung, das diesem mittlerweile alle möglichen Gefahren und zu tragenden Konsequenzen bekannt seien. Besonders die sehr ehrliche und überzeugende Reue und eine deutliche Hintergrundbeleuchtung seines eigenen Fehlverhalten und das obendrein noch viel Glück mit im “Spiel“ war, wurden von richterlicher Seite am Ende mit einer gewissen Milde der Strafe honoriert. Es stand wohl mehr der erzieherische Aspekt in Vordergrund, da er einer weitere Belehrung durch sein offenes und überzeugendes “Plädoyer“ bereits vorgegriffen hat.

Unterm Strich wurden Sozialstunden auferlegt und ein Jahr ganz entspannt auf dem Beifahrersitz zugelassen. Das wird bzw. hat er schon in Teilen gut absolviert und die Restlaufzeit tut keinen Abbruch.

Für mich das wichtigste: Mein Sohn wir mit sehr höher Wahrscheinlichkeit keinen Trunkenfahrt mehr unternehmen und das zählt am Ende.

Danke für die Rückmeldung!

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