ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 13:05

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren

- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt

- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

- Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.

- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

117 weitere Antworten
Ähnliche Themen
117 Antworten
am 13. Juni 2018 um 14:50

Ich gehe mal davon aus das der Junge sich nach dem Unfall dann zu Hause auf den Schreck noch etwas getrunken hat.

Dann ist das mit dem Alkoholmesswert der Blutprobe auch schon wieder relativ.

Es sei denn, die Polizei hat in der Kneipe den Deckel beschlagnahmt.

Ich kann da nur zu einer Erstberatung beim Anwalt raten. Das ist nicht so teuer und auch der ADAC macht für Mitglieder eine Erstberatung.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 13. Juni 2018 um 16:50:51 Uhr:

Ich gehe mal davon aus das der Junge sich nach dem Unfall dann zu Hause auf den Schreck noch etwas getrunken hat.

Und lötet sich gleich die Birne zu ? 1,5 Promille sind schon ne Hausnummer.

es geht um Nachtrunk. Könnte man ja behaupten, wenn er es nicht schon anders ausgesagt hat. Und wenn die Polizisten keine zweite Blutprobe veranlasst haben, damit könnte man das entkräften.

am 13. Juni 2018 um 15:45

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 17:04:31 Uhr:

es geht um Nachtrunk. Könnte man ja behaupten, wenn er es nicht schon anders ausgesagt hat. Und wenn die Polizisten keine zweite Blutprobe veranlasst haben, damit könnte man das entkräften.

Aussagen, die ich mit 1,5 Promille der Polizei gegenüber mache, sind nicht grade sehr Beweiskräftig.

Grade wenn ich kein Gewohnheitstrinker bin ....

Wie schon geschrieben, Erstberatung beim Anwalt sollte nicht schaden.

Der hat dann ja auch die komplette Akteneinsicht und der weiss ja was bei Gericht noch als glaubhaft zählt.

Wie sieht es denn mit einem Rechtsberatungsgutschein aus wenn der Junge kein Einkommen hat.

Er ist ja volljährig und kann man da von den Eltern verlangen das die den RA bezahlen ?

Bzw wenn eine Straftat vorgeworfen wird - hat man da kein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger ?

ich stelle trotzdem in Frage, ob das so viel bringt. Wir haben es mit einem jugendlichen Täter zu tun, der einen Fehler gemacht hat. Natürlich kann man sich jetzt mit Händen und Füßen gegen die Strafe wehren. Aber wir bewegen uns hier im Jugendstrafrecht, da sind Fehler erlaubt und die Resozialisierung steht im Vordergrund. Es wird ihm niemand den Kopf abreißen.

Der Anwalt wird ihm sagen, er muss die Akte anfordern und dann formuliert er vielleicht einen klugen Brief oder begleitet ihn vor Gericht. Natürlich macht er das nicht unentgeltlich, auch wenn vielleicht die Erstberatung nichts kostet.

Die Büßerstrategie kostet keinen cent und die fälligen Sozialstunden hat er sich ja auch redlich verdient. In so einer Situation vor Gericht Reue zu zeigen und dann ein Urteil zu akzeptieren muss keine schlechte Alternative sein.

am 13. Juni 2018 um 16:09

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 17:52:25 Uhr:

 

Der Anwalt wird ihm sagen, er muss die Akte anfordern und dann formuliert er vielleicht einen klugen Brief oder begleitet ihn vor Gericht. Natürlich macht er das nicht unentgeltlich, auch wenn vielleicht die Erstberatung nichts kostet.

Natürlich kostet die Erstberatung beim Anwalt - Kann man aber verhandeln und viele Anwälte geben sich mit 100 € die Stunde zufrieden. ( + Auslagen für die Akteneinsicht natürlich )

Der Anwalt hat Erfahrung und kann das besser einschätzen als die fleissigen Motor Talk Schreiber.

Der erkennt auch wenn der Staatsanwalt den Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen lassen will.

Akteneinsicht ist ganz wichtig, damit nachher keine widersprüchlichen Aussagen gemacht werden und man z.B. gegen die Fahrerflucht vorgehen kann weil kein Schaden entstanden ist.

Vielleicht kann der Anwalt ja auch mit dem Staatsanwalt telefonieren und schon ist der nicht so schwerwiegende der beiden Anklagepunkte vom Tisch.

Ohne Akteneinsicht, die der Täter allein nicht im ganzen Ausmass bekommt würde ich das nicht machen.

..ich hoffe der Betroffene wird fair, aber gerecht und angemessen bestraft und zieht seine Lehre für`s Leben daraus... , und kein windiger Anwalt kann ihm mit irgendwelchen Kartenspielertricks da raus holen !!

An der Stelle wo der besoffen in den Graben gerauscht ist, da hätte vielleicht auch ein Radfahrer fahren können, eine Ehefrau, ein Bruder, ein Vater, vlt. eine Mutter mit Kind --- die wären dann wohl nicht mehr unter uns..... :(

Und -- so ganz nebenbei ... ich glaube nicht das er da nicht abgehauen wäre..... auch wenn das jetzt eine Unterstellung ist, .. aber leider immer und immer wieder bitterböse Realität.:eek:

Bei Alkohol /BTM am Steuer habe ich persönlich null Toleranz!

Etwas Demut tut ab und an gut!

Irgendwie lustig. Im Versicherungsforum wird immer und sofort ein RA als Pflicht angesehen. Hier, wo anwaltlicher Rat mehr als sinnvoll ist, wird vehement davon abgeraten. Es geht nicht darum, dass ein Anwalt die Schuld nichtig redet, sondern mit den richtigen Strategien unnötige Kosten vermeidet. Z.B. die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung durch Angebot einer Geldbuße. MPU wird nicht von den Strafverfolgungsbehörden sondern von der Führerscheinstelle angeordnet. Es immer wieder faszinierend, welche Ratschläge von Foristen abgegeben werden, die a) absolut keine Ahnung haben und b) für ihr Gesülze nicht haften.

Ob hier ein gegnerischer Sachschaden vorliegt, ist nach den Angaben des TE nicht beurteilbar.

Und der lustige Tipp, dass auf den Schreck ein Beruhigungstrunk folgte, welcher zu 1,5 Promille führte .........

Die Leute, die soche Blutentnahmen durchführen, machen das nicht zum ersten Mal und haben, im Gegensatz zu den Meisten hier, Ahnung, von dem, was sie tun.

Hier liegt eine Straftat vor ---> ich würde einen Anwalt konsultieren. Sollte es als fahrlässige Trunkenheit gewertet werden, zahlt sogar die Rechtsschutzversicherung (die jeder haben sollte).

Sorry, aber es ist Dein Post, der nur zeigt, dass Du absolut keine Ahnung hast. Aber hier rumquaken.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. Juni 2018 um 21:59:34 UhrEs geht nicht darum, dass ein Anwalt die Schuld nichtig redet, sondern mit den richtigen Strategien unnötige Kosten vermeidet.

Wie bereits mehrfach dargelegt, stehen hier kaum Kosten im Raum, da man als jugendlicher Täter Sozialstunden bekommt. Die einzigen nennenswerten Kosten sind die für einen Anwalt.

 

Zitat:

Z.B. die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung durch Angebot einer Geldbuße.

Dummfug, die Gerichtsverhandlung ist vorgeschrieben, um festzustellen, ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann. Warum sollte man eine Geldbuße bezahlen wollen?

Zitat:

Es immer wieder faszinierend, welche Ratschläge von Foristen abgegeben werden, die a) absolut keine Ahnung haben und b) für ihr Gesülze nicht haften.

Da ist es doch schon besser, dass Du erst gar keinen verwertbaren Rat gibst

Zitat:

Die Leute, die soche Blutentnahmen durchführen, machen das nicht zum ersten Mal und haben, im Gegensatz zu den Meisten hier, Ahnung, von dem, was sie tun.

So lange kein Hinweis auf einen Nachtrunk vorliegt, wird in der Regel keine zweite Blutprobe in 30min Abstand angeordnet. Die Nummer mit der Nachtrunkbehauptung hat schon manche Fahrerlaubnis gerettet.

Wie viele 18jährige Schüler haben tatsächlich eine RS-Versicherung?

Ich bin immer wieder verwundert, dass hier im Forum anscheinend einige glauben, dass Anwälte magische Kräfte haben und alles heilen können. Haben sie nicht und können sie nicht. Wer eine RS-Versicherung in der Hinterhand hat, gönnt sich den Anwalt. Als mittelloser Schüler denkt man vielleicht über alternative Strategien nach.

https://m.suedkurier.de/.../...-6-Promille-unterwegs;art372541,9770091

Bei diesem Unfall sind Überschneidungen zum geschilderten Fall.

Die Frage zum einschalten eines Rechtsanwalt wird sich eher nicht stellen.

Viele Schüler haben eine RS - über die Eltern. Auch Du behauptest einfach nur, es gibt nur Sozialstunden. Haftest Du für diese Aussage. Hier werden definitiv Sperrfristen für den Führerschein erfolgen. Sollte durch anwaltliche Hile diese Frist beispielsweise nur 2 Jahre anstatt 4 Jahre betragen, wäre doch das Geld gut angelegt.

Aber ist auch egal. Der TE ist ja jetzt informiert, dass sein Sohnimatzi keine Konsequenzen befürchten muss. Schließlich geht es nur um Alkohol+Unfall+Fahrerflucht, also eine Lapalie.

Er kann sich im Falle des Falles auf das geballte Forenwissen verlassen. Seltsamerweise ist im Versicherungsforum genau so ein geballtes Wissen vorhanden, allerdings ist da jeder 2. Satz: nichts ohne Anwalt, obwohl da die Sachlage viel einfacher ist.

Der TE sollte alt genug sein, um zu erkennen, welche Aussagen sinnvoll sind und seine Entscheidung dementsprechend treffen.

Allerdings bin ich mir sicher, dass wir niemals die Auflösung erfahren werden.

 

P.S. ich bin genau der, der RAe keine magischen Kräfte zuspricht, nicht umsonst mein Verweis zum Versicherungsforum. Aber hier geht es ja nur um eine Straftat, da ist ein Forum der genau richtige Ansprechpartner.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. Juni 2018 um 23:25:23 Uhr:

Auch Du behauptest einfach nur, es gibt nur Sozialstunden. Haftest Du für diese Aussage.

Das sieht das Jugendstrafrecht nun mal vor. Und das kommt bei einem 18jährigen mit hoher Sicherheit zur anwendung.

 

Zitat:

Hier werden definitiv Sperrfristen für den Führerschein erfolgen. Sollte durch anwaltliche Hile diese Frist beispielsweise nur 2 Jahre anstatt 4 Jahre betragen, wäre doch das Geld gut angelegt.

Unbestritten, steht hier auch schon mehrfach. Die Sperrfrist wird so bei 15-18 Monate liegen und daran kann auch ein Anwalt nichts ausrichten.

Zitat:

Aber ist auch egal. Der TE ist ja jetzt informiert, dass sein Sohnimatzi keine Konsequenzen befürchten muss. Schließlich geht es nur um Alkohol+Unfall+Fahrerflucht, also eine Lapalie.

Wie kommst Du jetzt auf den Quatsch. Die erzieherische Wirkung von einigen sozialen Arbeitstagen wird durchaus groß sein und den angerichteten Schaden muss er auch noch abstottern.

Stell Dir vor, es gibt durchaus Foren, in denen die Leute Ahnung haben, von dem was sie schreiben. Ich kenne wahrscheinlich 500 Fälle von verurteilten Alkoholfahrern, und bei denen hat in 15 Fällen ein Anwalt einen Unterschied gemacht.

am 14. Juni 2018 um 6:00

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 15:09:44 Uhr:

Außerdem muss er bis zu 7.500.- € am entstandenen Schaden beim Gegner und seinen eigenen Schaden komplett selber tragen.

Wurde das mal erhöht? Es waren doch immer maximal 5000,-- Regress.

Mal ein Denkanstoß für jene, die auf dem Standpunkt stehen, man müsse dem Jungen helfen sich möglichst ohne Konsequenzen aus der Sache raus zu manövrieren:

Der Bursche hat Mist gebaut - wie so viele in seinem Alter. Und er hat Glück gehabt dass ihm und anderen dabei nichts passiert ist, was nicht mehr gut zu machen ist.

Auch die "Strafen" die ihm nun drohen sind zwar unangenehm aber überschaubar. Nichts was seine Existenz zerstört oder die Qualität des zukünftigen Lebens in unzumutbarer Weise mindert.

Was lernt der Junge, wenn er sich nun durch Lügen und abstreiten und einen gerissenen Anwalt den Folgen weitgehend oder sogar ganz entziehen kann?

Ist es Nachdenken, Verantwortlichkeit und Achtung vor den unvermeidlichen Regeln des sozialen Miteinanders? Oder ist es vielmehr, dass man im Grunde tun kann was man will, da es immer ein Hintertürchen gibt, durch welches man den Folgen seines Handelns entkommen kann?

Was, wenn man ihm die teilweise Hilflosigkeit des Rechtsstaats in diesem Fall vor Augen führt und als nächstes ein Kumpel ihn zu einem Einbruch oder Raubüberfall oder Drogendeal überreden will? Ist zwar eine Nummer größer, aber was soll passieren? Er ist ja nun schlauer und lässt sich nicht erwischen und wenn doch hilft ihm schon einer die Strafe zu vermeiden.

Und wenn die Rechnung wieder aufgeht, kann man es noch weiter treiben. Man muss ja nur behaupten "ich hab den Typen nicht erstochen. Er lag da tot herum als ich vorbei kam und es spontan für eine gute Idee hielt, mich in seinem Blut zu wälzen und meine Fingerabdrücke auf dem Messer zu hinterlassen, das aus seinem Rücken ragte. - Beweist mir, dass es anders war."

Natürlich ist das eine böse Übertreibung, aber ist es nicht besser KEIN falsches Signal zu setzen, so lange noch nichts Ernstes passiert ist?

Die hier oft angeführte Rechtschutzversicherung würde dem Fahrer hier gar nichts bringen, denn bei Vorsatztaten, was eine Trunkenheitsfahrt im allgemeinen ist, hält sich die Versicherung nachher schadlos, wenn das zum Nachteil des Fahrers ausgeht. Wenn es straffrei ausgeht, zahlt sowieso der Staat.

Nichtsdestotrotz sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Leider wird hier nicht mehr viel zu holen sein, wenn der Fahrer sein Vergehen gegenüber der Polizei bereits zugegeben hat. Hier kann man nur immer wieder den einen Rat geben: gegenüber der Polizei hält man einfach immer die Klappe, man sagt einfach nichts. Nur als Zeuge vor Gericht muss man aussagen, als Beschuldigter darf man ungestraft lügen, dass sich dieBalken biegen.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch