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Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 13:05

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren

- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt

- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

- Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.

- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

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Was ich mich frage: wie ist der eigentlich mit der Ladung nach Hause gekommen?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 17:52:25 Uhr:

...

Der Anwalt wird ihm sagen, er muss die Akte anfordern und dann formuliert er vielleicht einen klugen Brief oder begleitet ihn vor Gericht. Natürlich macht er das nicht unentgeltlich, auch wenn vielleicht die Erstberatung nichts kostet.

Die Büßerstrategie kostet keinen cent und die fälligen Sozialstunden hat er sich ja auch redlich verdient. In so einer Situation vor Gericht Reue zu zeigen und dann ein Urteil zu akzeptieren muss keine schlechte Alternative sein.

Ich verstehe nicht, wieso Du so vehement gegen einen Anwaltsbesuch bist.

Wieso sollte sich das eine mit dem anderen ausschließen müssen, vor allem wenn man vielleicht auf rechtlichem Gebiet nicht so, oder gar nicht bewandert ist wie andere.

Als 18 jährige sind es die meisten denn wohl nicht, so meine Vermutung.

Wenn ein Anwalt bei der ersten Beratung nur Tipps gibt, wie man sich am besten verhält vor Gericht, und ein evtl. aufgesetzter Brief dann auch ein paar Euros kostet, der wie hier schon geschrieben, die Zeit des Fahrverbots evtl. reduzieren kann, ist das keine sinnlose Sache, und rechnet sich zum Teil dann auch.

Wenn die Beratung und ein Brief 300-500€ kosten (Angabe nicht verbindlich!!!), und ich z.B. dafür 2 Jahre früher wieder fahren kann, ist das gut investiertes Geld, auch wenn es auf eine Geldstrafe noch oben drauf kommt.

Kosten hin oder her, ich jedenfalls, würde nach dem ich so eine Nummer gedreht hätte, ganz sicher einen Anwalt aufsuchen, alleine zur eigenen Absicherung, und um eine genauerer Vorstellung von dem zu bekommen, was mich erwarten kann, und wie ich es nicht noch verschlimmern kann, durch z.B. Unwissenheit, falsches Verhalten ect..

Und ja, auch weil ich natürlich versuchen würde, die Strafe evtl. zu drücken, wie jeder andere es mit oder ohne Anwalt auch machen würde. (Daher verstehe ich auch nicht, den hier von manchen übertrieben erhobenen "Strafe muss sein" Zeigefinger.)

Angemessene Strafe ja, aber doch nicht unötig überzogen.

P.S. Nur weil man sich beraten, und u.U. einen Brief schreiben lässt, bedeutet das ja nicht, den Anwalt mit vor Gericht schleppen zu müssen. Die Kosten würde ich mir dann auch sparen, da es dann tatsächlich richtig teuer wird.

 

Fängt ja gut an, mit 17/18... Ich hoffe, er hat jetzt angemessene Konsequenzen für die Aktion zu tragen, und lernt draus.

Kommt ja immer wieder mal, so Einschläge von sehr jungen Fahrern ... Letztens bei einer Doku über das menschliche Gehirn gelernt. Erst ab ~25 Lebendsjahr ist der vorderen Gehirnlappen voll ausgebildet und genau dieser ist zuständig für vorrausschauendes Denken und Handeln.

Kurz gesagt, ein durchschnittlicher <25 Jähriger kann noch nicht vollständig vorrausschauend Denken + fehlende Lebenserfahrung ... ist so von der Biologie festgelegt...

Daher auch mein Rat ... Anwalt, oder überhaupt nichts mehr sagen und nehmen was als Strafe kommt... Mit Aussagen seinerseits kann, ne eher wird, er sich nur weiter reinreiten und es verschlimmbessern....das trifft dann aber auch wieder auf >25 Jährige zu..

 

Fehler machen alle mal und der trunkenbold hat ja schon Glück im Unglück, das er "nur" im Straßengraben gelandet ist...

Zitat:

@Florian333 schrieb am 14. Juni 2018 um 08:00:33 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 15:09:44 Uhr:

Außerdem muss er bis zu 7.500.- € am entstandenen Schaden beim Gegner und seinen eigenen Schaden komplett selber tragen.

Wurde das mal erhöht? Es waren doch immer maximal 5000,-- Regress.

5000.-€ für die Obliegenheitsverletzung vor dem Unfall (Alkohol am Steuer) und noch einmal 2.500.-€ für die Obliegenheitsverletzung nach dem Unfall (unerlaubtes Entfernen). In schweren Fällen gehen bei Unfallflucht auch 5.000.-€.

wenn man Scheixxe gebaut hat und kein Schwein ist, dazu stehen. Kann jedem passieren aber per Anwalt rauswinden wollen finde ich ....

Ist vermutlich ein Altersproblem. Früher standen wir für unseren Mist selbst gerade.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 14. Juni 2018 um 19:47:34 Uhr:

Früher standen wir für unseren Mist selbst gerade.

Garantiert nicht. Oder lebten die zahlreichen Anwälte, die es auch schon damals gab, von der Luft und der Liebe? Mein Motto war auch schon damals: " Ich war es nicht und wenn, dann streite ich alles ab.":D

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 14. Juni 2018 um 19:47:34 Uhr:

....

Ist vermutlich ein Altersproblem. Früher standen wir für unseren Mist selbst gerade.

...Früher war ja auch alles besser...:D:D Früher waren auch die Autos besser, da war so eine Schnapsdrossel auch einfach Tod und musste sich nicht (mehr) um weltliche Strafen kümmern:rolleyes:

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 14. Juni 2018 um 19:47:34 Uhr:

wenn man Scheixxe gebaut hat und kein Schwein ist, dazu stehen. Kann jedem passieren aber per Anwalt rauswinden wollen finde ich ....

Naja, rauswinden ist eh unmöglich, da der Polizei gegenüber schon alles gestanden wurde. Es geht hier wohl eher um das zu erwartende Strafmass, welches ein Anwalt eventuell beeinflussen kann. Dafür ist aber auch mit das weitere Verhalten des Delinquenten massgebend. Zeigt er Reue ? Ist er weiterhin kooperationsbereit ? Sofern überhaupt noch Unklarheiten bestehen.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 14. Juni 2018 um 10:06:34 Uhr:

Ich verstehe nicht, wieso Du so vehement gegen einen Anwaltsbesuch bist.

Das liegt daran, dass du nicht verstehen kannst/willst, dass ein Anwalt in diesem Fall nichts bringt.

Kommt schon hier zum Ausdruck:

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 14. Juni 2018 um 10:06:34 Uhr:

Wenn die Beratung und ein Brief 300-500€ kosten (Angabe nicht verbindlich!!!), und ich z.B. dafür 2 Jahre früher wieder fahren kann, ist das gut investiertes Geld, auch wenn es auf eine Geldstrafe noch oben drauf kommt.

Bei einer zu erwartenden Sperrfrist von 15-18 Monaten wird es schwierig werden, mit 2 Jahren weniger wegzukommen.....

Natürlich kann man gerne einen Anwalt beauftragen. Das ändert im Endeffekt aber nur etwas am eigenen Kontostand.....

Mit 1,5 Umdrehungen in den Graben ohne Verletzte und anschließend nachhause getorkelt ist ein absoluter 08/15 Fall der normalerweise per Strafbefehl abgehandelt wird (30-60 Tagessätze, 15-18 Monate Gesamtsperre), hier halt per Gerichtsverfahren, da möglicherweise Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Und mehr als dem Richter vorjammern, wie blöd man doch war und wie leid es einem tut, kann der Anwalt dort auch nicht.

....höchsten das der Fusel besonders heftig gewirkt hat. ..:D :D

am 2. November 2018 um 19:52

Was kam jetzt am ende als strafe raus?

am 2. November 2018 um 22:47

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. November 2018 um 22:57:56 Uhr:

....gelöscht

was gelöscht?

Das Gelöschte. ;)

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