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Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 13:05

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren

- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt

- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

- Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.

- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

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Ja, dafür Dank. Die Rückmeldung ist mehr Wert als alles andere.

Da kann man mal sehen, wie es auch gehen kann. Ohne Winkeladvoklat kann auch was gehen.

Die Richter sehen das oft genau so.

Dennoch ist es keine nachahmenswerte Idee und zur Verallgemeinerung untauglich.

Du meinst, was der Jugendliche veranstaltet hat? Natürlich nicht!

Das auch. :rolleyes:

Der fehlende rechtliche Beistand ist nicht nachahmenswert und der Einzelfall zur Verallgemeinerung untauglich.

sieht man ja. Im konkreten Fall war es offensichtlich genau die richtige Strategie. Wie übrigens in 95% aller Alkohol-am-Steuer Standardfälle.

Bist Du Anwalt?

Nein, das ist keineswegs - auch nicht in 95% der Fälle - sinnvoll.

Dann erklär uns doch mal deine Meinung, warum sollte man zum Anwalt gehen, wenn sowieso alles klar ist?

Die Empfehlug one RA in einen Starfprozess zu gehen mit der einzigen "Strategie "Geständigkeit und Reue" ist natürlich vollkommen besch..t , also abwegig. Egal wie eindeutig die Sachlage zu sein scheint.

Man beraubt sich ohne jede Not jeglicher weiterer Möglichkeiten.

Im Falle unseres russischen Dichters und Denkers ist das sowieso obsolet denn dieser ist anwaltlich vertreten.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 05. Nov. 2018 um 09:40:27 Uhr:

Dann erklär uns doch mal deine Meinung, warum sollte man zum Anwalt gehen, wenn sowieso alles klar ist?

Weil man als Laie nicht wissen kann, wann "alles klar" ist. Das ist nur eine Fiktion mit der du argumentierst. Zwischen Freispruch und Höchststrafe ist viel Raum für Gestaltungen und ein Straf- oder Bußgeldverfahren ist keine mathematische Aufgabe, die immer um gleichen Ergebnis kommt.

 

Grüße vom Ostelch

die normale Alkoholfahrt wird per Strafbefehl abgehandelt. Wenn die Sache sonnenklar ist, braucht man auch keinerlei Aussagen zu machen, sondern lässt die Dinge einfach ihren Gang gehen. Dafür braucht man keinen Anwalt, die 800.- € kann man einsparen.

Und im Fall des TE war es ebenso wenig sinnvoll, 0.- € Strafe (wegen Sozialstunden) gegen 1.000.- € Anwaltskosten einzutauschen, um dann im günstigsten Fall vielleicht 10 Sozialstunden weniger zu machen oder 2 Monate Führerscheinsperre einzusparen. Wie die Ergebnisse zeigen, hätte ein Anwalt nicht mal das erreicht.

Alle Prinzipienreiterei a la "der Laie kann ja nicht wissen" enthebt einen nicht von der Überlegung, zu prüfen, welches konkrete Risiko ohne Anwalt besteht und was ein Anwalt max. erreichen kann. Anwälte sind keine Götter, die alles erreichen können und gesunder Menschenverstand hilft oft auch weiter. Gerade bei Jugendlichen, wo seitens der Justiz eh Resozialisierung und nicht Bestrafung im Vordergrund steht, ist eine Strategie der einsichtigen Reue oft der richtige Weg und der Anwalt da sogar kontraproduktiv.

Vielleicht würde uns ja berlin-paul (dessen Beiträge ich sonst eigentlich schätze) auch mal die Freude machen, seine Ansichten zu begründen anstatt hier immer nur proklamierende Einzeiler rauszuhauen.

Du betreibst hier Prinzipienreiterei, die auch noch das Pferd von hinten aufzäumt. Deine Prämisse, dass "alles klar" sei, ist etwas zu schlicht. Auch wenn der objektive Sachverhalt "klar" ist, können die Rechtsfolgen je nach subjektiver Situation variieren. Es mag Fälle geben, in denen auch ein Anwalt nur zusätzlich Geld kostet. Auch Anwälte können nicht zaubern. Auch das glauben ja manche. Deine Ansicht verkörpert das andere Extrem und ist genauso falsch. Im Nachhinein betrachtet mag es im konkreten Fall so sein, dass auch ein Anwalt für seinen Mandanten kein besseres Ergebnis erreicht hätte. Um das mit der von dir vorgetragenen Gewissheit sagen zu können, müsste man die Einzelheiten dieses Falles noch besser kennen.

 

Nach deiner Logik bräuchten wir weder Anwälte noch Richter. Wenn man eine Anklageschrift liest, ist eigentlich immer "alles klar" - für den Staatsanwalt jedenfalls, denn sonst würde er nicht anklagen.

 

Grüße vom Ostelch

Ich bin generell der Meinung, wenn ein Anwalt gebraucht wird weil ich Gesetze nicht kenne oder andere Anwälte irgendwas konstruieren, was nicht viel Sinn macht, dann kann ich mir auch einen Anwalt nehmen und ihn machen lassen.

Wenn aber klar ist, was der Grund für eine berechtigte Gerichtsverhandlung gegen mich war, dann brauch ich keinen Anwalt.

Das verbrennt nur Geld.

Ich habe mir gerade einen Freund mal angehört, der Richter bei einem Oberlandesgericht ist, was er dazu denkt.

Das möchte hier sicher wohl keiner gern wissen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2018 um 10:51:33 Uhr:

Deine Ansicht verkörpert das andere Extrem und ist genauso falsch.

Ich habe stets nur über den konkreten Fall gesprochen und würde in keiner Weise generell davon abraten, zum Anwalt zu gehen. Es gibt genug Fälle, in denen ein Anwalt jede Menge Sinn macht, z.b. wenn es um Ausfallerscheinungen geht, Nachtrunkbehauptung etc.

Ich habe mehrfach ausführlich begründet, warum in diesem konkreten Fall ein Anwalt sinnlos ist. Genau so, wie ich es vorhergesagt habe, ist es gekommen.

Auch der Laie hat genügend Zugang zu Informationen (andere Foren z.B.), die ihm eine Einschätzung ermöglichen, ob er in einer Situation einen Anwalt braucht bzw. wie es um das Kosten-/Risikoverhältnis aussieht.

Aber Aussagen wie "keinesfalls ohne Anwalt" sind einfach nur Schwachsinn, darum geht es mir.

 

 

"Wenn aber alles klar ist" - das ist dein Mantra. Festzustellen, wann aber alles klar ist, ist schwieriger als du einräumen willst. Ich weiß auch nicht, woher du die Detailkenntnis nimmst, zu beurteilen, dass in 95% der Fälle von Trunkenheit am Steuer kein Anwalt erforderlich ist. Dein Freund am OLG mag denken, was er will. Als Richter mögen ihm Anwälte lästig sein. Sonderlich professionell wirkt das auf mich nicht. Auch Richter am OLG sind nicht unfehlbar. Es gibt sicherlich auch Fälle, in denen hyperaktive Anwälte unsinnige Verfahrenstricks versuchen. Auch Anwälte sind nur Menschen. Diese Fälle jetzt zur Regel zu erheben, ist auch ein Fehlschluss.

 

Grüße vom Ostelch

Kai R. hat doch Recht. Spart euch unnötige Wege und Kosten.

Nur mal soviel: man kann auch mit Richtern reden um Klarheit zu bekommen.

Ein Anwalt muss was für die Rechnung machen.

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