Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch
Hallo Forengemeinde,
was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?
Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.
Schöne Grüße
-Nuckelpinn-
Update:
- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren
- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt
- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.
- Bundesland ist NRW.
- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.
- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.
- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache
Beste Antwort im Thema
Viel Ärger!
117 Antworten
Da sollte man direkt den Anwalt zu Rate ziehen.
Es ist wenig bekannt z.B. ob der Fahrer denn schon identifiziert wurde, ob der Alkoholgenuss an Hand einer Blutprobe nachgewiesen wurde. Ob es evt einen anderen Fahrer gegeben haben könnte, der aus verwandschaftlichen Gründen die Aussage verweigern darf und so weiter.
Ohne konkrete Hinweise des TE gibt es hier bisher nur Mutmassungen und bringen den TE keinen cm weiter.
Anwalt des Vertrauens aufsuchen und der sagt was zu tun ist.
was genau soll denn der Anwalt ausrichten? Den Kopf hängen lassen, sich entschuldigen und die Strafe gnädigst vom Gericht entgegennehmen kann man auch selbst. Der Anwalt verteuert die Angelegenheit nur um 1.000.- €, die kann er aber nicht einsparen.
Was ist das denn für ein Rat? Natürlich geht man in so einem Fall zum Anwalt. Allein um sich Themen wie Verfahrensordnung etc vom Hals zu halten, aber eben auch um die Sache nicht durch dumme oder unnötige Aussagen zu verschlimmern.
Hab mit 15 die Karre von meinem Vater für ne Spritztour entwendet und wurde prompt von der Rennleitung erwischt. Hab dann auch meine gerechte Strafe erhalten, aber die Aussagen, die ich gerne vor Gericht dazu gemacht hätte, hätten mir eine weitaus höhere Strafe eingebracht. Einfach weil man mit 15 zwar Hirnmasse hat, aber kein Hirn. Und mit 18 sieht das noch nicht viel anders aus.
(War trotzdem einer der schönsten Tage meiner Jugend und immer ne geile Story an Geburtstagen wert 😁)
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 15:54:27 Uhr:
was genau soll denn der Anwalt ausrichten? Den Kopf hängen lassen, sich entschuldigen und die Strafe gnädigst vom Gericht entgegennehmen kann man auch selbst. Der Anwalt verteuert die Angelegenheit nur um 1.000.- €, die kann er aber nicht einsparen.
wenn z.B. der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden konnte, sondern erst zu Hause von der Polizei wachgeklingelt wurde, dann kann der Anwalt einiges machen.
Das und die weiteren Umstände hat der TE bisher leider nicht geschrieben.
Somit kann Deine Meinung - kein Anwalt genau so richtig wie auch falsch sein.
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Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 13. Juni 2018 um 15:59:13 Uhr:
Was ist das denn für ein Rat? Natürlich geht man in so einem Fall zum Anwalt.
bei solch Alkoholfällen ist der grundsätzliche Rat, dass der Anwalt in der Regel nichts bringt. Keine Aussagen zur Sache machen kann man auch alleine. Da es sich um Routinefälle handelt, müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, damit sich ein Anwalt lohnt. Im konkreten Fall stehen Sozialstunden (= 0 €uro) gegen Anwaltskosten (1.000.- €) bei einem Schüler. Wie genau soll sich ein Anwalt lohnen?
Update:
- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren
- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt
- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.
- Bundesland ist NRW.
- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.
- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.
- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache
- Probezeit besteht noch
Ich habe oben geschrieben, warum man sich grundsätzlich einem Anwalt nehmen sollte in solch einem Fall.
und ich habe geschrieben, warum es Quatsch ist.
@Nuckelpinn: keine Angaben machen, Reue zeigen, abwarten. Da er es zugegeben hat, kann man mehr nicht tun.
Zitat:
@Nuckelpinn schrieb am 13. Juni 2018 um 16:18:51 Uhr:
Update:
- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren
- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt
- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.
- Bundesland ist NRW.
- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.
- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.
Also: Sofern kein signifikanter Schaden an fremdem Eigentum entstanden ist: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsunfall-ohne-fremdschaden/ (wem gehörte das Auto?) ist das verlassen des Unfallortes keine Fahrerflucht. Etwas aufgewühlte Erde erfüllt das ganz klar nicht. Bleibt das fahren unter Alkoholeinfluss. Da er es zugegeben hat, wird er da um ein Verfahren kaum rumkommen. Da er mit 18 wahrscheinlich in der Probezeit ist, wird er wohl die Faherlaubnis verlieren und zur Wiedererlangung eine MPU dürchführen müssen: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/
Ich kann dem Betroffenen auch nur wärmstens empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen, der ihn zumindest aus der zu unrecht vorgeworfenen Faherflucht rausboxen kann. Ohne Anwalt wird das sonst schwierig.
Gruß Sitzheitzung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 16:22:04 Uhr:
@Nuckelpinn: keine Angaben machen, Reue zeigen, abwarten. Da er es zugegeben hat, kann man mehr nicht tun.
Ja, was anderes als die Tat umfänglich zu gestehen kommt auch erst gar nicht in Betracht. Mit der Flucht hat er es nur noch schlimmer gemacht. Jetzt hat er viel Zeit zum pauken und sein Abi zu bauen, dann kommt auch obendrauf noch das zweite Verfahren.
Zitat:
@Sitzheitzung [url=https://www.motor-talk.de/.../...-unfall-fahrerfluch-t6371389.html?...]schrieb am 13. Juni 2018 um 16:29:21 UhrDa er mit 18 wahrscheinlich in der Probezeit ist, wird er wohl die Faherlaubnis verlieren und zur Wiedererlangung eine MPU dürchführen müssen: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/
Unfug. Die Probezeit hat mit dem Entzug oder gar einer MPU 0,garnix zu tun. Der Link ist irreführend und in Teilen falsch.
Wegen der Probezeit muss er ein besonderes Aufbauseminar machen vor Wiedererteilung. Und sie wird verlängert. Wenn er noch Probezeit hat, was ja gar nicht so sein muss.
Zitat:
Ich kann dem Betroffenen auch nur wärmstens empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen, der ihn zumindest aus der zu unrecht vorgeworfenen Faherflucht rausboxen kann. Ohne Anwalt wird das sonst schwierig.
wenn es keinen Schaden gab, war es auch keine Fahrerflucht. Da kommen die ermittelnden Polizisten auch selber drauf. Allerdings ist die Geringsfügigkeitsgrenze bei 50.- €, und da ist man mit ein bißchen Flurschaden sehr schnell drüber.
Ich würde hier @Sitzheizung zustimmen. Mit einer Einschränkung: In den Graben gefahren kann auch bedeuten, dass hier Kilometersteine oder Verkehrs-/Hinweisschilder niedergemäht wurden. Daher ist der Vorwurf der unerlaubten Entfernung vom Unfallort durchaus zulässig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 16:33:38 Uhr:
....Wenn er noch Probezeit hat, was ja gar nicht so sein muss....
- Probezeit besteht noch
die Fahrerflucht macht in der Gesamtstrafe kaum etwas aus. Die Hauptstrafe (Sozialstunden, Führerscheinsperre, Probezeitfolgen) gibt es wegen der alkoholisierten Fahrt mit Unfall. Punkte bekommt er auch, die werden aber mit Neuerteilung gelöscht.